Beiträge von Bolzbold

    Das ist ein schwieriges Thema.

    Wenn wir den Lernerfolg mit der effektiven Leistung des einzelnen Schülers gleichsetzen, läge zumindest die Vermutung nahe, dass der Frontalunterricht hier der effizienteste ist.

    Fassen wir Lernerfolg etwas weiter und beziehen Sozialverhalten und Kooperationsfähigkeit oder beispielsweise kommunikative Kompetenz in Fremdsprachen mit ein, so ist der Frontalunterricht eher kontraproduktiv.

    Studien, die entweder nur a) oder nur b) behaupten, würde ich nicht trauen.

    Es ist im Grunde die gesunde Mischung von Sozialformen, die Erfolg auf allen Ebenen bringt.

    Die Ermittlung von Lernerfolgen ist ferner an zu viele individuelle Faktoren (Lerhrerpersönlichkeit, Lerngruppe, soziales Umfeld der Schule etc. etc.) geknüpft, so dass eine allgemeine Aussage über die Lernerfolge in den jeweiligen Sozialformen des Unterrichts unseriös anmutet.

    Nebenbei: Wenn Du sagst, dass Du von Gruppenarbeit nicht viel hältst und sie nur alle paar Wochen machst, dann finde ich das schon bedenklich.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Nicht_wissen_macht_auch_nic

    Liebe Kollegin,

    ich wollte nur vor Augen führen, dass Ihre Kritik des Schwarz-Weißmalens am besten bei Ihnen selbst anfangen sollte. Von Ihren Erlebnissen, die Sie hier ja sehr gern detailliert ausbreiten, auf das deutsche Bildungssystem zu schließen, könnte evtl. etwas voreilig sein. Immerhin entlässt dieses Facharbeiter und Handwerker, um die uns die meisten Staaten in der Welt beneiden, Techniker und Fachwirte, die sich nicht vor Akademikern aus anderen Ländern verstecken müssen und Ingenieure, die z.B. im Maschinen- und Anlagenbau international immer noch absolute Spitze sind.

    Kommen diese alle wie der deus ex machina aus dem Nichts oder hat da unser so gern und pauschal gescholtenes Bildungssystem nicht auch seinen Beitrag geleistet?

    Dann lassen wir uns doch einmal dort ansetzen und fragen, wieso angesichts dieser offenbar doch gut ausgebildeten Fachkräfte und der internationalen Anerkennung deutscher bzw. in Deutschland ausgebildeter Akademiker man das Bildungssystem ungeachtet dessen heftigst kritisiert und unermüdlich mit den skandinavischen Ländern argumentiert.

    Kurz:
    Unser Bildungssystem hat seine Stärken, die jedoch gerne im Rahmen der "deutschen Meckermentalität" verschwiegen bzw. ignoriert werden. Stattdessen werden die vorhandenen Schwächen kritisiert und medial besonders öffentlichkeitswirksam hervorgehoben.
    Man muss angesichts dieser bewusst verzerrten Darstellung sich schon fragen, was damit eigentlich erreicht werden soll.

    Gruß
    Bolzbold

    Interessant wird es dann, wenn selbige Kollegen ihren Schülern dann Kopfnoten in genau den Kategorien verpassen, in denen sie selbst "versagen".

    In einigen Fällen herrscht da tatsächlich eine "quod licet Iovi, non licet bovi" Mentalität. (Korrektur der Endung nach freundlichem Hinweis von Nele)

    Seinen Dreck nicht wegzuräumen, ist an sich schon unsozial genug, aber dann noch so herablassend von den Putzfrauen zu reden, ist eines Lehrers bzw. Pädagogen unwürdig.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo froni!

    Klar, Elternbeschwerden sind unangenehm, aber diese alleine werde Deine Probezeit nicht kippen können.

    Dazu müssten sie zum einen sehr massiv auftreten und zum anderen auch berechtigt sein, d.h. der Schulleiter müsste anhand der Fakten (!) zu dem Schluss kommen, dass die Beschwerden gerechtfertigt sind.

    Und selbst dann ist es kein Automatismus.
    Sechs Beschwerden in zwei Jahren würde ich auch nicht als so wirklich viel ansehen. Es wird immer Eltern geben, die die "Schuld" für schulische Misserfolge bei Dir suchen - unter anderem können sie so ihre eigene Verantwortung aus dem Schussfeld nehmen.

    Solange Du Noten sachlich auch im Rahmen Deines pädagogischen Spielraums begründen kannst und Du ansonsten Deinen dienstlichen Pflichten (auch als Pädagoge!) ohne Beanstandung nachkommst, sollte Dir da nichts passieren können.

    Ausnahmen wären Schulleiter, die überwiegend auf Außendarstellung der Schule aus sind, die sofort Partei für die Eltern ergreifen und Dir ggf. auch noch in den Rücken fallen.

    Gruß
    Bolzbold

    @taco

    Ich habe in meinem Ref. die Erfahrung gemacht, dass die "soft skills" eher vorausgesetzt wurden als dass sie relevanter Bestandteil der LP-Note gewesen wären.

    Die Planung, die Wahl der Methoden, das (Nicht-)Erreichen der Lernziele, der Lernzuwachs, das dargebotene Material - all das waren hingegen die Kriterien, die bei meinen Lehrproben angelegt wurden.

    Ich hätte mich gefreut, wenn es zumindest ein wenig stärker an den soft skills ausgerichtet gewesen wäre.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von mahalia24
    Hallo zusammen,

    ich habe letzte Woche meine erste LP in einer 10. Klasse abgehalten und wurde mit einer drei benotet (Niveau war nicht jahrgangsstufenentsprechend genug). Seitdem werde ich von meinen Mitreffis ziemlich mitleidig behandelt.
    O-Ton: Oh, das tut mir aber leid! Wie fühlst du dich? Bist du arg enttäuscht? (Hat eine 2 in 5. Klasse)

    Jetzt meine Frage: Muss ich mich schlecht fühlen? Tu ich nämlich nicht!

    Nein, schämen musst Du Dich nicht. Wieso auch? Sag Deinen Mitreffis doch einfach, dass Du kein "Mitleid" benötigst und es Dir gut geht.

    Zitat


    Außerdem besteht doch ein Unterschied, ob man LP in einer 10. Klasse oder in einer 5. bzw. 6. hat! Oder nicht?

    Wenn Du damit andeuten willst, dass es leichter sei, eine LP in einer 5. Klasse zu machen als in einer 10., dann irrst Du. Beides hat seine ganz eigenen Ansprüche - was in der 10 jahrgangsstufenangemessen sein muss, kann in der 5 beispielsweise zu wenig didaktisch reduziert sein - also weil es zu kompliziert war ebenfalls nicht angemessen.

    Die "Höhe" der Jahrgangsstufe sagt nach meiner Erfahrung nichts über den Schwierigkeitsgrad aus. Ich fand beispielsweise LPs in den höheren Klassen viel leichter als in den niedrigeren.

    Zitat


    Wäre froh über euere Meinungen! Langsam fühle ich mich wirklich beschi...en und habe langsam den Eindruck, ich hätte ne 5 kassiert.

    Dazu besteht kein Anlass. Es war keine Glanzleistung, aber eben auch keine Katastrophe. Abhaken und beim nächsten Mal besser machen. Und lass Dich von Deinen Mitreffis nicht kirre machen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo German!

    Also nach 20 Uhr telefoniere ich für gewöhnlich nicht mehr mit Eltern, es sei denn, es war vorher so vereinbart.

    Was die Telefonkosten angeht, so bietet sich in Deinem Fall wohl eine Flatrate an - dann hast Du das Problem nicht mehr.

    Alternativ kannst Du auch über jedes Telefonat Buch führen, um dann ggf. den Nachweis erbringen zu können, dass die Telefonate stattgefunden haben, falls das Finanzamt fragt.

    Gruß
    Bolzbold

    Da wäre es wohl sinnvoll, bei der LBV nachzufragen. Die werden Dir verbindliche Auskünfte geben können.

    Individuelle "Fälle" lassen sich nur schwer einschätzen.

    Ob das wenig ist oder nicht, lässt sich übrigens diskutieren. Dass Du nicht soviel verdienen kannst wie die Leute mit 2. StEx. sollte ja einleuchten - auch wenn in Einzelfällen solche Verträge abgeschlossen werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo gutschein!

    Bei allem Verständnis für Deine und die Situation Deines Kindes, beachte bitte die Forumsregeln, die es nur Lehrern und solchen, die auf dem Weg dorthin sind, gestatten, hier zu schreiben.

    Für Fragen dieser Art wirst Du unter schulthemen.de eine kompetente Antwort erhalten.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. Der Thread wird damit geschlossen.

    Hallo isabella!

    Für gewöhnlich ist das ja eine Konvention der Fachschaft - bei uns ist er im Bereich 1,6 bis 1,8 - was je nach Lerngruppe und Leistungsniveau angepasst wird.

    Du könntest das aber mit dem neuen Bewertungsschema der ZP10 umgehen, weil dieses nicht mehr nach dem FQ geht und die Fehlerzahl insgesamt einen deutlich geringeren Anteil an der Endnote hat.

    Gruß
    Bolzbold

    Doro hat (leider) völlig Recht.
    Vom Dienstantritt an der neuen Schule bis zum ersten regelmäßig gezahlten Gehalt können bis zu drei Monate vergehen.

    Tipp: Stell bei der LBV sofort einen Antrag auf Abschlagszahlung mit dem Hinweis, dass Du sonst aus finanziellen Gründen nicht mehr zur Schule kommst (Auto etc.).

    Ferner: Wenn Du Deinen Vertrag und Deine Urkunde bei Verbeamtung Deiner Bank vorlegst, sind die hinsichtlich eines kurzfristig erhöhten Dispos in der Regel sehr kulant.
    Die wissen ja, was Du verdienen wirst, sie verdienen ebenfalls daran ganz gut und wollen Dich ja auch dann als finanzkräftigeren Kunden behalten.

    Ein Wink mit dem Betonpfahl bezüglich eines Wechsels der Bank kann mitunter auch Wunder wirken.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo katta!

    Ich verwende dieses Raster jetzt seit einer Weile und sehe die grundsätzliche Problematik ähnlich wie Du.

    Das Raster mutet sehr schwammig und willkürlich an, weil die einzelnen Kriterien eben nicht wirklich klar definiert sind - vor allem der Bereich kommunikative Textgestaltung. Der Ausdruck ist ja im Wesentlichen gleich geblieben, wobei mir mal jemand knallhart die Trennlinie zwischen allgemeinem, thematischem und fachlichem Wortschatz erläutern soll.

    Aus meiner Erfahrung nivelliert dieses Raster sehr stark. Es kommen deutlich weniger fünfen vor, dafür auch weniger einsen.

    In der Fachschaft haben wir eine klare Absprache, dass wir folgendermaßen vorgehen:

    5 von 5 Punkten sind für uns eine außergewöhnlich (gute) Leistung, so dass wir diese Maximalpunktzahl auch nur vergeben, wenn die Klausur in diesem Bereich von uns auch als "sehr gut" angesehen wird.

    Der Richtwert, von dem wir ausgehen, sind drei Punkte. Die werden natürlich nicht pauschal vergeben sondern auf dieser Basis überlegen wir, ob die Leistung deutlich drüber oder drunter ist und geben dann die entsprechenden Punkte.
    Was uns stört, ist, dass aus unserer Sicht für Selbstverständlichkeiten (kohärenter Text u.ä.) Punkte gegeben werden und es danach riecht, als bekäme jeder, der halbwegs geradeaus schreiben kann, mindestens eine vier.

    Zurück zu Deiner Bewertung:

    Dass Du beim ersten Mal deutlich zu sanft bewertet hast, dürfte die Notenverteilung zeigen. Das dürfen die Schüler eben nicht als Standard nehmen - und das wissen sie für gewöhnlich. Die werden sich sicherlich auch ob des Schnitts gewundert haben.

    Wenn Du jetzt ein Raster verwendest, das Du in Absprache mit der Fachgruppe angepasst hast, und wenn die Noten dann eben schlechter ausfallen, dann ist das eben so.
    Du glaubst gar nicht, wie schnell sich Schüler auf veränderte Bedingungen einstellen können. Wenn die Schüler wissen, worauf es ankommt bzw. worauf sie achten müssen, dann werden sie entsprechend arbeiten und sich vorbereiten - nicht alle, aber ein großer Teil.

    Zur Fairness der Bewertung:

    Egal welches Raster Du nimmst, es gibt schlichtweg keine faire Bewertung.
    Immerhin haben wir jetzt ein vom Ministerium vorgegebenes Raster, das zumindest hinsichtlich der anzuwendenden bzw. zu berücksichtigenden Kriterien eine gewisse Objektivität verspricht.
    Wenn jeder Kollege so bewertet, wie er / sie es für richtig hält, ist das im Grunde nicht fairer als dieses Raster, weil dann die persönlichen Vorlieben des einzelnen Lehrers doch stärker dominieren als mit dem Raster.
    Dennoch bleibt eben eine gewisse "Restwillkür", an der wir eben nicht vorbeikommen.
    Es ist ferner schlicht unmöglich, eine Klausur sprachlich in ihrer Gänze so zu erfassen, dass ich alle sprachlichen Kriterien "zweifelsfrei" und zu 100% gerecht bewerten bzw. bepunkten kann.

    Zum Kopieraufwand:

    Ich bemühe mich immer, einen maximal zweiseitigen Bewertungsbogen zu machen - er entspricht exakt meinem Erwartungshorizont. So wissen die Schüler, was verlangt war und was sie erreicht haben. Man muss dann eben bestimmte Aspekte zusammenfassen bzw. allgemeiner formulieren und ggf. dann eben von Hand Zusätze bzw. Präzisierungen einfügen, um eben klar zu machen, wofür es Punkte gab.

    Der Kopieraufwand hält sich dadurch eigentlich in Grenzen. Ich drucke die Dinge bei mir zu Hause aus, weil das ohnehin praktischer ist, wenn ich auch zu Hause korrigiere. Das muss halt sein.

    Exkurs:
    Auch die Tatsache, dass man mit 50% der Gesamtpunktzahl ein "ausreichend plus" erhält, zeigt, wie das Niveau in NRW systematisch zugunsten von möglichst vielen Abiturienten gesenkt wird.
    Die Professoren werden sich später wieder über zu wenig studierfähige Leute beschweren - und wer ist es schuld? Nicht die Macher sondern die Ausführenden - also wir.

    Abschließend noch eins:

    Ja, Du machst Dir zu viele Gedanken.
    Nein, das ist nicht schlimm sondern völlig normal. Wir alle haben Bewertungen durch unsere eigenen Lehrer mal fair, mal unfair erlebt bzw. erfahren. Dass wir das eben besser machen wollen, versteht sich von selbst.
    Dass wir aber auch mal fair, mal unfair von den Schülern erlebt werden, lässt sich aber nicht vermeiden.
    Im Endeffekt musst DU hinter Deinem Bewertungsschema stehen können und in den Spiegel sehen können.

    Wenn das "verbesserte" Verfahren die eigentliche Leistung genauer wiederspiegelt als die erste Runde, dann hatten die Schüler in der ersten Runde eben einen kleinen Bonus. Das tut keinem weh und wird sich langfristig sowieso wieder ausgleichen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von MrsX
    Wie lange soll/ muss man Arztrechnungen und Kopien von Rezepten aufheben? Bzw. wie lange fordert die Beihilfe die evtl. noch nach?
    Oder anders: Ist es sinnvoll, Arztrechnungen aufzuheben (nach dem Motto: die Krone haben Sie aber erst erneuert, ich kanns beweisen!!!).
    Also, gebt mir bitte mal einen Rat, wovon ich mich guten Gewissens trennen kann. Rezeptkopien, die erstattet sind, doch auf alle Fälle, oder?

    Das las sich für mich vor allem wie eine Frage, ob man das wegen der Beihilfe noch aufbewahren soll und nicht, ob es noch andere Gründe gibt.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Mrs.X!

    Irre ich mich, oder steht auf dem Beihilfebescheid nicht für gewöhnlich drauf, wie lange man die Belege aufheben muss?

    Bei uns in NRW müssen wir bei ambulanten Behandlungen und Beihilfezahlungen von über 500 Euro sowie bei stationären Behandlungen von mehr als 1000 Euro Beihilfe die Belege drei Jahre lang aufbewahren.

    Im Zweifelsfall schaust Du mal auf der Homepage Deiner Beihilfestelle nach.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Nicolalla!

    Wenn Du die Ämter auf Bundesebene und auf Landesebene suchst, gibt es auf den Homepages der Bundesregierung sowie den 16 Landesregierungen in der Regel Strukturdiagramme bzw. Organisationsbäume, wo die einzelnen Ministerien und ihre Unterabteilungen aufgeführt sind. Dort findet man auch die Amtsleiter (Minister, Staatssekretäre, Ministerialdirigenten, Ministerialdirektoren etc.).

    Auf Parteiebene gibt es diese Organigramme ebenfalls.

    Du musst Dir also die Mühe machen, auf die entsprechenden Homepages zu gehen und entsprechend gezielt zu suchen.

    Selbst auf kommunaler Ebene gibt es so etwas für jede Stadt, sofern ihre Homepage halbwegs transparent ist.

    Gruß
    Bolzbold

    kaddl

    Der Nachweis, dass das so wortwörtlich schon woanders von einem Dritten verfasst wurde, reicht.
    Wer also Lektürehilfen auswendig lernt und sie in der Klausur als eigenständige Analyse bzw. als eigenes geistiges Gut verkaufen will, erstellt ein Plagiat. Es reicht also, wenn man nach der Klausur die Originalquelle findet. Dann ist es irrelevant, ob während der Klausur abgeschrieben wurde.

    Gruß
    Bolzbold

    Es geht mir weder um Kleinkrämerei beim Auswendiglernen (hier eben Ausdrücke oder Inhaltsanteile, die der Lehrer selbst vorschlägt bzw. vorgibt) noch um blöd gestellte Klausuren, bei denen dieses Auswendiglernen auch noch erfolgreich ist.
    Ich dachte eigentlich, dass das klar wäre. Im Gegenzug zur Newsgroup beziehe ich mich eben nicht auf solche nun wirklich alltäglichen und unverzichtbaren Dinge. (Wenn ich eine Mindmap mit Begriffen an die Tafel schreibe, dann wohl damit die Schüler eben diese Begriffe irgendwann auch verwenden. Wenn ich eine Analysestruktur vorgebe, dann wohl damit die Schüler selbige auch im Unterricht anwenden).

    Ich beziehe mich da eigentlich auf die Ansicht, dass die Wiedergabe von bereits existierendem Sprachmaterial (hier eine Lektürehilfe) aus meiner Sicht keine eigenständige sprachliche oder gedankliche Leistung ist sondern ein Plagiat.

    Ferner zeigt der Schüler ja auch nicht die von ihm erwarteten Kompetenzen (hier die eigenständige Analyse eines Textes) sondern allenfalls ein intensives Auswendiglernen mit nachfolgender wortgetreuer Reproduktion.

    Ich weiß nicht, ob man das dann auch noch positiv sanktionieren muss.

    Gruß
    Bolzbold

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