Hallo zusammen!
In einer interessanten Abordnung habe ich folgenden Satz gelesen: "Die Abordnung ist kein Beförderungsamt"
Bedeutet das, die Beförderung hängt an meiner Schule? Wie oft/selten ist es, dass man bei einer 50%-Abordnung noch eine Beförderung bekommt?
Und noch eine Frage, wo ich dabei bin: Wenn ich mich für eine Abordnung bewerbe, wie sehr könnte eine Schulleitung eingreifen?
Danke für eure Antworten!
Der Satz ist eine Formalie. Mit der Abordnung wird man nicht befördert.
Man kann sich theoretisch während der Abordnung auf eine Beförderungsstelle bewerben.
Je nachdem, wohin man abgeordnet wird, kann man auch dort befördert werden. Dann steht da der Satz in der Stellenausschreibung, dass die Beurteilungskompetenz nach zwei Jahren auf die neue Dienststelle übergeht und die Beurteilung dann Teil einer Personalmaßnahme - sprich Beförderung - sein kann. Wenn man zu 50% abgeordnet ist, müssen sowohl Schule als auch die andere Dienststelle in diesem Fall einen Beurteilungsbeitrag leisten - und man braucht eine Bezirksregierung, die dann mitspielt. Das trifft meiner Kenntnis nach nicht auf alle BR zu.