Beiträge von Djino

    Die Reputation ist natürlich dahin. Das wäre es mir es wirklich nicht wert. Aber muss ja jeder selbst wissen.

    Kann nicht in jeder Situation selber wissen (oder besser: entscheiden), manchmal muss man Farbe bekennen. Spätestens dann, wenn es um das Abitur geht (das schließt mMn auch die Klausuren der Qualifikationsphase mit ein).


    Ein paar Beispiele, was bei verschiedensten Kolleg*innen schiefgegangen ist. Da ist so ein mitkopierter EWH noch das kleinste Problem.

    2023: Abitur-Klausuren im Zug gestohlen – Prüfung muss wiederholt werden

    2016: Lehrer verliert Abi-Klausuren – Schüler müssen neu schreiben

    2011: Vom Winde verweht - Lehrer verliert Abi-Prüfungen

    2006: Abiklausuren in Spanien geklaut - SchülerInnen müssen nachschreiben


    Die Liste ließe sich fortsetzen. Und ist wahrscheinlich ein Indiz dafür, dass ein Arbeitsplatz in der Schule sinnvoller wäre als gezwungenermaßen in Heimarbeit arbeiten zu müssen.

    Der Fehler liegt klar bei der Lehrkraft und dafür darf die Schülerin nicht bestraft werden. Eine Wiederholung wäre eine Strafe.

    Nur ansatzweise vergleichbar und dennoch ein Hinweis:

    Eine Lehrkraft verlor mal einen ganzen Stapel Klausuren. Die Klausur musste noch einmal geschrieben werden (natürlich nicht mit identischen Aufgaben). Einige SuS klagten dagegen, weil sie der Meinung waren, in dieser zweiten Klausur schlechtere Ergebnisse erzielt zu haben als in der ersten. Die Lehrkraft hätte also einen Fehler gemacht, die SuS seien "bestraft" worden. Die Gerichtsentscheidung war dann, dass die Wiederholung rechtmäßig war.

    Ich gehe davon aus, dass es eine Klausur im Fach Englisch ist.

    Was stand im Erwartungshorizont? Sind genau die inhaltlichen Punkte in der Klausur benannt, die im EWH erwartet werden? Sind die sprachlichen Formulierungen auffallend ähnlich? Dann gäbe es den Anscheinsbeweis, dass der EWH tatsächlich genutzt wurde. In Mathematik gibt es nur eine Lösung, wer es richtig macht, hat genau die Lösung des EWHs. In den Sprachen ist vieles "Interpretationssache", dass EWH und Klausur sehr stark übereinstimmen, ist unwahrscheinlich.


    In der Fremdsprache wird die Sprache mehr zählen als der Inhalt. Ist auch die sprachliche Leistung besser als normalerweise? Woran liegt es, etwa daran, dass "Versatzstücke" des EWHs in den Klausurtext eingebaut wurden? Wieder ein klarer Beweis.


    Oder ist es doch eine Klausur im Fach Sport? Auch da wird mit Sprache gearbeitet in den Antworten, auch da kann man vielleicht eine sprachliche Anlehnung erkennen. Allerdings sind da natürlich eher Fakten zu nennen die "immer identisch" sein sollten in EWH und Klausur.

    Ich bin immer noch keine Juristin. Es klingt aber nicht legitim. Es kommt mir auch nicht legal vor. Da es nicht mein Geld ist, stehen mir doch auch keine Zinserträge zu.

    In meinem Beispiel ging es ja genau um das Gegenteil, dass jemand vorübergehend nicht die Zinsen für seinen Überziehungskredit zahlen muss.


    Ein kurioses Beispiel bzgl. möglicher Zinsen aus der Praxis von vor vielen Jahren:

    Ein Kollege hatte eine Fahrt ins Ausland organisiert. Die Schule hatte bereits ein Schulgirokonto. Die Fahrt hatte aufgrund widriger Umstände mehr gekostet als geplant (xy Euro Zusatzkosten pro Schüler). Auf die Nachforderung hin kam von einem Vater als Antwort, dass er erwartet hätte, dass das gezahlte Geld auf einem Tagegeldkonto zwischengelagert worden wäre. Und dass die Zinsen ausreichend sein müssten, um 25 * xy Euro zu decken.


    Weder damals noch heute sind meiner Meinung nach nennenswerte Zinserträge durch die kurzfristige Lagerung von Klassenfahrtsgeld zu erzielen. Eine Einsparung (und damit einen geldwerten Vorteil) hat man nur, wenn man 20% Zinsen für eine geduldete Überziehung zahlen müsste (und sich das ein paar Monate lang sparen kann).

    Hausaufgaben (also HÜ), dürfen bei uns gar nicht benotet werden. So weit ich weiß, ist das in vielen deutschen Bundesländern so.

    Das haben ja schon mehrere geschrieben. Ist so.

    Aber: Wenn man keine Hausaufgaben gemacht hat, kann man im Unterricht beim Vergleichen und Weiterarbeiten mit den Ergebnissen nicht mitarbeiten. Das führt dann eben doch zu einer schlechteren Mitarbeitsnote.

    Beispiel: Zu Hause soll ein Text verfasst werden, der in der Schule dann in mehreren Schritten überarbeitet und verbessert werden soll. Da kann der Schüler dann nur danebensitzen und interessiert zuhören, aber nicht wirklich sinnvoll arbeiten.

    Ich glaube, dass so eine Pfändung nicht vom Himmel fällt.

    Wenn man weiß, dass man in Gefahr ist, gepfändet zu werden, sollte man natürlich tunlichst vermeiden, fremdes Geld auf sein Konto zu packen. Wer das macht, ist schon naiv.

    Sollte man vermeiden. Muss dann aber der Schulleitung mitteilen, dass das System, das regulär an der Schule verwendet wird (Nutzung Privatkonten) nicht funktioniert aufgrund drohender Pfändung? Das wird kaum jemand so mitteilen...


    Zumal ja jemand auch etwas Positives sehen kann (naiv, aber ohne böse Absicht), wenn auf dem Konto mit sattem Minus vorübergehend fremdes Geld lagert. Man spart sich die Zinsen für die Überziehung, spart also bares Geld, vielleicht über mehrere Monate hinweg. Problematisch kann es werden, wenn dann die Rechnungen für die Klassenfahrt bezahlt werden sollen. Man hat hoffentlich nicht zu viel fremdes Geld ausgegeben. Die Bank hat hoffentlich nicht den Kreditrahmen auf dem Girokonto verändert. Falls doch, fällt die Klassenfahrt wohl aus...

    Eine zweite Variante, die es in Berlin gibt, ist Folgende: Die Stundendauer wird von 45 auf 40 min gekürzt. Dadurch stehen mehr Lehrerstunden zur Verfügung, d.h. jede Lehrkraft muss mehr Stunden unterrichten, hat ggf. mehr Lerngruppen, mehr Elternbetreuung etc. Andererseits stehen mehr Stunden zur Verfügung, um die Stundentafel abzudecken. Das ist offiziell auch so erlaubt, die 5 min machen offiziell keine großen Wissensverluste aus.

    Bei diesem Modell handelt es sich um eine Arbeitszeiterhöhung, weil ohne Ausgleich eine Lerngruppe mehr hinzukommt. Somit wie durch dich geschrieben mehr Unterrichtsvorbereitung, mehr Korrekturen, mehr Elterngespräche.


    Das 40+5 (oder 80+10) Modell kann durchaus sinnvoll an Schulen sein - wenn die gewonnene Zeit verwendet wird, um andere Angebote zu schaffen, die nicht zu einer Mehrbelastung der Lehrkräfte führen. Zum Beispiel können die so gewonnenen 160 Minuten pro Woche (wenn SuS eigentlich an 5 Tagen jeweils 6 Stunden à 45 Minuten hätten) in zusätzliche Klassenlehrerstunden investiert werden. Alles mögliche Organisatorische wird durch die Klassenlehrkraft im eigenen Fachunterricht bearbeitet, besprochen, ... Das ist zumindest in der Sek I (am Gymnasium) ein Problem, weil man die Klasse vielleicht insgesamt nur 3 Stunden in der Woche hat. Wenn alle Fächer etwas Zeit abgeben, dann verteilt sich die zeitliche Belastung auf alle.


    Was man mit der gewonnenen Zeit ebenfalls tun kann, ist die Umsetzung besonderer Konzepte. Bis ca. Ende Klasse 8 könnte ich mir z.B. Leseförderung vorstellen: SuS lesen (beaufsichtigt), ob im Klassenraum oder der Schulbibliothek. Vielleicht an zwei Tagen in der Woche, jeweils 40 Minuten. Die beaufsichtigende Lehrkraft hat hier keine zusätzliche Klasse, keine zusätzlichen Korrekturen etc.

    In Kombination mit der Personalknappheit hier im Thread könnte das vielleicht dazu führen, dass die lesende Klasse tatsächlich nur aus dem Nachbarraum betreut wird, keine eigene Lehrkraft hat.

    Noch ein Gedanke zum Thema Personal in Schule:
    Wir waren mal in der Situation, dass massenweise reguläre Lehrkräfte für mehrere Wochen und Monate ausfielen. Es ergab sich unendlich viel Vertretungsunterricht, also keine haltbare Situation. Uns wurde somit eine "Feuerwehrlehrkraft" seitens der Behörde genehmigt - wir mussten sie nur finden.

    Es gab genau einen Bewerber - von der Aktenlage her eher "exotisch". Vor dem Einstellungsgespräch hatten wir uns (mit Schulleitung, Personalrat. Gleichstellungsbeauftragte, Fachleiter etc.) darauf geeinigt, dass wir genau ein ausschlaggebendes Kriterium für die (befristete!) Einstellung hätten: Schafft es selbstständig in die oberste Etage des Gebäudes.


    Das war möglich, die Person damit vorübergehender (tatsächlich mehrmonatiger) Teil des Kollegiums. Es hat dazu geführt, dass alle in weniger Vertretungsunterricht eingespannt waren, die Klassen offiziell "betreut" waren. Was will man in Ausnahmesituationen mehr?

    Für alle Modelle, in denen z.B. eine Lehrkraft zwei Gruppen betreut. Oder statt 30 dann 45 SuS: Das führt natürlich zu einer Erhöhung der Arbeitszeit & Stressbelastung. Im Worst Case fallen weitere überlastete Kollegen aus. [Tatsächlich hielte ich es für besser, wenn nicht eine Lehrkraft zwei Klassen betreut. Stattdessen zwei Lehrkräfte drei Klassen betreuen. Das ist aber von der Größe der Schule abhängig.]


    Man müsste also gleichzeitig für Entlastung sorgen & diese auch im Kollegium kommunizieren. Aus meinem Kontext ist mir z.B. Folgendes bekannt: Ein Fach wird statt vierstündig nur noch dreistündig unterrichtet. Da die Faustformel lautet: pro Wochenstunde eine Klassenarbeit pro Schuljahr, wird die Anzahl entsprechend reduziert. Das reduziert den Zeitbedarf für den Entwurf einer Klausur und die Korrektur derselbigen. Das gleicht dann vielleicht ein wenig den erhöhten Zeitbedarf von mehr Klassenarbeiten und Elterngesprächen aus.


    Zum Thema "Kommunikation" (mit Kolleg*innen und Eltern): Wenn man es langfristig ankündigt, kann man vielleicht an einem Tag das Distanzlernen üben und während dieser Zeit Dienstbesprechungen (zu pädagogischen Zwecken) oder Elternsprechtage durchführen (statt diese nur im Nachmittagsbereich zu platzieren)?

    Zusätzliches "Persona"l:

    Bufdi(s), FSJler und Sozialpädagogen, die durch Lehrkräfte in den angrenzenden Räumen unterstützt werden können. Wahrscheinlich eher in den höheren Jahrgängen, wenn SuS Arbeitsaufträge aus anderen Unterrichtsstunden halbwegs selbstständig bearbeiten könnten.


    Angebote durch Eltern und Sportvereine, andere Vereine (z.B. Kunst, Musik): Die Mutter, die besonders gern bastelt, bietet eine Bastel-AG an. Diese ist verpflichtend für eine Klasse und findet im Vormittagsbereich statt. Stattdessen wird in der Klasse kein Kunst mehr erteilt.

    Der Sportverein bietet für vier Wochen ein "Schnuppern" in eine Sportart an. Natürlich vormittags, statt Sportunterricht.

    In diesem Modell natürlich ohne Benotung. Es geht nur darum, dass die SuS fachlich betreut werden. Andere LuL schauen ab und zu mal nach dem Rechten.


    Einkauf von Angeboten? Gibt es ein Schulbudget oder einen Förderverein? Vielleicht gibt es tatsächlich einen Verein, VHS o.ä., der gegen Bezahlung Angebote (im Vormittagsbereich) zur Verfügung stellen würde.


    Erasmus+ / Akkreditierung: Man kann die Mittel nutzen, um z.B. Studierende aus anderen Ländern einzuladen (zu bezahlen mit einem Taschengeld), um als Experten o.ä. an der Schule tätig zu werden. (Englischunterricht mit Native Speaker? Oder zumindest jemandem, der kein Deutsch kann & deshalb Englisch als lingua franca verwenden muss?)


    Für zusätzliche Förderstunden: Kooperation mit weiterführender Schule. SuS aus der Nachbarschule bieten am Nachmittag Förderunterricht für ein Taschengeld an. Die SuS der Grundschule verpflichten sich, teilzunehmen. Für jede Teilnahme zahlen sie (ihre Eltern) 3 Euro. Sie bezahlen vorab für z.B. 6 Sitzungen. Pro Fördergruppe gibt es maximal 4,5,6, ... SuS.
    Vielleicht gibt es sogar in der Nähe eine BBS im Bereich Soziales, Erziehung, ... Vielleicht können die SuS "entsenden"? Für manche BBSen / Abschlüsse müssen SuS ein einjähriges (Sozial)praktikum nachweisen - vielleicht dort Werbung machen? (Für das Fachabitur könnte ein solches Praktikum vielleicht auch anerkannt werden - dann auch an regulären Gymnasien Werbung machen - je nachdem, wie die regionalen Bestimmungen sind).


    Kooperation mit der Kirche: Sie entsenden jemanden, um den Religionsunterricht (nicht die Bekehrung...) zu ermöglichen. [Wäre mMn der Unterricht, der am besten entfallen könnte...]


    Andere Organisation:

    Fachunterricht in der Sporthalle oder Aula oder auf dem Schulhof. Eine Lehrkraft könnte hier mehrere Klassen begleiten. In der Realität arbeiten einige SuS selbstständig (allein), die besonders "kreativen" SuS erhalten eine Dauerbetreuung.


    Intensivierte Verwendung von Lernapps in einzelnen Fächern (z.B. Antolin). Falls Tablets (für jede*n SuS eins) vorhanden.

    Die Gelder werden für einen längeren Zeitraum als ein Kalenderjahr und auch nicht im Januar ausgezahlt.

    Genau so ist es. Das Problem war an der Stelle eben die "beaufsichtigende Behörde", die keine Ahnung von Erasmus+ hat und da erstmal die intensive Erläuterung und Diskussion benötigte :(

    Sobald Erasmus+-Gelder fließen, geht es absolut nicht mehr ohne. Die EU überweist nur auf Konten von Institutionen oder Schulträgern. Die müssen dann entsprechende Kostenstellen einrichten. Geht alles! Man muss den Schulträger dazu auffordern. Ich hab auch lange bohren müssen, aber irgendwann ging' dann auch. Alles andere wäre nicht möglich, da solche Gelder gern mal 6-stellige Beträge annehmen.

    Erasmus+ Gelder sind ja nochmal ein Thema für sich... In NDS fragt die Behörde zum Ende eines jeden Jahres die Höhe der Bestände auf dem (selbstverständlich vorhandenen) Schulgirokonto ab. Wenn da ein 6-stelliger Betrag lagert, werden die sehr hellhörig. Die Sachbearbeiterin sagte dann, dass Projekte immer nur eine Laufzeit von einem Jahr haben dürften und nicht verbrauchte Restgelder am Ende des Jahres zurücküberwiesen werden müssten.


    (Rechnungsprüfungsämter und ähnliche Einrichtungen sind übrigens noch ein Grund mehr, warum man sein Privatkonto lieber nicht verwenden möchte. Kommt da mal wer auf die Idee, den "Geldfluss" an der Schule prüfen zu wollen, dann legt das gesamte Kollegium sämtliche auch private Finanzen offen...)

    Dabei berücksichtigen wir einen Freundschaftswunsch, Geschlechterparität, Leistung, Arbeits- und Sozialverhalten sowie etwaige bekannte Diagnosen und die Empfehlung der abgebenden Grundschulen und versuchen möglichst ausgeglichene Klassen zu bilden.


    Dieses Verfahren machen wir händisch und es ist kognitiv überaus fordernd.

    Genau so machen wir es auch. Zusätzlich berücksichtigen wir die zukünftigen Klassenlehrer*innen mit ihren verschiedenen Kompetenzen. (Wem muten wir welches "besondere" Kind (bzw. Eltern) zu - oder vielleicht verteilen wir die gleichmäßig?) Da wir SuS von verschiedenen Grundschulen aufnehmen, wollen wir die in den mehrzügigen Klassen dann gut mischen, also nicht 15+ SuS von einer einzigen abgebenden Schule versammeln (denn das würde die Integration von "Einzelschicksalen" deutlich schwieriger machen).


    Ebenfalls händisch, mit Stapelbildung (3-8 SuS, die gut zusammen passen & später kombiniert werden). Erledigt ist das an einem langen Morgen/Vormittag in kollegialer Zusammenarbeit und Diskussion.

    Das erinnert mich an das Schreiben kreativer Geschichten im Jahrgang 5 (Reizwortgeschichte). In ganz vielen Burgen und Schlössern gibt es spuckende Gespenster.

    dass man zum Halbjahreszeugnis aufpassen muss: Sind dort keine Noten vergeben, kann man wohl auch zum Ende des Jahres keinen Abschluss verteilen, weil sich die Noten auf ein ganzes Jahr beziehen müssen.

    Das steht so im Erlass - und widerspricht einer anderen Praxis an weiterführenden Schulen (nur Gymnasien?). Sind SuS z.B. für einen Austausch im 1. Halbjahr im Ausland (haben also in Deutschland keine Bewertung), sind aber im 2. Halbjahr im bewerteten Unterricht, dann können sie problemlos in den nächsthöheren Jahrgang versetzt werden. Bzgl. Abschluss betrifft das insbesondere den Jahrgang 11 (Versetzung in die Qualifikationsphase) und 10 ("erweiterter Realschulabschluss").


    wenn das Sprachvermögen nicht B1

    Das stelle ich mir an Grundschulen insgesamt schwierig vor. Je höher das Sprachniveau, desto mehr ist ja auch eine kompetente schriftliche Verwendung der Sprache impliziert. Genauso wie mündlich. Mit A2 spricht man "irgendwie" und kann sich "durchwurschteln". Mit B2 sind gut strukturierte Aufsätze und Vorträge bereits möglich (was man ab Klasse 7 schrittweise in der Muttersprache lernt). Aus der Erinnerung: Für die Einbürgerung wird entweder A2 oder ein Schulabschluss in Deutschland (also mindestens Hauptschulabschluss?) erwartet. Damit wäre B1 höher gewichtet als der Hauptschulabschluss?


    In Englisch sollen SuS am Ende der 10. Klasse (Gymnasium) übrigens das Niveau B1+ erreicht haben. Das sind 6 Jahre Unterricht am Gymnasium (zzgl. Grundschule) in der Fremdsprache auf relativ hohem Niveau. Natürlich erlernt man da die Fremdsprache Englisch "im Ausland" (also in Niedersachsen). Das ist was anderes als das "Sprachbad", das man in Deutschland für die deutsche Sprache erhält. Trotzdem halte ich B1 für die Grundschule (insbesondere die jüngeren Jahrgänge) für "sportlich". (Aber vielleicht fehlt mir da der intensive Einblick in die Schulform.)

    In den weiterführenden Schulen kann der relativ neue Erlass zu Problemen führen. SuS sind vielleicht zu Beginn in der 7. Klasse, werden über mehrere Jahre einfach "weitergeschoben", sehen keine Motivation zum Spracherwerb. Irgendwann sind sie zu alt, haben inhaltlich den Anschluss verloren (wenn sie in ihrem Heimatland zuvor eigentlich die entsprechenden Inhalte der vorherigen Jahrgangsstufen erlernt hatten).


    Der neue Erlass benennt für die *Aufnahme* an einer allgemeinbildenden Schule das Alter von max. 15 Jahren (danach soll an das berufsbildende System verwiesen werden). Daraus kann man evtl. indirekt ein Alter ableiten, ab dem vielleicht wie früher eine (wie auch immer sinnvoll gestaltete) "Frist" anfängt zu laufen. Hat man diese nämlich nicht, würde man vielleicht nach 10 Jahren immer noch jemanden haben, der in der Dauerschleife den 10. Jahrgang wiederholt...


    (Falls es in Palim 's DB in der Richtung Hinweise geben sollte, würde mich das ebenfalls interessieren - ich weiß, wir sind an unterschiedlichen Schulformen.)

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