Ausgleich für TZ-Kräfte, die mit auf Klassenfahrt fahren?

  • Ich weiß nicht, ob es schon gesagt wurde, aber angestellte TZ Kräfte werden für die Zeit der Klassenfahrt wue Vollzeitkräfte vergütet. Hierzu gibt es ein einschlägiges Urteil.

    Wie ich in einer GEW Veranstaltung gehört habe, scheint es jedoch genau deswegen eine Dienstanweisung zu geben, dass angestellte Teilzeitkräfte nicht mehr auf Klassenfahrt geschickt werden sollen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Also bei uns (Hessen ) haben TZ-Kollegen auf dem Dienstweg eine Mehrvergütung für Klassenfahrten beantragt. Das Schulamt verwies auf die Schulleitung zurück, die für Ausgleich zu sorgen habe, es gebe keinen finanziellen "Topf" für solche Anträge. Die Schulleitung kann aufgrund von Lehrermangel kaum Ausgleich bieten (außer mal eine Befreiung von Konferenzen, aber das wiegt eine ganze Woche Fahrt kaum auf).

  • Da hilft halt nur die Fahrtkosten über den Rechtsanwalt durchzusetzen und sich einen entsprechenden Titel geben das Land NRW zu besorgen.

    Das gleiche gilt auch bei Fahrtkosten die PEler geltend machen. Auch hier kann es zu einer Blockade kommen, weil der Haushaltstitel fehlt. Das kann aber nicht das Problem des Arbeitnehmers sein.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich habe Eigenia nicht so verstanden, dass die Fahrtkosten nicht bezahlt werden, sondern dass in der Woche das Gehalt / die Dienstbezüge nicht auf Vollzeit erhöht wurden.

    In BW gehören Konferenzen übrigens zu den unteilbaren Aufgaben, so dass darüber kein Ausgleich möglich ist.

  • Sorry ich meinte nicht Fahrtkosten sondern eben die Bezahlung für die Mehrarbeit. Und da ist die TZKraft für die Dauer der Klassenfahrt wie Vollzeit zu bezahlen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei uns (auch NRW) ist es so wie bereits gesagt: Man fährt nicht auf jede Fahrt mit, sondern darf mal eine auslassen. Oder, was auch möglich ist: Angenommen, die Fahrt geht über 4 Nächte, und man arbeitet 50% Teilzeit, dann fährt man nur für 2 Nächte hin und organisiert vorab selbst eine/n KuK, der/die idealerweise ebenfalls Teilzeit ist, und dann die anderen 2 Nächte fährt. Scheint manchmal zu funktionieren, wenn man sich vorab halt gut abspricht :)

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns (auch NRW) ist es so wie bereits gesagt: Man fährt nicht auf jede Fahrt mit, sondern darf mal eine auslassen. Oder, was auch möglich ist: Angenommen, die Fahrt geht über 4 Nächte, und man arbeitet 50% Teilzeit, dann fährt man nur für 2 Nächte hin und organisiert vorab selbst eine/n KuK, der/die idealerweise ebenfalls Teilzeit ist, und dann die anderen 2 Nächte fährt. Scheint manchmal zu funktionieren, wenn man sich vorab halt gut abspricht :)

    Als Begleitung kann das funktionieren. Wenn man das als Klassenleitung bzw. einzige Klassenleitung macht, finde ich das pädagogisch nicht gelungen, auch wenn ich die andere Seite verstehen kann.
    Um die Vollzeitkräfte nicht jedes Jahr fahren zu lassen und damit die Intervalle für die TZ-Kräfte zu verkleinern, wird man wohl auf solche Konstellationen zurückgreifen müssen.

  • Für angestellte LK ist die offizielle (wegen Urteil) Lösung die, das für den Zeitraum die LK als Vollzeit LK bezahlt werden muss. Hierzu schreibt die SL die Dienststelle an, die das LbV dann entsprechend anweist.

    Es scheint aber einige SL zu geben, die sich hören angestelltenn LK etwas anderes erzählen oder aber sie nicht mehr für Klassenfahrten einsetzen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

Werbung