Beiträge von Bolzbold

    Das ist mir neu. Wenn eine Schulleitung mit der Sachbearbeiterin gut kann, kann sie zwischen den Zeilen heraushören, wie viele externe BewerberInnen es gibt.

    Es dürfte auch datenschutzrechtlich problematisch sein, da die Schulleitung nicht Dienstvorgesetzte eines externen Bewerbers ist und im Sinne der Datensparsamkeit diese Daten nicht aus der Behörde herausgegeben werden dürften. Aber meist weiß Bolzbold so etwas genauer.

    Danke für die Blumen, aber das ist nicht mein primärer Beritt. :)

    Ich denke, dass die Schulleitung generell erfährt, dass es externe KandidatInnen gibt, aber nicht wer und wie viele.

    Letztlich muss ja bei externen wie internen Bewerbungen dann im Dezernat über die dienstlichen Beurteilungen befunden und eine Entscheidung, die im Idealfall gerichtsfest ist, herbeigeführt werden. Wenn ein Verfahren eine Weile dauert, ist das nichts zwingend ungewöhnliches.

    Schaut man sich die Anzahl der Beförderungsstellen bei Stella an (mitunter >1000), dann weiß man, was die Bezirksregierungen aus den vergangenen Verfahren und den künftigen Verfahren zu tun haben. Und wir reden hier nur über das erste Beförderungsamt und noch nicht über die Funktionsstellen oder Schulleitungsstellen. Die Beförderungen laufen meines Wissens nach alle über Dezernat 47, wobei die Schulformdezernate sicherlich auch beteiligt sind. Da müssen dann ganz viele Abstimmungs- und Entscheidungsgespräche geführt werden. Neben den A15-Revisionen, den SL-Revisionen und den vielen anderen Aufgaben, die DezernentInnen so haben.

    Meine A15-Beförderung hat von der dienstlichen Beurteilung bis zur Urkunde glaube ich ein halbes Jahr gedauert - man muss halt Geduld haben.

    Dann bleibt eigentlich nur Dein Anspruch Corona nicht zu bekommen. Das ist für mich ok, wenn ich auch nicht sehe, wie das praktisch umsetzbar sein soll, vor allem auf Dauer. Aber das soll ja Dein Problem sein.

    Was ich tun kann, werde ich tun. In diesem Fall wird mir jedoch ein Problem aufgezwungen, mit dem ich dann umzugehen habe. DAMIT habe ich ein ganz erhebliches Problem.

    Also wenn ich mir die Berichte in meinem Bekanntenkreis so anhöre - mehrköpfige Familien - dann scheinen milde Verläufe eben keine kleinen Schnupfen zu sein. Das reicht offenbar bis knapp unter die Hospitalisierungsgrenze. Und es gibt eben auch die Familien, die das Ganze dann zum zweiten Mal bekommen.

    Vor diesem Hintergrund für Öffnungen, Wegfall der Masken, freiwilliges Tragen (aber eben auch nur noch die Hälfte des Schutzes, da die anderen die Masken ja nicht mehr tragen) einzutreten, blendet die Realitäten und die harte Zeit auch derer, die nicht wegen Covid ins Krankenhaus müssen, komplett aus. Diese Denke ist mir so etwas von fremd und zuwider. Meine Familie und ich haben zwei Jahre durch konsequentes Verhalten eine Corona-Infektion vermieden. Nun sollen wir sie kriegen - weil andere (!) es mittelbar so wollen.

    § 6 Abs. 8 APO-SI ermöglicht die vom TE vorgeschlagenen Vorgehensweise. Probleme könnte es aus meiner Sicht mit § 70 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 Schulgesetz eher im umgekehrten Fall geben - sprich die FK hätte als dritte KA im zweiten Halbjahr eine mündliche Prüfung beschlossen und der TE würde stattdessen eine Klassenarbeit schreiben. Das Abweichen von einem Standard (i.e. Klassenarbeit) unter Anwendung von § 6 Abs. 8 APO-SI wäre auch kein Verstoß gegen einen FK-Beschluss, es sei denn, ein solcher läge tatsächlich vor.

    Sauberer, auch im Sinne der Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Parallelklassen wäre aus meiner Sicht, eine reguläre Klassenarbeit zu schreiben. Ob das hier zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber pädagogische Freiheit als Deckmantel für Alleingänge zu verwenden, finde ich problematisch.

    Eine andere saubere Lösung wäre es, zum einen die Schulleitung zu fragen und bei positiver Rückmeldung durch die Schulleitung im Anschluss der Fachschaft das Vorgehen anzukündigen, damit die ParallelkollegInnen wenigstens die Chance haben, ggf. gleichsinnig vorzugehen.

    So in etwa muss man sich das vorstellen.

    Das ist eine staatlich geplante Durchseuchung, weil man ja davon ausgeht, dass die Geimpften in der Regel nur milde Symptome haben und der Rest eben selbst schuld ist. Das erzähle ich dann mal den Babys und (Klein)Kindern bis einschließlich vier Jahren.

    Wenn DAS tatsächlich der Gegenentwurf dazu ist, die Masken noch eine Weile länger zu tragen, dann scheinen mir die Maßstäbe arg verrutscht zu sein.

    Das Timing könnte nicht schlechter sein. Eine Woche VOR den Ferien können Masken weggelassen werden. Dann sind zwei Wochen Ferien und "der Deutsche wird doch mal in Urlaub fahren dürfen." Danach beginnen die Abiturprüfungen. Ich bin gespannt, wie viele SchülerInnen dann coronabedingt nicht mitschreiben können - und wie sich NRW-Lehrerin dann freuen wird, dass wir ja alle ein Leben in Freiheit und ohne Maske genießen können.

    Ich behaupte einmal, dass in der Regel ALLE A14-Stellen an Gymnasien für interne Kandidaten ausgeschrieben sind - das erkennt man ganz oft am Ausschreibungstext bzw. der Tätigkeit. Insofern kann man sich eigentlich dieses Gespräch auch sparen - es sei denn, man hat geeignete Fächer. Da würde es dann natürlich Sinn ergeben, mit der Schulleitung zu sprechen. Mit Musik sollte das in vielen Fällen sogar eher günstig sein.

    Generell kann man sich natürlich auf die A14-Stellen bewerben und muss sich dann im Revisionsverfahren durchsetzen - indem man die bessere Note hat. Bei einer solchen externen Kandidatur muss einem klar sein, dass man in der Regel dem internen Kandidaten die Stelle weggenommen hat und entsprechende Solidarität innerhalb des Kollegiums besteht - Ausnahmen gibt es natürlich immer wieder.

    Ein anderer "Trick", um sich eine Versetzung zu ermöglichen, ist, während einer Elternzeit umzuziehen und dann bei Rückkehr im Rahmen einer wohnortnahen Unterbringung nach Rücksprache mit einer aufnahmebereiten Wunschschule an eben diese Schule zu kommen.

    kurze Info:

    Am Ricarda Huch Gymnasium in Hagen/Westfalen z.B. wird Psychologie neben den Oberstufenkursen auch im Wahlpflichtbereich in den Klassen 8 und 9 angeboten und der Bedarf mit zwei KuK gedeckt.

    https://rhgym-hagen.de/unterricht/ges…ten/psychologie

    Ergänzend nach einem Blick in die offizielle Schulstatistik aus dem Schuljahr 2020/2021 scheint mir dies eine der wenigen Ausnahmen zu sein. Im WP-Bereich ist da ja einiges möglich, aber die Schulen, die Psychologie im WP Bereich ab Klasse 8 bzw. künftig 9 anbieten, dürften an einer Hand abzählbar sein (ca. 160 SchülerInnen aus insgesamt rund 4.600).

    Quelle: https://www.schulministerium.nrw/system/files/m…antita_2020.pdf

    Ja, wegen der RS-Fehler: Erstens gehen die Texte heute viel schneller raus als früher und zweitens wird die Rechtschreibleistung der Menschen immer schlechter (da sie weniger lesen, schreiben). Da hast du vermutlich recht (da habe ich aber noch nicht aufgepasst und v.a. kann ich es nicht mit von vor 40 Jahren vergleichen, habe da keine Zeitungen mehr).

    Was auch daran liegt, dass Word und Co. ja die allermeisten falsch geschriebenen markieren und dies suggeriert, man müsse selbst keine Rechtschreibregeln mehr kennen. Das Ganze dürfte sich bei den heutigen Handschriften ähnlich zeigen. Vor der flächendeckenden Nutzung von PCs hat man eben von Hand geschrieben - seitdem eben deutlich weniger. Ich merke das, wenn ich mehr als eine halbe Seite am Stück schreiben muss. Selbst im Studium ging das in den Examensklausuren noch problemlos. Heute fühle ich mich da deutlich eingerostet.

    Wenn gefühlt 100 von 150 Millionen Russen stramm hinter Putin stehen, sind die nicht alle dumm und haben keine Zugänge zu den internationalen Nachrichten. Da gibt es zusätzlich zum gelenkten Staatsfernsehen noch eine andere Sicht auf den Konflikt.

    Das ist richtig - und das hat auch niemand abgestritten. Ich habe mich ja auch selbst bemüht, hier ein wenig auch die andere Seite zu betrachten. Die Frage ist nur, ob und inwieweit andere Betrachtungsweisen bei "den Russen" greifen, oder ob das nostalgische Gefühl des einstigen Supermachtstatus' hier treibende Kraft ist.

    Richtig ist auch, dass man den ungerechtfertigten Angriff auf den Irak, sowie die Verantwortlichen für die Foltergefängnisse hätte bestrafen müssen. Da das die verantwortlichen Länder selbstredend nicht selbst tun wollten, hätte es einer übergeordneten Institution bedurft, die die Legitimation, aber eben auch die Macht dazu gehabt hätte. Die gibt es aber nicht - und das war bei der Gründung der UNO auch ganz bewusst so gewollt. Wer Macht hat, hat bzw. verschafft sich Recht. Das war immer so und das wird immer so bleiben.


    Zitat Wikipedia:
    "Das Veto-System wurde eingerichtet, um die Interessen der Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen, die siegreich aus dem
    Zweiten Weltkrieg hervorgegangen waren, zu schützen. Fünf Staaten sind ständige Mitglieder des Sicherheitsrates und haben dieses Recht:[2][3]"

    (Am Rande: In der Tat gehört die UNO dringend reformiert, denn es kann nicht sein, dass die Machtverteilung in der UNO exklusiv durch den Zweiten Weltkrieg geprägt bleibt. Russland hat 144 Millionen EinwohnerInnen, Frankreich und Großbritannien kommen zusammen auf etwa dieselbe Zahl. Die USA haben 331 Millionen EinwohnerInnen. Indonesien, Brasilien, Pakistan, Bangladesch und Nigeria kommen zusammen auf über eine Milliarde Menschen - und haben doch in dieser Welt nichts zu melden. Dass Frankreich und Großbritannien jeweils ein Veto-Recht haben, ist wie auch das Veto-Prinzip als solches, ein Anachronismus.)

    Wichtig ist, dass es ein funktionierendes zeitökonomisches Gesamtsystem in der Schule gibt. Ob das zwei, drei oder vier Kopierer sind (kosten pro Stück in der Regel so viel wie ein Kleinwagen), zentral administrierte und funktionsfähige und benutzbare Tablets oder was auch immer, ist letztlich egal. Ich bin gespannt, was ich bei meiner Rückkehr in den Schuldienst eines Tages vor Ort antreffen werde.

    Was den Erziehungsauftrag gegenüber den jungen Menschen anbetrifft, so muss halt das eine zum anderen passen. Man kann ihnen nicht das Recht einräumen, Klausuren zu wählen, wenn sie mit der daraus entstehenden Verantwortung nicht umgehen können. Die POen sagen, sie seien reif dafür.

    Das mag Dein Konzept von Recht und Verantwortung sein. Die Rechtstheorie ist hier aber eine andere.

    Im Falle der APO-GOSt greift einerseits ein Verantwortungsanspruch an die SchülerInnen im Rahmen ihrer Wahlen (die aber vor dem Hintergrund der Belegungsverpflichtungen gar nicht so viel Verantwortung einfordern), andererseits aber auch ein umfassender (pädagogischer) Begleitanspruch, wie man aus § 5 Abs. 1 und 2 deutlich herauslesen kann.

    Dann ist da natürlich auch noch die Rolle der Eltern einzubeziehen - bis die SchülerInnen 18 sind, müssen die Eltern die Wahlbögen mitunterschreiben. Beratungsgespräche finden da in der Regel auch im Beisein der Eltern statt, oder es wird ein schriftliches Beratungsprotokoll mitgegeben, das die Eltern unterschreiben müssen.

    Hast Du eigentlich selbst Kinder?
    Ich glaube, wenn man selbst Vater oder Mutter ist, dann relativieren sich viele ursprünglich eher resolute Positionen, weil man merkt, dass Rechte und Pflichten bzw. Verantwortung nicht in diesem von Dir angeführten Dualismus funktionieren.

    es hängt von der Perspektive ab.

    WENN ich davon ausgehe, dass SuS auf dieser Ebene mündig und selbstverantwortlich sind (wovon wir in der Oberstufe ausgehen müssten), dann darf dieser Fehler mehr Konsequenzen haben (darüber scheiden sich die Wege) als nur ‚ups, dann schreibst du halt nach‘.

    Es ist auch nur ein Fehler, wenn ich mein Konto überziehe, dann bezahle ich Strafgebühren. Wenn ich zu schnell fahre, gibt es auch Ärger, usw…

    Und die Beispiele SIND aus dem Alltag der Altersgruppe.

    Und genau diese Perspektive halte ich für problematisch. Im G8 Bildungsgang sind die SchülerInnen der EPh 15 oder 16 Jahre alt. Wollen wir jetzt die Begriffe "mündig" und "selbstverantwortlich" so hoch hängen und sie quasi verabsolutieren, um dann ähnlich "absolute" Sanktionen zu verhängen?

    Wir haben auch in der Oberstufe noch einen Erziehungsauftrag - und in der Einführungsphase kann man da durchaus nachsichtiger sein als beispielsweise in der Q2. Und wie sähe denn außer einem "bitte achte künftig auf die korrekt geführten Kurslisten" die "Sanktion" bei der Lehrkraft aus? Müsste man da nicht im Grunde strengere Maßstäbe anlegen als bei dem/der SchülerIn?

    Müsste man, wenn man dem "Hardliner-Ansatz" folgt, dann nicht jedem User und jeder Userin hier in diesem Forum in den Allerwertesten treten, wenn er/sie nicht dazu in der Lage ist, die für sein/ihr Bundesland geltende Rechtslage als studierte/r AkademikerIn selbstständig zu recherchieren?

    Mag ja sein, dass das der politische Wille ist und das auch so in Gesetze und Vorschriften gegossen ist. Erschreckt bin ich von der Selbstverständlichkeit, als die sich diese Absurdität in den Köpfen einiger manifestiert. Die Rechtslage zwingt uns dazu, uns verarschen zu lassen.

    Ich habe in meinen 14 Jahren an der Front keinen solchen Fall gehabt - vielleicht auch deswegen, weil sowohl die Oberstufenleitung als auch ich als Fachlehrer und später Stufenberater sehr akribisch waren, was die Kontrolle der Listen betraf.

    Aus Einzelfällen vermag ich weder eine Absurdität der Rechtslage noch einen Zwang sich verarschen zu lassen herzuleiten.

    Prüfungsordnungen sind dazu da, eine für alle gleichermaßen geltende, verlässliche und verbindliche Grundlage für den Bildungsgang und seinen Abschluss zu liefern. Dass einzelne Bestimmungen durch SchülerInnen, die meinen, besonders schlau zu sein, unterlaufen werden, liegt in der Natur einer jeden Regelung und eines jeden Gesetzes bzw. es scheint die Natur des Menschen zu sein, sich dann nicht daran zu halten, wenn es einem einen Vorteil verspricht.

    Macht aber Eindruck!:engel:

    Aus eigener Erfahrung: Ja und nein.

    Ich hatte mich seinerzeit für eine Stelle in einem anderen Bereich der Schulbehörde fachlich sehr fundiert vorbereitet und konnte das im Bewerbungsgespräch auch frei vortragen. Das hat man mir tatsächlich als "auswendig gelernt" unterschwellig "krumm genommen", wie ich nachher aus inoffizieller Quelle erfahren habe. Gut, ich habe die andere Stelle bekommen, die mir ohnehin fachlich mehr zusagte, insofern war das dann egal.

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