Beiträge von Bolzbold

    Einen fiesen Stundenplan hast du angesprochen. Viele Korrekturen sind auch ein Mittel. Immer die LK-Schiene unterrichten zu müssen, für die eine Fahrt geplant und durchgeführt werden muss. Jedes Jahr Klassenleitung sein.

    Klar, ist alles Berufsrisiko. Aber die Lieblinge werden davon verschont, und da kann ich schon verstehen, wenn einer nicht mehr mag.

    Das kann ich so überhaupt nicht bestätigen, zumal dann ja die SL aktiv in die Stundenplangestaltung, die in NRW oft die stv. SL übernimmt, eingreifen müsste.

    Was ich mir hingegen vorstellen kann, ist, dass die Kommunikation in diesen Fällen aus welchen Gründen auch immer nicht gut gelaufen ist, was dann wiederum als "fies" oder als "Schikane" empfunden werden kann.

    Der besondere Schutz der TZ-Kräfte kommt zudem noch obendrauf, was dann tatsächlich zu den von Dir genannten Konstellationen führen kann. Ich war wahlweise immer in der LK-Schiene, die gefahren ist, daneben Stufenleiter, davor durchgehend Klassenlehrer der Mittelstufe, der dann die Sek-I-Abschlussfahrt gemacht hat. Korrekturen kamen natürlich noch dazu. Als Schikane habe ich das nicht empfunden, weil die Hauptfachlehrkräfte in Vollzeit allesamt "hart rangenommen" wurden.

    Die TE möchte darüber nicht sprechen, das ist auch OK. Wie sie wegkommen kann, weiß sie ja jetzt.

    Es ging um Beförderungen im Allgemeinen und nicht um die Position der Schulleitung.

    Mein SL unterrichtet auch mehr als sechs Stunden, da wir aufgrund unserer Schulgröße weniger Leitungszeit haben. Darüber hinaus bekommen einige KollegInnen Entlastung aus dem Schulleitungstopf, weil sie Teile der Schulleitungsaufgaben übertragen bekommen haben.

    Wir schaffen es aufgrund unserer unterrichtlichen Verpflichtungen - das schließt auch Vertretungseinsätze ein - nicht, uns jeden Tag wenigstens für 15 Minuten zusammenzusetzen und uns auf den jeweils aktuellen Stand zu bringen. Gleichsam weiß jeder von uns, was er zu tun hat und dass wir uns aufeinander verlassen können. Eine klare Hierarchie gibt es zwischen uns beiden daher eigentlich nicht, wenngleich ich bei bestimmten Entscheidungen immer noch sein OK einhole (was ich immer bekomme.)

    Das war aber jetzt ein wenig OT. Es ging ja um Beförderungen.

    Da wäre eine Beförderung vielleicht nicht kontraproduktiv, sondern jemand hätte mehr Zeit für Verwaltungskram, weniger Zeit vor der Klasse und mehr Selbstwirksamkeitserleben.

    Ach, was wäre das schön. Leider gehört das ganz klar in den Bereich "Mythen und Legenden".

    In NRW beispielsweise übernimmt man für eine A14-Beförderung eine außerunterrichtliche Zusatzaufgabe, die in der Regel nicht mit Entlastungsstunden vergütet wird. Deswegen ja die Beförderung.

    Bei den A15-Stellen bekommt man bestenfalls eine Handvoll Entlastungsstunden - die Bandbreite bei den Oberstufenkoordinationen ist eine bis sechs Entlastungsstunden. Alle anderen A15er bekommen deutlich weniger.

    In allen Fällen kommt der Verwaltungskram immer oben drauf. In keinem der Fälle hat man objektiv mehr Zeit für Verwaltungskram oder signifikant weniger Zeit vor der Klasse.

    Auch ich als stv. SL muss aktuell mehr unterrichten, da wir sonst die Stundentafel nicht abdecken können. Numerisch habe ich mehr Zeit für Verwaltungskram - davon gehen 50% für Ad-hoc-Organisation und Tür-und-Angel-Gespräche drauf. Der Rest muss dann für alles andere reichen. Die anderen stv. SL, die ich kenne, berichten nichts anderes. Sich in Ruhe einmal an umfangreichere Konzepte zu setzen, ach was wäre das schon, wenn dafür Zeit vorhanden wäre.

    Moin! Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und die ausführlichen Informationen!

    Ich habe mich mal auf den Seiten der diversen Abendrealschulen umgesehen und gelesen, dass es auch sogenannte Vorkurse gibt für Menschen, die noch ein paar schulische Aspekte aufarbeiten müssen, bevor diese ins reguläre Semester starten! In den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch! Müssen diese Menschen noch alphabetisiert werden? Kann man an den Abendrealschulen auch die Qualifikation für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben? Oder ist dieser Teil schon die Arbeit des Kollegs beziehungsweise Abendgymnasiums?

    vgl. §28 APO-WbK

    SGV § 28 (Fn 15, 26) Erwerb des Abschlusses und der Berechtigungen | RECHT.NRW.DE

    Historisch gesehen haben Menschen in der Regel immer an irgendetwas geglaubt. Ob das eine „offizielle“ Religion war, die Partei oder „die Wissenschaft“, sei erst einmal dahingestellt. Menschen scheinen etwas zu brauchen, um sich Dinge erklären oder zumindest näherbringen zu können, die jenseits der menschlichen Vorstellungskraft liegt. Das sollte in der Schule zumindest eine kleine Rolle spielen.

    Das ist vollkommen richtig.
    Beim Glauben und bei der Wissenschaft gibt es gleichwohl einen fundamentalen Unterschied, der ja auch schon in den beiden Begrifflichkeiten zu finden ist.

    Glauben und wissen, oder Dogmen auf der einen Seite und empirische Beweisführung auf der anderen.

    Eigentlich braucht man in der heutigen Zeit für Erklärungen keinen Glauben mehr - hier nehme ich das eher als Bedürfnis wahr, im Glauben Halt zu suchen und zu finden, wenn Fakten und Wahrscheinlichkeiten zwar eine sachliche Erklärung liefern, aber keinen Trost spenden können.

    Was meinst du damit genau, es ist möglich, dass der Amtsarzt eine komplette Dienstunfähigkeit feststellt, wenn man versucht, eine Teildienstfähigkeit zu bekommen?

    Das ist in beide Richtungen möglich und ich kenne Fälle, in denen KollegInnen alles versucht haben, um die komplette Dienstunfähigkeit zu verhindern - da ging es primär ums Geld - und gedacht haben, sie können mit dem monatelangen Kranksein einfach so weitermachen.

    Am Rande:
    Dein Wording empfinde ich als missverständlich, da Deine Frage so gelesen werden kann, als könnten dieser Prozess und dessen Ergebnis ein Wunschkonzert sein.

    Ich kannte KollegInnen, die das richtig "schmutzig" gespielt haben und dann tatsächlich eine Versetzung aus dienstlichen Gründen, wie das in diesen Fällen so schön heißt, durchgesetzt haben. Dafür muss man aber wahrhaft abgebrüht sein.

    Davon rate ich gleichwohl dringendst ab, da das in der Behörde natürlich dann auch bekannt ist...

    Wir sprachen heute miteinander und ich riet ihr, mal zu überlegen, eine Teildienstfähigkeit anzustoßen. Vom Hausarzt und Kardiologen würde sie sicher die Probleme bescheinigt bekommen. Sie zögerte, weil sie erst Anfang 40 ist und Angst hat, dass dadurch weitere Beförderungen oder Stellenwechsel unmöglich gemacht werden können bzw. sie ja auch Geld verliert, weil zwar im Gegensatz zur normalen Teilzeit ein Zuschlag gewährt wird, dieser aber nicht ruhegehaltsfähig ist. Weiterhin hat sie Angst, dass das Ergebnis beim Amtsarzt auch sein könnte, dass sie aktuell gar nicht mehr dienstfähig ist und dann erstmal auf erhebliche Summen Geld verzichten müsste.

    Da ich selbst auch wenig Erfahrungen habe, aber andererseits denke, dass die Person unter diesen Umständen nicht lange weiter arbeiten/(freudlos) leben sollte, wollte ich hier mal fragen, ob die genannten Bedenken zur Teildienstfähigkeit berechtigt sind bzw. welche Erfahrungen andere Kolleginnen und Kollegen, vorzugsweise in NRW, damit gemacht haben?


    Danke. RO.

    Ja, die Bedenken wären gerechtfertigt, weil die Rechtslage exakt so ist, wie Du Sie dargestellt hast - ich habe das eben noch einmal überprüft.

    Gleichwohl erkennt man hier aber auch eine diffuse Gemengelage aus "ich will noch befördert werden" auf der einen Seite und ein "ich kann/will gesundheitlich nicht mehr".

    Da muss sie dann für sich klar haben, ob sie gesundheitlich dazu in der Lage ist, in dem Beruf zu bleiben und ggf. noch mehr zu machen, um Beförderungen (sic!) zu ermöglichen, oder ob sie objektiv so krank ist, dass der Verbleib im Dienst auf der einen Seite gefährdet ist und auf der anderen, viel wichtigeren Seite eine Gefährdung für sie selbst darstellt.

    Falls Letzteres der Fall sein sollte, kann die Entscheidung nur lauten, zeitnah die Versetzung zu erwirken - ob nun über einen profanen Antrag oder eine Bewerbung auf eine externe Beförderungsstelle, lasse ich einmal offen. Denkbar wäre ja auch ein Ausstieg aus dem Schuldienst, um in einer anderen Branche zu arbeiten.

    Wenn sie augenscheinlich das Spielfeld und die Spielregeln kennt, dann muss sie nach diesen Spielregeln spielen und für sich dann ganz konsequent entscheiden, wohin die Reise gehen soll.

    Bei uns gibt/gab es an Heiligabend Kartoffelsalat mit Würstchen - und Brötchen.
    Das hat bei uns Tradition und ist letztlich auch mit der pragmatischen Entscheidung verbunden, dass drei Kinder auf die Bescherung warten und ich im Vorfeld nicht zwei oder drei Stunden für das Essen an Heiligabend in der Küche stehen kann und will. Vor der Bescherung wäre es vergebliche Liebesmüh, weil das Essen gar nicht gewürdigt würde und die Kinder auf heißen Kohlen sitzen. Danach ebenso, weil sich dann nur noch mit Auspacken, Vergleichen und Aufbauen beschäftigt würde.

    Nun hat ein Familienmitglied am ersten Weihnachtstag Geburtstag, so dass ich da sowieso in der Küche stehen muss - da gibt es dann unser Festessen und reicht in der Regel für beide Weihnachtstage. Auch das hat bei uns Tradition, da zwei Generationen über mir ein wichtiges Familienmitglied ebenfalls an besagtem Tag Geburtstag hatte und ich das, seitdem ich denken kann, gar nicht anders kannte.

    Worüber ich nachdenke, das ist, künftig am 23. Dezember schon mal einen frischen, selbstgemachten Kartoffelsalat anzusetzen - fränkische Art mit Essig, Senf, Gewürzgurken, Zwiebeln - und natürlich ohne Mayo oder Wurst (zumindest nicht IM Salat) und über Nacht dann mit der Brühe, die auch noch dran kommt, gut durchziehen zu lassen.

    Meine Frage bezieht sich auf die Wahrscheinlichkeit, morgens und abends oder morgens und am Nachmittag, eingeplant zu werden?

    Darauf bezieht sich auch die Fußnote, dass ich Vater bin.

    Abends zu unterrichten fände ich völlig in Ordnung, dann aber nur abends und nicht morgens bzw. vormittags, dann ne Pause, und dann wieder die Abendschiene bedienen!

    Das kann Dir niemand auch nur ansatzweise seriös beantworten. Dass es "unmögliche" Pläne gibt wie abends bis 22 Uhr unterrichten und am nächsten Morgen um 8 Uhr wieder zur 1. Stunde weiterzumachen, konnte man hier im Forum lesen. Es gibt aber auch die gegenteiligen Beispiele.

    Faktoren, die dies beeinflussen sind

    • Deine Fächerkombination
    • die Bildungsgänge und ihre Unterrichtszeiten
    • die (Fach)Raumsituation
    • die Konstellation innerhalb des Kollegiums
    • die Fähigkeit sowie der Wille der Schulleitung, vernünftige Pläne für möglichst alle KollegInnen zu erstellen
    • etc.

    Sich in einem anonymen Forum diesbezüglich be(un)ruhigen lassen zu wollen, kann ich nachvollziehen, aber wie bei jeder Google-Suche findest Du bei allen Themen für alle Extrembeispiele Horror- und Glücksszenarien.

    Es empfiehlt sich, vor Bewerbung an einem WbK sich über die dortige Situation zu informieren.

    Ich denke, state_of_Trance spielt auf die individuellen Hintergründe an, die dazu geführt haben, dass Menschen die Abendrealschule besuchen, und was sich davon als Arbeits- und Sozialverhaltens im Unterricht niederschlägt.

    Davon ausgehend, dass Du nicht der einzige sein wirst, der Familie hat, wird man nicht exklusiv Singles oder DINKs abends einsetzen können. Wer ans WBK geht, muss zumindest darauf eingestellt und dazu bereit sein, auch abends zu arbeiten.

    Da habe ich mal 'ne dumme Frage (Ich weiß, dass ich dumm bin, sehr dumm sogar!): Warum gibt es überhaupt noch Klausuren? Auch in diesem Jahr gab es wieder in unserer Stadt eine Inflation von Einser-Abitur-Abschlüssen. Ich meine, wenn die doch eh alle gute bis sehr gute Noten bekommen wozu noch der ganze Aufwand und die hausgemachte Toilettenproblematik?8)

    Weil es politisch gewollt ist.

    Nehmen wir die KMK-Vorgabe: Eine Leistung soll mit glatt ausreichend bewertet werden, wenn 45% der Gesamtpunktzahl erreicht wurden.

    Nehmen wir die Erwartungshorizonte und die (neuen) Bewertungskriterien seit dem Wechsel zur Kompetenzorientierung hinzu, dann ist es ebenso gewollt, dass ein Prüfling, der einen halben Satz geradeaus schreiben kann, so viele Punkte dafür bekommt, dass in den Fremdsprachen eine defizitäre Klausur in der Regel ein kleines Kunstwerk ist - weil man sich für ein Defizit wirklich (negativ) anstrengen muss.

    In der Tat haben wir ein Problem mit zu vielen SchülerInnen, die sich nicht konsequent auf Klausuren vorbereiten und dann wahlweise zum Haupttermin fehlen oder eben auf unerlaubte Hilfsmittel zurückgreifen. Ein Unrechtsbewusstsein liegt dort oft nicht vor. "Das machen doch alle." "Die Klausuren bei Herrn/Frau XY sind immer sooo schwer, die schafft man sonst nicht." Der Anspruch auf das Abitur besteht quasi mit der Geburt - und die Schule ist das Hindernis auf dem Weg dorthin. Daher sind alle Mittel recht und es wird rhetorisch geschickt verpackt mit "Notwehr" argumentiert.

    Letzteres müsste reichen. Wenn Du überwiegend fünf Punkte aufweisen kannst und diese im Gesamturteil dann ebenso dort stehen bzw. zu der Aussage führen, müsste das an sich reichen.

    Eine rechtsverbindliche(re) Aussage bekommst Du von der für Dich zuständigen Bezirksregierung. Die müssen ja auf der Basis der Aktenlage dann entscheiden, ob Deine Bewerbung zulässig ist.

    Es muss ein Foto gemacht werden. Viele Schüler tun dies bereits beim austeilen der Arbeiten zu Beginn, weil der Lehrer dann nicht alle im Blick hat. Ich lasse alle Arbeiten daher umgedreht liegen bis ich ausgeteilt habe.

    Ansage, dass die weiße Seite nach oben soll und während des Austeilens regelmäßig umschauen. Vorher die Handys vorne abgeben lassen und mit Post-It und Namen versehen.

    Klar es gibt Brillen und Stifte, die fotografieren können. Aber nicht jeder ist Brillenträger und die Aufnahmen nicht so gut. Es fällt eher auf, wenn die Gerätschaften entsprechend gedreht werden. 100 % Sicherheit gibt es nie, aber allzu leicht muss man es Schülern auch nicht machen und Klausuren dauern bei uns höchstens 90 Minuten (außer Abitur), dass sollte auch ohne Toilettengang möglich sein.

    Wir sollten vor allem nicht paranoid werden und befürchten, dass die SuS' künftig mit professionellem Spionagewerkzeug bei Klausuren täuschen. (Ich möchte auf der anderen Seite gar nicht wissen, wie viele Menschen sich mit allen möglichen Tricks Vorteile im Leben verschaffen.)

    Diese ganze Diskussion ist überflüssig.
    Dass sieben SchülerInnen gleichzeitig aufs Klo müssen während einer Klassenarbeit o.ä. ist extrem unwahrscheinlich. Die Diskussion, wann wer aufs Klo gehen darf außerhalb von Klassenarbeiten, ist noch überflüssiger. Zwischen Menschenrechten und Gerichtsurteilen gibt es noch so etwas wie gesunden Menschenverstand und Augenmaß. Wenn wir Letzteres anwenden, gibt es in den allermeisten Fällen überhaupt keine Probleme.

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