Letztlich muss man diese Frage von der konkreten Ebene tatsächlich auf die allgemeine Ebene heben. Man bekommt beispielsweise am Gymnasium in der Oberstufe ja eine breitere allgemeine Bildung, die es einem ermöglicht, nach dem Abitur jedes Studium zu beginnen und ggf. umzusatteln, wenn man feststellt, dass die ursprüngliche Wahl verkehrt war. Und man ist dazu in der Lage, sinnentnehmend zu lesen, Informationen zusammenzutragen und sie auszuwerten. So versteht man Erläuterungen zur Bearbeitung der Steuererklärung, so versteht man die Klauseln in Mietverträgen. So kann man im Internet seriöse Informationen und deren Quellen von weniger seriösen unterscheiden.
So kontere ich diese prominente Kritik an dem praktischen Nutzen von Gedichtanalysen in vier Sprachen, wenn man dafür eben keinen Mietvertrag unterschreiben könne.
Man wird sicherlich nicht alles immer überall brauchen. Es gibt im Leben aber immer wieder Situationen, in denen das Denken und Handeln, die Problemlösekompetenz und weitere Fähigkeiten und Fertigkeiten, die man in der Schule erlernt hat, dann doch hilfreich sind. Oft merkt man es erst hinterher. Ob man etwas braucht und was man braucht, lässt sich somit zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nicht verbindlich beantworten.
Die Frage nach dem Brauchen suggeriert aber leider auch, dass ein Unterrichtsinhalt nur durch seinen unmittelbaren Nutzen legitimiert ist. Auch wenn ich von der Kompetenzorientierung persönlich nicht viel halte, so könnte man hier zynisch sagen: Du brauchst das für den Kompetenzerwerb im Bereich A, B und Y.
Beiträge von Bolzbold
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Für die Leistungsfeststellung muss aber auch ein Termin bekannt gegeben werden. Das kann nicht einfach so erfolgen, wenn der Schüler zum ersten Mal wieder in der Schule ist.
Ja, das ist richtig. Davon war aber auch nicht die Rede. Eine solche Prüfung wäre auch nur die ultima ratio.
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@Frosch
In der GOSt ist ein Termin anzusetzen. Das dürfte auch für die APO-BK und WbK gelten.
§ 14 APO-GOSt
VV 14.6 zu § 1414.6.2 Die Schule ist verpflichtet, in jedem Kurs, in dem Klausuren geschrieben werden, für Schülerinnen und Schüler, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen eine Klausur versäumt haben, einen Nachschreibetermin anzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann unter Berücksichtigung individueller Belastungen Nachschreibtermine als Ausnahme am Nachmittag zulassen.
Ein nicht angesetzter Termin ist ein Verfahrensfehler seitens der Schule. Es müssen aber nicht mehrere Termine angeboten werden. Wenn dadurch jedoch keine schriftliche Leistung vorliegt, wird eine Leistungsfeststellung durch Prüfung angesetzt. -
In der Tat ist § 43 Abs. 2 SchulG hier recht deutlich.
Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern". Da wird man sicherlich ein paar Tage "Kulanz" bis zur Abgabe einer schriftlichen Entschuldigung einräumen, aber ab da ist es nicht mehr unverzüglich - insbesondere wenn die Lehrkraft ggf. daran erinnert.puntino
Fünf Jahr ist in der Tat unbegründet. Das Nachreichen von Entschuldigungen geht wie dargestellt nur bis zu einem gewissen Punkt. Man kann also nicht am Ende des Schuljahres alle angelaufenen Fehlzeiten pauschal entschuldigen, wie es einige Kinder- und Jugendärzte insbesondere bei psychischen Erkrankungen gerne mal tun. -
Effi
Man darf in der Tat nicht pauschal ein Attest verlangen. In begründeten Einzelfällen hingegen schon. -
Und ja, hier gibt es große türkische, italienische,... Communities in denen man in seiner Blase leben kann (wie meine Schwiegeroma), aber die sind auch teilweise Haus gemacht. Wenn man in den 50ern schon mehr für Integration gesorgt hätte, wären viele dieser Blasen vielleicht nicht so extrem entstanden. Meine Schwiegeroma war immer überzeugt, sie würde irgendwann zurückgehen, aber ohne ihre Kinder und dann Enkelkinder und jetzt Urenkel will sie das dann doch nicht...
Da läuft das heute schon besser. Meine Tante musste einen Sprach-/Integrationskurs belegen, als sie nach Deutschland zog. Das hat gut geholfen.
Da kann man dann tatsächlich hinterfragen, ob man das Deiner Schwiegeroma stellvertretend für diese Generation an Einwanderern zum Vorwurf machen kann.
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yestoerty
Diese Doppelmoral ist vielleicht nicht zwingend typisch deutsch, aber sehr verbreitet. In sehr kleinen Communitys dürfte das schwierig werden, nur mit der Muttersprache auszukommen und nicht die Sprache des Gastlandes zu lernen. In Deutschland sind diese Communitys allerdings so groß, dass es tatsächlich gar nicht nötig sein kann, Deutsch zu lernen. Dann ist das nicht zwingend ein Ausdruck von aktiver Integrationsverweigerung sondern schlichtweg Bequemlichkeit oder Anlasslosigkeit. -
Die Logik dahinter scheint zu sein, dass Migranten sich ihr Bleiberecht "verdienen" müssen, wohingegen der Biodeutsche sich auf das Glück seiner Geburt berufen kann. -
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Positive Grundwerte kann man auch fernab von religiösen Einflüssen vermitteln.
Kann man. Tun wir als Eltern auch - und das so ganz ohne Gottesbezug. Ein Grundmaß an christlichen Grundwerten habe ich aber als erstrebenswert erachtet. Und auch unsere heutige Gesellschaft kann sich von diesen Werten nicht vollständig frei machen.
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Natürlich haben diese Glaubensgemeinschaften Einfluss. Meine Frau und ich haben unsere Kinder katholisch taufen lassen und zur Kommunion gehen lassen. Zwei von ihnen gehen an eine bischöfliche Schule.
Ich bin davon überzeugt, dass die positiven Grundwerte, die dort gelebt werden, meinen Kindern alles andere als schaden werden. Was die Einstellung der Kirche zu bestimmten Themen angeht, sind meine Frau und ich ja auch noch da, um das kritische Hinterfragen anzuregen bzw. ebenso kritisch zu antworten. -
Ach Gottchen - um beim Thema zu bleiben.
Dann ist es für Dich eben Indoktrination. Für mich ist es das nicht - ich habe auch bisher nie den Eindruck gehabt, dass die Kinder indoktriniert oder gehirngewaschen aus diesen Schulen ins Leben gehen. Da gibt es nun wirklich andere "Glaubensgemeinschaften", die mir mehr Sorgen bereiten. -
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Dass die Kommune Geld spart, ist ja schön und gut. Aber mit dem Willen der Schülerschaft hat das nichts zu tun, denn seit wann dürfen Minderjährige entscheiden, auf welche Schule sie gehen? Vielleicht möchten einige Schüler auf kirchlichen Schulen gar nicht indoktriniert werden und werden gegen ihren Willen dazu gezwungen. In solchen Fällen hoffe ich, dass die Schüler sich später wieder aus den Klauen der Kirche befreien können.
In der heutigen Zeit reden die SchülerInnen durchaus mit bzw. gehen an die Schule, wo auch ihre FreundInnen hingehen. Eigene Erfahrung sowie Erfahrungen in der Nachbarschaft, im Freundes- und Bekanntenkreis und in der Familie.
Dass an kirchlichen Schulen Kinder indoktriniert werden, ist eine in meinen Augen bösartige Unterstellung. Es wurde oben ja schon gesagt - diese Schulen zeichnen sich durch ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot, gute Ausstattung und eine bildungsnahe Eltern- sowie SchülerInnenschaft aus. Die "Indoktrinierung" erfolgt dadurch, dass Religionsunterricht verpflichtend ist und dass einmal im Monat ein Gottesdienst gefeiert wird. Das gibt es an staatlichen Schulen übrigens genauso. Ansonsten muss man hoffentlich nicht erklären, dass diese Schulen keine Klöster sind. -
Verbieten muss ich gar nix. Solange ich irgendwo freiwillig Mitglied bin (Achtung: die wenigsten Kinder werden sich selbstbestimmt für eine Taufe entschieden haben!), kann ich mich gerne den Regeln da unterwerfen. Der Dackelverein Wanne-Eickel hat vielleicht als Vorschrift, dass ich jede Woche einen Haufen Hundescheiße in einer Vitrine ausstellen muss, der Angelverein Lübeck vielleicht die Teilnahme an einer Hochseeangeltour pro Monat und die Kirche eben ein diskriminierendes, aus der Steinzeit stammendes Gesellschaftsbild.
Und genauso freiwillig würdest Du ja auch an einer Schule in kirchlicher Trägerschaft arbeiten. Du würdest Dich den von Dir kritisierten Haltungen freiwillig unterwerfen. Wenn Du das aber eigentlich gar nicht willst, dann... ... (da müssten wir unsere Diskussion wieder von vorne beginnen.)
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Guck mal in Art. 7 Abs. 4 GG.Ja, formal ist es das. Aber in dem Moment, wo die von Kalle29 angesprochene Diskriminierung von staatlicher Seite zumindest geduldet wird (ob sie womöglich mittelbar gefördert wird, lasse ich an dieser Stelle offen), ist es mit dieser Aufsicht nicht so weit her. Daher der Begriff "vollständig".
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Wenn man das konsequent weiterverfolgen würde, müsste man Religionsgemeinschaften verbieten, weil sie sich im Rahmen ihrer Ideologien und Dogmen so gesehen nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetztes befinden - Wertigkeit der Frauen, Umgang mit Homosexualität, Sexualmoral, Umgang mit Andersgläubigen. Da nimmt eine Religionsgemeinschaft, die 2000 Jahre auf dem Buckel hat und aus deren Werten heraus ja auch Gesetze bis ins 20. Jahrhundert hinein maßgeblich geprägt wurden, nach wie vor eine herausgehobene Stellung ein.
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Halten wir doch einmal fest, dass es Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft gibt. Die Gesetze erlauben die Einrichtung dieser Schulen und auch deren Anspruch auf Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche. Die Gesetze sehen ferner vor, dass diese Schulen aus Steuergeldern finanziert werden. Wer das nicht möchte, muss die Gesetze ändern und vorher für entsprechende Mehrheiten sorgen.
Wenn wir das Ganze einmal abseits der von Dir genannten Prinzipien betrachten, dann stelle ich beobachtend folgendes fest:
Es gibt Tausende von Lehrkräften, die an kirchlichen Ersatzschulen arbeiten. Offenbar freiwillig. Ebenso gibt es Tausende an Schülerinnen und Schülern die diese Schulen besuchen. Der tatsächliche Einfluss der Kirche mit der von Dir genannten Diskriminierung scheint entweder nicht so groß zu sein, oder die Menschen sind allesamt Heuchler, weil ihnen die Schule gut genug ist, um dort zu arbeiten bzw. dort zu lernen und sie deshalb die Diskriminierung in Kauf nehmen. Da maße ich mir jetzt kein Urteil an.Diskriminierung ist aus meiner Wahrnehmung heraus ein integraler Bestandteil nahezu aller großer Religionen. Man sieht es am Frauenbild sowie am Umgang mit Un- bzw. Andersgläubigen sowie an dem oft erhobenen Absolutheitsanspruch.
Worüber man somit diskutieren kann, ist, ob das Schulwesen nicht vollständig in staatlicher Hand sein sollte, d.h. alle konfessionellen Schulen abgeschafft werden. Das wäre vermutlich in der heutigen Zeit sogar eher durchsetzbar als vor 75 Jahren. -
Das führt uns wieder zurück zum Thema. Wenn ich mich mit diesen Werten - sicherlich nachvollziehbar - nicht identifizieren mag, dann sollte ich konsequenterweise nicht an einer Schule arbeiten, die ein Bekenntnis zur und eine Identifikation mit der katholischen Kirche erwartet.
In den 90er Jahren hatte ich eine Freundin, die hier sehr konsequent war. Sie studierte katholische Religionslehre und ein anderes Fach auf Lehramt. Sie hat sich Griechisch- und Hebräischkenntnisse draufgeschaufelt und auch die etwas "anders" wirkenden Priesteramtskandidaten in den Seminaren ertragen. Als sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Missio Canonica las - unter anderem keine wilde Ehe - und darüber hinaus die - wenngleich für sie nicht relevanten - Passagen zur pauschalen Einschränkung der Hirtenfähigkeit bei gemischt-konfessionellen Ehen (Ehen wohlgemerkt!), ist sie ein stückweit im wahrsten Sinn des Wortes vom Glauben abgefallen und hat stattdessen nach fast der Hälfte des Studiums ein anderes Fach studiert.
Ich habe das sehr bewundert, weil das unglaublich konsequent und darüber hinaus eine klare Prioritätensetzung war.
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