Noten"besprechung"

  • Ich habe zu dem Themenbereich auch noch eine Frage:


    Die Klassenleitung einer Sek1 Klasse (NRW) fragte mich kürzlich, ob ich ihrer Klasse in meinem Fach die Zeugnisnoten bereits mitgeteilt habe. Sie war der Meinung, dass ich dies nicht dürfe, da die Noten ja unter das Konferenzgeheimnis fallen würden und somit erst auf dem eigentlichen Zeugnis offiziell bekanntgemacht werden dürfen.

    Ich habe dazu keine offizielle Vorschrift gefunden und ihre Aussage würde ja auch dem Vorgehen vieler KuK widersprechen, die hier im Forum etwas zu dem Thema geschrieben habe.


    Richtig ist doch eigentlich: Man darf, aber man muss die Zeugnisnoten nicht kurz vor der Zeugnisausgabe mitteilen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Rein technisch kannst du keine Zeugnisnote mitteilen, weil die Zeugnisnote erst auf der Notenkonferenz festgelegt und abgestimmt wird.
    Dein Notenstand (also das, was du mitgeteilt hast) könnte sich - mit anderen Informationen - ändern.
    Wie oft das passiert, hängt von sovielen Parametern ab, aber es ist eben die Rechtslage.

  • Chili hat Recht. Ich teile der SII nur die 2. Quartalsnote mit. Dann ist man immer noch auf der Zeugniskonferenz flexibel, wenn Hans zwischen 8 P und 7 Punkten steht.

  • Zur Zeit bin ich freigestellt vom täglichen Unterricht. Aus meiner aktiven Zeit kann ich sagen, als "Frischling" habe ich es gemacht (jedoch mit dem Hinweis - nach derzeitigem Stand und kann sich bis zur Zeugnisausgabe auch noch ändern). Das Ergebnis waren lange Versuche doch noch was zu ändern. Ich habe das dann sehr schnell eingestellt, da ich brennende Häuser nicht versichern kann und das auch nicht will. Ich habe dann umgestellt auf Mitte des Halbjahres. Da haben wir über den derzeitigen Stand gesprochen und auch darüber, welche Möglichkeiten der Verbesserung erwartet werden. Damit haben die Schüler a.) ein Feedback erhalten und b.) Hinweise erhalten wie sie es ändern können. Bis vier Wochen vor der Zeugniskonferenz durfte man gerne nachfassen, ob es in die richtige Richtung geht. Danach Ende Gelände. Noten werden vergeben und nicht diskutiert.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Rein technisch kannst du keine Zeugnisnote mitteilen, weil die Zeugnisnote erst auf der Notenkonferenz festgelegt und abgestimmt wird.
    Dein Notenstand (also das, was du mitgeteilt hast) könnte sich - mit anderen Informationen - ändern.
    Wie oft das passiert, hängt von sovielen Parametern ab, aber es ist eben die Rechtslage.

    Jein.

    VV 21.1 APO-S I
    21.1.2 Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. Sie oder er berücksichtigt die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr. Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt.


    Sprich: Nur die Fachlehrkraft selbst kann und darf ändern, wenn sie es für angemessen hält. Die Konferenz ist das Gremium, in dem die Note finalisiert und verkündet wird.

    • Offizieller Beitrag

    Siehe Beitrag #66.

    • Offizieller Beitrag

    Jein.

    Oh ja, ich sehe, das Wort "abgestimmt" ist mehr als irreführend.
    Nicht von Menschen mehrheitlich abgestimmt, sondern ggf. stimme ich mit den neuen Information etwas ab / Abstimmung von Ergebnissen nach Abgleich mit anderen Menschen.

    Ich finde es unmöglich und für unguten Professionalismus, aber es gibt womöglich Situationen, die ich gerade nicht im Blick habe, die dafür passender sind, als dieses "5 Lehrkräfte haben eine (ungerechtigte) 4minusminusminus gegeben, weil sich keine*r traut, aber WENN sich eine*r traut, dann hat das Kind 5 mal die 5 auf dem Zeugnis", die ich ein paar Mal erlebt habe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde es unmöglich und für unguten Professionalismus, aber es gibt womöglich Situationen, die ich gerade nicht im Blick habe, die dafür passender sind, als dieses "5 Lehrkräfte haben eine (ungerechtigte) 4minusminusminus gegeben, weil sich keine*r traut, aber WENN sich eine*r traut, dann hat das Kind 5 mal die 5 auf dem Zeugnis", die ich ein paar Mal erlebt habe.

    Ja, ich weiß, was Du meinst. Da habe ich auch schon Auswüchse erleben dürfen.

  • Ja, ich weiß, was Du meinst. Da habe ich auch schon Auswüchse erleben dürfen.

    Diese Auswüchse sind im System begründet. Wenn eine Schule auf einmal 15 Kandidaten hat die wiederholen müssen, dann hat die Schule ein Problem ganz praktischer Natur. Da sind wir wieder bei der grundsätzlichen Diskussion, dass solange wir ein gegliedertes Schulsystem haben, die Sache mit dem Elternwillen mehr als problematisch ist und genau zu diesen bescheidenen Situationen führt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich finde es unmöglich und für unguten Professionalismus, aber es gibt womöglich Situationen, die ich gerade nicht im Blick habe, die dafür passender sind, als dieses "5 Lehrkräfte haben eine (ungerechtigte) 4minusminusminus gegeben, weil sich keine*r traut, aber WENN sich eine*r traut, dann hat das Kind 5 mal die 5 auf dem Zeugnis", die ich ein paar Mal erlebt habe.

    Richtig, ist aber auch nicht verwunderlich. Mal ganz wertfrei: Wer eine 5 zum Halbjahr gibt muss eine Lernförderempfehlung schreiben und hat wahrscheinlich einen Extratermin für ein Elterngespräch im Kalender. Wenn man dann für das Schuljahreszeugnis als einziger die 5 gibt, hat man am Ende noch die Nachprüfung an der Backe. Wenn die Mitprüfer zu den Augen-zu-Kneifern gehören, sitzt Fritzchen im nächsten Schuljahr wieder da und dreht bis kurz vor knapp Däumchen.

    Und er hat gelernt, wie leicht die Schule auszutricksen ist.

  • Gibt es in NRW ab Klasse 6. Der Fachlehrer gibt dem Schüler für mangelhafte Leistungen im Halbjahreszeugnis eine Lernförderempfehlung. Da stehen dann Tipps und Tricks zur Aufbesserung der Note drin, z B. dass man doch im Unterricht aufpassen sollte und ähnliche Neuigkeiten.

  • Weil selbst in Zeiten von ChatGPT das bisschen Aufwand in keiner Relation zum Nutzen steht. Nach ein paar Durchgängen hat man seine Förderempfehlungen für den Rest der Schulkarriere sowieso "fertig" und tauscht nur noch Namen aus.

  • Ich kenne das mit Lernförderempfehlungen so, dass dort eine Reihe Bausteinen sind und man nur noch ankreuzt und ggf. noch einen Satz darunter schreibt, um ggf. den Inhalt genauer anzugeben.

    ChatGPT würde mir null bringen und viel länger dauern.

  • Gibt es in NRW ab Klasse 6. Der Fachlehrer gibt dem Schüler für mangelhafte Leistungen im Halbjahreszeugnis eine Lernförderempfehlung. Da stehen dann Tipps und Tricks zur Aufbesserung der Note drin, z B. dass man doch im Unterricht aufpassen sollte und ähnliche Neuigkeiten.

    Wieso erst ab Klasse 6? Ich finde in der Bass dazu keine Angaben und gehe davon aus, dass die Lern- und Förderempfehlungen auch in der 5 schon nötig sind.

  • Gibt es bereits in der Grundschule.

    Ab 4- muss den SuS eine Förderempfehlung mit dem Zeugnis ausgehändigt werden.

    Bei uns wird auch nur angekreuzt.

  • Weil selbst in Zeiten von ChatGPT das bisschen Aufwand in keiner Relation zum Nutzen steht. Nach ein paar Durchgängen hat man seine Förderempfehlungen für den Rest der Schulkarriere sowieso "fertig" und tauscht nur noch Namen aus.

    Dann steht das ja doch in guter Relation zum Nutzen und ist mit Sicherheit kein Grund, auf die korrekte Ausweisung der tatsächlich (nicht) erbrachten Leistung zu verzichten.

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