Beiträge von Bolzbold

    Quelle?

    Die Quellen kennst Du doch. Ist meiner Erinnerung nach nicht das erste Mal, dass ich diese poste.

    ADO § 10 Weitere Aufgaben


    (1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z.B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste).

    Sowie BASS 14-12 Nr. 2

    4.1 Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer. Die Leitung obliegt in der Regel der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer bzw. der Kursleiterin oder dem Kursleiter, soweit nicht wegen des besonderen Charakters der Veranstaltung die Leitung einer anderen Lehrerin oder einem anderen Lehrer übertragen wird.

    Neben der körperlichen Belastung ist der erhebliche Verlust von Privatem einer der Gründe, die ganz erheblich gegen Klassenfahrten sprechen. Wie man das mit der Fürsorgepflicht der Dienstherrin übereinbringt, ist mir schleierhaft.

    Isoliert betrachtet völlig richtig. Klassenfahrten gehören zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte in NRW. Die "Überstunden", ganz gleich, wie sie definiert werden, sind eingepreist. Wenn man konsequent ist, feiert man diese in den sechs Wochen Ferien, die über den 30tägigen Urlaubsanspruch hinausgehen, ab. Im Rahmen meiner Tätigkeit in der Behörde war ich auch schon auf Dienstreisen und an Orten untergebracht, die akzeptabel, aber keinesfalls komfortabel waren - inklusive der Verpflegung.

    Wenn ich eins in den letzten 16 Jahren, die ich jetzt nach dem Ref. im Dienst bin, gelernt habe, dann dass ich genau auf diese Arbeitszeit und die entsprechenden Erholungsphasen achten muss.

    Am Rande: SO schlimm fand ich die bisherigen Klassenfahren und Kursfahrten, die ich mitgemacht habe, gar nicht...

    Wenn die Frage von einer Nicht-Oberstufenschülerin gekommen wäre, hätte ich das noch verstanden. (Und im Anschluss die Userin wegen fehlender Schreibberechtigung gesperrt... :) )

    In NRW gilt laut § 13 Abs. 3 ADO Folgendes:

    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

    Heißt also konkret: Wenn die Schulleitung es anordnet und konkrete Aufgaben zuweist, dann ja. Ansonsten nein.

    Das war an meiner alten Schule Teil der Regeln des gemeinsamen Zusammenlebens in der Schule, somit also in der Hausordnung.

    Wie an jeder Schule wird dies aber von den einzelnen Lehrkräften unterschiedlich zur Kenntnis genommen und noch unterschiedlicher gehandhabt.

    Wenn du mit Abordnungen anfängst, hast du immer das Damoklesschwert über dir schweben, irgendwann an irgendeine Schule, die du dir nicht ausgesucht hast, zurück zu müssen.

    Die Wahl der Schule hängt von der bis dahin erreichten Besoldungsgruppe, den verfügbaren Vakanzen bei Funktionsstellen, dem Bedarf an den Schulen sowie den Gesprächen mit den zuständigen Dezernenten ab. Wichtig ist, dass man aktiv wird/bleibt und das Ganze nicht einfach auf sich zukommen lässt. Ich habe den Eindruck, dass es dem einen oder der anderen DezernentIn ganz recht ist, wenn man im Vorfeld sich erkundigt und mit einem konkreten Vorschlag aufwartet, bei dem immerhin schon einmal Einvernehmen zwischen Schule und abgeordneter Lehrkraft besteht.

    Generell werden Schulflüchtlinge aber nicht gerne in der Schulbehörde gesehen - im Auswahlgespräch wird darauf auch eingegangen.

    Wenn man aus dem Schuldienst aussteigt, wird man ja vom Dienstherrn nachversichert, allerdings natürlich nur mit dem Arbeitgeberanteil. Wie Piksieben sagte, bestünde dann die Chance, in der freien Wirtschaft seinen Schnitt zu machen, so dass man sowohl während des Arbeitslebens ein Auskommen hat als auch im Rentenalter. Hier muss man dann eben nur mutig und konsequent genug sein, diesen Schritt auch zu wagen. Je nach Fächerkombi hat man da natürlich besserer oder schlechtere Karten.

    Viel eigenes Material erstellen ist isoliert betrachtet noch keine Leistung. Das ist dann der Fall, wenn eben durch dieses Material ein tatsächlicher Mehrwert und ein entsprechender Lernfortschritt erkennbar ist. Das wird durch tolles Material eben nicht per se gewährleistet.

    Die "besten" Stunden waren bei mir gut durchdachte und gut phasierte Stunden, wo ich einerseits die Schüler machen lassen konnte, aber andererseits gleichsam "Herr des Geschehens" blieb.

    Was die FachleiterInnen angeht, so muss man das glaube ich ganz nüchtern sehen. Finde heraus, was gerne gesehen wird und mach es so. Nur das zählt in den UBs. Für das Schulleitergutachten etc. kannst Du dann die Stunden wieder entsprechend anpassen.

    Liebe(r) T-VII,

    willkommen in diesem Forum.

    Ja, die Situation kann in der Tat belastend sein, wenn man in eine solche Situation gerät.

    Ich würde mir die Frage stellen, ob ich definitiv aus dem aktiven Schuldienst raus will, oder ob ich zunächst eine temporäre Auszeit nehmen möchte, in der ich mich aber weiterentwickeln kann. Leider gibst Du kein Bundesland an, so dass es schwierig ist, Dir hier konkret etwas zu raten.

    In NRW gibt es beispielsweise immer mal wieder Stellen als pädagogischer Mitarbeiter im Ministerium. Es gibt außerdem Stellen in den Kommunen. In beiden Fällen würde man temporär abgeordnet. Ggf. ergeben sich über diesen Weg dann noch andere Möglichkeiten. Wenn man bereits A15 und Teil der erweiterten Schulleitung ist, hat man sich nach sechs Jahren für die Schulaufsicht qualifiziert, so dass bei entsprechendem Bedarf auch ein Wechsel dorthin möglich ist.

    Eine Sache ist aber in jedem Fall problematisch: Schulflüchtlinge möchte man in keiner dieser Behörden.

    Hier in diesem Forum gibt es auch bereits den einen oder anderen Thread, der sich mit Deinen Fragen befasst. Nutze doch einmal die Suchfunktion und schau mal, was es dazu bereits gibt.

    plattyplus

    In der Geschichte der Bundesrepublik sind zweimal CSU-Kandidaten angetreten (Strauß 1980 und Stoiber 2003) - und in beiden Fällen haben diese Kandidaten es nicht zur Kanzlerschaft gebracht. Ein Grund dahinter ist m.E. , dass bayrische Kandidaten so stark polarisieren, dass sie für einen nicht unerheblichen bzw. zu erheblichen Teil der CDU-Stammwählerschaft nicht wählbar waren.

    Gegen die Ampel spricht, dass die FDP sich dafür zu stark verbiegen muss - oder Scholz muss das bessere Angebot machen, was wiederum rot-grün schaden wird.

    Einerseits richtig. Aber Laschet hat ein dickes Problem, Nr. 2 hinter Scholz zu sein. Dieser "Rollenwechsel" zum "Juniorpartner" wird ihm gar nicht schmecken. Und es wäre letztlich auch ein Schlag ins Gesicht von 50% der Wählerschaft, die keine Fortsetzung der GroKo haben wollen. Letztlich wäre das ein "weiter so" und nichts anderes.

    Mit dem Begriff Datenschutz verbinden sich einige sehr abstruse Eigenkonzepte derjenigen, die ihn anführen.

    Ich bin mittlerweile soweit, dass ich sage, wer bei Facebook, Tiktok, Instagramm, WhatsApp und Co. ist, nicht allen Ernstes im Bereich öffentlicher Einrichtungen mit Datenschutz kommen kann. Einem kommerziellen Anbieter hier eher zu vertrauen bzw. auf den Datenschutz zu pfeifen, weil einem die Nützlichkeit der App wichtiger ist, als einer Behörde zeugt von dem mittlerweile ja "hoffähigen" Generalverdacht gegenüber allen öffentlichen Institutionen.

    Die SL möchte die Nutzung der Geräte forcieren. Die sind aber unnütz, langsam, kleiner Bildschirm. Welche Kommunikationsprogramme sie meint, sagte sie nicht. Aber sie seien unumgänglich. Sowas wie Logineo oder Teams wird gemeint sein. E-Mail-Adresse haben wir aber auch. Die rufen wir bislang auch am privatem PC ab. Aber das wird dann in Zukunft wohl verboten. Oder es gibt keine E-Mails mehr nur noch Teams- oder Logineo Kommunikation.

    Wenn die neue DV-VO I durch ist, dann ist das die geltende Rechtslage. Ich kann in der Schulbehörde auch nicht mit eigenem Gerät antanzen und sagen, dass ich das lieber benutzen mag. Auf meinem Dienstgerät ist Software vorinstalliert - die habe ich zu benutzen. Funktioniert aber und hat Support.

    Was die Kommunikation innerhalb und aus der Schule heraus angeht, reicht das Dienstgerät vermutlich aus. Ich finde das auch arg realitätsfremd, aber wenn die neue Verordnung durch ist, dann müssen wir entsprechend arbeiten.

    2. Die Nutzung privater Datenverarbeitungs-Anlagen (also: Der Rechner zu Hause) zur Erledigung von schulischen Aufgaben, bei denen personenbezogene Daten betroffen sind (also auch E-Mails und Chatprogramme), unterliegt in NRW der Genehmigung durch die Schulleitung. Man hört munkeln, dass in der kommenden Neugestaltung der passenden Verordnungen die Schulleitung das aber gar nicht mehr genehmigen darf, wenn dienstliche Geräte zur Verfügung gestellt werden. Ich empfehle normalerweise nicht die Nutzung von privaten Endgeräten, denn meiner Erfahrung nach sind die nötigen technischen Vorraussetzungen, damit eine Lehrkraft sich da nicht rechtliche Probleme einlädt, gar nicht so gering.

    Man munkelt nicht mehr nur, sondern dieses Szenario ist mittlerweile sehr realistisch. Ich glaube kaum, dass die Stellungnahmen der Verbände hier viel bewirken werden.

    VBE - Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW (vbe-nrw.de)

    Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die im Schulbereich zur Verarbeitung zugelassenen Daten | PhV NW - Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen (phv-nw.de)

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