Hallo zusammen,
Ich bin seit einigen Jahren verbeamtet und an einer Schule in NRW. An unserer Schule müssen wir einmal im Jahr einen schriftlichen Unterrichtsbesuch bei der Schulleitung machen. Ebenfalls zuvor einen schriftlichen Entwurf schreiben und einreichen. Dies betrifft alle KuK, also auch die die lange aus der Probezeit heraus sind. Ich wollte mal fragen, ob dies mittlerweile an allen Schulen üblich ist?!
Danke fürs Feedback!
Nein, es ist nicht an allen Schulen üblich. Ich habe UBs im Rahmen der Beendigung der Probezeit zeigen müssen, danach erst wieder im A14-Bewerbungsverfahren.
Zur rechtlichen Lage vgl. § 22 Abs. 2 ADO NRW.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll sich über die Arbeit in der Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließlich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbesuche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern.
Wir haben es hier also mutmaßlich mit einer SL zu tun, die diesen Teilsatz aktiv umsetzt.
Zur Frage, ob dies kritisch zu sehen ist oder nicht, kommt es auf die Maßstäbe an. Ein solches Vorgehen ist rechtlich und pädagogisch nicht zu beanstanden. Man kann es sogar gutheißen, wenn eine SL dadurch nachweislich positiv zur Qualitätssicherung beiträgt.
Grenzwertig wären Fälle (u.a. vom Schulrechtsexperten Hoegg empfohlen gegenüber "missliebigen KollegInnen",) in denen der SL unangekündigt den Unterricht besucht, um hier KollegInnen "einzunorden". Rechtlich wäre es zulässig, wenngleich der Mehrwert dieser Form von Menschenführung sicherlich zweifelhaft ist.
Um das Zeitmanagement der SL braucht man sich als besuchte/r KollegIn keine Gedanken zu machen, das wird die SL schon selbst wissen.