Schantalle, ich wäre fast geneigt, ab hier einen extra Thread auszulagern und weiter munter loszuspinnen, was für einen Unsinn Reichsbürger von sich geben und wie gut doch die alten Zeiten waren.
Beiträge von Bolzbold
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Ich nehme mir meine Freiheit - und ich gestehe Dir Deine Freiheit zu. Nimm Du Dir Deine Freiheit, und gestehe mir auch meine Freiheit zu - und mögen sie noch so verschieden sein.
Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein, oder?Das ist es doch, was der Lehrplan als Erziehungsziel vorsieht.
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Das wäre Rosinenpickerei. Einerseits erkennen sie die Schule im Sinne einer "Bildungsdienstleistungseinrichtung" an, andererseits aber dann nicht mehr, wenn sie nicht das tut, was sie wollen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die armen Kinder solcher Spinner (und nichts anderes sind sie) tatsächlich dann von sich aus in die höhere Klasse gehen würden.
Die ganze Theorie des Reichsbürgertums ist eine reine Rosinenpickerei. Die Weimarer Verfassung wird also augenscheinlich anerkannt (die war ja 1937 immer noch in Kraft und Hitler regierte formal auf dieser Basis mittels des ebenfalls auf dieser Basis verabschiedeten Ermächtigungsgesetzes und weiterer Gesetze). Wieso ist diese Verfassung von 1919 legitimierter als die von 1949? So gesehen könnte man in beiden Fällen sagen, dass die Verfassungen unter Druck der jeweiligen Alliierten zustande kamen. Gehen wir dann in der Geschichte zurück nach 1871 oder 1850, dann handelt es sich in beiden Fällen um oktroyierte Verfassungen. Ein Staat, dessen Monarch eine Verfassung mit der Macht der Bajonette von oben oktroyiert, wird akzeptiert, ja? Wenn dem so ist, können sich die Reichsbürger ja erleichtert zurücklehnen - die Polizei hat heutzutage keine Bajonette mehr und schießt erst, wenn sie bedroht wird.
Die Grenzen von 1937 scheinen ja verführerisch zu sein. Es klingt für die Reichsbürger wohl netter, wenn man von Aachen bis Insterburg (ehem. Ostpreußen) über 1000km in der Ost-West-Ausdehnung mit dem Zug fahren kann und von Flensburg bis Garmisch "nur" 820km...
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Im Grunde gilt da dasselbe wie bei den Revisionisten. Diskussionen sind sinnlos. Klare Verweise auf die geltende Rechtslage mit Erklärung der Konsequenzen im Falle des Nichtbefolgens. Alles andere ist verschwendete Zeit.
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@dzeneriffa
Das Elterngeld kannst Du ja nicht anders verteilen als mit den drei oder vier Modellen. Beim ElterngeldPlus hast Du immer das Problem, dass aufgrund der Mutterschutzfristen nach der Geburt, in denen Du Dein volles Gehalt ja weiter bekommst, im Extremfall hinten drei Monate an ElterngeldPlus fehlen, weil ja nur der Bezugszeitraum des Elterngeldes verdoppelt wird, was ja eben nie 12 Monate sind sondern eher 10 bzw. bei Frühgeburten etc. 9 oder gar noch weniger, was dann zu maximal 18 Monaten ElterngeldPlus führt (zzgl. der Mutterschutzfrist gibt es dann also 21 von 24 Monaten Elternzeit das Gehalt bzw. Elterngeld).
Dann müsstest Du schon vor Ablauf der zwei Jahre wieder einsteigen. Eigentlich müsste dafür dieselbe Regelung mit dem Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes greifen. Ferien hin oder her. -
(Ironie ON) Wie kann es sein, dass Du Deine eigenen Erfahrungen genauso verallgemeinerst? (Ironie OFF)
Du kannst Elternzeit natürlich auch nach der Geburt nehmen. Viele Väter machen das - aber vermutlich nur eine Minderheit der Mütter. Juristisch gesehen kannst Du natürlich auch Elternzeit zu anderen Terminen innerhalb der ersten drei Jahre des Kindes nehmen bzw. auch Jahre schieben, wenn Du es rechtzeitig beantragst.
Letztlich wird aber bei 95% der Mütter und auch derjenigen Väter, die Elternzeit nehmen, diese Zeit mit dem Elterngeld kombiniert. Die günstigste Kombination ist dann, die Elternzeit mit dem Elterngeld zeitgleich zu kombinieren. Daraus wurde vermutlich die Verbindlichkeit der Festlegung auf die exakten Lebensmonate des Kindes suggeriert.Nur so kannst Du letztlich aber die "Ferienregelung" bzw. den angeblichen Rechtsmissbrauch bei fehlender Aussparung der Ferien umgehen - nämlich wenn Beginn/Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes und der Elternzeit identisch sind. In diesem Fall wird nicht von einer Rechtsmissbräuchlichkeit ausgegangen, da man nach dem Ende von Elternzeit und -geld logischerweise wieder arbeiten muss.
Es stimmt leider mitunter, dass man seine Sachbearbeiter über die geltende Rechtslage aufklären muss - so wusste der Sachbearbeiter meiner Frau nichts von der Ausnahme bei der Ferienregelung - er sprach dann aber selbst mit seinem Büroleiter und korrigierte dann seinen Bescheid. (Bei der Beihilfe ist das übrigens genauso... Wenn man die entsprechenden Paragraphen selbst versteht und dann gegenüber dem Sachbearbeiter zitieren kann, kommt man erstaunlich weit - auch ohne "Androhung" des Gesprächs mit dem Gruppenleiter. Das bieten die Sachbearbeiter sogar von sich aus an...)
Was man sicherlich verallgemeinern kann, ist somit der Umstand, dass man sich mit der geltenden Rechtslage selbst vertraut machen sollte, um dann eben nicht an einen unkundigen Sachbearbeiter zu gelangen, der einem dann gar nicht mal aus Bösartigkeit einen Strich durch die Rechnung macht.
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Die Diskussion mit Claudius ist in diesem Fall sinnlos, da er Akzeptanz mit positivem Werturteil gleichsetzt und rabulistische Wortklauberei betreibt. Man sollte es ihm nicht gleichtun, indem man zig Definitionen von Akzeptanz als Gegenargument vorbringt.
Dass sich womöglich 97% dieses Forums bezüglich einer weniger einseitigen Lesart dieses Begriffs einig sind, ist für ihn anscheinend ohne Belang.Letztlich sollten wir uns immer diesen Cartoon vor Augen halten...
https://xkcd.com/386/Da kann man anschließend wunderbar seine Finger still halten...
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Hallo ihr Lieben,
ich bin ganz neu hier und hoffe auf eure Hilfe. Mein Freund und ich bekommen voraussichtlich am 15.03.2017 ein Kind. Er ist schon "fertiger" Lehrer, ich bin leider noch im Vorbereitungsdienst
Ich setze ein gesamtes Jahr aus.
Unser Plan war, dass mein Freund nach den Osterferien (in Niedersachsen vom 08.04.-23.04.2017) einen Monat in Elternzeit geht. Nun haben wir erfahren, dass man immer nur zu einem neuen Lebensmonat des Kindes in Elternzeit gehen kann (also am 15.04., 15.05., ...).
Erste Frage also: Wisst ihr, ob das tatsächlich so ist?Ich kann das nur noch einmal bestätigen, es ist so.
Zitat
Wenn er ab dem 15.04.17 in Elternzeit ginge, würde diese sich ja mit 8 Tagen der Osterferien überschneiden. Das wäre ja verschenkte Zeit, die er mit dem Kind hätte verbringen können. Oder werden diese Tage anschließend an die Osterferien angeknüpft? Zumal man ja noch gar nicht genau weiß, wann das Kind kommt, ist es ja schier unmöglich, der Schulleitung zuvor einen Termin zu nennen, wann man nicht anwesend sein wird. Und da mein Freund eine eigene Klasse hat, wäre es sicher von Vorteil, nicht erst bei der Geburt des Kindes zu sagen, wann er nicht da sein wird. Verstehe ich das alles richtig?
Das ist ja leider gar nicht so leicht alles
Das weiß auch die BezReg. Bei mir habe ich den ungefähren Termin durchgegeben und war ab dem Geburtstermin einen Monat draußen. Den ungefähren Termin weiß man ja, sagt der Schule frühzeitig Bescheid, dann ist alles kein Problem. Den Antrag stellt man sicherheitshalber acht Wochen vorher, jedoch gibt man als Anfangsdatum den ET an mit dem Hinweis, dass ab Geburt Elternzeit genommen werden soll.Was die Ferien angeht: Wie viel Zeit will man den noch mehr haben, um sie mit dem Kind zu verbringen? Verwechsle Ferien nicht mit Urlaub!
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Letzteres lässt sich bei uns faktisch bei Elternsprechtagen, Pflegschaftsabenden etc. nicht realisieren. Ich denke, da gibt es mit Sicherheit entsprechende "Ausnahmeregelungen", damit der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Wenn ich um 8 Uhr morgens anfange, müsste Arbeitsende ja spätestens 21 Uhr sein. Das kann man mit entsprechender Terminierung, sofern man dies selbst gestalten kann, lösen. Falls die Termine von der Schule vorgegeben werden (Pflegschaftsabende ab 20 Uhr, damit theoretisch alle Eltern kommen können), dann wird es schon schwieriger.
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Man kann Termine zu Schulveranstaltungen deklarieren, auch am Abend - das ist Teil Deiner Dienstpflicht. Alles andere musst Du mit der Schulleitung klären, weil das Graubereiche sind.
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@Mrs Pace
Ich denke, dass diese recht harte Ansprache in diesem Fall nicht angebracht ist.
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Ich glaube, das Problem ist ein anderes.
Wer es sich an den Fleischtöpfen des Landes bequem gemacht hat, verlässt diese nur ungerne mit der Ungewissheit, in der freien Wirtschaft nicht wenigstens genauso viel Jobgarantie und genauso viel Bezahlung (netto) zu erhalten ohne entsprechende Leistung zu erbringen und ggf. unter entsprechendem Leistungsdruck zu stehen. Im Lehrerberuf kannst Du Dir jahrelang erlauben, schlecht zu arbeiten, ohne dass Du wegen Inkompetenz oder Ineffizienz Gehaltseinbußen oder gar den Jobverlust hinnehmen musst.
Dieses Daunenkissen korrumpiert mehr als man denkt.
Es gehört eine Menge Mut und Zuversicht und vor allem keine Angst vor Veränderung und ihren Folgen dazu, sich freiwillig von den Fleischtöpfen zu entfernen und ggf. auch eine Weile mal FDH zu machen oder "vegetarisch" zu leben - wenn mir diese blumige Beschreibung gestattet sei.
Überspitzt formuliert: Frust im Job kann ich überall haben. Aber wenn, dann bitte mit ordentlicher Bezahlung und Unkündbarkeit... -
Bei uns gibt es eine Oberstufenleitung, die den Klausurplan und die Zeiten der Klausuren festlegt. Die Zeiten sind vorher mit den Fachschaften in Verbindung mit den rechtlichen Vorgaben und den "inneren Voraussetzungen" an der Schule abgestimmt. Das ist für alle dann verbindlich und schafft für alle Klarheit. Ist das nicht überall Standard?
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Deine Einstellung finde ich im Prinzip gut und sie sollte Teil unseres Berufsethos' sein.
Was den Respekt gegenüber Lehrern angeht, so waren das meiner Erinnerung nach eher die echten Typen mit Ecken und Kanten, die aber so "straight" waren, dass man jederzeit wusste, woran man war. Oft waren das die strengeren Lehrer, die zumindest nach Außen hin nicht die Offenheit für Kritik an den Tag gelegt haben, die Du hier zeigst.Feedback einholen ist ein Teil unserer Arbeit, jedoch sollte man von Verfahren und Vorgehensweisen Abstand nehmen, die den Schülern suggerieren könnten, sie stünden mit der Lehrkraft auf derselben Ebene. Das haben diverse Ratingportale in der Vergangenheit mit teils bizarren Kriterien getan.
Mich würde in der Tat interessieren, was denn konkret an der Arbeit des TE kritisiert wird. Ich denke, ohne diese Infos können wir da nicht viel machen.
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Wie Du sicherlich weißt, halte ich nichts von der Argumentation mit Extremen.
Und wie kannst Du einerseits monieren, dass wir zu wenig wissen, andererseits aber die Schüler des Denunziantentums bezichtigen? Weißt Du mehr als wir?Soviel Selbstkritik muss sein, dass man zumindst einmal darüber nachdenkt, ob die Kritik seitens der Schüler nicht doch berechtigt ist. Und das tut der TE ja mittelbar. Das ausführliche Verschriftlichen finde ich schon recht ungewöhnlich. Mobber gehen meines Erachtens anders vor, zumal die Briefe ja nicht anonym zu sein scheinen.
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Wenn wir unsere Schüler zu mündigen, selbstständig denkenden Bürgern erziehen wollen, müssen wir mit der "Gefahr" leben, dass sie irgendwann dazu in der Lage sind, sich bei unseren Dienstvorgesetzten über uns zu beschweren, wenn vorherige Gespräche und Versuche, die Missstände zu beheben, gescheitert sind.
Wir Lehrer sind nicht sakrosankt. -
Du kannst Dich in NRW als pädagogischer Mitarbeiter auf die eine oder andere Stelle im Ministerium oder bei den Bezirksregierungen oder den Regionalbüros bewerben. Die suchen oft Lehrer, die sich dann für ein bis drei Jahre, ggf. auch länger abordnen lassen.
Das Ministerium ist der beste "Durchlauferhitzer" für Aufstiegskandidaten, die letztlich in der Schule keinen Erfolg hatten, habe ich schon böse Zungen unken gehört. -
Verstehe ich das richtig, dass Du als Student nicht dazu in der Lage bist, Dir selbstständig Literatur zu beschaffen?
Was hast Du denn bereits an Titeln an Land gezogen - oder handelt es sich bei Dir um einen Schüler, der gerne seine Hausaufgaben von uns gemacht haben möchte?
http://www.digibib.net/metasearch/get…&STREAMING=TRUE
So etwas kann man natürlich von einem Student, der demnächst (sic!) seine Examensklausur schreibt, nicht erwarten, oder?
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Zugegeben, im Lehrer- und vor allem Beamten-Metier ist das nicht so offensichtlich und vor allem dynamisch wie in der "freien Wirtschaft".Wg. Deinem Beispiel mit den NaWi-Lehrern und Geisteswissenschaftlern: es gibt durchaus auch finanzielle Zulagen für Mangelbereiche, z.B. im beruflichen Schulwesen in B.-W. Wie das andernorts ist weiß ich nicht.Mal angenommen es würde die nächsten Jahre nur noch halb so viele Bewerber geben wie neu zu besetzende Stellen - was denkst Du was passieren wird? Glaubst Du nicht, dass der Staat die Arbeitsbedingungen verändern würde, um den Anreiz für mehr Bewerber zu setzen?
Nein. Weil der Staat bzw. das Land die Ursachen dafür erst viel später erkennt und lieber die aktuelle Belegschaft das Ganze ausbügeln lässt als die Anreize für Naturwissenschaftler zu erhöhen. Konkrete Überlegungen für konkrete und effektive Verbesserung der Arbeitsbedingungen hat es meiner Erfahrung nach in den letzten Jahren vom Land nicht gegeben. Im Gegenteil - es hat sich ein Bürokratismus in der Schule ausgebreitet, der seinesgleichen sucht. Wenn man erst 10% aufschlägt und später, wenn die Not groß ist, augenscheinlich großzügig wieder 10% runternimmt, mag das mathematisch als Entlastung gelten, de facto an den Schulen vor Ort aber nicht. SO wird im Ministerium aber gerechnet und nicht anders. Marktwirtschaft und ÖD - das funktioniert nicht.
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