Letztlich ist es nicht wichtig, wie ich das sehe, sondern wie die Beteiligten bzw. Betroffenen das sehen. Wenn dort alles soweit OK ist, ist meine Position dazu völlig unerheblich.
Im Falle meiner Frau und mir ist das finanziell andersherum. Ich A15, sie A12, nach der Angleichung in ein paar Jahren A13. Da für uns aber gesetzt ist, dass wir zusammenbleiben, brauchen wir uns über das Finanzielle (bis auf ein Testament, das wir vielleicht dann doch mal auch wegen der Kinder machen sollten) keine Sorgen zu machen.
Beiträge von Bolzbold
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Diese Dinge sind in Deutschland alle gesetzlich geregelt, durch einen Ehevertrag lässt sich eine anteilige Übertragung der Altersversorgung im Rahmen eines ehelichen Zugewinns nicht ausschließen, denn sonst müsste der Steuerzahler für für den finanzschwächeren Scheidungsteil aufkommen. Die Übernahme einer gegenseitigen Versorgungspflicht in gewissem Rahmen ist nun mal ein elementarer Bestandteil der Ehe.
Zumindest ist das mein Kenntnisstand, verbindliche Antworten gibt es nur bei einem Anwalt.
Ja, da hast Du recht. Für mich stellt sich immer die Frage, ob ich Geld annehmen soll, das mir zwar rechtlich zusteht, das ich aber womöglich gar nicht brauche, weil ich, wie oben dargestellt, "finanziell nach oben" geheiratet habe.
Falls meine Frau und ich uns eines Tages trennen sollten (davon ist aber nicht auszugehen), wäre es für mich nicht nur eine Frage des Rechts, dass sie einen Versorgungsausgleich erhält, weil sie jahrelang wegen der Kinder keinen ausreichend hohen Pensionsanspruch erarbeiten konnte.
Falls sie in diesem Szenario dann aber "finanziell nach oben" heiraten sollte, wäre ich schon etwas verschnupft, weil sie dann ja nicht mehr auf den Versorgungsausgleich angewiesen wäre. -
Ich kann nur sagen, mein Papa freut sich sehr, dass jede Erhöhung bei der Pension auch den an meine Mutter abzuführenden Teil anteilig erhöht. Insbesondere, nachdem die schon vor 20 Jahren finanziell "nach oben" geheiratet hat, schon ewig nicht mehr arbeitet und es nicht bräuchte. Wäre ein Risiko, dass ich ausschließen wollen würde.
Das eine ist die Absicherung, das andere der Anstand - wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf.
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Wieso diskutieren wir das hier eigentlich?
Der Rechtsrahmen ist doch schon auf Seite 1 erläutert worden. Die Lehrkraft hätte die Eltern informieren müssen. Das nicht getan zu haben (zumindest scheint das ja laut TE so gewesen zu sein) stellt ein Versäumnis der Lehrkraft dar.
Dies hätte natürlich durch Anruf durch den Schüler "geheilt" werden können, aber der Fehler beim Vollzug der Maßnahme liegt hier bei der Lehrkraft. Selbstredend muss sie deswegen nicht gevierteilt werden, aber rein anstandshalber wäre hier eine Entschuldigung angemessen. Davon unberührt bleibt das Fehlverhalten des Schülers, das zu der Maßnahme geführt hat.
Alles andere ist doch irgendwie eher off-topic. -
BASS 2023/2024 - 21-02 Nr. 3 Organisation und Geschäftsverteilung für Gesamtschulen (schul-welt.de)
A15Z ist tatsächlich nicht nur auf stv. Schulleitungen von Gymnasien beschränkt. Je nach Größe und Ausbau der Gesamt- und Sekundarschulen bekommt die Schulleitung "nur" A15Z.
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Das mit der unbegrenzten Gültigkeit der SLQ kann ich bestätigen.
Was bei der Revision zu A15Z besonders "geprüft" wird, ist die so genannte Rollenklarheit, d.h. ob man bereits als SchulleiterIn denken und handeln kann. Das war auch einer der Bausteine bei der SLQ. -
Verrückt, wenn man bedenkt wie schnell man auch mit A15Z dann kommissarischer Schulleiter werden kann. Ob man will oder nicht.
Deswegen schauen sie da auch genau hin, weil man theoretisch, wenn es ganz blöd läuft, ein paar Tage nach Ernennung den Laden komplett alleine leiten darf.
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Groß heißt:
Eigene Stunde zeigen.
Beratung nach Mitschau einer Unterrichtsstunde eines Kollegen oder einer Kollegin.Konferenz (ganzes Kollegium).
Kolloquium. -
Ja, der Schüler kam zu mir und fragte konkret, was zu einer 1 notwendig gewesen wäre. Ich sagte ihm auch, dass ich für eine 1 etwas außergewöhnliches erwarte, etwas mit dem er die Erwartungen übertroffen hätte, welches ich aber in dem Bericht nicht gefunden habe. Nach Kriterienkatalog hat er die Erwartungen zu 100% erfüllt.
Bisher habe ich es aber so gehandhabt, dass dies für eine 1 nicht ausreichend ist, weil dazu eben noch etwas mehr nötig ist, welches über die Erwartungen hinausgeht. Was das aber in jedem Einzelfall konkret sein muss, darauf hatte ich keine Antwort und habe sie jetzt auch nicht. Das mache ich nach Bauchgefühl. Nun also die Rückfrage der Eltern, die mich generell ins Grübeln gebracht hat: Ist mein Ansatz generell falsch und ich soll wenn jedes Kriterium des Bewertungskatalog erfüllt ist die 1 geben? Die Meinungen hier im Thread gehen diesbezüglich gehen ja auch auseinander.
Ja, Dein Bewertungsansatz ist insofern falsch, als dass Du offenbar keine konkreten Kriterien hast, nach denen Du eine Eins gibst und diese Note auf der Basis eines diffusen "das muss außergewöhnlich sein"-Kriteriums, vergeben möchtest, das Du selbst nicht benennen kannst.
Würde man die Kriterien mit Punkten versehen, wäre volle Punktzahl eine Eins.
Ein Bauchgefühl ist selten objektiv, gerade, wenn man keine klaren Kriterien hat. Ein Kriterienraster sorgt nicht per se für eine objektive Bewertung, aber es liefert objektive Kriterien. Das Bauchgefühl passt sich dann früher oder später an - so war es bei mir zumindest beim Übergang zum kriteriellen Bewertungsraster im Zuge des Zentralabiturs.
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Auch wenn es Dir nicht in den Kram passen sollte, so ist es nun einmal leider so, dass die Kinderbetreuung das Problem bzw. die Sicherstellung derselben die Aufgabe der Eltern ist. Da gibt es einfach nichts dran zu rütteln.
Meine Frau und ich sind beide im Schuldienst und wir haben drei Kinder. Die Situation, die Du geschildert hast, kennen wir aus eigener Erfahrung. Die Schließung einer KiTa ist ebenso wie längere Erkrankungen der Kinder, die den Rahmen des Sonderurlaubs sprengen, ein Lebensrisiko, das nun einmal da ist, und für das niemand anderes zuständig ist.
Ich habe schon meine Kinder zu Konferenzen oder gar in den Unterricht mitgenommen. Ging nicht anders. Meine Schulleitung war da sehr kulant. Ihr war es lieber, die Lehrkraft ist da und kann halbwegs arbeiten, als dass die Lehrkraft Sonderurlaub o.ä. einreichen muss.
Es wird Euch nichts anderes übrig bleiben, als für solche Fälle ein Backup zu finden bzw. zu installieren, damit Ihr für solche Situationen gewappnet seid. Oder Ihr müsst Eure Arbeitgeber/Dienstherren davon überzeugen, dass das Kind dann eben mitgebracht werden muss.
Jammern und lamentieren oder sich über unliebsame Antworten in diesem Forum zu beschweren, hilft da nicht weiter. Ihr braucht Lösungen. Einige wurden hier genannt. Wenn das alles aus verschiedenen Gründen für Dich nicht zum Tragen kommt, dann kann Dir hier leider niemand helfen. -
Das halte ich für Stuss. Bitte belege Deine Thesen mit Zahlen und Fakten.
Das ist wohl der groteskeste Akt von Selbstironie, den ich hier seit langem erlebt habe. Für derartige Belege bist Du leider nicht zugänglich und kannst darüber hinaus nichts argumentativ Gehaltvolles beitragen. Die Versuche, mit Dir in den argumentativen Austausch zu treten, hast Du leider in Ermangelung entsprechender gehaltvoller Erwiderungen ins Leere laufen lassen. Wer sich da allen Ernstes noch die Mühe macht, ist wahlweise ob seiner Geduld zu bewundern oder ob seiner Illusionen zu bedauern.
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Also ich bin erstaunt, dass das jemand mit 20 Jahren Berufserfahrung so sieht.
Noten müssen begründbar sein, sonst sind sie willkürlich - und dabei ist es ganz gleich, um welche Note oder um welche Leistung es geht. SchülerInnen haben ein Recht auf Transparenz, Verbindlichkeit und Glaubwürdigkeit. Das hat nichts mit anstellen seitens der SchülerInnen zu tun.Ich würde dieses Problem zum Anlass nehmen, meine Notengebung hinsichtlich der kriteriellen Grundlagen zu hinterfragen und entsprechend (notwendigerweise) anzupassen. Ansonsten erfüllst Du genau das Vorurteil, was einfach nicht totzukriegen ist. Du gibst Noten aus dem Bauch heraus.
Haarklein musst Du nichts begründen - und ich halte das für ein ganz schwaches Gegenargument. Du musst klar formulieren können, warum eine Leistung den Anforderungen voll (=> gut) oder in besonderem Maße (=> sehr gut) entspricht. Das ist nicht nur Teil Deiner Dienstpflichten sondern in meinen Augen auch eine pädagogische Verpflichtung gegenüber den SchülerInnen. Dass Du dafür gar nicht so viel Zeit aufwenden musst, hast Du selbst dadurch belegt, dass Du das ja angeblich in den 20 Berufsjahren davor nicht erlebt hast.
Was Dir vielleicht hilft: Seine Noten sauber begründen zu können, führt nicht notwendigerweise zur Zustimmung durch die SchülerInnen. Dessen bedarf es aber auch gar nicht. Noten sind nicht zustimmungspflichtig. Aber es ist ein Beleg dafür, dass Du Dir darüber Gedanken gemacht hast und so die Arbeit und Leistung des Schülers hinreichend gewürdigt hast. Letzteres kann und darf ein/e SchülerIn verlangen.
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Aber fürs Kind unpassende. Aber die Neigungen vom Kind kennen wir nicht.
Ich war auf einem sportlich-naturwissenschaftlich geprägtem Gym - viele Sportveranstaltungen und Informatik/Physik/Technik in vielen Schwerpunkten.
Andere Schulen hatten den Fokus auf Sprachen (Bilingual) und Kunst/Musik. Das wäre nicht meine Welt gewesen.
Aber ja, alle führen zum Abitur und die Fächer, die man dafür benötigt, werden auch vielfach abgebildet. Aber manche haben hier und da eben Besonderheiten, die es lohnt zu berücksichtigen. Daher --> tag der offenen Tür.
Damit hättest Du eine weitere Kategorie aufgemacht - welches ist das passende Gymnasium für mein Kind?
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Alle Gymnasien führen zum Abitur. Somit gibt es im Grunde keine schlechten Gymnasien.
Faktoren sind Lage, Klientel (SchülerInnen, Elternschaft) sowie LehrerInnenschaft und Schulleitung - aber eben auch das Bauchgefühl des Kindes oder der Umstand, dass seine FreundInnen dort hingehen. -
… dann wäre was, Der Referent ?
Oder eher: Wer wäre das denn? Wie viele von denen kennt unser Referent denn?
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Ich finde es unmöglich und für unguten Professionalismus, aber es gibt womöglich Situationen, die ich gerade nicht im Blick habe, die dafür passender sind, als dieses "5 Lehrkräfte haben eine (ungerechtigte) 4minusminusminus gegeben, weil sich keine*r traut, aber WENN sich eine*r traut, dann hat das Kind 5 mal die 5 auf dem Zeugnis", die ich ein paar Mal erlebt habe.
Ja, ich weiß, was Du meinst. Da habe ich auch schon Auswüchse erleben dürfen.
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Und bei der Rückkehr ist Dir die Mitnahme der Beförderung, sofern sie im Kirchendienst erfolgt, nicht sicher.
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Ich habe zu dem Themenbereich auch noch eine Frage:
Die Klassenleitung einer Sek1 Klasse (NRW) fragte mich kürzlich, ob ich ihrer Klasse in meinem Fach die Zeugnisnoten bereits mitgeteilt habe. Sie war der Meinung, dass ich dies nicht dürfe, da die Noten ja unter das Konferenzgeheimnis fallen würden und somit erst auf dem eigentlichen Zeugnis offiziell bekanntgemacht werden dürfen.
Ich habe dazu keine offizielle Vorschrift gefunden und ihre Aussage würde ja auch dem Vorgehen vieler KuK widersprechen, die hier im Forum etwas zu dem Thema geschrieben habe.
Richtig ist doch eigentlich: Man darf, aber man muss die Zeugnisnoten nicht kurz vor der Zeugnisausgabe mitteilen, oder?
Siehe Beitrag #66.
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Rein technisch kannst du keine Zeugnisnote mitteilen, weil die Zeugnisnote erst auf der Notenkonferenz festgelegt und abgestimmt wird.
Dein Notenstand (also das, was du mitgeteilt hast) könnte sich - mit anderen Informationen - ändern.
Wie oft das passiert, hängt von sovielen Parametern ab, aber es ist eben die Rechtslage.Jein.
VV 21.1 APO-S I
21.1.2 Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. Sie oder er berücksichtigt die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr. Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt.Sprich: Nur die Fachlehrkraft selbst kann und darf ändern, wenn sie es für angemessen hält. Die Konferenz ist das Gremium, in dem die Note finalisiert und verkündet wird.
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Je mehr Parteien im Bundestag sitzen, desto schwieriger wird es, Mehrheiten für eine künftige Regierung zu organisieren. Wir sind lange, lange verwöhnt gewesen, dass wir bis 1998 gefühlt immer nur CDU/SPD, SPD/FDP oder CDU/FDP Regierungen hatten. (Die CSU ignoriere ich hier bewusst.)
Wir müssen uns an Regierungskoalitionen gewöhnen, die aus drei oder im Extremfall mehr Parteien bestehen - da hier mehr Absprachen und Kompromisse notwendig sein werden, kann eine solche Koalition nicht so geschlossen wirken wie eine 40% CDU mit Juniorpartner FDP oder ähnlichem.
Die Weimarer Verhältnisse, die wir hier oft bemüht haben, dürften bei den künftigen Wahlen und Regierungskoalitionen am ehesten zum Tragen kommen. Es ist wichtig, dass alle (demokratischen) Parteien im Bundestag sich dieser Problematik bewusst sind und entsprechend agieren.
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