Die Beleuchtung braucht es aber schon, wenn es in der Früh noch dunkel ist, was es vor den Herbstferien, also vor der Zeitumstellung, mit Sicherheit war.
Klar, wenn es das war, hier war es vor den Herbstferien z.T. noch hell genug ohne Licht.
Die Beleuchtung braucht es aber schon, wenn es in der Früh noch dunkel ist, was es vor den Herbstferien, also vor der Zeitumstellung, mit Sicherheit war.
Klar, wenn es das war, hier war es vor den Herbstferien z.T. noch hell genug ohne Licht.
Meine haben gerade die Radfahrprüfung gemacht und kamen am nächsten Morgen ( ist hier Tradition) mit dem Rad zur Schule. Leider viele ohne Beleuchtung. Und dass der normale Straßenverkehr etwas anderes ist als der Verkehrsübungsplatz bin ich auch die ganze Zeit am Predigen.
Naja, die Beleuchtung musst du ja auch inzwischen nicht mehr dran haben, Halterungen für Stecklichter reichen, wenn es hell genug ist.
Aber wir hatten neulich die Polizisten, die nicht begriffen haben, dass mein Sohn einen Dynamo hat und gesagt haben, das Licht leuchtet nicht (klar, wenn man das Rad nicht dreht nachdem man den Dynamo angeklickt hat) ![]()
Aber meinen Antrag auf Verbeantung haben sie dann natürlich bestimmt aussortiert, weil danach der auf Nachteilsausgleich kam, oder?
Nein, warum. SIe gehen aktuell davon aus, dass sie mehr als ein Jahr brauchen für die Bearbeitung und sortieren nach Alter.
Nachteilsausgleich habe ich nichts online gemacht, sondern Vorlage der GEW genutzt, ist genauso fristwahrend.
COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall (dguv.de)
Wird doch genau beschrieben unter welchen Umständen das so gilt, da wir in der Schule mit den Schülern immer länger als 10 Minuten in einem Raum waren, ist der Fall schon mal eindeutig erfüllt.
Und hier ist doch sogar eine gewonnene Klage:
Dann ist es aber eben kein Dienstunfall. Den gibt es nur bei Beamten. Und in allen Fällen, wo von diesen geklagt wurde, wurde die Klage abgewiesen.
Nein, es ist ein Arbeitsunfall. Das sollte aber keinen Unterschied machen für die BG.
Achso und die Beamte, wo das gleich anerkannt wurde, mussten ja auch gar nicht klagen ![]()
Beim neulichen Antrag bis 30.9. musste man sich entscheiden, ob Nachteilsausgleich oder verbeamtet werden. Ich hatte vorher auch beide Anträge gestellt, aber bei diesem wurde man dann zur Entscheidung gezwungen. Ich hätte mir die Entscheidung auch lieber offengehalten, aber ich fühle mich jetzt nach der Entscheidung gegen die Verbeamtung wie ein freierer Mensch.
Ich weiß ja nicht, wie du auf diese Frist usw. kommst, aber ich habe diese Frist nicht und bisher auch niemand anderes, den ich kenne. Es muss sich aktuell niemand entscheiden, geht ja auch gar nicht, weil man ja nicht weiß, wozu man sich entscheiden soll (ich gehe also davon aus, dass du bereits ein konkretes Angebot hattest).
Da Nachteilsausgleich auch erst ab dem Antrag gezahlt wird, kann man einen dazu auch nicht zwingen, den Antrag nicht zu stellen.
Solange man also so eine Aufforderung sich zu entscheiden nicht hat, macht es Sinn beide Anträge zu stellen, das reicht vermutlich an Zeit, um sich das vorrechnen zu lassen.
Warum passt eigentlich dein Profil da gar nicht dazu?
Sicher?
Wenn die BG zahlt ist es wahrscheinlich kein Dienstunfall. Es wird wohl ein angestellter Kollege sein.
Sicher, dass die BG zahlt, weil es ein Dienstunfall ist und ja, er ist angestellt.
Warum sollte die BG sonst zahlen??!
Zudem gibt es mehrere Gerichtsurteile, die festlegen, dass eine Corona Erkrankung eben KEIN Dienstunfall ist.
Es gibt aber auch diverse Fälle, wo es anerkannt wurde und da wurde es eben problemlos anerkannt, denn außer in der Klasse, wo die Hälfte positiv war gab es im Unfeld keinerlei Fälle zu dem Zeitpunkt, das hat zur Anerkennung jedenfalls gereicht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man es sich bei der Arbeit geholt hat, ist außerhalb der Ferien ja äußerst hoch und entsprechend wäre das ein Fall für die BG. Kann das jemand bestätigen oder dementieren?
Alle Longcovid-Sachen meines Kollegen werden über die BG aktuell abgerechnet, es ist als Dienstunfall anerkannt.
Aber die anderen Ansprüche kommen doch oben drauf …
Nur die Rente kommt oben drauf, was damit ja aber auch auf jeden Fall mehr ist mit der Mindestpension und der aktuellen Rente als nur die Mindestpension, ob es mehr ist als die Rente wäre, kann man auch in der Regel nachlesen, muss aber nicht immer mehr sein.
Da du 71,xx von deinen letzten Bezügen als Pension bekommen kannst verdienst du garantiert mit beidem zusammen mehr als nur die gesetzliche Rente .
Alles andere würde mich überraschen, da du in der gesetzlichen Rente doch nur um 45% bekommst .
Die Mindestpension sind aber nur 35% der ruhegehaltsfähigen Bezügen. (Siehe oben)
Richtig ist, dass die Summe aus Pension und Rente nicht komplett zu bekommen ist, sondern am Ende wohl gedeckelt ist. Und genau hier wird es spannend. Weiß wer, wie man raus bekommt.
Bei mir hat das die GEW genau vorgerechnet und die Antwort war dabei eindeutig und ich bin 3 Jahre älter als du, genauso lange im Schuldienst, habe aber vermutlich deutlich mehr Erziehungszeiten bei der Rente dabei und vermutlich auch deutlich mehr Teilzeit gearbeitet.
Da meine Frau bereits verbeamtet ist und bereits die 30 / 70 Regel greift, würde das bei mir nur die 50/50 werden.
DA helfen nur zwei weitere Kinder ![]()
Bekomme ich mit Pension und Rente mehr, als wenn ich nur die Rente bekomme?
Das wurde mir klar bestätigt.
Leider bekomme ich hier, egal wo ich Frage keine klärende Antwort. Aber das muss doch raus zu bekommen sein.
Sowohl Personalrat als auch GEW beraten zumindest dazu sehr genau und individuell, das Einzige, was immer noch keiner sagen kann, womit man beginnt bei der Verbeamtung (was ja auch mit davon abhängt, wie lange sich das noch zieht).
Ehrlich gesagt würde ich an deiner Stelle schnellstens den Antrag auf Verbeamtung und auf den Nachteilsausgleich stellen und erst danach die Zeit nutzen die Fragen zu klären, denn das kann Jahre dauern bis du verbeamtet wirst.
Obendrauf stimmt nicht; es wird verrechnet. Ich glaube, du bekommst das, was mehr wäre.
Doch, es kommt drauf bis zu einer bestimmten Summe, dann wird gekürzt, aber die kannst du mit der Mindestpension eher nicht erreichen.
So die Erklärung der GEW bei der Beratung und auch die des Personalrates, sie dürfen nicht sagen, sie zahlen gar nichts, weil du Rente kriegst, denn damit haben sie nichts zu tun, dürfen aber sagen, du musst nur eine bestimmte Summe haben.
Was passiert mir der KV, wenn ich in Ruhestand gehe? Bleibt die weiter so "teuer"
Was heißt so teuer, du bekommst doch mit 2 Kindern 70% Beihilfe, die bekommst du in Pension auch. "Normale" Personen bekommen nur 50% Beihilfe, also zahlen viel mehr Krankenversicherung.
Wenn du in die GKV gehst ist das natürlich anders, dann solltest du die pauschale Beihilfe wählen, dann bekommen die Kinder aber keine, soviel ich weiß.
Mir hat man ausgerechnet, gerade weil ich nur die Mindestpension erhalte, erhalte ich das bisher erabeitete an Rente oben drauf und das ist deutlich mehr als ich als Angestellter jemals als Rente erhalten kann.
In soweit lohnt es sich finanziell schon.
Unsere ADO, die ja durch die HPRs mitbeschlossen wurde, beinhaltet eine Bestimmung nach der Urlaub in den Ferien genommen werden muss.
Die müßten gemäß des Urteils dann doch wohl auch in der Schulzeit genommen werden können.
Ja, da steht ja auch nirgends, dass Urlaub nur in den Ferien genommen werden darf, sondern vornehmlich in den Ferien, wenn das aber nicht reicht, dann eben auch außerhalb.
Das würde dann aber auch noch mehr Personal benötigen.
Partnermonate sind eigentlich nochmal was anderes als Elternzeit des Partners. Partnermonate ermöglichen eine Verlängerung der klassischen 14 Monate Elternzeit bei Paaren. Hierfür müssen beide Partner reduziert arbeiten und bekommen dann nochmal 2-4 zusätzlich Monate Elterngeld.
Nein, hier bringst du etwas durcheinander, Elterngeld und Elternzeit hat nichts miteinander zu tun, das wirfst du hier zusammen.
Partnermonate sind zwei zusätzliche Monate beim Elterngeld, weil in der Regel einer höchsten 12 Monate Basiselterngeld erhält.
Das was du meinst mit beidem reduziert sind die sogenannten Partnerschaftsbonusmonate, die kommen oben auf die 14 Monate Elterngeld drauf, haben aber wie gesagt überhaupt nichts mit Elternzeit zu tun, davon hat nämlich jeder 36 Monate pro Kind.
Wer traut dem denn hier irgendwas zu?!? Genau das ist doch der Punkt, hier wird doch deutlich immer wieder gezeigt, dass man dazu eben generell nicht in der Lage ist, weder kleine noch größere Lösungen.
Leider bin ich im "Genuss", dass ein Teil meiner IT-Anwendungen in einer Citrix-Umgebung läuft. Die Vorstellung darüber die ganze Schule laufen zu lassen ist bei den hiesigen Wartungs- und Supportstrukturen meines Schulträgers echt gruselig.
Genau, das ist ja dann wie bei unseren Lehrerendgeräten wo alles über den Senat läuft mit Wartung usw. ich sage nur, eine Sehbehinderte, die ein Jahr warten soll ca. auf ihr Hilfsmittel, das ist doch total gruselig.
Die Verträge werden bei uns erstmal alle ohne Führungszeugnis unterschrieben, du unterschreibst, dass nichts vorliegt und reichst die dann nach. Da gibts einen Passus, dass die dann bei Einträgen ungültig werden, aber das hindert niemanden daran gleich anzufangen.
In einer Informationsveranstaltung sagte mir ein Referent, dass die 19,5 Std. aber auch solange für mich gelten würden, solange meine Frau Elternzeit nimmt, wenn ich die 2 Monate Partnermonate nehme.
natürlich gilt das auch für deine Partnermonate, aber ansonsten ist deine Elternzeit völlig unabhängig von der des Partners, so dass du natürlich auch Vollzeit arbeiten kannst außerhalb der Elternzeit, es sei denn, ihr wollt die Bonusmonate nehmen beim Elterngeld, dann gibt es da auch für dich eine Beschränkung. Aber Elterngeld hat ja wiederum nicht wirklich was mit Elternzeit zu tun, also ist auch das natürlich unabhängig von der Elternzeit des Partners.
Also Klartext: Für dich gibt es nur in deinen Partnermonaten eine Beschränkung, da du ja aber scheinbar gar nicht in der Zeit unterrichten willst, ist das dann ja egal.
Achte nur darauf, dass es in Lebensmonaten gerechnet wird und nicht in Kalendermonaten.
Übrigens ist padlet inzwischen datenschutzrechtlich schon wieder umstritten und nicht mehr überall erlaubt.
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