Dazu hab ich eine Frage, die mich in diesem Schuljahr schon häufiger beschäftigt hat, denn die Argumentation, dass der Fehler eigentlich bei den Eltern liegt und das Kind aber über die ungenügende Leistung sozusagen "bestraft" wird, habe ich in letzter Zeit öfter gehört. Hier bin ich mir über meinen eigenen Standpunkt auch noch nicht im Klaren. Denn einerseits ist das Argument nachvollziehbar; andererseits führt es aber doch sämtliche Vorgaben zu Verfahrensweisen bei Freistellungen ad absurdum, oder nicht? Das würde ja bedeuten, jeder kann seine Kinder ohne jegliche Nachfrage oder gar Genehmigung selbst vom Unterricht freistellen, wie er oder sie will, weil es ja nicht zu Lasten des Kindes die Konsequenz geben darf, die es halt laut Regelung nunmal gibt. Gerade in Zeiten, in denen Minderjährige Abitur machen (G8 hurra), kann man doch mit dem Argument fast überhaupt keine Konsequenzen bei fehlenden Entschuldigungen mehr rechtfertigen. Weshalb dann überhaupt noch Regeln und Konsequenzen festlegen?
Das ist ja mehr ein theoretisches als ein praktisches Problem und dürfte in dieser Häufigkeit auch nicht vorkommen. Ich schrieb ja oben, dass man das einmal anmahnt, um "Besserung" bittet und die entsprechende Konsequenz im Wiederholungsfall ankündigt. Damit ist das im Grunde erledigt. In der Oberstufe haben die SchülerInnen eine Mitwirkungspflicht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Eltern die Unterschrift unter das Entschuldigungsformular verweigern. Falls doch, müsste der Schüler/die Schülerin eben mit der Lehrkraft sprechen, die das dann ihrerseits mit den Eltern klärt.
Die Regeln einer jeden Prüfungsordnung dienen dem ordnungsgemäßen und für alle Prüflinge gleichen Ablauf der Ausbildung und Abschlussprüfung. Die APOs sind nicht darauf angelegt, Missbrauch und Unterlaufen von Regelungen in jedem Fall zu verhindern oder zu sanktionieren. (Diesen Grundsatz habe ich "erst" in dieser Klarheit in der Behörde gelernt. Dort ist man in der Tat diesbezüglich weniger regulierungswütig als mitunter angenommen.)