Meines Erachtens bleibt durch solche Maßnahmen das Anforderungsprofil nicht unberührt.
Doch - wenn du es als Lehrkraft entsprechend einrichtest, dann schon.
Um einige Beispiele zu benennen:
"veränderte Inhalte für Tests und Arbeiten" - wenn ein Schüler nicht hören kann, dann bekommt der in Englisch kein Listening Comprehension sondern ein Reading Comprehension (und nicht nur einfach den Hörtext, denn der ist geschrieben deutlich zu einfach -> das Anforderungsniveau muss gewahrt bleiben, du wählst als Lehrkraft aus!)
"angepasster Zeitrahmen" - ein LRS-Schüler benötigt vielleicht einen Moment länger, um den Ausgangstext / die Aufgaben zu erfassen - ist dann aber in der Lage, den geforderten Anforderungen voll zu entsprechen. Deine Aufgabe als Lehrkraft ist es wieder, einzuschätzen, wieviel Text (das sind auch Zahlen...) in deiner Arbeit vorkommt / abgeliefert werden muss & wie viel zusätzliche Zeit für eine Wahrnehmungsschwäche angemessen ist. (Und ein Schüler, der die Antworten nicht kennt, würde auch mit vielen Stunden mehr nichts anfangen können. Mehr Zeit ist da kein Vorteil...)
"andere Gewichtung der schriftlichen, mündlichen u. praktischen Noten" - wieder: ein Schüler, der nicht sprechen kann (statt Hören nehme ich jetzt mal den Mutismus als Beispiel), kann wohl nicht so viel mündlich beitragen. Dann soll der eben Unterrichtsergebnisse auf Folie schreiben, das ist dann die Grundlage für die Ergebnissicherung am Polylux. Ein Schüler mit einer Hemiparese wird praktische Arbeiten langsamer, mit weniger Exaktheit, nur mit zusätzlichen Hilfsmitteln oder auch gar nicht ausführen können. Da ist eine andere Gewichtung zulässig. Als Lehrkraft kannst du wiederum in der Klassenarbeit das Zeichnen von Dreiecken nicht als Aufgabe stellen und stattdessen einen "theoretische" Annäherung an das Problem abfragen. Du legst die Aufgabe fest & stellst sicher, dass das Anforderungsprofil vergleichbar bleibt.