Wenn es heißt "Unterrichtsausfall", wieso kommen dann einige Schulleitungen auf die Idee, Distanzunterricht anzuordnen?
Hätte das nicht ausdrücklich in der Schulmail gestanden, wenn Distanzunterricht als Ersatz hätte erfolgen sollen?
Meine Frau hat fleißig bei FreundInnen und Bekannten die Anweisungen ihrer jeweiligen Schulleitungen gesammelt. Jede Schule macht etwas anderes...
Beiträge von Bolzbold
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Womit wir dann in der Situation wären, dass ggf. bei Lehrerelternpaaren beide vor Ort Dienst schieben müssen, obwohl die eigenen Kinder wegen des Unterrichtsausfalls nicht betreut wären. Dann kann man seine Kinder eigentlich nur noch mitnehmen. Genug freie Räume gäbe es ja wahrscheinlich. Nur das mit dem Lüften stelle ich mir dann bei dem angekündigten Wetter weniger spaßig vor.
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Anordnung unserer Schulleitung: wir haben Dienst nach Plan - Anwesenheitspflicht!
Rechtlich vorbehaltlich der konkreten Witterung vor Ort nicht zu beanstanden.
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Für landesweites Distanzlernen anstelle von Präsenzunterricht fehlt meines Erachtens noch die gesetzliche Grundlage.
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Zur Klarheit habe ich den Erlass ja weiter oben verlinkt.
5 Lehrkräfte
Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Es gelten die Bestimmungen gemäß § 15 ADO (BASS 21-02 Nr. 4).
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Laut Schulmail ist morgen allgemeiner Unterrichtsausfall in NRW angeordnet. Lehrkräfte müssen im Rahmen der Zumutbarkeit dennoch zum Dienst erscheinen.
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Die Ministerin spricht gerade über den Sturm im Landtag.
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Wenn ich mich schulscharf direkt bei einer Schule in Brandenburg beworben habe und diese mich einstellen will, kann der Schulleiter bzw. Schulamt Brandenburg helfen beim Wechsel? Würde helfen, wenn mein Mann in Brandenburg eine Arbeit hätte? (Wechsel aus familiären Gründen)
Gibt es für mich eine Möglichkeit den Wechsel zu beeinflussen, dass er zum kommenden SJ stattfindet?
Frage 1: Nein. Siehe Antwort von CDL. Wenn es so einfach wäre, gäbe es hier nicht immer wieder Nachfragen dazu.
Frage 2: Ja - wenn Du dies als Grund im Ländertauschverfahren angibst. Siehe CDL.
Frage 3: Nein. Es gibt (Ausschluss)Fristen. Selbst innerhalb eines Bundeslandes wäre eine Versetzung mit gerade einmal sechs Monaten Vorlauf mitunter schwierig. Auch dafür gibt es landesinterne Fristen.
Es empfiehlt sich daher dringend, sich selbst in die Materie einzulesen. Zu diesem Thema gibt es auch bereits einige Threads hier. Schau Dir außerdem die Informationen zum Ländertauschverfahren von Baden-Württemberg und von Brandenburg an. Dann kennst Du den entsprechenden rechtlichen und zeitlichen Rahmen. -
Nach meinem Kenntnisstand soll es doch ein zentrales Warnsystem über die Bezirksregierungen per Dienst-Email geben. Das wurde vor ein paar Monaten mal getestet. Wäre dann jetzt der erste Einsatz. Bisher kam aber noch nichts an.
Generell gilt aber (da muss ich Bolzbold widersprechen), dass die Eltern unabhängig von einer Warnung entscheiden können, ob der Schulweg zu gefährlich ist. Das heißt, wenn der Orkan am Donnerstag Morgen übers Land zieht, können die Eltern spontan sagen "Kind bleibt zu hause."
"Ist Schule" war so gemeint, dass die Schule nicht offiziell ausfällt. Die von Flipper und von Dir genannte Option wird davon ja eigentlich nicht berührt. Dieses Recht haben die Eltern ja so oder so.
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Da diese Info auch alle Eltern interessieren und vor allem erreichen sollte, gehe ich davon aus, dass im Falle einer Entscheidung seitens des MSB dies auch in geeigneter Weise veröffentlicht würde bzw. worden wäre. Solange da nichts ist, ist Schule.
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Aus der Schule kann ich mir das kaum vorstellen. Am Telefon kommt die Sekretärin, die keine Ansicht in das Notenprogramm hat und höchstens schauen könnte, ob die Person an der Schule war. Natürlich ist die Person nicht doof und würde eine Auskunft nicht geben.
Zumindest bei ehemaligen SchülerInnen kann die Sekretärin in der Regel nicht so schnell die Leistungsdaten aus SchILD herausziehen. Für die letzten paar Jahrgänge werden die Zeugnisse an meiner alten Schule zwecks direkten Zugriffs auch noch separat in einem Aktenschrank aufbewahrt. Da käme sie also sehr schnell heran.
Im Zeitalter, wo Sekretärinnen vielleicht sogar ohne böse Absicht Handynummern von Lehrkräften weitergeben, will ich nichts ausschließen. Aber in der Tat scheint sich cera zu langweilen. Sind schon Semesterferien? -
Klar, kann man das. Aber warum sollte man es freiwillig so kompliziert machen, wenn es doch auch einfach geht? Also warum erst von der Schule abgehen und dann auf Umwegen das Abitur erlangen???
Wenn man das mit dem Q abschaffen würde, könnte man auf direktem Wege ja nur noch am Gymnasium Abitur machen. Wäre schon blöd.......
Das musst Du cera fragen. Gleichwohl gibt es eben auch SchülerInnen, die beim ersten Anlauf eben ganz weit entfernt davon sind Abitur zu machen und die erst nach ein paar Jahren außerhalb des Schulsystems und mit entsprechender Reife dann soweit sind.
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Bei uns (Gesamtschule) braucht man den FOR Q, um von Klasse 10 in die 11 (EF) zu wechseln. Wenn man keinen Q hat, also nur FOR, muss man nach der 10 die Schule verlassen. Ansonsten darf man weiter machen bis zum Abitur.
Also ist es doch logisch, wofür man den braucht, oder? Ich finde den Abschluss keineswegs überflüssig.
Das wurde weiter oben ja erklärt. Wenn Du Dir das Ausgangsposting anschaust, ging es dem/der TE ja um den Sinn der FOR Q vor dem Hintergrund, dass man ja auch ohne FOR Q früher oder eher später ebenso Abitur machen kann.
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Beim Überholen - gerade, wenn in einiger Entfernung der Gegenverkehr schon zu sehen ist - ist das in der Tat lebenswichtig.
Der Grund, warum ich nicht stellvertretender Schulleiter geworden bin, waren zum einen die Kinder, zum anderen mein Argwohn gegenüber den damit verbundenen gefühlt erhobenen Machtansprüchen, gepaart mit der Sorge, das nicht ordentlich hinzubekommen. Konsequenz: Ich habe es bis heute nicht gemacht - und das obwohl mich die KollegInnen in der Behörde verwundert anschauen, wenn ich erzähle, dass ich es nicht mache. Irgendwie traut mir das jeder in meinem beruflichen Umfeld sofort zu - selbst meine Frau, die meine größte Stütze, aber auch meine größte Kritikerinnen ist.
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Also wenn man nur dann zu einem Betriebsausflug kommt, wenn die Dinge genau SO gemacht werden, wie man es gerne hätte, und ansonsten nicht kommt, dann würde ich den Teufel tun und hier irgendetwas organisieren.
Gemeinschaft heißt nicht, ich komme, wenn alles nach meiner Nase geht. -
Wenn man das so aufbaut und erarbeitet, dann hat das tatsächlich einen Mehrwert für die SchülerInnen. Die zitierte Aufgabenstellung fand ich hingegen hochproblematisch.
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In der lokalen Zeitung und teils auch in den sozialen Netzwerken kursiert folgende tatsächlich so gestellte Aufgabe in einem GK PL in der Einführungsphase:
Ein türkischer Familienvater in Deutschland verheiratet seine Tochter ohne deren Einverständnis mit dem Sohn seines verstorbenen Bruders, um diesem eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und damit eine Existenz zu sichern.Besprich die Situation mit deiner/m Tischnachbarin/Tischnachbarn. Welche Konflikte seht ihr darin?
Die Schule trägt - wie so viele - das Label "Schule ohne Rassismus"... Ich denke, das Ganze fällt unter die Kategorie "epic fail".
Kennt Ihr noch weitere Aufgabenstellungen, die hinsichtlich der erfolgten Reaktionen so richtig in die Hose gegangen sind? -
Hallo,
Was ist eigentlich Sinn und Zweck des Abschlusses „FOR-Q“ (Fachoberschulreife mit Qualifikation) in NRW?
Gut, damit kann man halt direkt in die gymnasiale Oberstufe eines BK´s wechseln, die direkt zur AHR führt, aber sonst?
Nicht nur eines BK sondern auch einer gymnasialen Oberstufe im Regelschulsystem.
Wie die anderen UserInnen hier schon dargelegt haben, ist der wesentliche Unterschied eben der Zeitfaktor. Drei Jahre oder eben je nach dem ein paar Jahre mehr.Im Grunde ist es doch gut, dass mit dem MSA ohne Q immer noch zumindest langfristig die Perspektiven auf die AHR nicht verbaut sind. Nicht jede/r möchte aber eine Berufsausbildung beginnen oder ans BK wechseln. Da sind je nach Bildungsgang ja die Leistungskurse ja vorgegeben - und damit auch die beiden Grundkursfächer. Das muss man auch erst einmal mögen / schaffen.
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