Beiträge von Bolzbold

    Solange die Schüler noch keine 16 sind, haben sie ohnehin keinen "Anspruch" darauf etwas zu trinken. Im Normalfall und nach Erklären der Regeln - sowohl schulbezogen als auch von Jugendschutzgestz her - gibt es dann keine Probleme, wenn man eben NICHT auf die Eigenverantwortungskarte setzt. Das wäre mir auch zu heikel.


    Gruß
    Bolzbold

    So besonders ist der Fall des letzten Abends nicht.
    Ein Verstoß gegen die Regelungen und Absprachen der Klassenfahrt kann auch nach der Rückkehr derselben geahndet werden.
    Das halte ich sogar für wesentlich wirksamer und nachhaltiger.


    Die Kollegen, die den Schülern das Trinken erlauben, müssen für sich wissen, welches Risiko sie eingehen. In Zeiten von G8 in NRW herrscht auf allen Fahrten ein generelles Alkoholverbot, weil eine Klassen- oder Stufenfahrt als Schulveranstaltung zählt und somit auch den Regeln der Schule unterliegt. Wenn das den Schülern von Anfang an klar gemacht wird - inklusive der möglichen Konsequenzen - dann mag das bei der ersten Fahrt noch "Ausreißer" geben. Spätestens nach den entsprechenden Folgen wird sich das aber regeln - es sei denn, es fahren Kollegen als Betreuende mit, denen der Ruf vorauseilt, hier sehr "nachsichtig" zu sein.


    Gruß
    Bolzbold

    Nein, es gibt genügend Regelschulen, die das "Unmögliche " schaffen, also so unmöglich kann das nicht sein. Z.B. bei Youtube zu sehen: Frau Dr. Risse, Schulleiterin eines Gymnasiums in Oberhausen http://www.youtube.com/watch?v=_4G71AWdd8s



    Alles eine Sache der Haltung... Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg... Oder: Wer etwas will, findet Wege, wer etwas nicht will, findet Gründe.


    Bei sich selbst anfangen, nicht warten, dass von "oben" der Geld-, Personal-, Material-, was-weiß-ich-Segen kommt. Der kommt nicht.


    Das sind wieder diese lapidaren, altklugen Phrasen, die fernab der konkreten (!) Situation vor Ort alles an der Haltung und Einstellung der Lehrkräfte festmachen.


    Ich bin bereit, bei mir selbst anzufagen. Aber nicht zum Nulltarif.


    Isoliert betrachtet hast Du so gesehen also völlig recht.


    Ich will tatsächlich nicht.


    Ich will nicht


    ... mich für pädagogischen Idealismus selbst ausbeuten nur weil andere es dennoch tun.
    ... die Fehler und politischen Profilneurosen derer, die für ihre bildungspolitische Arbeit fürstlicher bezahlt werden als ich, ausbaden. Hier meine ich besonders Planung und Konzeption von Schnellschüssen wie G8, "individueller Förderung" und Inklusion.
    ... so dumm sein, diejenigen in dem Murks, den sie machen, zu bestätigen, falls (bzw. indem) ich dennoch Erfolg habe.
    ... dass verblendete Idealisten metaphorisch gesprochen pädagogisch die Preise auf dem Bildungsmarkt kaputt machen und sich dadurch auch noch im Recht wähnen, auf andere mit dem Finger zeigen zu dürfen. "Schaut her, ich verkaufe meine Brote unter den Herstellungskosten zum Wohle aller Bedürftiger. Ihr anderen Bäcker, die Ihr von Euren Broten leben wollt, seid entweder habgierig oder faul."


    Gruß
    Bolzbold

    Ich muss gestehen, ich tu mich schwer, solche Pauschalphrasen wie von Arabella ernst zu nehmen. Das hört sich mir zu sehr nach studentischem Weltverbesserertum an und ist gleichzeitig argumentativ allenfalls mit Allgemeinplätzen und unreflektiertem Wiederholen von den erwähnten "Mythen" gespickt.
    Von einer akademisierten Person sollte man da in der Tat mehr erwarten dürfen.


    Ich kann ferner Mikael in seinen Ausführungen nur unterstützen. Das, was im Schulgesetz niedergeschrieben ist, soll überspitzt formuliert im Wesentlichen kraft der dort geschriebenen Worte erfolgen.
    Was weißt Du über die Personalschlüssel an Schulen, über die Stellenzuweisungen von Sonderpädagogen, über das (Nicht)Vorhandensein von Material zur individuellen Förderung und vom zeitlichen Aufwand dies zu realisieren?
    Nur zehn Minuten Gedanken (sic!) über das Leistungsbild eines Schülers bedeuten bei >200 Schülern gut eine Arbeitswoche an reiner Gedankenarbeit, ohne dass unterrichtet worden wäre, vorbereitet worden wäre, Förderpläne geschrieben worden wären, adäquates Material gesucht und/oder bereitgestellt worden wäre. Rechnen wir jetzt noch ein paar Minuten pro Arbeitsgang pro Schüler hinzu, sollte klar sein, was hier verlangt wird.


    Es steht Dir aber in der Tat frei, gemäß Deinen Vorstellungen zu arbeiten. Die Betonmauer wartet - und sie wird nicht im letzten Moment beiseitespringen.


    Gruß
    Bolzbold

    Wir haben uns immer selbst verpflegt, weil das erheblich günstiger ist und außerdem den Teamgeist in der Klasse fördert (und fordert).
    Hierbei haben wir vor der Fahrt Menüs überlegt, die unverderblichen Sachen vorher im Discounter eingekauft und den Rest vor Ort besorgt. Die Kosten inkl. Busanreise lagen immer zwischen 230 und 250 Euro.


    Es ist alles eine Frage der Organisation.


    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,


    ich war jetzt mehrere Male mit Klassen auf dem Ijsselmeer, weil das bei uns an der Schule DIE Abschlussfahrt für die 9er ist.


    Ich bin dreimal mit Naupar bzw. deren Vorgängern gefahren. Mehrere kleinere Schiffsgesellschaften haben sich zu Naupar zusammengeschlossen.


    Die größeren Schiffe, also für 32+ Personen (als Lehrer will man ja nicht mit Schülern in der Koje liegen) muss man aber locker ein Jahr oder mehr im Voraus buchen. Zumindest war das die letzten Jahre so.


    Auf der Homepage des Unternehmens kann man sich auch die Schiffe ansehen - das sind teils wirklich tolle Einrichtungen.


    Gruß
    Bolzbold


    http://www.naupar.de

    Hallo,


    für mich hört sich das beim ersten Lesen so an, als müssten wir die Hausaufgaben für Dich erledigen.


    Wie hast Du das Thema gegliedert, mit welchen Lehrwerken arbeitest Du?


    Ein bisschen Vorarbeit Deinerseits darf es dann schon sein. Bundesland "Essen" und Fächer "Lehrer" wirkt auch nicht gerade so, als würde uns hier eine (angehende) Lehrkraft kontaktieren.


    Gruß
    Bolzbold


    EDIT: Die Kritik am falschen bzw. fehlenden Bundesland und den Fächern muss ich aufgrund eines Fehlers in der Eingabemaske zurücknehmen. Vielleicht ist aber trotzdem durch den User eine Korrektur möglich, dass alles richtig angezeigt wird.

    Genauso ist es.


    Wichtig ist jedoch, dass die PKV rechtzeitig vom erhöhten Beihilfeanspruch erfährt, damit der Leistungsanspruch auf 30% runtergefahren werden kann (und die Beiträge sich ebenfalls entsprechend reduzieren).


    Wichtig ist auch, dass Du die Beihilfestelle über die entsprechende Änderung informierst, vor allem dann, wenn Ihr nicht an derselben Schulform seid und/oder ihr unterschiedliche Sachbearbeiter habt.


    Gruß
    Bolzbold


    Naja, was soll man da großartig an "Erfahrungen" zu schreiben?
    Es ist halt so wie Du es gesagt hast.


    Wenn Du nichts einreichst, bekommst Du die BRE. Ab dem doppelten BRE Wert an Rechnungen (ausgehend von 50% Beihilfeanteil) lohnt es sich so gesehen erst, Rechnungen einzureichen.


    Gruß
    Bolzbold

    Der Artikel enthält in etwa das, was ich vor etwa einem Jahr einem Vater eines Schülers zum Thema "individuelle Förderung" erzählt habe. Er staunte nicht schlecht, als ich ihm auseinandergesetzt habe, wieso individuelle Förderung nicht funktionieren kann - zumindest nicht auf der Basis dessen, was in NRW offiziell bzw. öffentlich propagiert wird.
    Bei durchschnittlich zwei bis drei Minuten pro Schüler pro Schulstunde (wir haben ein 67,5-Minuten Modell) hat mir bis heute noch niemand glaubhaft erklären können, wie dieses Konzept tatsächlich umsetzbar sein soll


    Es gibt ja mittlerweile Lehrwerke, die binnendifferenzierte Aufgaben stellen.
    Ein solches Lehrwerk für das Fach Deutsch für die Realschule hatte ich neulich in den Händen.


    Die Basisaufgabe enthielt bereits so viele Lösungshilfen, dass ich mich fragte, wie die fitteren Schüler die schwierigere Aufgabe überhaupt noch selbstständig (sic!) bearbeiten können. Dazu hätten sie streng genommen die Basisaufgabe vorher künstlich abdecken müssen, um dann eben ohne diese Lösungshilfen ans Ziel zu gelangen. DAS ist keine individuelle Förderung auf der Basis von Binnendifferenzierung.


    Auch die Aussagen zur Notengebung sind exakt das, was ich auch erfahren habe und worüber wir im Kollegium auch regelmäßig den Kopf schütteln. Fünfen in Abiturklausuren oder in Klausuren mit Erwartungshorizont auf der Basis der Abiturklausuren sind die Ausnahme und es ist geradezu eine Kunst, eine Klausur, bei der man für jeden Satz, den man halbwegs geradeausschreibt, bereits Punkte bekommt, so in den Sand zu setzen.


    Es wäre schön, wenn es Fortbildungen gäbe, die individuelle Förderung nicht auf der Basis weltfremder Ideologien vermitteln sondern aus der tagtäglichen Praxis mit einem besonderen Augenmerk auf Realisierbarkeit.


    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe mir Office 365 zugelegt und im Zuge dessen bei skydrive eine Menge Speicher zur Verfügung. Mein komplettes Schulverzeichnis ist dort gespeichert, so dass ich jederzeit egal wo ich bin darauf zugreifen kann. So ganz perfekt ist das dann leider doch noch nicht, weil die Office-Versionen in der Schule älter sind und man nicht vergessen darf runterzukonvertieren.


    Ich versuche außerdem der schulischen Zettelwirtschaft mit dem Abphotographieren der Mitteilungen Herr zu werden.


    Dennoch kann ich und will ich auf Papier nicht verzichten. Ungeachtet meiner digitalen Bibliothek stehen hier auch für die Oberstufe immer noch genug Ordner in den Regalen. Da ich dort meist sehr genau weiß, wo ich suchen muss, reicht in der Regel, wenn ich mich einmal umdrehe und den Ordner rausziehe.


    Gruß
    Bolzbold

    Ruhig Blut.


    Wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast, lässt sich das Ganze ja aufklären.


    Laut dem Schulrechtsexperten Günther Hoegg soll man durchaus damit rechnen, dass es einen mal hinsichtlich einer offiziellen Beschwerde "erwischt".


    Die "Regeln" des weiteren Verhaltens sind dann:


    a) Keinen Kontakt zum Vater aufnehmen.
    b) Das Problem nicht gegenüber dem Schüler erwähnen.
    c) Sofern erbeten schriftliche Stellungnahme abgeben, in der man die Vorwürfe als unbegründet zurückweist und die Dinge aus der eigenen Sicht darstellt.


    Ein Dienstgespräch heißt nicht, dass Du vorverurteilt bist, sondern dass die Angelegenheit zunächst mündlich geklärt werden soll. Das Ganze kann also auch "gut" bzw. harmlos ausgehen. Und davon würde ich jetzt erst einmal ausgehen.


    Gruß
    Bolzbold

    Das scheint mir doch auf den ersten Blick bzw. angesichts der spärlichen Informationen ziemlich übertrieben.


    Die Eltern erwägen Anzeige, also ist es unzumutbar, den Schüler weiter an der Schule zu beschulen und man dreht seitens der Schule den Spieß nun rum und erklärt, dass das Vertrauensverhältnis gestört ist?


    Falls die Lehrkräfte etwas falsch gemacht haben, ist doch wohl eher das Vertrauensverhältnis durch diese gestört und nicht durch das Vorgehen der Eltern - oder habe ich da etwas falsch verstanden?


    Gruß
    Bolzbold

    Ich brauche noch mal die gesammelte Lehrerschlauheit :)
    Ich habe eine Logitech-Tastatur gekauft und dabei auf der Amazon-Seite, den Hinweis auf die Aktion "alt gegen neu" gefunden. Man kann so 20 Euro 'zurückbekommen'.
    Das sind die Teilnahmebedingungen: https://www.logitech-cashback.…nneu/teilnahmebedingungen
    Ich werde nicht schlau daraus, ob ich denen eine alte Tastatur oder so schicken muss ... Ich wollte mich registrieren und am Ende wollten die wissen, welche Art von Gerät von welcher Marke ich eintauschen will.
    In den Bedingungen steht alles aber so 'seltsam'.
    Habt ihr da schon mal mitgemacht und wisst, ob sie sich dann eine alte Tastatur der so schicken lassen??


    Hallo AK,


    wenn ich das richtig lese, musst Du das Altgerät NICHT einschicken, wohl aber nachweisen, dass Du ein solches besitzt.


    Eine Rücksendung wäre so gesehen ja auch mit Kosten verbunden, die sich weder für Dich noch für Logitech lohnen würde. Da wäre es billiger, das Altgerät kostenlos (!) bei der örtlichen Deponie zu entsorgen.


    Irgendetwas sagt mir aber, dass die an Deine Daten wollen, um damit Werbung zu machen. Keine Firma hat etwas zu verschenken - also auch keine 20 Euro vom Umsatz oder Gewinn.


    Ich wäre da skeptisch und würde mir SEHR genau überlegen, ob die Übermittlung meiner Daten an Logitech 20 Euro Ersparnis wert sind.


    Gruß
    Bolzbold

    Eigentlich sollte die Frage des Vertrags oder des vollen Kaufpreises keine Rolle spielen.


    Hätte das Gerät beispielsweise 700,- Euro gekostet, müsste es ohnehin über zwei Jahre hinweg abgesetzt werden - so habe ich das bei meinem Laptop und bei meinem aktuellen Tablet gemacht. Bisher ist das problemlos durchgegangen.


    Gruß
    Bolzbold

    Zitat von coco77


    ICH habe mich anders entschieden und stehe dazu. Kind-krank-Tage sind nun einmal etwas was einem meiner ansicht nach zusteht.
    jeder "normale" arbeitnehmer hat schließlich 10 tage PRO kind... bei 2 Kindern also 20...und die für jeden elternteil sprich 40 tage im jahr....


    Um es nochmal zu wiederholen:


    Die Regelung gilt nur bei Lehrern bis A12 bzw. jungen A13ern, weil sonst je nach Jahresbesoldung die Jahresentgeltgrenze überschritten wird und wir dann keinen Anspruch mehr darauf haben, mit taritbeschäftigten Angestellten gleichgestellt zu werden.


    Ein A14er mit Altersstufe 8 musss sich somit mit vier Tagen begnügen.


    Gruß
    Bolzbold

    Ich kann Walter da nur zustimmen, da ich dem Stundenplaner ab und an mal über die Schulter schaue. Immerhin darf er sich überspitzt formuliert aussuchen, von wem er sich die Beschwerden einfängt.
    Der Stundenplan ist in der Tat keine schlichte Frage, wann ich welchen Kollegen einsetze.


    Da kommen noch weitere Faktoren hinzu:
    - Stundentafeln der Sek I / Kurstafeln der Sek II
    - Raumbelegungen bzw. -verfügbarkeit
    - ggf. Koordinierung mit einer anderen Schule
    - Verfügbarkeit der Fachstunden der Kollegen
    - Stundenpläne der Schüler (die dürfen je nach Stundenplan JEDEN Nachmittag antanzen)


    Das sind Faktoren die in der Regel VOR der Berücksichtigung von Kolleginnen mit kleinen Kindern den Stundenplan erheblich (!) bedingen und zwingend zu beachten sind, um überhaupt einen Stundenplan zu erstellen.


    Das Ergebnis KANN dann durchaus einmal sein, dass man als Teilzeitkraft zwei Nachmittage an der Schule ist. Solange die Zahl der Springstunden nicht zu hoch ist, dürften bei 14 Stunden außerdem vormittags Freiräume existieren, die dann ggf. sogar zu Hause für Unterrichtsvorbereitung genutzt werden können. Eine Betreuung für eine Sechsjährige zu finden, die bis 16 Uhr geht, ist in meinen Augen weniger kritisch als bei Kleinstkindern.


    Frage an die TE:
    Empfindest Du die beiden Nachmittage lediglich als Zumutung oder hast Du de facto ein unlösbares Betreuungsproblem? In letztgenanntem Fall hätte ich für Deine Situation aus eigener Erfahrung vollstes Verständnis und würde die genannten Vorschläge ebenso empfehlen. Falls das mehr eine Frage des individuellen Gerechtigkeitsempfindens ist, wirst Du nicht nur hier sondern vor allem bei Dir im Kollegium anecken.


    Ich habe auch schon kinderlose Kollegen erlebt, die gefragt haben, wieso sie für die Kollegen mit Kindern in die Bresche springen sollen. Ihre Argumentation war, dass sie genauso wenig dafür "bestraft" werden können, dass sie kinderlos sind wie Du, die Du Kinder hast.


    Vielleicht magst Du uns ja noch ein paar weitere Informationen zu Deiner Situation vor Ort geben, damit die Lage von uns besser einzuschätzen ist.


    Gruß
    Bolzbold

    Darf ich nochmal dazwischenfragen, wieso Nachmittagsunterricht mit "Nichtvereinbarkeit von Familie und Beruf" gleichgesetzt wird?


    Der Logik zufolge könnten/dürften Ganztagsschulen Halbtagskräfte ja dann nachmittags nicht mehr einsetzen.
    Im Zuge der G8-Reform in NRW sind viele Schulen faktisch zu Ganztagsschulen geworden. Der Nachmittag ist also keinesfalls eine Ausnahme und entsprechend auch nicht als Härte zu begreifen.


    Hätte die TE beispielsweise zwei freie Tage, wäre das bei 14 Stunden recht großzügig.


    Gruß
    Bolzbold

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