Alles anzeigenSo, sorry, hat etwas gedauert. Ich hätte das gerne direkt verlinkt, es gibt aber nur einen lokalen download:
https://schulemedienrecht.bild…dd246fef97b21ad33a0ff2910
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EPoS-Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 10. Februar 2020, "Urheberrecht: Zulässige Nutzungen in Schulen; Gesamtverträge" und auf "lokaler download" klicken.
Das Verbot, Material von Schulbuchverlagen hochzuladen, hat das Ministerium selbst hervorgehoben. Es gibt auch eine Tabelle (nächster Download).
Vielen Dank! So wie ich das interpretiere, gibt es keine echt länderspezifische Verträge, aber sicher möglicherweise Unterschiede bei der Interpretation, was "öffentlich" heißt; da können die Juristen der Länder unterschiedlicher Meinung sein und deshalb mehr oder weniger davon abraten. Allerdings steht in dem Schreiben schon mal klar, dass ich auch in RLP 15% eines langen oder kleine Texte ganz digital teilen darf, zu Unterrichtszwecken, mit meiner Klasse - aber eben nicht Schulbücher, da hast du völlig Recht. Mir war entgangen, dass es dir nur um Schulbücher ging, wo digital schwierig; vielleicht deshalb, weil in meinen Fächern relativ wenig Schulbuchmaterial im Kollegium getauscht wird.