Beiträge von Bolzbold

    Ich muss gestehen, ich bin angesichts des geschilderten Falls zwiegespalten.
    Was wir NIE vergessen dürfen, ist, dass die Belastung, von der wir immer sprechen, IMMER ein subjektives Empfinden widerspiegelt. Was den einen belastet, juckt den anderen weniger und umgekehrt. Die eigenen Empfindungen hier zum Maß der Dinge zu erklären ist hier in jedem Fall vermessen.

    Eine Abordnung ist immer unangenehm, weil sie mit mehr Belastung verbunden ist.
    Ein Attest aufgrund einer Abordnung klingt erst einmal komisch. Wenn die Kollegin bereits gesundheitliche Probleme hat, dann sollte sie diese gegenüber der SL geltend machen und darauf verweisen, dass eine mit der Abordnung aufgrund ihrer individuellen Situation verbundenen höheren Belastung auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Da würde ich gar nicht mit dem Attest drohen sondern das Ganze erst einmal nüchtern schildern.
    Was die individuelle Situation angeht, so ist es in der Tat einerseits anmaßend, hier als Außenstehender darüber zu urteilen. Darin sind wir Lehrer, wenn es um andere Lehrer geht, leider immer sehr schnell. (Da scheinen die Krähen sich gegenseitig dann doch die Augen auszuhacken...).
    Fakt ist, dass im Vergleich zur bisherigen Situation, an die die Kollegin sich gewöhnt hat, die Abordnung objektiv eine höhere Belastung darstellt.
    Andererseits hat man mit dem Eintritt ins Beamtentum natürlich auch mit solchen möglichen (aber nicht automatischen) Entwicklungen zu rechnen - auch wenn sie die Ausnahme sind.

    Etwas anderes ist es, wie die Kollegin nun im Falle einer Unabwendbarkeit der Abordnung damit umgehen kann.
    Es sollte außer Frage stehen, dass die Forderung nach Umzug, der Anschaffung eines Autos etc., wie es einige hier vorbringen, ebenfalls eine absolute Anmaßung ist.
    Je nach familiärer Situation sollte sich jeder hier einmal überlegen, ob er/sie sofort umziehen wollte bzw. könnte.

    Falls die Abordnung unabwendbar sein sollte, muss sich die Kollegin natürlich etwas einfallen lassen, um die Fahrzeit und die sonstigen Belastungen in Grenzen zu halten. Und genau das sollte dann natürlich auch innerhalb der Grenzen des Zumutbaren liegen - und Umzug oder eine größere finanzielle Investition liegt definitiv außerhalb desselben.
    Wenn ich bereits mehrere Jahre an einer Schule tätig bin und bislang nicht mit einer Abordnung rechnen musste, dann habe ich mich logischerweise in meinem Leben hinsichtlich Wohnort, Arbeit und Freizeit entsprechend eingerichtet. Wer von den "Anti-Mimis" würde denn hier sofort "hurra" schreien, wenn ihn/sie selbst eine Abordnung träfe?

    Es gibt Situationen, in denen ich auch sage, "stell Dich mal nicht so an!". Aber hier sollte man doch den Ball etwas flach halten und der Kollegin zugestehen, dass sie ihr bisheriges Leben auch im Wesentlichen so weiterführen können sollte.

    Was das Schulkonto angeht, so muss es ja von irgendwem verwaltet werden, um den Geldereingang nachzuhalten, zumal ja in der Regel nicht nur eine Klasse fährt sondern gleich drei oder vier, so dass wir hier oft von 100 Buchungsposten reden, die insgesamt überwacht werden müssen - neben dem Alltagsgeschäft. In diesem Zusammenhang bin ich dafür sehr dankbar, dass wir an meiner Schule eine Schulverwaltungsassistenz haben, die sich unter anderem darum kümmert. Das ist eine ungeheure Entlastung.
    Wieso andere Schulleiter sich hier weigern, ein Schulkonto zu führen, ist aus dienstrechtlicher Sicht nicht begründbar. Wohl aber womöglich aus organisatorischer Sicht, weil ohne SVA das Sekretariat oder die SL selbst die Kontoverwaltung übernehmen müsste.

    Ob man eine A14-Stelle für die "Buchhaltung" der Schule einrichten darf?

    Ich würde das Ganze pragmatisch angehen.
    Die sechs bis sieben Stunden zum antiken Rom werden nicht über das Seelenheil der Schüler entscheiden. Da würde ich im vergleichbaren Fall mit dem Buch arbeiten und gut ist. Ausnahmesituationen verlangen eben auch "Ausnahmeverhalten". Also keinen fachlich-didaktisch perfekten Unterricht sondern "Notfallmodus".

    Ob das Buch brauchbar ist oder nicht, spielt insofern nur eine untergeordnete Rolle, als dass alle Schüler das Buch haben und somit auch damit arbeiten können. Vom Deutsch- und Englischunterricht sollte sich, was politische oder gesellschaftliche Themen angeht, ja auch das eine oder andere ableiten lassen. Damit sollte die Handvoll Stunden sich eigentlich in der Tat wie gewünscht (und ganz ohne Ironie und Sarkasmus meinerseits an dieser Stelle) auf einer Pobacke absitzen lassen.

    Ähm, ist das Dein Ernst?

    Schau in den schulinternen Lerhplan. Schau ins Buch. Schau in die Hefte Deiner Schüler.
    Und: Frag die Kollegin.

    An der Uni und im Ref. sollte man doch Grundfertigkeiten der Wissensaneignung und -vermittlung erlernt haben.
    In der Zeit, in der Du Dich hier registriert hast und Deinen Beitrag geschrieben hast, hättest Du mit der Kollegin oder einem der Parallelkollegen längst sprechen können.

    Wenn die Schüler noch gar nichts über Rom im Unterricht gemacht haben, wäre eine Vorwissensabfrage bzw. -aktivierung sinnvoll. Danach geht es mit dem Gründungsmythos weiter, das mit den wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen verglichen wird.
    Damit sollte die Stunde erst mal voll sein. Alles andere macht man mit dem Buch.

    Letztlich ja ganz egal. Es ist entweder jemand, der sich absichtlich total abgehoben artikuliert, oder es ist ein epic fail beim Versuch so zu klingen.
    Ich könnte mir vorstellen, dass so etwas auf "Otto-Normal-Partnersuchende" so oder so abtörnend klingt.

    Ich hätte jetzt erwartet, dass ein Verlag erst dann Kundennummern ausgibt, wenn die jeweilige Person auch Kunde geworden ist. Das Zusenden einer Statusbescheinigung macht einen Referendar noch nicht per se zum Kunden eines Verlags.
    Vermutlich wird auf der ersten Rechnung von Cornelsen im Zuge der ersten Bestellung dann eine Kundennummer oder sogar ein Begrüßungsschreiben enthalten sein.

    Denkbar wäre übrigens auch, dass das, was Cornelsen macht, Standard ist, wohingegen das, was Klett macht, ggf. "Service plus" ist.

    Die Antwort, man habe keine Valenzen, klingt für mich unglaublich soziopathisch.
    Warum kann man nicht einfach sagen "sorry, kein Interesse". Dieses hochgestochene Pseudo-Akademikerdeutsch, das nach viel klingen soll, aber letztlich inhaltsleer ist, mutet doch mehr als hilflos an.

    Vielleicht sollten BEIDE Seiten eine Eskalation zunächst vermeiden und die Anwälte außen vor lassen.
    Aus "Lästereien" nun "üble Nachrede" etc. zu machen zeigt letztlich, wie explosiv so etwas sein kann, wenn man nicht hinreichend besonnen reagiert.

    Wenn das hier noch gilt, dann ist die Vorgehensweise in BaWü bei allen Bedenken, die ich da hätte, offenbar rechtens.

    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quell…l&max=true#ivz2

    Ich zitiere:

    Zitat

    Die Kostenbeiträge der Schülerinnen, Schüler und Eltern sowie die sonstigen Einnahmen im Zusammenhang mit den außerunterrichtlichen Veranstaltungen werden von der beauftragten Lehrkraft verwaltet. Die Einnahmen und Ausgaben sollen bei größeren Geldbeträgen über ein zweckgebundenes Treuhandkonto abgewickelt werden. Eine zeitnahe Prüfung des Nachweises über die ordnungsgemäße Mittelverwendung ist durch die Schulleitung sicherzustellen.


    Was mich allerdings etwas wundert, ist, wieso der Schulleiter kein solches Konto unterhält und eventuelle Kosten aus dem Schuletat bezahlt. Das würde die ganze Sache erheblich leichter machen.

    In NRW werden diese Beiträge über ein eigenes Schulkonto abgewickelt. So haben wir eine saubere Lösung und keine Probleme mehr.

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