Beiträge von Bolzbold

    Bei uns gibt es einen Kollegen, der genau das so seit Geburt seines ersten Kindes praktiziert und so auch das komplette 2. Lebensjahr ohne Fremdbetreuung abgedeckt hat, indem sie umschichtig gearbeitet haben. Ich denke nicht, dass er das als Minusgeschäft angesehen hat.

    Bei uns ist es so, dass wir annähernd in Vollzeit gleich verdienen, aber ich habe nicht vor auf Vollzeit aufzustocken, ich will mich ja nicht selber kaputt machen und mein Mann ist auch mit Gleitzeit und teilweise Homeoffice viel flexibler als ich, so sind wir auch nachdem dem so ist so geblieben bei der Verteilung und bereuen es bisher nicht.

    Du kennst also einen Sonderfall.
    Ich kenne viele Fälle von Kolleginnen und Kollegen in verschiedensten Konstellationen - und es gab nur eine Konstellation, in der SIE nolens volens VZ gearbeitet hat. Nämlich dann, wenn ER deutlich weniger als sie verdient hat. Glücklich waren die beiden Kolleginnen damit jedoch nicht.

    (Eine größere Gruppe an meiner alten Schule waren die TZ-Studienrätinnen, die sich ein gutes Taschengeld verdienen, während der Mann in der freien Wirtschaft das große Geld nach Hause bringt. Das Häuschen im Speckgürtel von Düsseldorf und der Pampersbomber sowie die Pauschalflugreise im Sommer wollen ja finanziert werden...)

    @tabularasa

    Es gibt Fortbildungen zum Führen von Elterngesprächen. Unliebsame Eltern sind nicht per se ein rechtliches Problem.
    Ansonsten wiederhole ich gerne das, was ich in diesem Forum bereits mehrfach geschrieben habe:

    Rechtssicheres Handeln auf der Basis fundierter Rechtskenntnisse, die man sich als Lehrkraft aus meiner Sicht zwingend aneignen sollte, ist die Basis souveränen und professionellen Auftretens und lässt einen damit auch Gespräche mit "unliebsamen" Eltern führen.

    Das könnte daran liegen, dass in meiner Generation die Männer in den meisten Fällen immer noch mehr verdienen als die Frauen. Da ist es aus rein ökonomischen Gesichtspunkten günstiger, wenn der Mann Vollzeit arbeitet.
    Volle Gleichberechtigung muss man sich als aktiv gelebtes Lebensmodell in der heutigen Zeit eben auch leisten können.

    Beide Partner in Teilzeit ist bei starken Gehaltsunterschieden sowohl finanziell als auch zeitlich ein Minusgeschäft - die TZ-Kräfte im Schuldienst können da sicherlich ein Lied von singen.

    Meine Frau und ich haben das auch so organisiert, dass ich Vollzeit und sie Teilzeit gearbeitet hat, weil uns das finanziell besser stellte. Da wir beide Lehrer sind, wären TZ-Modelle für uns beide ein doppeltes Minusgeschäft gewesen, weil der Normaufwand eben annähernd gleich hoch bleibt wie bei den Vollzeitkräften.

    Ich wurde, kurz vor der Rückkehr aus der Elternzeit, von der Schulleitung angerufen und gefragt, ob ich wirklilch wie angekündigt mit einer vollen Stelle zurück kommen würde. Hatte ich fest vor!
    Der Unterton der ganz offensichtlich mitschwang war aber "wir haben ja jemanden Neues mit einem deiner Fächer eingestellt und waren einfach davon ausgegangen, dass du nur in TZ wieder kommst".
    Das wurde einfach so erwartet. Nachdem ich dann aber tatsächlich in VZ wiedergekommen bin, wurden aus dem Kollegium (ganz besonders überigens von KollegINNEN) die Frage laut, wann denn (endlich) Kind Nr. 2 kommen würde und danach würde ich dann ja sicher in TZ arbeiten wollen. Man (sollte heißen Frau) schafft ja nicht Haushalt, Kinder und Vollzeitstelle!

    Ob man das mit mehreren Kindern schafft weiß ich nicht und werde ich auch nicht rausfinden. Aber mit einem Kind geht es bei uns gut (und wir haben beide einen VZ Job). Interessanterweise ist den mänlichen Kollegen das wirklich total egal, aber auch jetzt mehrere Jahre nach Rückkehr aus der Elternzeit (die übrigens kürzer war als ein Jahr), werde ich sehr regelmäßig und hin und wieder auch eher vorwurfsvoll gefragt "Wie schaffst du das? Hast du denn überhaupt Zeit für den Kind? Vermisst du das Kind nicht, während du in der Schule bist?"

    Es ist einfach eine gesellschaftliche Erwartung, dass Frau mit Kind maximal in TZ arbeitet. Frau ohne Kind wird Kinder bekommen, Frau mit einem Kind wird weitere Kinder bekommen, Frau mit mehreren Kindern wird andauernd fehlen, weil eines der Kinder krank ist.

    Mich macht das verrückt.

    Es ist ein interessantes Phänomen, dass man als Frau (und eigentlich auch als Mann) drei Möglichkeiten hat, wenn einmal die Kinder da sind.

    a) Arbeit in Vollzeit
    b) Arbeit in Teilzeit
    c) Familienmanagement

    Jede Frau und jeder Mann, die/der sich für eine der drei Möglichkeiten entscheidet, wird zwangsläufig früher oder später von Vertretern der beiden anderen Varianten angesprochen und darf gleichlautende Fragen wie oben dargestellt beantworten. Das ist meiner Erfahrung nach oft ein eigentlich durchschaubarer Versuch, die eigene Position durch kritisches Beleuchten des jeweils anderen Modells zu legitimieren. Es könnte ja sein, dass der/die andere die Variante, die man selbst sich nicht getraut hat oder nicht hinbekommt, tatsächlich (besser) hinbekommt als man selbst. Zugespitzt ist es wieder das Prinzip der Selbstaufwertung durch Abwertung anderer.

    Immerhin trifft man mit der Entscheidug für eines der drei Modelle auch die Entscheidung von welchen Leuten man sich dann künftig eins (rhetorisch) in die Fresse hauen lassen darf.

    Ja genau, das zählt nicht mit! Das wird dann quasi hinten dran gehängt und die Probezeit wird dann von 3 Jahren auf die Zeit verlängert, die die Elternzeit (Beurlaubung, etc.) dauern würde! Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass die Probezeit maximal auf insgesamt 5 Jahre verlängert werden kann und dann entschieden werden MUSS,
    ob man ins Verhältnis auf Lebenszeit übernommen wird oder nicht.

    Deswegen bin ich ja auch etwas irritiert! So wie ich es verstanden habe darf die Probezeit nicht länger als 5 Jahre dauern und da wäre ich aber drüber, wenn ich die 3 Jahre Elternzeit ausnutzen würde!

    Ich hoffe, dass ich es etwas verständlich erklären konnte ;)

    Ich kann die Irritation verstehen, weil die maximale Probezeit von fünf Jahren nicht überschritten werden darf und hier auch keine Ausnahmen vorgesehen sind.
    Das wäre ein klassischer Fall für den Personalrat bzw. die Gleichstellungsbeauftragte.

    Natürlich KANN es theoretisch Konstellationen geben, in denen man mit den fünf Jahren nicht auskäme - wenn man darum aber weiß, dann muss man sich ja auch nicht zwingend in eine solche Situation begeben. Fünf Jahre sind m.E. schon irgendwo planbar.

    Man benötigt keine zweite Fremdsprache.

    Für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife sind jedoch Fremdsprachenkenntnisse im Umfang von vier aufsteigenden Jahren in der zweiten Fremdsprache erforderlich. Das haben die Schüler, die von Anfang an am Gymnasium waren, mit Eintritt in die EF alle erfüllt.

    Es gibt Schüler, die einen NaWi-Schwerpunkt haben und daher nur eine FS belegen. Die haben dann zwei durchgehende NW und können ebenfalls Abitur machen - Voraussetzung ist wie gesagt, dass sie die vier Jahre zweite FS in der Sek I bereits "voll" haben.

    Problematisch wäre es bei Schülern, die aus der Sek I anderer Schulformen kommen und keine zweite FS in der Sek I belegt haben. Die müssen eine zweite FS bis zum Ende der Q2 belegen und können die auch dann nicht abwählen, wenn sie von Anfang an nur auf FHR gehen. Die Q-Phase ist ja auf die AHR ausgerichtet, so dass die Belegbedingungen für die AHR eingehalten werden müssen. Die FHR ist ja so gesehen nur die "frühere Ausfahrt". Aus meiner Zeit in der Oberstufenverwaltung ist mir kein Fall bekannt, in dem das anders gewesen wäre.


    Das habe ich ja alles verstanden und du hast ja auch Recht. Aber wieso sollte das eine Fehlverhalten (meinetwegen wissenschaftlicher Betrug) denn nun wichtiger sein als ein anderes Fehlverhalten, wie z.B. Beleidigung, Vergehen im Straßenverkehr, Müll auf die Straße werfen, der Joint am Abend, alles Dinge, die ich vielleicht in meiner Freizeit tue, die mit meinem Job aber gar nichts zu tun haben. Natürlich tue ich Dinge, die mit dem Erziehungsauftrag nicht vereinbar sind. Wie JEDER ANDERE HIER ebenfalls Das Ghostwriting ist sicher nicht die schlimmste Sache davon. Ist nicht gut, hat mit dem Job aber nichts zu tun.

    Diese Argumentation ist eines erwachsenen gebildeten Menschen unwürdig. "Andere machen auch schlimme Dinge, teils schlimmere - da ist mein Verhalten doch nicht so schlimm."
    Das ist oft die zentrale Argumentation von Kindern, weil sie das wirklich glauben. Als Lehrer hast Du den Auftrag, Deinen Schülern zu vermitteln, dass dieses Verhalten falsch ist.

    Zitat


    Das ist ein Missverständnis. Die Aufträge laufen über eine Firma. Mein Name taucht dort nirgends auf.
    Und selbst wenn es so wäre: In der Schule gibt es Regeln. Wer die nicht befolgt und erwischt wird, dem drohen Konsequenzen. Ich sehe da keinen Zusammenhang mit mir oder dem, was ich so tue. Das wäre doch genau das, was Bolzbold angemerkt hat, wieso sollte Spicken dadurch legitimiert werden, dass eine Lehrkraft in ganz anderem Zusammenhang irgendwo beim Schreiben hilft?


    Du hilfst nicht beim Schreiben. Du hilfst beim Betrügen. Dass Du das nicht einsehen magst, kann ich vor dem Hintergrund des Selbstschutzes und der Wahrung der Selbstachtung isoliert betrachtet verstehen. Die immer weiter ausartenden Hilfskonstrukte, die Du verwendest, zeigen aber, dass Du im Grunde nichts an Argumenten vorzubringen hast. Wie der Lateiner zu sagen pflegte, stinkt Geld nicht. Und das hast Du Dir zu eigen gemacht - auf Kosten Deiner moralischen Integrität. Wenn Du damit in den Spiegel schauen kannst, dann tu das. Für mich ist damit alles gesagt.


    Klar, magst du mir denn vorher erklären, was mein Erziehungsauftrag in der Schule mit einer Tätigkeit zu tun hat, die mit der Schule gar nichts zu tun hat? Der Erziehungsauftrag umfasst doch noch ganz andere Themen. Darf ich jetzt auch nicht mehr rauchen? Trinken? Zu schnell fahren? Neulich habe ich ne alte Oma beleidigt, weil du bei Aldi die Kasse blockiert hat. Und dabei war ich nicht mal anonym. Steht das nun im Widerspruch zu meinem Erziehungsauftrag? Ich bin sicher, dann gibt es auch bei dir Dinge, die mit diesem Auftrag eigentlich nicht vereinbar sind.


    Es geht beim Erziehungsauftrag auch um Wertevermittlung. Konkret bedeutet das, dass wenn Du durch Ghostwriting faktisch dem jeweiligen Auftraggeber beim Täuschen bzw. Betrügen hilfst, sich das meines Erachtens nicht mit dem Erziehungsauftrag vereinbaren lässt. Das lässt sich auch nicht mit Hilfskonstrukten wie dieser Erklärung, die die Auftraggeber unterschreiben, umgehen.
    Bei Deinen Schülern darfst Du das hingegen nicht durchgehen lassen - rechtlich nicht und pädagogisch auch nicht.

    Es stellt sich nun die Frage, wie glaubwürdig oder wie bigott jemand ist, der einerseits beim Betrügen hilft, andererseits aber eben dieses Betrügen im Rahmen seines Berufs zu unterbinden hat.

    Der Umstand, dass der Erziehungsauftrag weiter gefasst ist, ändert daran nichts. Der Umstand, dass andere Dinge auch schlecht sind, ebenso wenig, da es juristisch und in meinen Augen auch moralisch keine Gleichheit im Unrecht gibt bzw. geben darf. Ich persönlich tue mich schwer damit, das eigene Fehlverhalten mit dem Verweis auf das Fehlverhalten anderer zu legitimieren oder gar zu exkulpieren.

    Mir geht es primär um die Glaubwürdigkeit, die ich besitze (oder eben nicht), wenn ich meinen Erziehungsauftrag wahrnehme - und mir geht es darum, dass Tätigkeiten, auch wenn sie außerhalb der beruflichen Haupttätigkeit stattfinden, nicht im diametralen Widerspruch zu den Werten und Rechtsnormen stehen sollten, denen ich mich als Lehrkraft verpflichtet habe.

    Darf sich nicht überschneiden, weil sonst hat der Schüler das Recht darauf, daß die schriftliche Arbeit als Klausur gewertet wird und eben nicht bloß als eine sonstige Leistung.Klar kann man auch andere Dinge machen, z.B. Projektarbeit oder sowas. Aber wenn man einen klassischen Test schreiben läßt, der eben genau so abläuft wie eine Klausur, darf er nicht so lang sein.

    Aus genau dem Grund haben wir bei uns in den Bildungsgangkonferenzen immer nur die Mindestanzahl an Klausuren festgelegt, die geschrieben werden muß. Will ein Kollege mehr Klausuren schreiben lassen, kann er dies tun. Das Problem kommt erst auf, wenn die Bildungsgangkonferenz beschlossen hat, daß eine exakte Anzahl an Klausuren zu schreiben ist. Dann ist man darauf festgelegt mit allen Folgen, wie in diesem Fall Magda-T, die keine Klausur schreiben lassen kann, obwohl sie dies möchte. Zumeist gab es dann Probleme, wenn ein Kollege länger erkrankt ist und dann nur 3 Klausuren im Schuljahr geschrieben werden, wo eigentlich 4 angedach sind. Seitdem wir "mindestens 2 Klausuren" beschlossen haben, aber eben im Normalfall 4 Klausuren geschrieben werden, sind wir zumindest an der Stelle aus dem Minenfeld raus.

    Dass ein überlanger Test im Nachhinein als Klausur gewertet wird, hätte ich gerne mal mit entsprechenden Belegen erläutert.
    §9 Abs. 5 der Anlage D das APO-BK besagt:

    Zitat

    (5) Die Klausuren sind so zu verteilen, dass in jedem Kursabschnitt eine Klausur geschrieben wird. In einer Woche dürfen für die Schülerin oder den Schüler nicht mehr als drei Klausuren angesetzt werden. An einem Schultag darf eine Schülerin oder ein Schüler nicht mehr als eine Klausur schreiben. Die Termine für die Klausuren sind frühzeitig bekannt zu geben.

    Es würde mich wundern, wenn ein Verstoß gegen die Zeitvorgaben bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen im Rahmen der sonstigen Mitarbeit durch einen anderen Verstoß gegen die Prüfungsordnung "geheilt" werden kann.

    Es kostet Geld und vor allem Zeit. Innerhalb von sechs Wochen entscheidet das in der Regel kein Verwaltungsgericht. Da müsste mit der Klageschrift der Antrag auf einstweilige Anordnung, den Schüler die nächsthöhere Jahrgangsstufe besuchen zu lassen, beigefügt sein, damit wie bei Widersprüchen oft vorgesehen, eine so genannte "aufschiebende Wirkung" erzielt wird. Würde die Klage drei bis vier Monate in Anspruch nehmen, könnte man den Schüler ja nicht erst dann nachträglich versetzen.

    Eine gut begründete Nicht-Abhilfe des Widerspruchs kann mitunter ja auch sehr überzeugend sein.

    Also ich lese hier im Forum wirklich gerne und lerne dabei auch viel. Aber wie hier mit Neuzugängen umgesprungen wird, ist echt erschreckend. Da traut man sich ja kaum noch irgendwas zu fragen... bereits die erste Antwort geht bereits komplett an der Frage vorbei. Ich frage mich immer, würdet ihr den Leuten auch im echten Leben direkt mit dem nackten A**** in's Gesicht springen? Kaum zu glauben, dass wir alle hier dem gleichen Berufsstand angehören und praktisch im selben Boot sitzen. Natürlich gibt es Differenzen, aber muss man denn da so gezielt auf einen draufgehen? Man sollte Beiträge ggf. auch ein zweites Mal durchlesen, bevor man böse Absichten unterstellt. Sehr schade, dass hier so ein rauer Ton herrscht...

    Wenn ich den Eindruck hätte, dass von mir jemand eine Auskunft darüber haben möchte, wie er tricksen, mauscheln oder sonstwie sich einen nicht ganz rechtskonformen Vorteil erschleichen möchte, dann würde ich ihm dem Sinn nach dasselbe sagen wie ich weiter oben geschrieben habe. Abhängig davon, wie ich zu der Person stehe, würde ich mal diplomatischer, mal direkter antworten.

    In der Vergangenheit haben hier immer wieder User nachgefragt, ob ihre falschen Angaben bei der amtsärztlichen Untersuchung eines Tages rauskommen, ob sie eine Psychotherapie beim Amtsarzt lieber verschweigen sollen, ob sie sonstige chronischen Erkrankungen verschweigen sollen.

    Es gab auch immer wieder Fragen, die eine erschreckende Ignoranz bezüglich geltenden Rechts aufwiesen und wo der Hinweis darauf dann mit "stellt Euch mal nicht so an, macht doch jeder" sinngemäß gekontert wurde.

    Ich persönlich reagiere darauf zunehmend allergisch. Wenn ich deshalb eine mitunter entsprechend geprägte Lesart bestimmter Beiträge an den Tag lege, dann mag die Antwort nicht immer zu 100% fair sein. Dafür habe ich aber zu oft eine völlige Gleichgültigkeit gegenüber rechtlicher Pflichten unter gleichzeitigem Bestehen auf entsprechende Privilegien erlebt.

    Wenn ein Schüler eine eigenständige Facharbeit schreibt und beispielsweise eine weitere Facharbeit für seinen Freund anfertigt, dann kann nur letzterer bei konkretem Nachweis notenmäßig belangt werden. Die Leistung der eigenen Facharbeit ist ja unter rechtskonformen Umständen erbracht worden.

    Klar ist aber, dass aus pädagogischen Gründen ein solcher Betrug im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme sanktioniert werden kann (und m.E. auch müsste).

    Bei Widersprüchen gegen ein "Ungenügend" im Falle von Täuschungshandlungen haben die Bezirksregierungen in der Vergangenheit gerne mal Widersprüchen durch Aufhebung des Ungenügends und durch Neubewertung der Leistung bzw. Neuansetzen der Leistungsüberprüfung abgeholfen. Ein Ungenügend muss also auf der Basis der Entscheidung im Einzelfall und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit sehr gut begründet werden können. Eine untergeschobene Facharbeit wäre ein glasklares Ungenügend. Ein paar abgeschriebene Passagen beispielsweise nicht.

    Die Durchführung vor Ort wird in der Tat im Rahmen der formalen Vorgaben leicht unterschiedlich sein, was ja auch an den jeweils beteiligten Personen liegt.

    Die Widerspruchskonferenz prüft, ob dem Widerspruch abgeholfen werden kann, i.d.R. ist die Abhilfe ein "Stattgeben" des Widerspruchs. Es wird also konnkret geprüft, ob beispielsweise die Noten bzw. der Verwaltungsakt formal korrekt zustandegekommen sind. Pädagogische Spielräume werden hingegen nicht überprüft, weil diese nicht justiziabel sind, solange der Spielraum sich im rechtlich vorgegebenen Rahmen bewegt. (Aus einer Drei im ersten Quartal und einer Fünf im zweiten Quartal lässt sich schwerlich eine Fünf als Endnote machen.) Dabei spielen alle an der jeweiligen Entscheidung beteiligten Personen eine Rolle und müssen ggf. zu ihrer Entscheidung nochmals Stellung beziehen.

    Wird einem Widerspruch im Falle eines Verwaltungsaktes (Versetzung, Kursabschlussnote, Schulabschluss) nicht abgeholfen, geht das Ganze zur Bezirksregierung. Dort wird auf der Basis der vorliegenden Unterlagen und der Stellungnahme der Schule über den Widerspruch beschieden. Die BR kann nun wahlweise dem Widerspruch abhelfen und ggf. die Schule anweisen, einen falschen Verwaltungsakt zu korrigieren. Sie kann den Widerspruch auch ablehnen - in der Regel ist die BR dann die letzte Instanz vor einer Klage vor dem Verwaltungsgericht

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