Beiträge von Bolzbold

    Hallo zusammen!

    In einer interessanten Abordnung habe ich folgenden Satz gelesen: "Die Abordnung ist kein Beförderungsamt"

    Bedeutet das, die Beförderung hängt an meiner Schule? Wie oft/selten ist es, dass man bei einer 50%-Abordnung noch eine Beförderung bekommt?

    Und noch eine Frage, wo ich dabei bin: Wenn ich mich für eine Abordnung bewerbe, wie sehr könnte eine Schulleitung eingreifen?

    Danke für eure Antworten!

    Der Satz ist eine Formalie. Mit der Abordnung wird man nicht befördert.

    Man kann sich theoretisch während der Abordnung auf eine Beförderungsstelle bewerben.

    Je nachdem, wohin man abgeordnet wird, kann man auch dort befördert werden. Dann steht da der Satz in der Stellenausschreibung, dass die Beurteilungskompetenz nach zwei Jahren auf die neue Dienststelle übergeht und die Beurteilung dann Teil einer Personalmaßnahme - sprich Beförderung - sein kann. Wenn man zu 50% abgeordnet ist, müssen sowohl Schule als auch die andere Dienststelle in diesem Fall einen Beurteilungsbeitrag leisten - und man braucht eine Bezirksregierung, die dann mitspielt. Das trifft meiner Kenntnis nach nicht auf alle BR zu.

    Was ich nicht gut finde: Zahnspangen für Jugendliche werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, wenn die Zahnkorrektur nur der Optik dient. Wenn das Gebiss hässlich ist, aber beißt, kann man es so lassen.

    Das gilt aber auch für die Beihilfe. Da die bei den Kindern 80% übernimmt, würde eine rein kosmetische Zahnregulierung auch bei den PKV-PatientInnen reinhauen.

    Man sollte nicht vergessen, dass je mehr Parameter man in Untis einstellt, es womöglich auch gerade deswegen dann zu "interessanten" Plänen kommen kann, die wiederum andere KollegInnen auf den Plan rufen. (Das war jetzt tatsächlich mal ein unbeabsichtigtes Wortspiel.)

    Stichwort Teilzeit, Stichwort Stillstunden, Stichwort "ich kann/will nie zur ersten Stunde"... Unabhängig von der Berechtigung dieser Anliegen erschwert das zusätzlich das Erstellen des Stundenplans.

    Es wird nicht daran gearbeitet. Effektive Lösungen würden Geld kosten und "wichtigere" (bzw. prestigeträchtigere) Vorhaben behindern.

    Die Schulträger sind für die Ausstattung der Gebäude zuständig - vor diesem Hintergrund ist das ein riesiger Flickenteppich. Und das wird auch so bleiben.

    Die Maßnahmen des Arbeitsschutzes greifen bei uns leider nur bedingt.


    In NRW ist das hier geregelt.

    BASS 2022/2023 - 12-52 Nr. 1 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (schul-welt.de)

    Nebenbei sei bemerkt, dass das Gebäude des Schulministeriums von NRW auch nicht ansatzweise über einen Sonnenschutz, der den Namen verdient, verfügt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwitzen bei dieser Witterung gerade in den Büros, die in Richtung des Sonnenlaufs liegen, erheblich. Das Architektenprojekt ist ein Glaskasten, in dem die Fenster die einzigen undurchsichtigen "Wände" sind. (Das Wand-/Fenster-Verhältnis ist quasi umgekehrt.)

    Der Unterricht muss aber nicht zwangsläufig im Gebäude stattfinden - ggf. findet sich ja ein schattigeres Plätzchen auf dem Campus, wo man genauso gut (oder schlecht) arbeiten kann, ohne dass man zerfließt.

    Während die GKV nur Fallpauschalen zahlt (plus evtl. Auslagen) und ebenso nicht alle Leistungen, die ein Arzt oder eine Ärztin erbringt, können selbige zum einen den 2,3fachen Satz abrechnen und für jeden Handgriff abrechnen. Damit verdienen Ärzte letztlich an den PKV-PatientInnen und nicht an den GKV-PatientInnen.

    Ich schwanke zwischen "leider" und "Gott sei Dank", was das Bevorzugen der PKV-PatientInnen betrifft.

    In NRW muss man keine Schnitte genehmigen lassen.

    Aber verstehe schon, was du meinst. Man sucht halt auch da, wo kein ansatzweise gerader Satz steht, nach Inhalt.

    Das ist aber faktisch so gewollt. Irgendwoher muss die inflationäre Zahl der AbiturientInnen (aber keinesfalls damit Studierfähigen) ja kommen.

    Wow, da bin ich neidisch.

    Unsere Schüler sind allerdings auch durch die Bank weg so schlecht (ich spreche jetzt von Spanisch neu einsetzend), dass da quasi die ganze Seite total rot ist. Es ist so gut wie nicht verständlich. Das hält halt zeitlich sehr auf. Trotzdem muss ich ja immer nach Punkten suchen, kann ja schlecht pauschal dem ganzen Kurs eine 5 geben.

    Fairerweise muss ich einräumen, dass das am Anfang natürlich deutlich länger gedauert hat. Mittlerweile sehe ich aber schlichtweg nicht mehr ein, so viel Zeit darauf zu verwenden. Es hat keinen erkennbaren Mehrwert.

    Ich habe einmal eine Nachfrage zu den sehr aufwändigen Korrekturen: Stehen diese (also die ganzen Bemerkungen, Verbesserungen von seiten des Lehrers usw.) im Verhältnis zum Lerneffekt für die Schüler?

    Wäre da nicht ersatzweise eine Nachbesprechung bzw. eine gemeinsame Verbesserung vom Lerneffekt her effektiver?

    Da ich in der Oberstufe nur das positiv korrigiere, was die SchülerInnen aus meiner Sicht nicht wissen oder nicht besser schreiben konnten, spielt dieser Aspekt "nur" insofern eine Rolle, als dass der Lerneffekt nur bei den SchülerInnen vorhanden ist, die ohnehin leistungsstark sind.

    Das Lesen, verstehen, entziffern, korrigieren, in das Bewertungsraster eintragen als Ganzes nimmt sehr viel Zeit in Anspruch und ist eine Tätigkeit, die sehr viel Konzentration verlangt. Eine Nachbesprechung findet bei mir zusätzlich statt, da sage ich dann generelle Dinge zur Klausur.

    Deiner Nachfrage stehen die KMK-Vereinbarung zur Oberstufe sowie die Oberstufenverordnungen der Bundesländer entgegen. Wir müssen das so machen - nicht zuletzt, da wir ab der Q-Phase bereits abiturrelevante Noten vergeben müssen.

    Ich hätte gejubelt. Keine Sek I, was das an Nerven spart...

    Bei sicherlich deutlich über 100 Oberstufenklausuren pro Quartal? Das sind für eine/n Anfänger/in selbst bei schnellem Arbeiten geschätzte zwei vollständige Arbeitswochen, die man neben dem vollen Deputat noch abreißen muss. Soviel zum Thema Nerven...

    Bezüglich der Beförderung:
    SGV § 7 Beförderung, Erprobungszeit | RECHT.NRW.DE

    Abs. 2 und 3 sind für Dich relevant.

    Bezüglich der Funktionsstellen:
    SGV § 34 Zugang zu Leitungsämtern und Ämtern mit besonderen Funktionen | RECHT.NRW.DE


    Bezüglich der Versetzung:
    JaehrlicherVersetzungserlass.pdf (nrw.de) Ziffer 3.

    (Diese Informationen hat Dir ein Funktionsstelleninhaber mit 17 Jahren Dienstzeit (nach dem Ref.) und ebenfalls einer 5-Punkte-Bewertung in der letzten dienstlichen Beurteilung zusammengestellt. Mit gezieltem Googeln und Lesen lassen sich diese Infos alle problemlos zusammentragen. :) )

    Wenn man Kinder hat, relativiert sich alles, egal wo man wohnt. Wir haben zeitweise 3 Studenten auf einmal finanziert. Mit Kindern kann man nicht durchgängig arbeiten, wenn man sie nicht von Anfang an irgendwo abgeben will. Kitas, Musikschulen und anderes kosten viele hundert Euro pro Monat (und nicht jeder kann sich das leisten, was ungerecht ist). Meist arbeitet eine/r mehrere Jahre Teilzeit, was weniger Gehalt/Besoldung bedeutet und weniger Rente/Pension. Dafür finanzieren unsere Kinder die Rente/Pension der Kinderlosen.

    Richtig. Aber nur zum Teil. Die Kinderlosen haben ihrerseits unsere universitäre Ausbildung durch ihre Steuern mitfinanziert. Ebenso finanzieren sie öffentliche Einrichtungen, von denen unsere Kinder profitieren, mit. Daher ist das mit der Aufrechnung so eine Sache.

    Was vermutlich langfristig schwerer wiegt als die Kosten, die Kinder "verursachen", sind tatsächlich die Gehaltseinbußen und die dadurch verringerte Pension. Gleichwohl gehe ich davon aus, dass meine Frau und ich "bis zum Schluss" zusammenbleiben werden und damit ohnehin alles in einer Kasse bleibt. So werden wir auch im Alter nicht darben müssen.

    Bolzbold

    Einen Auslandsurlaub, nicht jedes Jahr sondern gelegentlich, wo würdest Du denn in Deiner Bedürfnispyramide einordnen?

    Wenn wir einen Urlaub im Ausland verbracht haben, dann bisher (in den letzten 16 Jahren) nur zweimal in den Niederlanden und einmal in Paris zum runden Geburtstag meiner Frau. Ich war 2014 das letzte Mal alleine im überseeischen Ausland, als ich meinen Vater ein letztes Mal besucht habe, bevor er gestorben ist. Seitdem keine Flugreise mehr.

    Ein Auslandsurlaub ist ein "nice to have", denn Flugreisen mit drei Kindern in der Hauptsaison gehen echt ins Geld. Unsere Urlaube haben bisher allesamt jeweils - wenn überhaupt - maximal ca. 3.000 Euro für uns alle zusammen (für zwei Wochen in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus inkl. Essen, Ausflüge, Eintritte, Sprit) gekostet. Teils deutlich weniger, denn da sind wir "geizig". Der Erholungswert eines Urlaubs mit drei Kindern bemisst sich für uns nicht durch die Entfernung des Ortes. Urlaub mit drei Kindern ist Alltag unter erschwerten Bedingungen - es sei denn, man gibt einen fünfstelligen (!) Betrag für einen zweiwöchigen Urlaub im Familotel mit Kinderbetreuung und Action rund um die Uhr aus. Und das können (und wollen) wir uns in der Tat nicht leisten.

    Das stimmt natürlich. Unser Zinssatz lag damals bei kurz über 4%. Da war die Rate dann doch nicht so niedrig, trotz des niedrigen Kaufpreises. Am Ende kommen wir wahrscheinlich aufs gleiche insgesamt Bezahlte raus. Wobei ich einige Immobilien schlichtweg für überbewertet halte. Die hätte ich auch mit niedrigem Zins nicht gekauft. Das wäre für mein Gefühl zu viele Schulden gewesen. Ich freue mich eher, dass wir in einigen Jahren abbezahlt haben. Dazu die Kids aus der teuren Zeit raus. Davon können wir wirklich mehr als gut leben, auch wenn unser Städtchen mittlerweile zum Speckgürtel einer Großstadt gehört.

    "Damals", also 2010, als wir gekauft haben, bekam man relativ problemlos Doppelhaushälften für um die 220.000 Euro, die noch keine zehn Jahre alt waren. Der Zinssatz lag wie von Dir dargestellt bei ca. 4%, stellte also schon eine gewisse Belastung dar. Damals bekamen unsere Vorbesitzer noch die Eigenheimzulage, die fiel bei uns dann erstmalig weg. Damals waren wir in der Konstellation A13 (VZ)/A12 (TZ-50%) ein Kind und hatten die Rate so angesetzt, dass wir bis zum Abitur des Kindes das Haus abbezahlt haben wollten. Heute ist die Konstellation A15/A12 (TZ 30%), drei Kinder und wir haben die Rate bei der Anschlussfinanzierung so angesetzt, dass wir anderthalb Jahre vor dem Abitur des Großen fertig sein werden.

    Meine Frau und ich haben seitdem ein deutliches Gehaltsplus bekommen. (2010: ca. 5.100 Euro netto - 2022 ca. 7.800 Euro netto.) Die Teuerungsrate liegt insgesamt zwischen 2010 und 2022 bei ca. 26%.

    Natürlich werden auch wir die steigenden Energiepreise deutlich zu spüren bekommen - aber - und das sage ich ganz ohne Arroganz - wir können (bzw. wir müssen) uns das leisten, auch wenn es natürlich die Kasse sehr belasten wird.

    Meinst Du mit "wollen", daß es gar keine Dinge mehr gibt, die du haben willst, sie dir aber nicht leisten kannst? Oder ist es eher so, daß Du dir die Frage stellst, ob du etwas wirklich haben willst, weil das im Umkehrzug auch bedeuetet, daß das Geld eben für andere schöne Dinge dann nicht mehr reicht?

    Bei mir ist es eher der letztere Fall. Ich überlege mir immer, ob ich gewisse Dinge wirklich haben will, weil ich mir immer sage: "Wenn ich das wirklich so mache, kann ich mir andere Dinge eben nicht mehr leisten. Ist es mir das wert?"

    Es gibt Dinge, die ich haben möchte, mir aber nicht leisten kann. Also kann ich sie mir eben nicht kaufen. Das sind aber alles "nice to haves" und keine "must haves". Insofern komme ich damit gut klar.
    Es gibt Dinge, die kann ich mir theoretisch leisten, aber ich kaufe sie mir nicht, weil ich nicht einsehe, so viel Geld dafür auszugeben. Ebenfalls "nice to haves". Auch damit komme ich gut klar. Die von Dir am Schluss gestellte Frage spielt dabei natürlich auch eine Rolle.

    Gäbe es Dinge, die zu den "must haves" gehören und die ich mir nicht leisten könnte, wäre das die einzige Konstellation, in der ich mir dann Sorgen machen würde. Zu diesen "must haves" gehören nur die Dinge, ohne die es nicht geht. Obdach, Nahrung, Energie, medizinische Versorgung, Teilhabe am sozialen Leben (sprich Kommunikation) und Mobilität. Alles andere ist im Grunde verzichtbar.

    In Verbindung mit der tollsten Frau der Welt und einem weitgehend harmonischen Familienleben wähne ich mich daher als glücklichen und nahezu sorgenfreien Menschen.

    Irgendwas ist ja immer, und den Spruch "Geld allein macht nicht glücklich" finde ich so falsch nicht. Und auch nicht den vom Gras, das auf der anderen Seite immer grüner sei.

    Das trifft mit Sicherheit zu, solange es sich in den für einen selbst akzeptablen Bandbreiten bewegt. Vermutlich würden meine Familie und ich auch mit einem Tausender weniger im Monat auskommen, allerdings müssten wir dann auch öfter mal darüber nachdenken, ob wir uns Dinge leisten können. Das Wollen war bei uns bisher meistens der entscheidende Faktor.

    Ein Einkommen, das einen sorgenfrei abends zu Bett gehen und morgens aufstehen lässt, stellt auch keine latente Gefahr für die Partnerschaft dar. Vor diesem Hintergrund wähne ich mich durch aus glücklich.

    Dann ist ja gut, dass in NRW niemand gezwungen wird gewichtete "sonstige Mitarbeitsnoten" zu vergeben. Ich gebe ja pädagogische Noten. Da ist das egal. Und wenn das 1. Quartal dann länger und 3+ war und das 2. kürzer und 2- kann ich entscheiden ob ich eher die Verbesserung sehe, oder die Länge der Quartale.

    Für die EPh würde ich da zustimmen. In der Q-Phase gilt der 15-Punkte-Schlüssel. Da gewichte ich streng genommen solange nicht, wie ich in Punkten denke. Die Gewichtung kommt ja erst mit der Umrechnung zustande.

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