Beiträge von Bolzbold
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Wir leben in seltsamen Zeiten. Frauen und Mädchen kleiden sich in hautengen Glitzer-Leggins mit bauchfreiem Top. Wenn man sich als Mann kurz vor Weihnachten darüber verwundert die Augen reibt, wird sexuelle Belästigung unterstellt.
Deswegen reibt man nur das innere Auge, denkt sich seinen Teil und schweigt dazu.
Die jungen Mädchen sind in der Ausprobierphase und sich gerade in jüngeren Jahren der Wirkung ihres Outfits nicht vollständig bewusst.
Dazu gehört eben auch, sich aufreizend zu kleiden und/oder durch seinen Kleidungsstil bewusst oder unbewusst dazu beizutragen, dass es zu einer entsprechenden Wahrnehmung kommt, gleichzeitig aber sich Blicke von nicht genehmen Personen (in der Regel "ältere Männer" wie wir männlichen Lehrkräfte) zu verbitten. Als Lehrkraft glotzt man selbstredend nicht, nimmt bestenfalls wahr, dass das vielleicht etwas kühl um diese Jahreszeit ist, denkt sich, dass die Mädchen das schon selbst wissen müssen, und geht seiner Wege. -
OK, offenbar gibt es ja auch über den Begriff "mündliche Mitarbeit" sehr unterschiedliche Auffassungen (auch wenn ich jetzt noch keine Beispiele dafür gehört habe, in unserem Kollegium ist es im wesentlichen die Häufigkeit des Sich-Meldens zusammen mit mit der Qualität der dann geäußerten Beiträge.)
Ich denke daher, es ist einfacher, aus der anderen Richtung zu fragen, über die Definition von "Klausur" bzw. "Klassenarbeit" dürfte ja mehr Einigkeit bestehen...
Ich werde also nachher mal mit einem neuen Thread mit klarer Frage
"Wie groß ist in eurem Fach an Eurer Schule (Konferenzbeschluss) der Anteil der Klausur am der Zeugnisnote." zu versuchen, der Sache besser auf den Grund zu kommen.
Wäre das besser?
Nein, das ist insofern nicht besser, da letztlich in allen Ländern, in denen die Verordnungen keine prozentuale Quotelung vorsehen, das inverse Element (heißt das so?) gebildet wird. Wenn es heißt "ungefähr denselben Stellenwert" oder "werden angemessen berücksichtigt", dann erhältst Du für die Klausuren oder Klassenarbeiten keine verlässlicheren Werte.
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Du kannst dich noch so überkorrekt verhalten, gegen Schülerinnen, die dir was wollen, hast du keine Chance, sobald Gerüchte gestreut werden. Die Gefahr solcher Vorwürfe sind ein veritables Problem für männliche Kollegen, da man im Zweifel eher der Schülerin glaubt.
Das sind aber glücklicherweise die wenigsten. In 20 Jahren habe ich das noch nicht erleben müssen. Die Ansätze davon hingegen schon - aber da betraf es dann auch mehrere Kollegen zwischen jung und alt, so dass man dann wusste, was davon zu halten war.
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Wenn die islamischen Kinder schulfrei zum Zuckerfest bekommen, kann ich dann als Protestant auf dem Reformationstag am 31. Oktober bestehen?
Ich dachte alle Religionen sollen gleich behandelt werden.
Das würde, wenn Du noch SchülerIn wärst, genauso über einen Antrag auf Beurlaubung laufen wie beim Zuckerfest. Die Muslime sind hier keinesfalls privilegiert. Aber vielleicht sind sie so schlau, eben diese Anträge zu stellen.
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Ach, echt jetzt? Das wusste ich nach fast 20 Jahren als Lehrer gar nicht...
Mein Gott, ist es echt so schwer, statt ziemlich sinnfreier Hinweise einfach kurz mit wenig Worten zu schreiben:
BW Geschichte 60%
oder so ähnlich?
Ich fühle mich hier mitten im Teich der zwanghaft belehrenden, die offenbar meinen, mich in irgendeiner Form darauf aufmerksam machen zu müssen, dass ich es auch selber irgendwie herausbekommen könnte.
Und dann noch nicht einmal meinen Beitrag lesen, in dem steht, warum ich zunächst hier frage, bevor ich dann in die Tiefe der einzelnen Verordnungen mit ihren Details gehe.
Aber wahrscheinlich stimmen einfach die Vorurteile über Lehrer, dass die das so machen müssen und nicht ganz einfach mal eine einfache Frage beantworten können.
Aber vielleicht bekomme ich ja doch noch ein paar verwertbare Aussagen, um einen ersten Einstieg in das Thema zu bekommen?
Wäre doch eigentlich gar nicht so schwer, oder?
Ich danke allen denen, die mich vielleicht mit einer Zeile Info unterstützen!
In diesem Sinne
einen schönen Sonntag!
Der Hinweis ist weniger sinnfrei als Du denkst.
Ohne den UserInnen hier falsche Informationen unterstellen zu wollen, müssten alle Aussagen, die hier getroffen werden, mit den entsprechenden Verweisen aus den Verordnungen belegt werden, damit sie überhaupt ansatzweise valide sind.
Daher ist der Hinweis, das selbst zu recherchieren, weniger belehrend als viel mehr pragmatisch-effizient zu erachten, weil Du nur so an belastbare Informationen kommst.Für NRW sind das § 48 Abs. 2 SchulG, §§ 6 Abs. 2 und 3 APO SI und § 13 Abs. 1 APO-GOSt.
Links hierzu unter:
13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de)
BASS 2023/2024 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)Hierzu auch noch exemplarisch ein Link zum Kernlehrplan Englisch:
3417_Englisch (nrw.de) (vgl. S. 40ff.)
Wenn Dir jetzt hier jemand scheibt, dass in NRW immer 50/50 gilt, dann stimmt das zumindest für die Sek I nicht. Hier ist die Vorgabe bewusst schwammig. Eine "angemessene Berücksichtigung" bei 30/70 oder ähnlichem erscheint mir hingegen eher weniger "angemessen". Hierfür gibt es wiederum Fachkonferenzbeschlüsse.
Wie Du siehst, ist es mit einer Zeile nicht getan... -
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Liebe Forumsgemeinde,
für eine Arbeit möchte ich eine Übersicht erstellen, welches Gewicht die Mitarbeit im Unterricht für die Zeugnisnote in Eurem Bundesland / Eurer Schulform / Eurem Fach hat.
Vom Hörensagen weiß ich, dass es dort extreme Unterschiede gibt. So zählt die Mitarbeit im Unterricht am Gymnasiumn in Niedersachsen zwischen 40% und 70% der Zeugnisnote, je nach Fach. Im Nachbarland Thüringen zählt sie hingegen, soweit ich höre, praktisch gar nicht.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr aus möglichst vielen Bundesländern kurz antworten könnten in der Form:
Niedersachen - Gymnasium - Mathe: 40-50%
...oder so ähnlich

Ich bin sehr gespannt und danke Euch schon einmal!
Viele Grüße
Fritz
Für diese Deine Arbeit empfiehlt es sich in der Tat, sich die Verordnungen selbst anzusehen. Das braucht Zeit und Fleiß - in meiner Zeit in der Behörde habe ich das mehrmals machen dürfen, weil meine Vorgesetzten die direkten Vergleiche benötigten. Man kann sich dann die Verordnungen auch auf dem Rechner nach Bundesland speichern, so dass man sie später immer wiederfindet.
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Ich meinte damit die Kollegen, die das "Ach so, ne, von Schulrecht hab ich keine Ahnung!" vor sich hertragen, wie manche Schüler die Aussage "Mathe kann ich sowieso nicht."
"Spaß" ist vielleicht auch die falsche Kategorie, mehr Kollegen sollten aber verstehen, dass fundierte Rechtskenntnis größere Handlungssicherheit gibt und auch dabei hilft, sich gegen willkürliche Entscheidungen von Gremien oder Schulleitungen zu wehren.
Wie sagt fossi74 immer so schön: "Ein Blick ins Gesetz spart viel Geschwätz." Sehen aber leider viele Kollegen anders.
Das wäre auch eine Erklärung dafür, dass mein Beitrag mit dem Verweis auf die APO-GOSt faktisch ignoriert wurde. Die individuellen pädagogischen Ansichten zu Hausaufgaben oder Heftführung interessieren bei den Vorgaben zur Notengebung in der Regel weniger. Und der pädagogische Freiraum sollte nicht primär dem eigenen Gusto unterworfen sein.
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Formal würde ich sagen, dass die Benotung der Heftführung nicht zu den Vorgaben der Leistungsbewertung nach § 13 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 APO-GOSt gehört.
Heftführung zählt auch nicht zu den dort aufgeführten schriftlichen Leistungen (die Klausuren sind da ja ohnehin schon ausgenommen.) -
Formal korrekt. In der Realität sind Verbändebeteiligungen eher lästige Pflicht für die Ministerien.
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Weil überproportional viele Führungskräfte an Persönlichkeitsstörungen leiden.
Wenn dem so sein sollte, wieso werden dann diejenigen, die nicht darunter leiden, keine Führungskräfte?
Man könnte die böse Hypothese aufstellen und behaupten, dass das nur mit diesem Persönlichkeitsmerkmal funktioniert... -
Äh, wieso wird dasselbe Papier dreimal verlinkt? Wir reden doch die ganze Zeit gefühlt darüber.
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In meiner Willkommensklasse habe ich 4 Schüler während der Pause drinnen gelassen, während die anderen draußen waren. Nach dem Unterricht stellte ich fest, dass mir und anderen Schülern Geld fehlte. Es kam zu tumultartigen Szenen, da alle 4 Schüler beschuldigt wurden, sich jedoch vehement dagegen wehrten und einer Durchsuchung nicht zustimmten.
Du darfst nicht durchsuchen. Und warum sollten die Schüler einer solchen Durchsuchung zustimmen?
Lektion aus der Sache:
Lasse niemals Wertsachen im Raum - das bringen wir doch auch unseren SchülerInnen bei.
Da nur ein Anfangsverdacht besteht und nicht klar ist, ob während der Pause noch andere Menschen den Raum betreten haben, dürfte das im Nachhinein nicht mehr aufzuklären sein. -
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Liebe alle,
eine kurze Nachfrage meinerseits, da ich unterschiedliche Meinungen dazu gehört habe:
Ein Schüler hat Geburtstag und teilt im Unterricht Schokolade aus. Auch der Lehrkraft wird ein Schokoriegel angeboten.
Ist die Annahme des Schokoriegels bereits nicht erlaubt?
Ich kenne die Handreichungen, aber kann diesen Fall schlecht einordnen.
LGHier das Merkblatt für NRW.
information_zur_annahme_von_belohnungen_und_geschenken_im_schulbereich.pdf (schulministerium.nrw)Ein Schokoriegel geht somit in Ordnung.
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Wieso muss da etwas Sonderbares vorgehen? Das ist relativ normal.
Das kann man auch objektivieren, weil nun einmal der überwiegende Anteil der Sexualstraftaten von Männern (z.T. auch gegenüber anderen Männern) begangen werden.
Umgekehrt begibt man sich damit als Mann schnell in Gefahr, wenn man nicht ausreichend Distanz (räumlich wie vom Verhalten her) wahrt.
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Da gebe ich dir recht. Ich habe die Formulierung gewählt, weil im Beitrag von von Bolzbold von " [...]gezielt in den Ausschnitt zu starren" die Rede war.
Also ich würde das als aufdringlich empfinden. Ob das jetzt besser ist oder nicht, würde da - für mich - erstmal keine Rolle spielen. Man kann während eines Gesprächs auch einfach mal anderswohin schauen (und damit meine ich nicht auf den Körper/in den Ausschnitt). In der Regel macht man das doch auch oder schaust du Gesprächspartnern die ganze Zeit "überdeutlich" in die Augen?
Vielen Dank dafür, dass Du das Problem des persönlichen Empfindens noch einmal auf ganz natürliche Art und Weise demonstriert hast. (Wahlweise war es auch die berüchtigte Goldwaage.) Überdeutlich in die Augen schauen heißt weder starren, noch dass ich meinen Blick verharren lasse - bedarf das wirklich einer Erläuterung??? Die Entwicklung dieser Diskussion zeigt, dass so oder so das passiert, was hier auch passiert ist. Sei es, dass man bestimmte Verben recht eng auffasst, sei es, dass man sich an dem orientiert, was nicht ausdrücklich gesagt wurde.
Ich fahre mit meinem Verhalten diesbezüglich gut. Das reicht mir. -
Naja, alle Anweisungen zu ignorieren ist vielleicht eine schlechte Idee.
Aber du hast recht: Schulleiter sind nicht Gott (also: nicht immer
) und können auch abgeschossen werden.Aber bei Konflikten mit einem oder mehreren Kollegen heißt es in der Regel: der Schulleiter bleibt.
Da gibt es ein "Positivbeispiel", das sich an einer Schule im Dreieck MG/AC/D zugetragen hat. Wo genau, sage ich nicht. Aber dort wurde die Schulleitung ausgewechselt.
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Im Zuge der #metoo Debatte und der sexuellen Übergriffe internationaler wie deutscher prominenter Persönlichkeiten ist hier die Sensibilität deutlich gestiegen. Ich würde soweit gehen und sagen "Gott sei Dank."
Was Fossi beschreibt, war damals auch schon mindestens disziplinarrechtlich justiziabel, wenn nicht sogar im Rahmen des Strafrecht - nur dass viele Mädchen und Frauen damals geschwiegen haben oder die damals noch von Männern dominierte Rechtsprechung das Ganze als Kavaliersdelikt erachtet hatte und es so gar nicht zu Ermittlungen oder gar einer Verurteilung kam.
Problematisch ist die Frage, wessen Einschätzung denn maßgeblich ist. Reicht die subjektive Einschätzung des "Opfers" - beispielsweise dann, wenn ein Mann gar nicht die Absicht hatte, den Abstand zu klein zu halten oder gezielt in den Ausschnitt zu starren und es lediglich so von dem Mädchen/der Frau empfunden wurde?Falls dies der Maßstab sein sollte, haben wir künftig ein weiteres dickes Problem neben dem bereits existierenden Problem, dass Männer sich mitunter distanzlos verhalten.
Ich habe mir angewöhnt, Schülerinnen überdeutlich in die Augen zu gucken, wenn ich mit ihnen spreche, um klarzumachen, dass mich alles ab Unterkante Kinn abwärts nicht interessiert. Gleichzeitig versuche ich, wo immer möglich, einen entsprechenden Abstand zu halten - gleichwohl zu allen SchülerInnen, weil ich es selbst nicht mag, wenn man sich zu sehr auf die Pelle rückt.Man kann nur jeder männlichen Lehrkraft hier raten, sich überkorrekt zu verhalten, um hier entsprechenden Vorwürfen vorzubeugen. Wenn dann andere SchülerInnen bezeugen können, dass die Lehrkraft sich entsprechend verhalten hat, dürfte das Ganze schnell aufzuklären sein.
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Warum in Großschreibung?
Beim Lesen der Überschrift dachte ich, wunder was für ein Notfall vorliege, denn Großbuchstaben = Anschreien.
Bitte nicht
<Mod-Modus>
Ich habe mir die Freiheit genommen, das entsprechend zu ändern. Es wirkte auch auf mich recht komisch.
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