Ich weiß nicht, ob es schon gesagt wurde, aber angestellte TZ Kräfte werden für die Zeit der Klassenfahrt wue Vollzeitkräfte vergütet. Hierzu gibt es ein einschlägiges Urteil.
Wie ich in einer GEW Veranstaltung gehört habe, scheint es jedoch genau deswegen eine Dienstanweisung zu geben, dass angestellte Teilzeitkräfte nicht mehr auf Klassenfahrt geschickt werden sollen.