ZitatOriginal von unter uns
Mein Schulleiter meint nun: Man könne nichts machen. Aber ich bin zur Akzeptanz eher nicht bereit. Mich interessiert allerdings die Rechtsseite. Weiß jemand, was man juristisch hier tun kann? Ich überlege im Moment, beide vermutliche "Delinquenten" morgen einfach einmal spaßeshalber die Arbeit noch einmal schreiben zu lassen - man kann dann das Resultat sicher nicht voll werten, aber ein Anhaltspunkt (und eine Gesprächsgrundlage) wäre es schon.Genervt
Unter uns
Viel nerviger ist es, wenn Schulleiter die rechtliche Lage selbst nicht kennen und ihre Lehrer entsprechend beraten.
Moebius hat völlig Recht - nachzulesen ist das neben dem PhV auch bei Günther Hoegg "Schulrecht!"
Beim "Anscheinsbeweis" kehrt sich übrigens auch die Beweislast um, d.h. der Schüler muss nachweisen, dass er nicht abgeschrieben hat.
Ich würde das sehr relaxt angehen, das ungenügend unter die Abschreiberarbeit schreiben und die Arbeit kommentarlos zurückgeben.
Gruß
Bolzbold