Rein technisch kannst du keine Zeugnisnote mitteilen, weil die Zeugnisnote erst auf der Notenkonferenz festgelegt und abgestimmt wird.
Dein Notenstand (also das, was du mitgeteilt hast) könnte sich - mit anderen Informationen - ändern.
Wie oft das passiert, hängt von sovielen Parametern ab, aber es ist eben die Rechtslage.
Jein.
VV 21.1 APO-S I
21.1.2 Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf Verlangen in der Versetzungskonferenz. Sie oder er berücksichtigt die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr. Die Note kann durch Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt unberührt.
Sprich: Nur die Fachlehrkraft selbst kann und darf ändern, wenn sie es für angemessen hält. Die Konferenz ist das Gremium, in dem die Note finalisiert und verkündet wird.