Bewertung von Rechtschreibfehlern im Fach Mathematik

  • Hallo,


    ich habe folgende Frage: darf man Rechtschreibfehler im Fach Mathematik in Sachrechenaufgaben bewerten ?

    Bundesland NRW Grundschule 3. Klasse


    Folgendes Beispiel, samt Antwort des Schülers:


    Aufgabe:

    Der Ausflug für 50 Kinder kostet 450€.


    Antwort des Schülers, dessen Rechnung richtig war:


    Ein Kind muss 9€ Bsalen. (gemeint bezahlen)


    Zu beachten ist, dass der Schüler wirklich in jeder Frage und auch in jeder Antwort eklatante Rechtschreibfehler hat (susamen statt zusammen, sain statt sein, ijeds statt jedes). Allerdings waren alle seine Rechnung fehlerfrei.


    Während einer Fortbildung wurde mir damals gesagt, dass derartige Rechtschreibfehler nicht(!) zu bewerten seien, was m.E. zumindest für die Grundschule auch sachgemäß ist.


    Gibt es eine Vorschrift, in welcher derartiges geregelt ist?


    Beiläufig: Antworten, wie: dies muss du deine Schulleitung fragen, nützen mir leider nichts, da sie sowas nicht weiß und ich meine Kollegin aus Parallelklasse fragen solle, weil sie ausgebildete Grundschullehrerin sowie viel erfahrener sei. Das Problem ist aber, dass die genannte Kollegin immer gegen mich argumentiert, d.h. jeder Rechtschreibfehler müsste bewertet werden, nur damit meine SchülerInnen schlechter abschneiden.

    Auch ein Leistungskonzept ist nicht vorhanden


    Vielen Dank im Voraus

  • Ich bin zwar nicht aus NRW und kann dir deshalb keine entsprechende Vorschrift nennen. Es ist jedoch selbstverständlich, dass du in einer dritten Klasse in einer Mathearbeit KEINE Rechtschreibfehler wertest. Es ist eine Mathearbeit und kein Diktat!

    Wenn das Kind alle Aufgaben fehlerfrei rechnet und in Deustch solch gravierende Fehler macht, sieht das nach Rechtschreibschwäche aus.

    Du solltest das Kind dahingehend überprüfen (lassen) und entsprechend fördern.


    Das Kind wird daher umso glücklicher sein, wenn es in Mathe eine 1 bekommt und für seine Matheleistung gelobt wird - zumal man sich die Antwort ja leicht erschließen kann und die Wörter versteht.

  • Auch ein Leistungskonzept ist nicht vorhanden

    Was soll das denn sein?


    Zu deiner Frage kann ich wenig beitragen. In der Verordnung oder im Lehrplan wird das nicht erwähnt. Ich würde es zwar korrigieren, aber nicht in die Bewertung einfließen lassen. Es hat mit zu erbringenden Leistung ja nichts zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    umgekehrt gefragt:


    warum solltest du die Rechtschreibleistung aus solch einem Beispiel denn bewerten?


    Der Schüler schrieb einen ganzen Satz, statt dir nur die 9 Euro oder gar nur die 9 vorzusetzen.

    Man kann, wie schon jemand schrieb, die Worte erkennen.


    Er sollte rechnen, er hat richtig gerechnet.


    Dass sich jemand um die RS Probleme kümmern sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt ;)

    • Offizieller Beitrag

    Auch ein Leistungskonzept ist nicht vorhanden

    Das dürfte das Problem sein. Im Leistungskonzept sollte dazu was stehen, dann gibt es auch keine Diskussionen.


    Ich würde die Fehler übrigens korrigieren, aber nicht werten.

  • Also: Selbstverständlich gibt es in Klasse 3 dafür keinen Abzug.

    Aber: Der hier geäußerten Ansicht, das habe nichts mit der geforderten Leistung zu tun, kann ich nicht zustimmen. Ein Teilbereich des Mathematikunterrichts ist auch die Darstellung der Ergebnisse, im Fall einer solchen klassischen Textaufgabe in Form eines Antwortsatzes. Und da sollte natürlich das Ziel sein, dass dieser den Regeln der deutschen Grammatik und Orthographie entspricht.

  • Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten !


    Natürlich habe ich alle Rechtschreibfehler korrigiert und weise die SuS auch darauf hin.


    Tatsächlich gibt es wirklich kein Leistungskonzept.

    Diese Argumentation willst du uns hier nicht im Ernst verkaufen, oder?:schreck:


    Ob du es glauben möchtest oder nicht, das ist wirklich so oder mit den Worten meiner Schüler:,,Bei Gott, ich lüg nicht !‘‘


    En passant: ich sollte laut meiner dem Beelzebub nahestehenden Kollegin wirklich einem Schüler keine Punkte geben, der alle Wortarten damals richtig markiert, aber nicht wie in der Aufgabenstellung gefordert, unterstrichen hatte. Das wurde mir aber dann zu wild, sodass ich dem Schüler einen Punkt wegen Missachtung der Aufgabenstellung abgezogen habe und folglich die Klassenarbeitshefte vor der Kollegin verstecken musste.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe interessenshalber mal nachgeschaut. Selbst im Zentralabitur gibt es in Mathematik keine dezidierte Ausweisung der Darstellungsleistung - so wie es in vielen anderen Fächern gemacht wird. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Klausur nach § 13 Abs. 2 APO-GOSt bei gehäuften Verstößen gegen die äußere Form und die Rechtschreibung um bis zu zwei Notenpunkte abzuwerten. Da wäre es natürlich interessant, wer davon bereits Gebrauch gemacht hat und wie die konkreten Mängel ausgesehen haben.

    Vor diesem Hintergrund sollte man gerade in der Grundschule mit Punktabzug bei Rechtschreibfehlern oder ähnlichem sehr zurückhaltend sein.


    (Interessanterweise gibt es eine verkappte Darstellungsleistung in der ZP 10 in Mathematik zur richtigen Verwendung von Maßeinheiten und der Darstellungsleistung allgemein. Immerhin insgesamt neun von 81 Punkten...)

    • Offizieller Beitrag

    Das gilt nicht für alles Bundesländer. In HE muss anteilig ein Anzug erfolgen. Siehe https://www.rv.hessenrecht.hes…hevr-OSt_AbiVHEV6Anlage9b

    (OAVO Anlage 9b). §33 OAVO sieht hier keine Ausnahmen vor.

    Mir tun die hessischen NaWi- und Mathematik-KollegInnen leid, die das dann noch gesondert ermitteln müssen. Da ist mir die NRW-Regelung doch lieber, auch wenn ich von ihr noch nie Gebrauch machen musste, weil in Englisch und Geschichte ja Punktabzug in der Darstellungsleistung bei Rechtschreibfehlern vorgesehen ist.

  • In Mathematik besteht (in der SI) die Möglichkeit Punkte für Form und Ordnung zu vergeben, allerdings würde ich auch hier maximal einen Punkt abziehen, wenn wirklich in jeder Aufgabe Rechtschreibfehler sind. Bolzbold; Ich hab den Abzug von Notenpunkten bisher einmal eingesetzt, allerdings in Geschichte und zusätzlich dazu, dass es 0/3 Punkten im Erwartungshorizont gab, aber der Schüler hatte in jeder Zeile mindestens einen Fehler, das war anders einfach unangemessen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    In Mathematik besteht (in der SI) die Möglichkeit Punkte für Form und Ordnung zu vergeben, allerdings würde ich auch hier maximal einen Punkt abziehen, wenn wirklich in jeder Aufgabe Rechtschreibfehler sind. Bolzbold; Ich hab den Abzug von Notenpunkten bisher einmal eingesetzt, allerdings in Geschichte und zusätzlich dazu, dass es 0/3 Punkten im Erwartungshorizont gab, aber der Schüler hatte in jeder Zeile mindestens einen Fehler, das war anders einfach unangemessen.

    Das kann ich verstehen. Mittlerweile ist diese "Doppelsanktionierung" nicht mehr zulässig. Du darfst insgesamt maximal so viel abziehen, dass in der Endnote zwei Notenpunkte weniger gegeben werden. Wenn Du im Darstellungsbereich bei der Rechtschreibung 0 Punkte gibst und dann nochmal die Klausur um zwei Notenpunkte absenkst, wäre der Prüfling doppelt bestraft. Das können dann ja schnell drei oder mehr Notenpunkte sein, um die die Klausur dann schlechter bewertet wird.

  • Ich korrigiere Rechtschreibfehler, bewerte sie aber nicht. Kommt ein Fehler häufig vor, dann thematisiere ich das in der Klasse. Derzeit mein Lieblingsfehler: „der Intervall“ :angst:

  • Ich habe interessenshalber mal nachgeschaut. Selbst im Zentralabitur gibt es in Mathematik keine dezidierte Ausweisung der Darstellungsleistung - so wie es in vielen anderen Fächern gemacht wird. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Klausur nach § 13 Abs. 2 APO-GOSt bei gehäuften Verstößen gegen die äußere Form und die Rechtschreibung um bis zu zwei Notenpunkte abzuwerten. Da wäre es natürlich interessant, wer davon bereits Gebrauch gemacht hat und wie die konkreten Mängel ausgesehen haben.

    Vor diesem Hintergrund sollte man gerade in der Grundschule mit Punktabzug bei Rechtschreibfehlern oder ähnlichem sehr zurückhaltend sein.


    (Interessanterweise gibt es eine verkappte Darstellungsleistung in der ZP 10 in Mathematik zur richtigen Verwendung von Maßeinheiten und der Darstellungsleistung allgemein. Immerhin insgesamt neun von 81 Punkten...)

    Im Mathematikabitur musste ich zum Glück noch nichts abziehen. Und sonst ist der Schreibanteil in meinen Mathematikaufgaben meist zu gering.


    In Klasse 6-8 habe ich in BNT und Ph aber schon öfter bei vielen Rechtschreibfehlern Verrechnungspunkte (nicht Notenpunkte) abgezogen. Dadurch wird die Endnote dann manchmal ein Viertelnote oder sogar eine halbe Note schlechter.

    Die Kandidaten, die Abzug erhalten haben, haben aber in der Regel auch in der zweiten Klassenarbeit noch die Großschreibung von Nomen in der Klassenarbeit fast durchgehend ignoriert oder ähnliches, obwohl sie es besser wissen und der mögliche Punktabzug angekündigt ist. Sie müssen bei mir nicht perfekt schreiben, aber schon im Großen und Ganzen den Regeln entsprechend, die sie im Deutschunterricht schon gelernt haben. Manche Schüler interessiert das außerhalb des Deutschunterrichts aber einfach nicht.


    In der dritten Klasse würde ich aber höchstens bei im Mathematikunterricht eingeübten Fachwörtern (z.B. addieren) etwas abziehen, wenn den Kindern das vorher bekannt gegeben wurde. Die Schüler müssen die Rechtschreibung ja erst noch lernen und können das in einer Mathematikarbeit noch nicht einfach so nebenbei richtig machen, während sie sich auf die Mathematik konzentrieren.


    LG DFU

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