Beiträge von Bolzbold

    Ein Bekannter hat an der 2011 geschlossenen Hauptschule an der Lohstraße in Essen vor 30 Jahren seinen Abschluss gemacht, findet aber nun sein Abschlusszeugnis nicht mehr.

    Weiß jemand Rat, an wen er sich wenden kann? Irgendwo muss das ja noch aufbewahrt werden.

    vgl. VO DV I

    SGV § 9 Aufbewahrung, Aussonderung, Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten | RECHT.NRW.DE

    50 Jahre müssen die Zweitschriften von Abschlusszeugnissen aufbewahrt werden.

    Für die besondere Konstellation einer geschlossenen Schule gilt § 9 Abs. 4. Das Schulamt ist also hier vermutlich die richtige Adresse.

    Das hat Bolzbold auch schon geschrieben, ich meine dass nirgendwo steht, dass diese EWHs verpflichtend wären.

    Es geht um EWH mit der Ausdifferenzierung der Kriterien wie im Abitur. Diese sind nicht vorgeschrieben. Der Rest steht in den Kernlehrplänen und ist ja auch stimmig. Da kann ich auch die Kriterien stärker zusammenfassen und "Pi mal Daumen" auf der Basis meiner Einschätzung die Punkte geben.

    Ich habe bisher alle meine EWH auf dem Level der Abiturklausuren erstellt, was in der Tat Arbeit war. Gleichzeitig ersparte mir das jegliche Notendiskussion, weil die SuS' sich seltenst die Mühe gemacht haben, ihre Klausur mit dem EWH durchzugehen. Mit jetzt zwei Schulwechseln profitiere ich von der Wiederverwertbarkeit.

    Gerade EWH und INSBESONDERE Positivkorrektur sind meiner Meinung nach extrem zeitbelastend. Da diese beim Abi entfallen, finde ich die Korrektur davon überhaupt nicht so schlimm.

    In NRW sind es auch 2 Klausuren pro Halbjahr in der Oberstufe. Zwar hat nicht jeder Abiturient Deutsch als Prüfungsfach, aber schon so 75%. Unabhängig davon, ob es sich um ein Prüfungsfach oder nicht handelt, werden die Klausuren in der Q1-Q2.1 von jedem Schüler geschrieben.

    Mittelfristig solltest Du überlegen, Dir ein Drittfach ohne Korrekturen zuzulegen und damit in der Unterrichtsverteilung breiter zu streuen. Mit D/E wird man m.E.n. in keinem Bundesland glücklich.

    Wir haben bereits öfter mdl. Prüfungen, diese gibt es aber auch in anderen Bundesländern und ersetzen meines Wissens auch dort eine Arbeit/ Klausur.

    Natürlich nutze ich bei Positivkorrekturen "s.o.", aber wenn ich SuS habe, die in der Sek I z.B. in E pro Seite über 30 unterschiedliche Fehler machen, dann hilft das nicht so viel. Ich finde es einfach unglaublich, dass man sich in NRW mit der Positivkorrektur herumschlagen muss, in anderen Bundesländern aber anscheinend nicht. Das macht sooo viel Arbeit aus!

    Ich finde es persönlich in der Regel keine Entlastung, mit einem Team eine Klassenarbeit bzw. Klausur zu erstellen, weil es dann in der Regel darauf hinausläuft, dass alle diese dann auch nutzen müssen, was die wenigen Freiheiten, die einem in der Unterrichtsgestaltung bleiben, meiner Meinung nach stark reduziert. Zudem hilft es mir sehr bei Korrekturen, wenn ich die Arbeiten bzw. Klausuren selbst erstellt habe, da ich sie dann viel besser durchdacht habe.

    Hast Du die Bedingungen in den anderen Ländern aktiv selbst recherchiert, oder nimmst Du einfach an, dass sie dort besser sind? Deine Formulierungen klingen da eher nach Mutmaßungen als nach Fakten.

    Für die Freiheit bei der Unterrichts- und KA-Gestaltung zahlst Du den Preis der Zeit bzw. der Belastung. Deine Entscheidung.

    EWH müssen übrigens weder in der Sek I noch in der Sek II (Ausnahme Klausur unter Abiturbedingungen) einen EWH nach ZP- oder Abiturstandard haben. In den letzten 20 Jahren habe ich ja auch schon so einiges korrigiert, aber auch in externe bzw. nicht selbst erstellte EWH kam ich nach zwei oder drei Klausuren "rein" und habe so letztlich dann doch eine Menge Zeit gespart.

    Was hindert die Fachschaften D und E daran, den jeweils unteren Rahmen dessen, was möglich ist, zu verwenden?
    Was hindert die Fachschaft E daran, pro Jahr ab Klasse 6 eine KA durch eine mündliche Kommunikationsprüfung zu ersetzen? Es ist ja nicht so, als dass man das erst wie verpflichtend vorgesehen in der 10. Klasse machen muss.

    (Vgl. APO SI §6 Abs. 7 i.v.m. VV 6.1.1 und APO-GOSt §14)

    Die Positivkorrektur kannst Du auf den jeweils erstmalig auftauchenden Fehler beschränken und dann bei jeder Wiederholung "s.o." daneben schreiben.

    Bei der Erstellung der KA und Klausuren kann man sich im Jahrgangsteam absprechen und so die Belastung reduzieren.

    Nichts davon ist alleine gesehen der große Batzen, der die Entlastung bringt - wenn man jedoch konsequent die Entlastungsmöglichkeiten nutzt, ergibt sich daraus durchaus eine spürbare Entlastung.

    Ich gehe davon aus, dass die Doppelkorrekturfachlehrkräfte, gerade mit D/E oder zwei Fremdsprachen in nahezu allen Bundesländern die Arschkarte gezogen haben.

    Für mich klingt das so, als ob Du überhaupt nicht weißt, was Du aus Deinem Leben machen möchtest und die äußeren Parameter wie "langes Studium", "Abschluss ohne beruflichen Mehrwert" Dich vor sich hertreiben.

    Gleichzeitig lese ich aus Deinem Beitrag heraus, dass Du in allem, was Du bisher gemacht hast, bestenfalls mittelmäßige, wenn nicht sogar eher unterdurchschnittliche Leistungen gezeigt hast.

    Gab es dafür konkrete Gründe?

    Worin siehst Du Deine Stärken und worin sehen die Menschen, die Dich umgeben, Deine Stärken?

    Was möchtest Du denn konkret beruflich machen? (Positivliste, nicht, was Du nicht möchtest!)

    Wo siehst Du Dich in zehn Jahren?
    Was möchtest Du in zehn Jahren erreicht haben?

    Wir hatten eine SekII-Mathereferendarin (regulär ausgebildet), die froh war, bei der "Wiederholung zu Bruchrechnung" in der EF zu hospitieren, weil sie es "selbst nie verstanden hat".

    Vor einigen Jahren hatte ich eine Lehramtsanwärterin mit dem Fach Geschichte an meiner alten Schule. Die LAA gab an, nicht in diese oder jene Lerngruppe gehen zu wollen, weil sie die dort unterrichteten Themen nicht im Studium hatte.
    (Ginge man danach und nach der Struktur des Studiums vor ca. 25 Jahren, dann hätte ich der Logik zufolge in nicht einmal in der Hälfte der Lerngruppen unterrichten können...)

    Ja, finde ich in Ordnung, denn dies ist die Feier der Abiturienten und ob Oma und Opa überall auf einem Ball dabei sein wollen, fraglich.
    Dass die Abiturienten aber einen Ball wollen, nachvollziehbar, immerhin haben sie da ein ganzes Halbjahr für trainiert.

    Seitdem ich im aktiven Schuldienst bin, trug der "Abiball" seinen Namen nur in den ersten drei oder vier Jahren zu Recht. Danach war es eine Gala, auf der gegessen, geredet und auf die Bühne geholt wurde. Meist saßen vor allem die weniger beteiligten GrundkurslehrerInnen, mitunter auch die Lehrkräfte der zweiten LKs den ganzen Abend an den Tischen und klönten, teils sprach man auch hier und da mit den AbiturientInnen oder deren Eltern. Das war es aber auch.

    Getanzt wurde in der Regel erst auf der "After-Show-Party" nach dem Ball, zu der Eltern und Lehrkräfte höflichst ausgeladen waren. (OK, das mag auch dran liegen, dass die Tanzschulzeit wohl ab den 2000ern zunehmend nicht mehr Teil des Lebens der SchülerInnenschaft war und viel zu wenig SchülerInnen überhaupt noch das aktiv machen konnten, was man eigentlich auf Bällen so tut.)

    Mir scheint, hier geht es wie auch in den sozialen Medien nur noch um Selbstdarstellung.

    Etat 1993 (mein Abitur) für Abiball, Abizeitung etc. : 5000,- DM

    Etat 2000 (Abitur meines Bruders in einem entlegeneren Casino inkl. Shuttle-Service): 20.000,- DM

    Etat ab 2006 (die Abiturfeiern, die ich aktiv als Lehrkraft organisatorisch miterlebt habe): 20.000+ EUR

    (Interessant war es, wenn Zeugnisübergabe und Ball nicht am selben Tag lagen - das warn dann gleich zwei komplett verschiedene Outfits plus zweimal Friseur und Kosmetik bei den Damen...)

    An der letzten Schule in einer Großstadt am Rhein dürfte der Etat sicherlich noch einmal um den Faktor 1,5 bis 2 höher gelegen haben.

    An meiner aktuellen Schule: Erheblich niedriger, da Kooperation mit einem lokalen Betreiber eines städtischen Veranstaltungsorts.

    Mir scheint, hier geht es im Wesentlichen um die Anspruchshaltung der SchülerInnen und die "Notwendigkeit", sich auch einmal so richtig in Szene zu setzen.

    Als Lehrkraft kann ich, aber muss ich das nicht mitmachen. Als stv. SL werde ich solche Beträge sicherlich nicht bezahlen, im Extremfall würde ich dann nach dem schulischen Teil gehen. (Aber das ist bei uns glücklicherweise wie beschrieben anders geregelt...)

    Bei uns (auch NRW) ist es so wie bereits gesagt: Man fährt nicht auf jede Fahrt mit, sondern darf mal eine auslassen. Oder, was auch möglich ist: Angenommen, die Fahrt geht über 4 Nächte, und man arbeitet 50% Teilzeit, dann fährt man nur für 2 Nächte hin und organisiert vorab selbst eine/n KuK, der/die idealerweise ebenfalls Teilzeit ist, und dann die anderen 2 Nächte fährt. Scheint manchmal zu funktionieren, wenn man sich vorab halt gut abspricht :)

    Als Begleitung kann das funktionieren. Wenn man das als Klassenleitung bzw. einzige Klassenleitung macht, finde ich das pädagogisch nicht gelungen, auch wenn ich die andere Seite verstehen kann.
    Um die Vollzeitkräfte nicht jedes Jahr fahren zu lassen und damit die Intervalle für die TZ-Kräfte zu verkleinern, wird man wohl auf solche Konstellationen zurückgreifen müssen.

    Streng genommen kann man aus nahezu jeder Textquelle, die eine gewisse Mindestlänge hat, eine Klausur und einen EWH erstellen. Das Aufgabenschema ist letztlich immer gleich. Dasselbe gilt für Bildquellen, wenngleich man da genauer einschätzen muss, ob die SuS' sie auch verstehen werden.

    Fazit1: Die zusätzlichen Bereitschaften an sich werde ich also nicht weiter in Frage stellen, aber den Lehrerrat bitten, die SL zur Transparenz der Verteilungskriterien aufzufordern.

    Ggf. ergibt sich daraus dann ja die Möglichkeit, auch nochmal die Belastungsverteilung zum Schuljahresende (insbesondere Abitur+ZP10) ganzheitlich in den Blick zu nehmen.

    Die Belastungsverteilung wird immer deutlich zu Ungunsten der D/M/E-KollegInnen sein, weil sie immer an beiden Prüfungen beteiligt sein werden. Für die D/M-KollegInnen kommt ja auch noch die ZKE hinzu. Von VERA haben wir ja auch noch nicht gesprochen.

    Fazit2: Schade, dass die ADO hier so einen harten Kurs fährt.

    Die SL mag diesbezüglich im Recht sein, aber ohne etwas mehr Augenmaß und Kreativität bei der Umsetzung von §13 Abs.4 reihe ich mich dann eben auch in den breiten Teil des Kollegiums ein, der sich nicht mehr freiwillig für Oberstufen-Hauptfachkurse meldet, obwohl ich eigentlich schon mehr Interesse an anspruchsvollem Unterricht als an reihenweisen Teilkonferenzen für verhaltensauffällige Mittelstufler hätte. 🤷🏻‍♂️

    Die ADO fährt hier keinen harten Kurs sondern stellt sicher, dass das Endziel von Schule - die Abschlussvergabe nach Prüfung - erreicht wird. Im Extremfall muss das trotz aller Belastungsgrenzen mit dem Stammpersonal funktionieren - ggf. besteht die Möglichkeit des Amtshilfegesuchs mit dem Einsatz externer KollegInnen anderer Schulen.

    Ich stelle einfach einmal in den Raum, dass Dir die Hintergründe nicht vollauf bekannt sind und Du dennoch der Ansicht bist, dass hier kein Augenmaß vorliegt. Das von Dir genannte "Recht" der Schulleitung ist zugleich eine Pflicht. Der kann sich die SL nicht entziehen. Ich sitze gerade am Stundenplan, der mit dem Wegfall der Q2 und dem Weggang einiger LAA neu gemacht werden muss - und natürlich muss ich hier §10 ADO anwenden. Das finde ich hinsichtlich der Belastung der KollegInnen auch nicht toll, aber es lässt sich nicht ändern. Es ist als Stundenplaner meine Aufgabe sicherzustellen, dass der Unterricht in ungekürzter Form erteilt wird.

    Konkrete Frage an Dich:
    Wie stellst Du Dir Augenmaß und Kreativität (sic!) seitens der Schulleitung in diesem Fall vor? Transparenz hast Du schon erwähnt. Aber was abgesehen von Transparenz hätte die SL besser oder anders machen können/müssen?

    Mich interessiert, wie das bei euch gehandhabt wird.

    Bei uns werden die Abschlusszeugnisse in einem Eventrestaurant ausgegeben. Mit Ansprachen der Lehrer, Schüler und teilweise der Eltern. Parallel dazu wird getrunken und anschließend gegessen und mit Musik gefeiert.

    Das findet alles abends statt. Der Eintritt beträgt ca. 100€/Person inkl. Lehrer, wofür aber auch einiges geleistet wird.

    Mich stört allerdings, dass dies als Pflichtveranstaltung deklariert wird, bzw. es dringend erwartet wird, dass die unterrichtenden Lehrer daran teilnehmen.

    Habt ihr auch solche "Pflichtveranstaltungen" und sind diese überhaupt rechtmäßig (Zeugnisausgabe, verknüpft mit bezahlten Event)?

    Mir scheint, hier liegt keine klare Trennung zwischen einer schulischen Veranstaltung (Abschlussfeier und Zeugnisübergabe) und dem privaten Teil (tanzen, trinken, tratschen) vor. Das ist in meinen Augen mehr als unglücklich.

    Formal gesehen kann niemand zu einer dienstlichen Veranstaltung verpflichtet werden, wenn für die pflichtgemäße Wahrnehmung der Dienstgeschäfte ein Eintritt für den Zutritt selbiger Veranstaltung erhoben wird. Das kann man der Schulleitung gerne entsprechend rückmelden.

    Anders wäre es, wenn es einen offiziellen - und kostenlosen - Teil am Anfang gibt und der zweite Teil sich klar abgrenzt und die "Bezahlschranke" erst dort liegt.

    Meine Frage nach "unbegrenzter" Auslegbarkeit von §13 war bezogen auf den konkreten Anlass meiner Nachfrage zugeben überspitzt.

    Mir geht es um einen Fall, in welchem die SL nun augenscheinlich willkürlich Abi-Bereitschaften verteilt hat: KuK bekommen nach Ostern zwischen 0 und 100% der entfallenden Q2-Unterrichtsstunden aufgefüllt, ohne dass sich ein Zusammenhang zur Prüfungsbelastung erkennen ließe.

    Ja, man kann ja einfach mal freundlich bei der SL nachfragen, aber bevor ich in das Wespennest steche und womöglich noch als Anzettler einer Neid-Debatte dastehe, möchte ich eben bestmöglich informiert sein.

    Und ehrlich gesagt finde ich es auch bedauerlich, dass man überhaupt nachfragen muss, weil die SL nicht proaktiv Transparenz hinsichtlich ihrer Verteilungskriterien herstellt.

    Es wäre für eine konkrete Beantwortung Deiner Frage hilfreich gewesen, genau dieses Szenario von Anfang an geschildert bekommen zu haben.

    Von außen betrachtet mutet das erst einmal merkwürdig an, aber es muss auch kein Zusammenhang zwischen Auffüllen und Prüfungsbelastung erkennbar sein, weil das ja auch von den Fächern und den Stundenvolumina, sowie wie von einigen weiteren Faktoren abhängt. Um die Abiturbelastung abzufedern, gibt es bei Bedarf Korrekturtage. Ansonsten ist die Abiturbelastung in der ADO nur in der Form eingepreist, als dass sie zu den Dienstpflichten gehört.

    Hierzu eine Frage, ich hoffe, ich habe eine mögliche Antwort bei der Durchsicht des Themenverlaufs nicht überlesen:

    Wie ist die Beteiligung an Fremdprüfungen, also schriftliche Zweitkorrektur und FPA-Einsätze als Vorsitzende*r und Protokollführer*in, zu werten: §10 'Weitere Aufgaben' (also unbegrenzt?!), oder §13 anzurechnen auf "nicht erteilte Unterrichtsstunden" und somit NICHT zusätzlich "für Vertretungszwecke [zu] verwende[n]"?

    Die Antwort befindet sich in dem von mir zitierten Auszug aus der ADO. Das kann doch nicht so schwer herauszulesen und zu verstehen sein, oder?

    "Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen" gemäß § 10 ADO, also ohne Limit, gleichwohl soll eine Schulleitung einen verantwortungsvollen Personaleinsatz vornehmen, somit also de facto durchaus mit Limit.

    Ja? Habe ich noch nie von gehört. Wer hat denn Zeit dafür jedes Jahr für ALLE Lehrkräfte?

    Wenn ich mir jede Woche zwei oder drei Lehrkräfte "vornehme", müsste das über das Jahr gerechnet eigentlich hinkommen, ohne dass ich als SL meine sonstige Arbeit vernachlässige. So schätze ich zumindest für die durchschnittliche Schule.

    Die GS-KonrektorInnen, von denen ich gehört habe, bekamen relativ wenig Leitungszeit - was eine entfernte Bekannte zu spüren bekam, als sie wegen zu viel unterrichtlicher Belastung Konrektorin wurde und dann entsprechend noch mehr zu tun hatte als vorher.

    Der Normaufwand an Verwaltung ist an allen Schulen gleich - große Systeme haben Entlastungstöpfe im Umfang von zwei oder mehr vollen Stellen. Da sieht das Ganze natürlich ganz anders aus als in kleineren Systemen, wo jeder Ausfall einer KollegIn sofort viel größere Löcher reißt und den Verantwortlichen für den Stunden- und Vertretungsplan entsprechend Arbeit macht.

    Hallo zusammen,

    Ich bin seit einigen Jahren verbeamtet und an einer Schule in NRW. An unserer Schule müssen wir einmal im Jahr einen schriftlichen Unterrichtsbesuch bei der Schulleitung machen. Ebenfalls zuvor einen schriftlichen Entwurf schreiben und einreichen. Dies betrifft alle KuK, also auch die die lange aus der Probezeit heraus sind. Ich wollte mal fragen, ob dies mittlerweile an allen Schulen üblich ist?!

    Danke fürs Feedback!

    Nein, es ist nicht an allen Schulen üblich. Ich habe UBs im Rahmen der Beendigung der Probezeit zeigen müssen, danach erst wieder im A14-Bewerbungsverfahren.

    Zur rechtlichen Lage vgl. § 22 Abs. 2 ADO NRW.

    (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll sich über die Arbeit in der Schule durch Einsicht in die Unterlagen der Klassen und Kurse einschließlich der Arbeiten zur Leistungsfeststellung, aber auch durch Unterrichtsbesuche informieren und deren Ergebnis anschließend mit den Betroffenen erörtern.

    Wir haben es hier also mutmaßlich mit einer SL zu tun, die diesen Teilsatz aktiv umsetzt.

    Zur Frage, ob dies kritisch zu sehen ist oder nicht, kommt es auf die Maßstäbe an. Ein solches Vorgehen ist rechtlich und pädagogisch nicht zu beanstanden. Man kann es sogar gutheißen, wenn eine SL dadurch nachweislich positiv zur Qualitätssicherung beiträgt.

    Grenzwertig wären Fälle (u.a. vom Schulrechtsexperten Hoegg empfohlen gegenüber "missliebigen KollegInnen",) in denen der SL unangekündigt den Unterricht besucht, um hier KollegInnen "einzunorden". Rechtlich wäre es zulässig, wenngleich der Mehrwert dieser Form von Menschenführung sicherlich zweifelhaft ist.

    Um das Zeitmanagement der SL braucht man sich als besuchte/r KollegIn keine Gedanken zu machen, das wird die SL schon selbst wissen.

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