Freitagsgebet als Lehrer

  • Das ist mir auch egal bzw ich finde es ja gerade gut, dass ich es nicht weiß, weil es eben nicht in die Schule gehört.

    Dann solltest du aber doch den Nachteil erkennen und berücksichtigen, den muslimische Lehrkräfte haben: Ihre Feiertage bzw. ihre Zeitpunkte zum Beten fallen eben viel schneller auf und sie gelten so viel schneller als "nicht gemäßigt", als das bei Christ*innen ist.

    Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass wir in Deutschland eine Religions- und Weltanschauungsfreiheit haben, zweiteres wird gerne mal vergessen. Und auch wenn es sich hierbei um Grundrechte handelt, müssen diese immer mit anderen Grundrechten abgewogen werden; so hat beispielsweise die Integrationsfunktion des Schwimmunterrichts Vorrang gegenüber der religionsbedingten Befreiung von Schülerinnen (EGMR, Az:29086/12).

    Wie bereits in diesem Thread dargelegt wurde, bieten weder das Zocken noch das Beten hier eine Grundlage für eine Befreiung von Dienstpflichten. Dadurch wird auch kein Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit beschränkt, niemand muss sich dem Schuldienst verpflichten.

    Natürlich werden die (Grund-)Rechte abgewogen, aber dabei wiegen religiöse Gründe eben schwerer als persönliche Wünsche und Bequemlichkeiten. Die suggerierte Gleichstellung von Zocken und Beten ist also falsch. Das Ergebnis, kann trotzdem das Gleiche sein: Vermutlich gibt es keine Garantie, dass man wegen des Betens und erst Recht nicht wegen des Zockens freigestellt wird.

    Nehmen wir als anderes Beispiel das Kopftuch: Dieses darf Lehrkräften nicht pauschal verboten werden. Eine persönliche oder modische Entscheidung hätte nicht denselben verfassungsrechtlichen Schutzrang wie eine religiös motivierte Handlung. Spannend dazu auch die Begründung der Bundesverfassungsgerichts, dass es keine zwingenden religiösen Vorschriften geben muss, sondern das eigene Selbstverständnis des Islam Grund genug ist:

    Der Eingriff in die Glaubensfreiheit der Beschwerdeführerinnen wiegt schwer. Sie berufen sich nicht nur auf eine religiöse Empfehlung. Vielmehr haben sie plausibel dargelegt, dass es sich für sie - entsprechend dem Selbstverständnis von Teilen im Islam - um ein imperatives religiöses Bedeckungsgebot in der Öffentlichkeit handelt, das zudem nachvollziehbar ihre persönliche Identität berührt (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG), so dass ein Verbot dieser Bedeckung im Schuldienst für sie sogar den Zugang zum Beruf verstellen kann (Art. 12 Abs. 1 GG). Dass auf diese Weise derzeit faktisch vor allem muslimische Frauen von der qualifizierten beruflichen Tätigkeit als Pädagoginnen ferngehalten werden, steht zugleich in einem rechtfertigungsbedürftigen Spannungsverhältnis zum Gebot der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG).

    Hier wurde ja auch schon argumentiert, es gäbe gar keine religiöse Vorschrift, das Gebet am Freitag in der Moschee wahrzunehmen bzw. andere Muslime machen es auch anders.

    Zitat von Alterra

    Und ja, den Terminus "gemäßigt" finde ich angebracht, wenn man auch mal 5 gerade sein lassen kann und z.B. nicht jeden Sonntag in die Kirche rennt oder Fr in die Moschee "MUSS".

    "Fünfe gerade sein lassen" muss man also gerade nicht, wenn es um das religiöse Selbstverständnis geht.

  • Ja, nennt man gesetzliche Feiertage. Und die stehen unabhängig von der Religion jedem Menschen in Deutschland zu.

    Ich mag sie auch, wobei ich sie manchmal gerne anders legen würde ^^

    Und ich bin völlig unreligiös.

  • RosaLaune

    Überall da, wo es um einen einzigen Tag geht, gibt es häufig Möglichkeiten. Schwierig jedoch wird es, wenn ich regelmäßig zu einem bestimmten Termin frei brauche. Hier war es Freitags 1300 Uhr ( Mann muss jetzt auch noch die Wegezeit berücksichtigen). Das kann in vielen Schulen funktionieren. Nehme ich aber unsere Realschule und tufälligerweise eine ohne gebundenen Ganztags. Dann stehe ich hier schon vor dem Problem, dass mir nur 30 Schulstunden zur Verfügung stehen, um 28 Ustd. zu verteilen. Gleichzeitig muss ich aber auch schauen, dass ich mindestens zwei Sprungstunden einbaue (Vertretungsunterricht) um den Kollegen nicht gegenüber anderen dauerhaft zu bevorzugen.D.h. der Kollege muss schon in den sauren Apfel beißen und im gewissen Umfang Teilzeit machen, damit man die letzte Stunde Freitags bei ihm abhängen kann. Da muss dann auch die Bezirksregierung mitspielen und die Teilzeit genehmigen. Teilzeit aus religiösen Gründen wäre in der Tat Mal was Neues, wenn die Bezreg Mal wieder die Zustimmung verweigert. Meine Zustimmung würde es wahrscheinlich finden, das Ding in die Stufe zu bringen. Ergebnis ist aber offen. An dem Beispiel wird deutlich wie schwierig das Ganze in der praktischen Umsetzung werden kann.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • RosaLaune

    Überall da, wo es um einen einzigen Tag geht, gibt es häufig Möglichkeiten. Schwierig jedoch wird es, wenn ich regelmäßig zu einem bestimmten Termin frei brauche. Hier war es Freitags 1300 Uhr ( Mann muss jetzt auch noch die Wegezeit berücksichtigen). Das kann in vielen Schulen funktionieren. Nehme ich aber unsere Realschule und tufälligerweise eine ohne gebundenen Ganztags. Dann stehe ich hier schon vor dem Problem, dass mir nur 30 Schulstunden zur Verfügung stehen, um 28 Ustd. zu verteilen. Gleichzeitig muss ich aber auch schauen, dass ich mindestens zwei Sprungstunden einbaue (Vertretungsunterricht) um den Kollegen nicht gegenüber anderen dauerhaft zu bevorzugen.D.h. der Kollege muss schon in den sauren Apfel beißen und im gewissen Umfang Teilzeit machen, damit man die letzte Stunde Freitags bei ihm abhängen kann. Da muss dann auch die Bezirksregierung mitspielen und die Teilzeit genehmigen. Teilzeit aus religiösen Gründen wäre in der Tat Mal was Neues, wenn die Bezreg Mal wieder die Zustimmung verweigert. Meine Zustimmung würde es wahrscheinlich finden, das Ding in die Stufe zu bringen. Ergebnis ist aber offen. An dem Beispiel wird deutlich wie schwierig das Ganze in der praktischen Umsetzung werden kann.

    Ihr habt also jeden Tag immer nur maximal 6 Stunden? Ich meine, ich kenne es aus meiner Schulzeit auch so, dass 7. und 8. Stunde in der Sek I nur selten Unterricht war. Aber bei euch gibt es das gar nicht? Das macht ja immerhin den Arbeitstag recht gleichmäßig (ich mag dieses hin und her überhaupt nicht, montags habe ich von der 7. bis zur 10., dienstags von der 1. bis zur 4.). Aber ja, in so einem Fall ist es dann natürlich auch schwer, eine Lösung zu finden.

  • state_of_Trance Ich kann gerade ehrlich nicht einordnen, ob du das sarkastisch oder ehrlich meinst.

    Das mein er garantiert ernst. Schließlich ist das Forum seinen früheren Aussagen nach seine Lieblingsprokratinationswiese- vorausgesetzt es geht hoch genug her. :aufgepasst: Gell State?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das mit dem Ihr ist schwierig, trifft auf die zu, die keinen gebundenen Ganztags haben. Das werden allerdings immer weniger. Bei denen mit gebundenem Ganztag ist dann die Frage, wie sie das organisiert haben. Viele haben Lehrerstekken kaputalisiert und den Nachmittagsunterricht an externe Anbieter im Rahmen von Ags übertragen.

    Andere bieten da auch Förderunterricht an. Das wäre für den Kollegen dann wieder eine Alternative. Unter dem Strich bleibe ich bei meiner Empfehlung mit dem Tarifbeschäftigtenverhältnis. Hier hat man durchaus Verhandlungsspielraum, sich die Teilzeit vertraglich für Freitags verbriefen zu lassen und zwar direkt durch die Bezirksregierung. Dann spuckt einem auch niemand mehr in die Suppe. Berufskolleg und Gymnasium wird der Kollege sich wegen Angebot und Nachfrage allerdings abschminken können. Und die von ihm begehrte Klientel findet er auch am ehesten bei uns.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Sagen wir so, es war ein neues Thema, bei dem man sich vermutlich erst einmal Zeit nehmen muss, um sich dann zu positionieren.

    Finde ich auch. Und man lernt doch jedes Mal was. Was es mit gesetzlichen Feiertagen auf sich hat, ob Sonntag dazu gehört, wie einzelne Bundesländer es handhaben, verschiedene Religionsgemeinschaften, dass Österreich es anders macht und daher auch das spontane Bauchgefühl ein anderes ist, weil man es so oder eben anders kennt...

    state_of_Trance , du hast den Beitrag als erstes kommentiert mit einem verwirrten Smiley. Hast du jetzt noch genau dieselbe verwirrte Position oder doch irgendwas klarer für dich?

  • Leider hat sich der Thread nicht so entwickelt, wie ich mir es vorgestellt habe.

    Ich werd mal weiter recherchieren, werde dann mitteilen was meine Erfahrung ist. Könnte ja in Laufe der Zeit für viele männliche und muslimische Lehramtsstudenten interressant werden.
    Eventuell nicht nur muslimisch und männlich, vllt auch jüdische, Hinduistische, budhistische, Zeugen Jehovas…

    Danke für euren Input, war aufjedenfall eine interresante Erfahrung. Kenne ich tatsächlich null, lebenslang NRW halt.

    Gibt mir eine Woche und ich trag dann mal zusammen was Sache ist.

  • Hängt es nicht von den Fächern ab? (oder habe ich sie übersehen?) (also sowohl die Angebot/Nachfrage-Sache als auch der Stundenplan)
    Wir sind jetzt für Jahrzehnte voll, aber die IRU-Lehrer wären sicher in der günstigen Aushandlungsposition.
    (Wobei lustigerweise unsere drei IRU-Leute als Zweitfach ein Fach haben, das als Zusatzkurs in der Oberstufe unterrichtet wird, der aus stundenplantechnischen Gründen in Randstunden unterrichtet wird, zum Teil immer freitags 7./8. Stunde.

    Ob es die KuK in den letzten Tagen betroffen hat, weiß ich nicht, musste aber gerade dran denken.
    Freitags nachmittags gibt es bei uns nur die Zusatzkurse, Sport und musische Fächer/AGs.

  • Berufskolleg und Gymnasium wird der Kollege sich wegen Angebot und Nachfrage allerdings abschminken können. Und die von ihm begehrte Klientel findet er auch am ehesten bei uns.🤷

    Och, naja. Duisburg Nord, 13 unbesetzte Stellen am Gymnasium sagte mir eine dort arbeitende Kollegin beim Gassigehen. Bewerber keine oder sehr wenige, die später dann doch nicht unterschreiben. Würde das gerade in Ecken mit schwierigem Klientel nicht so pauschal ausschließen.

  • Berufskolleg und Gymnasium wird der Kollege sich wegen Angebot und Nachfrage allerdings abschminken können. Und die von ihm begehrte Klientel findet er auch am ehesten bei uns.🤷

    Das Berufskolleg sucht doch auch immer noch. Wir haben jetzt fast alle Stellen besetzt, aber eine verfluchte Deutsch/Sonstiges kriegen wir nicht besetzt.

  • BK ist jetzt nicht wirklich mein Beritt. Aber sucht Ihr nicht Leute mit Berufserfahrung?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Berufskolleg kommt wahrscheinlich sehr auf die Fachkombination an. Ich musste ja leider nochmal auf Stellensuche gehen und das gestaltete sich am BK sehr sehr schwierig mit quasi nur einem Fach, was man dort gebrauchen kann. Kollegen mit anderen Fächern haben quasi freie Auswahl. Der TE steht ja noch ganz am Anfang und könnte seine Fächer ja taktisch klug wählen, wenn das Ziel das Berufskolleg ist.

  • BK ist jetzt nicht wirklich mein Beritt. Aber sucht Ihr nicht Leute mit Berufserfahrung?

    Nein. Also, die für das BK ausgebildeten Kollegen haben ja Berufserfahrung (oft nur minimal), aber meine Hauptabteilung besteht fast nur aus GymGe-Leuten und zwei sonderpädagogischen Lehrern. In der Berufsschule bin ich nicht, da dürfte der BK-Anteil deutlich höher sein.

  • Was bisher noch gar nicht beachtet wurde: Die "richtigen" muslimischen Länder haben aber auch Arbeitswochen von Sonntag bis Donnerstag. Die arbeiten Sonntags! Der "Freitag" ist bei muslimen eigentlich das, was bei uns der "Sonntag" ist.

    Man kann im Schulbetrieb leider nicht immer einfach die Arbeitszeit umlegen und die nicht muslimischen Kinder dann zu dir am Sonntag in die Schule schicken. Wobei es in NRW ja, wenn ich es richtig sehe, durchaus so gemacht werden könnte, dass eine Schule mit (fast) nur muslimischen Kindern Freitags frei haben und man stattdessen Samstags Schule hat (Sonntag würde nicht gehen!).

    Im normalen Schulbetrieb wird zum Beispiel auch schwierig, da man am Freitag von der Klassenfahrt zurückfährt. Bedeutet es dann auch, dass man nicht an Klassenfahrten teilnehmen kann, weil ja am Freitag Mittag im Bus sitzt, aber man in die Moschee muss? Also auf Klassenfhartimmer einen Zwischenstopp einplanen? Ich kenne es von Muslimien auch nur so, dass viele religiöse Regelung (bezüglich Essen, Trinken, Beten, ...) nicht gelten, wenn man arbeitet, reist, noch nicht Erwachsen ist, Schwanger ist, zu alt ist, krank ist, ...

    Man könnte sich ggf. auch einen Beruf suchen, wo die Arbeitszeiten flexibler sind und wo Freitags Mittag einfacher "frei" gemacht werden kann. Das betrifft insbesondere Berufe, die zu 24/7 gemacht werden, da lassen sich leichter andere Personen finden, die dann einspringen können.

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