Beiträge von Djino

    Wie sieht es in der 8,9,10 aus, können da auch nur 3 Klausuren geschrieben werden?

    Ja, können.
    Grundlage sind:

    6.4 Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem fünfstündigen Fach sind 5 bis 7, in einem vierstündigen Fach 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben; die mittlere Zahl gibt den Regelfall an.

    und

    Die Entscheidungsbefugnisse der Schulen werden nachfolgend erweitert. Dabei entscheidet die Schule, ob und in welchem Umfang sie die Entscheidungsspielräume nutzt oder die Bezugserlasse weiterhin vollständig anwendet. Will sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, die ihr eingeräumten Entscheidungsspielräume ganz oder teilweise zu nutzen, dann treten schuleigene Regelungen an die Stelle bisheriger Erlassregelungen. Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Entscheidungsspielräume trifft nach § 38a Abs. 3 Nummer 1 NSchG der Schulvorstand.


    -> Man kann also via Schulvorstand beantragen, nicht die mittlere, sonderen die untere Zahl an Lernkontrollen zu schreiben.
    (Da kann man sich vielleicht auch mit anderen Fachgruppen zusammentun & so "geballter" auftreten.)

    Falls der Schulvorstand (mit dem Schulleiter im Vorsitz) besondere Argumentationszusammenhänge benötigt, wie wär's hiermit:
    - In den Fremdsprachen machen die zusätzlichen Vokabel- und Grammatik-Tests einen großen Anteil an der Note aus. (Seit Einführung der Kompetenzorientierung in den FS mit dem Verbot, in KAs Grammatik isoliert abzuprüfen, haben sich die Klassenarbeiten in ihrem Bild verändert; es ist fast verpflichtend, Grammatiktests zusätzlich zu schreiben, aber die Anzahl der Klassenarbeiten ist bisher an deiner Schule nicht reduziert worden).
    - Wenn man sich mal einige Beispielschüler nimmt: Wie würde sich der Wegfall einer KA-Note für diesen Schüler auswirken? (Mein "Excel-Experiment" ergab an der Stelle, dass das in der Zeugnisnote in fast allen Fällen (> 90%) keinen Unterschied ausmacht.)
    - Es führt bei den Kollegen zu einer Reduzierung der Arbeitsbelastung - ist aber im Schulvorstand vielleicht gar nicht das wichtigste Argument. Stattdessen mal die Schüler- (und Eltern) Perspektive einnehmen: Wenn das in allen Fächern so gemacht wird, dann fallen in MA, DE, EN, FR vier Arbeiten im Jahr weg -> 4x weniger Lernstress für Eltern & Schüler (es werden teilweise ja wöchentlich 3 Arbeiten geschrieben, das entlastet die Schüler dann vielleicht...)
    - In den Fremdsprachen werden mittlerweile verpflichtend mündliche Prüfungen durchgeführt (alle zwei Jahre). Das will in einem mündlich orientierten Unterricht vorbereitet werden (die schriftlichen KA sind ein "Auslaufmodell").
    - ...

    Da ist glaube ich einiges verloren gegangen & gekürzt.
    Ich vermute mal einen Zusammenhang & erläutere entsprechend...

    Ab dem nächsten Schuljahr (also ab August 2018) geht der erste Wieder-G9-Jahrgang in die Sekundarstufe II, genauer gesagt in die Einführungsphase (also die elfte Klasse).

    In der 11. Klasse wird Französisch 3 stündig unterrichtet. Zu den Klausuren heißt es da:

    8.12 In der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe werden in allen Fächern, außer im Fach Sport, Klausuren geschrieben und zwar werden in Deutsch, in den Fremdsprachen und Mathematik drei oder vier Klausuren und in den übrigen Fächern, die in der Einführungsphase durchgängig unterrichtet werden, je nach Anlage des Unterrichts zwei oder drei Klausuren im Schuljahr, in Fächern, die nur ein Schulhalbjahr unterrichtet werden, je nach Anlage des Unterrichts eine Klausur oder zwei Klausuren geschrieben. Die Dauer soll zwei Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

    Bedeutet, dass man mit drei Klausuren in der 11. Klasse rechtlich auf der sicheren Seite ist. (Man muss also nur die Fachkollegen etc. davon überzeugen, dass sie nicht vier ins Curriculum schreiben...) Drei Klausuren sind auch insofern "ausreichend", als dass der Jahrgang ins Praktikum geht und so einige Wochen Unterrichtszeit weniger zur Verfügung stehen.

    In der 12. & 13. Klasse (in G9, ab August 2019) wird Französisch (auf grundlegendem Anforderungsniveau / im Grundkurs) 3-Stündig unterrichtet (den "Leistungskurs" 5-stündig wird es wahrscheinlich längst nicht an jeder Schule geben...)
    Zu den Klausuren:

    10.8 In den Abiturprüfungsfächern werden im ersten Schuljahr jeweils drei Klausuren, im dritten Schulhalbjahr jeweils eine Klausur geschrieben. In den übrigen Fächern werden zwei Klausuren im Schuljahr geschrieben, sofern in diesen Fächern zwei aufeinander folgende Schulhalbjahre in einem Schuljahr zu belegen sind; ansonsten wird eine Klausur in einem Schulhalbjahr geschrieben.
    [...]
    Im vierten Schulhalbjahr wird in den Fächern jeweils eine Klausur geschrieben.


    Bedeutet:
    Prüflinge schreiben in der 12. Klasse drei Klausuren.
    Nicht-Prüflinge schreiben in der 12. Klasse zwei Klausuren.
    Das war in den letzten Jahren auch schon so....

    In der 13. Klasse sind es dann für alle zwei Klausuren.

    Wer in Klasse 12 oder 13 eine Klausur mehr schreiben möchte, muss dies gesondert begründen können und benötigt die Zustimmung der Schulleiterin / des Schulleiters (findet sich ebenfalls im Erlass). Das ist also etwas, was nicht pauschal durch eine hyperaktive Fachgruppe beschlossen werden kann :)

    Empfehlen/Hervorheben (aufgrund guter Erfahrungen sowohl für Schüler als auch Lehrkräfte (z.B. Korrekturaufwand, Möglichkeit für Zusammenarbeit und Fachgespräche) möchte ich auch das hier:

    Zitat von NlSchB

    In den Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch werden die verschiedenen Teilkompetenzen als Teil einer kombinierten Klausuraufgabe überprüft. Die Überprüfung der Teilkompetenz „Sprechen“ kann in dem Schulhalbjahr, in dem zwei Klausuren geschrieben werden, an die Stelle einer Klausur treten, nicht jedoch an die Stelle der Klausur von Art und Dauer der Abiturprüfungsarbeit nach Nr. 10.9.

    Nach der Widerspruchfrist für ein Zeugnis wirst du die Daten nicht mehr brauchen und können gelöscht werden. Diese Frist beträgt ja nur ein paar Wochen. Musst du mal gucken wie lange diese Frist in deinem Bundesland ist, steht evtl sogar auf jedem Zeugnis im Kleingedruckten.

    Die Widerspruchsfrist steht in manchen Bundesländern, in manchen Schulformen nicht mit auf dem Zeugnis. Dann beträgt diese Frist ein Jahr. Insofern erscheint eine Löschung zum übernächsten Schuljahresbeginn sinnvoll...
    (Für die Aufbewahrung von Klassenarbeiten, Attesten etc. gibt es in vielen Bundesländern ja tatsächlich konkrete Angaben in entsprechenden Erlassen. Auch die Fristen dort können ein Indikator sein.)

    Und auch wenn ich nicht zu allen Elternhäusern Kontakt habe, wäre es durchaus so, dass einige nicht mal Lesen und Schreiben könnten, und wenn die dann Kinder bekommen ....

    Wäre dann ähnlich wie die Abschaffung der Schullaufbahn-Empfehlungen am Ende der Grundschulzeit hier in Niedersachsen. Man hört von Eltern: "Mein Kind geht an die Realschule, das habe ich auch gemacht & aus mir ist auch was geworden." (Und das, obwohl das Kind ganz eindeutig das Zeug hätte für das Gymnasium...)

    Analog wird das dann laufen bei der Abschaffung der Schulpflicht:
    Brauchste nicht hingehen, spätestens nach der Grundschule lernt man da sowieso nichts mehr für's Leben. Lesen & Schreiben kann ich auch nicht, und ich komm doch prima zurecht.

    Mal ein anderer Blickwinkel: Vielleicht haben wir hier nur einen Fall von Missverständnissen (seitens der Schulleitung oder des Kollegiums) und/oder unglücklichen Formulierungen (seitens der Schulleitung oder der Landesschulbehörde).

    In Niedersachsen gibt es zwei "Instrumente": CARE und BEM.

    CARE (Chancen Auf Rückkehr Ermöglichen) soll ein Beratungs- / Hilfsangebot sein, bevor es überhaupt zu einer längeren Erkrankung kommt / BEM notwendig wird: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/lehrkraefte/AuG/care
    (Ob man sich mit einer belastenden Situation / einer drohenden längerfristigen Erkrankung tatsächlich an das Angebot des Arbeitgebers wendet oder doch lieber anderweitig Hilfe sucht, ... das zu beurteilen, ist jedem selbst überlassen.)

    BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) dahingegend ist verpflichtend, sobald jemand innerhalb eines Jahres (nicht Kalender-, nicht Schuljahr) insgesamt 6 Wochen arbeitsunfähig war (das muss auch nicht am Stück sein, das kann einfach nur jede Woche der Montag sein... und dann noch eine zweiwöchige Grippe obendrauf... da geht das dann "recht" schnell). Die Schulleitung muss bei entsprechenden Zahlen mit der Landesschulbehörde Kontakt aufnehmen. Dort gibt es entsprechende "Fallmanager". Wie das mit dem BEM dann weitergeht, ist abhängig von der betroffenen Person. (vgl. https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/verantwortung-…rfahrensablauf/ )

    Die Schulleitung ist (eigentlich) auch verpflichtet, für jeden einzelnen Kollegen ein entsprechendes Datenblatt (z.B. in einem Jahreskalender) zu führen, um eine solche Häufung von Krankheitszeiten schnell erkennen zu können. Ich könnte mir vorstellen, dass in den wenigsten Sekretariaten so etwas zu finden ist... (Wenn man eine solche Liste führt, dann macht das entweder SL / Sekr. für alle in einer Liste - oder für jeden auf einem einzelnen Blatt. Höchstens letzteres könnte man einzelnen Kollegen zur Einsicht/Eintragung geben...)

    Ich vermute jetzt einfach mal, was die Schulleitung hier eigentlich sagen wollte (vielleicht unklar gesagt hat, vielleicht falsch verstanden wurde, vielleicht aus dem Mitteilungen der LSchB falsch verstanden hat):

    • Die Grippewelle hat deutlich gemacht, dass es keine entsprechende/ausreichende Dokumentation von Krankheitszeiten gibt (obwohl die Landesschulbehörde sie fordert - vielleicht auch in einem aktuellen "Fall", wo auf dieser Grundlage eine mögliche Frühpensionierung (ob durch die betroffene Lehrkraft gewünscht oder nicht) besprochen werden sollte...
      Oder es fehlt derzeit die "Argumentationshilfe", warum diese Schule nun endlich echt dringend Feuerwehrlehrkräfte zugewiesen bekommen muss).
    • Ab dem nächsten Schuljahr soll das besser werden.
    • Um das transparent zu machen (jeder sehen kann, wie seine einzelnen Krankheitstage sich so verteilen/summieren), soll jeder Kollege diese Eintragungen in "seiner" Liste im Sekretariat vornehmen und abzeichnen.
    • Falls innerhalb eines Jahres 60 Krankheitstage anfallen, ist die Schulleitung verpflichtet, das der LSchB mitzuteilen. (Da die Kollegen die Zeiten immer selbst vor Augen haben, kommt das in Zukunft nicht mehr überraschend.)

    Hab die Regelung gerade selbst für Niedersachsen gefunden und gerade beim Lesen erfahren, dass ihr in Niedersachsen weniger arbeiten müsst. Ich muss 25 Stunden arbeiten, ihr nur 23.5 Stunden.

    Ohne jetzt genau zu recherchieren, wie das in Sachsen-Anhalt ist:
    In den verschiedenen Bundesländern (und international den verschiedenen Ländern) wird Arbeitszeit / Lehrerarbeitszeit unterschiedlich berechnet.
    Was sich häufig findet, sind Anrechnungsstunden / Entlastungsstunden. In Niedersachsen gibt's davon pro Schule verschwindend gering. (In manchen Bundesländern/Schulformen gibt's welche für den Einsatz als Klassenlehrer, in der Oberstufe, als Fachbereichsleiter, ... - gibt es in Niedersachsen am Gymnasium alles nicht. Wollte man (national oder international; über die Schulformen hinweg) Lehrerarbeitszeit und Lehrergehalt sinnvoll vergleichen, müsste man die verschiedensten Bedingungen/Belastungen/Entlastungen aufführen und miteinander vergleichen... ist hier jetzt nicht Thema.)
    (Zur Einschätzung: Ich habe einen intensiven Einblick in die Schulsysteme von Niedersachsen, Bremen, Berlin, Thüringen und Italien. Das ist alles "irgendwie anders" - auch wenn es auf den ersten Blick ganz wunderbar miteinander vergleichbare "Kennzahlen" zu geben scheint. Ist leider nicht so.)

    wie muss es rechtlich abgerechnet werden, wenn man dauerhaft (min. 1 Monat) eine neue Lerngruppe unterrichte

    Man kann bei der Landesschulbehörde ein freiwilliges Arbeitszeitkonto beantragen.

    Man "darf" in einem Schuljahr mehr Stunden arbeiten (lt. regulärem Stundenplan), muss dann aber in Zukunft das Ganze wieder abbummeln (Plus-/Minusstunden).

    Gezählt wird zumeist mangels etwas Neuerem nach dem "Erbsenzählererlass". Ist eigentlich außer Kraft gesetzt. Wird auch von der LSchB zitiert (in Auszügen), wenn es der LSchB passt...

    Tatsächlich werden danach Überstunden nach absoluten Stunden eines Monats berechnet - und wie schön, dass es fast jeden Monat auch mal eine Ferienwoche gibt, eine Klasse außerhäusig ist, ... & deshalb Überstunden fast nie eine "kritische" Masse erreichen.

    Die "Abrechnung" der geleisteten Arbeit (nicht nur Mehrarbeit) kann man natürlich monatlich dokumentieren (ist ein Haufen Aufwand für alle Beteiligten, inkl. der einzelnen Lehrkraft). Man kann (wenn man seinem Vertretungsplaner / dem Vertretungsprogramm traut...), sich auch darauf einigen, das nicht zu tun. (Denn rund um das Abitur und das Betriebspraktikum sammeln so manche Kollegen unsäglich viele Minusstunden an, die sich nur durch viel (dokumentierte) Mehrarbeit wieder "einfangen" lassen. Wenn man kollegiumsintern nicht zählt, bei Bedarf aber für den Landesrechnungshof per Knöpfchendruck aus dem Vertretungsprogramm heraus eine Statistik zaubern kann, kann das durchaus entspannend sein...)

    Wird da nicht das Selbstverständnis des Gymnasiums ausgehebelt, wenn man am Gymi fachfremd unterrichten darf? Also irgendetwas, was man im Studium nie gemacht hat?

    Hängt vielleicht damit zusammen, was da "fachfremd" unterrichtet werden soll / wie man fachfremd versteht. Das, was man in einem Bundesland studiert, mag in einem anderen Bundesland zu anderen Fachzusammenhängen führen.
    (Ich denke da jetzt an die Kollegen, die bei uns Politik-Wirtschaft unterrichten, in ihrem "ursprünglichen" Studienbundesland aber auch ganz normal Ethik/Werte und Normen/Erdkunde unterrichtet hätten. Da müssen dann ja auch entsprechende Studienanteile mit vorhanden gewesen sein.
    Und ich denke an die Kollegen, die ein naturwissenschaftliches Fach (Physik oder Chemie) studiert haben und dann darum bitten, in den Jahrgängen 5 und 6 auch mal in Mathematik eingesetzt zu werden.)

    Mein Eindruck: Am Gymnasium überwiegt wohl eindeutig das Fachlehrerprinzip, während an anderen Schulformen wohl häufig versucht wird, das eine Lehrkraft möglichst mehrere Fächer in einer Klasse unterrichtet. (Mit dem Hintergedanken, dass die pädagogische Arbeit manchmal wichtiger ist als der fachliche "Tiefgang" der unterrichtenden Person.)
    Ist aber sicher relativ - wenn jemand mit zwei "Hauptfächern" am Gymnasium in einer 5./6. Klasse Klassenlehrer ist, dann sind das auch locker 10 der 30 Unterrichtsstunden in der Klasse.

    Eine Schulleitung wäre wohl gut beraten, egal an welcher Schulform, die Lehrkräfte angeben zu lassen, welche Fächer sie sich vorstellen könnten, zu unterrichten - und welche besser nicht...
    Wenn sich der Bedarf in einem Fach andeutet, kann man (ob allgemein in einer Dienstbesprechung oder gezielt in der Anpsrache einzelner Fachgruppen oder Personen) ja auch die Bereitschaft erfragen, ein bestimmtes Fach fachfremd zu unterrichten. Einige unserer Kollegen gehen auch den umgekehrten Weg und sprechen die Schulleitung darauf an, dass sie doch gern Fach X unterrichten würden (etwa, um mit einer sonst "ungünstigeren" Fächerkombination auch mal im Klassenlehrerteam mitarbeiten zu können).

    @Eddie: Man kann einer anderen Meinung sein, ohne andere Menschen beleidigen zu müssen - das schaffst auch du. Wie würdest du einem Kind beibringen, dass es den Sportunterricht mitmachen muss, obwohl es in dem Fach schlecht ist und darüber hinaus eine deutliche Abneigung dagegen? Weil seine Meinung im Prinzip nicht zählt, es aber physisch dazu in der Lage ist? Klingt für mich nicht sehr tolerant .

    Dann entfernen wir uns doch mal vom Fach Sport.
    Wie wär's mit Kunst. Oder Deutsch. Sind ja auch Fächer, die man können und mögen kann. Oder auch nicht.
    Sehbehinderte Schüler erreichen in diesen Fächern ohne Nachteilsausgleich häufig schlechtere Ergebnisse, weil sie Dinge nicht wahrnehmen können oder deutlich länger benötigen, die notwendigen Informationen aufzunehmen.

    Ich fordere hiermit, dass Nachteilsausgleiche wie Sehhilfen, etwa in Form in Form von Brillen, ab sofort an Gymnasien nicht mehr zulässig sind!
    (gilt natürlich für Schüler und Lehrer gleichermaßen)

    Du kannst den Schüler auffordern, dir das Handy freiwillig (!) auszuhändigen. Du darfst es ihm keinesfalls gegen seinen Willen "wegnehmen". Das darfst du nur, wenn "Gefahr im Verzug" ist, der Schüker z.B. mit einem gefährlichen Gegenstand hantiert. Das trifft auf ein Handy wohl kaum zu.

    "Keinesfalls" ist zu weit formuliert - auch ein Handy kann ein "gefährlicher Gegenstand" sein. Man darf durchaus (und MUSS teilweise sogar) das Handy wegnehmen - wenn die Umstände es erfordern.
    Beispiel: Ein Schüler macht nach dem Sport Fotos in der Umkleidekabine. Da ist das Recht der anderen Schüler, dass keine Nackfotos von ihnen durch die Welt getragen werden, größer als das Recht, sein Handy zu behalten. (Man könnte natürlich gemeinsam auf die Polizei warten, aber wenn die auf sich warten lässt, dann verlässt der Schüler auf gar keinen Fall den Raum mit Handy, nicht mal, um nur kurz auf die Toilette zu gehen...)

    Bei uns lautet die Regelung mittlerweile, dass es außerhalb der Unterrichtsstunden "geduldet" wird. Während des Unterrichts soll das Handy (und vergleichbare Geräte) stumm und in den Flugzeugmodus geschaltet sein.
    Bei nicht "sachgerechter" / störender Nutzung haben wir in der Regelung daran erinnert, dass störende Gegenstände (also auch Handys) eingezogen werden können und in der Regel zum Ende des Unterrichtstages wieder ausgegeben werden.

    Vorschreiben wollte ich niemandem etwas, zumindest hatte ich gegenteiliges vor.

    Hatte ich auch nicht so verstanden :)
    Ich meine ja nur, dass deine Kollegen das missverstehen / "in den falschen Hals" bekommen können. Da muss man (je nach Kollegen / Kollegium) vorsichtig agieren und kommunizieren. Zu Vieles geht bei Ankündigungen etc. verloren :(

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