Beiträge von Susannea

    Darf ich mal rein aus Interesse fragen, was Du schriftlich hast?

    Was interessiert mich der Tagesspiegel, wir haben schriftlich von der Schulleitung bekommen, dass wir weiterhin alle Daten wie bisher auf unseren privaten Geräten verarbeiten dürfen. Das reicht mir.

    Aber das bedeutet doch nicht, dass Du verpflichtet bist dir ein eigenes Gerät zu kaufen? Gerade im öffentlicher Dienst ist das doch kein Problem:

    Sehr geehrter Chef,

    leider läuft XY nicht auf den zur Verfügung stehenden Dienstgeräten. Daher kann ich Aufgabe YZ nicht erledigen. Ich bitte ggf. um Bereitstellung eines Gerätes, dass ZZ kann.

    Gruß

    Oder Du kaufst Dir halt ein Gerät, weil es deine Arbeit erleichtert. Aber freiwillig. Eine rechtliche Verpflichtung besteht da in keinster Weise.

    Ich glaube, du willst manche Sachen einfach nicht verstehen oder unpassende Antworten geben.
    Ich muss mir das Gerät nicht kaufen, dann muss ich aber vor Ort arbeiten. das sind mindestens 1,5h Fahrt dann, also kaufe ich es mir lieber und kann meinen Arbeitsort selber festlegen.

    Ich hatte vor der Elternzeit auch 18h gearbeitet, da wir bereits ein Kind hatten.

    Das beantwortet die Frage genau gar nicht, ob du eine Vollzeitstelle hast.

    Ich habe an der Schule wo ich bin auch noch nie Vollzeit gearbeitet, trotzdem habe ich ein Anrecht darauf bzw. muss es tun, wenn ich nicht bis Januar im Schuljahr davor was anderes beantrage.

    Sprich im Mutterschutz der im neuen Schuljahr endete habe ich also z.B. die Bezahlung für die Vollzeitstelle erhalten ab dem Beginn des neuen Schuljahres, weil ich keine Reduktion beantragt hatte.

    Du hast doch sicher einen Vollzeitvertrag, oder?
    Und wenn du nicht Vollzeit zurückkommen willst, musst du die Reduzierung beantragen. Was hast du denn da beantragt.

    Bei uns ist es in der Regel problemlos möglich zu erhöhen, aber offiziell geht das nur mit Zustimmung, sonst gilt eben der genehmigte Antrag.

    Schreib eine Mail hin, wenn du niemanden erreichst oder probiere es weiter, am besten eine Mail mit der Kopie des Antrages im Anhang

    Wenn der Schulträger dir aber kein Gerät zur Verfügung stellt, Du es aber für deine Arbeit brauchst, ist es nicht ok.

    Der Schulträger behauptet doch aber eines gestellt zu haben, dass das nicht wirklich nutzbar ist, das interessiert ihn nicht, ist genauso wie mit dem Stethoskopen.

    Es ist deutschlandweit problematisch, personenbezogene Daten auf privaten Rechner zu verarbeiten. Ich bezweifle, dass es Länder gibt, die es DSGVO konform umsetzen.

    Ob es das ist, ist mir ehrlich gesagt egal, wir haben schriftlich, dass wir das dürfen, das reicht mir ;)

    Immerhin können Schulen ja nicht abgemahnt werden.

    Ein zentraler Unterschied beim Einsatz eigener Geräte bei uns ist doch, dass wir personenbezogene Daten der SchülerInnen nicht mehr auf unseren privaten Geräten verarbeiten dürfen, wenn ein Dienstgerät zur Verfügung gestellt wird - und sei dieses Gerät noch so schlecht.

    Das mag in NRW so sein, bei uns aktuell nicht, weil eben z.B. das Zeugnisprogramm darauf nicht läuft und andere Dinge.

    Dann ist der Einsatz digitaler Medien offenbar politisch nicht gewollt. Das ist aber doch kein Grund aus privaten Mitteln derartige Ausstattung zu kaufen.

    Naja, der Dienstherr erwartet, dass man seine Arbeit in einer bestimmten Zeit schafft, schaffe ich das nicht, ist es mein Problem. Wenn ich mir damit aber Zeit und Arbeit sparen kann (oder Wege zur Schule, so wie mit der Fernwartung), dann bezahle ich lieber das als mit Zeit, Weg, Kraftstoff usw.

    Nunja, bei uns heißt es Studientag, aber wenn ich mir die letzte Veranstaltung angucke, wo ich schon bei der Begrüßung mich fragte, was die geraucht hat die Dozentin (weil so esoterisch), ist das auch nicht besser.

    Und ja, ist toll, dass wir dafür eine Fortbildungsbescheinigung für x Stunden erhalten, aber bei uns wären solche Sachen wie ihr sie macht sogar offiziell zur Teambildung erlaubt, bräuchten wir dringend, aber stattdessen kommt so ein Mist.

    Dürfen wir den Eltern auch nicht erzählen, dass wir Armen geübt haben usw. und damit wertvolle Zeit verschwendet haben und sie gucken mussten, wo sie ihre Kinder lassen.

    Achja, immerhin hatten wir ca. 30 Minuten fürs Klassenteam, da kann man dann doch viel besprechen. Und hinterher heißt es wie toll das alle fanden, aber es wäre ständig gequatscht worden oder was anderes gemacht worden und das Feedback wären Sachen gewesen wie "ich habe gelernt, wie ich meine Zeit sinnvoll parallel nutzen kann.

    Da fragt man sich doch dann auch, wo es hakt.

    Standard-Apps zur Textverarbeitung, zum Browsen usw. sind bereits vorinstalliert, besondere Bedarfe müssen ganz normal beantragt und dann zentral zur Verfügung gestellt werden.

    Naja, was ist Standard, viele Berliner Schulen arbeiten mit einem SBE-Server, die Verwaltung dieses geht natürlich nicht über die Dienstgeräte weil weder GUILogin noch die Logodidact-Konsole darauf installiert ist. Klar können wir es beantragen, vorhergesagte Bearbeitungsdauer 1 Jahr!!!!

    Und bitte das vorher auch alles schön von der Schulkonferenz genehmigen lassen, total bekloppt, weil es ja soviele trifft.

    Oder Active Inspire, wo die meisten digitalen Tafeln in Berlin mit arbeiten ist nicht drauf, das haben sie dann immerhin selber irgendwann drauf gezogen, den Worksheetcrafter auch.

    Die Anfrage nach der arabischen Tastatur (immerhin haben die Lehrkräfte für den Mutterspracheunterricht die Geräte auch bekommen) haben sie mir nach 6 Monaten zurückgeschickt mit dem Hinweis das hätte sich wohl erledigt.

    Auf den Schulleitergeräten (die natürlich andere haben) sind die Ports für Beamer gesperrt, die werden auch nur für jeden einzelnen Schulleiter frei geschaltet, wenn der persönlich dort anruft. Es ist dort bekannt, aber informiert hat man die Schulleiter nicht, die wundern sich nur, warum, die Beamer mit ihrem Gerät nicht funktionieren, kostet also vermutlich unnötig viele Arbeitsstunden bis jeder weiß warum nicht.

    Das Zeugnisprogramm von der Senatsverwaltung mit dem wir eigentlich arbeiten sollen ist nur bei einigen Geräten drauf, dann war es ganz wieder runter, nun wieder bei einigen drauf.
    Und so ist die Liste fortzusetzen mit Aktionen, die keinerlei Nutzen für die Lehrkräfte haben, sondern nur Zusatzarbeit.

    Gute Besserung.
    Wir scheinen es gerade noch geschafft zu haben in die Ferien ohne Ansteckung, sowohl Hort bei meinem Kind als auch bei mir in der Schule war die Ausfallrate (und ja, nachweislich Corona) heftig an den letzten Tagen.
    Wir sind Freitag noch alle geimpft worden (bis auf ein Kind, was Sonntag unbedingt in Stralsund beim Handball im Tor stehen musste, da brauchen wir nun für die 5. Impfung noch einen neuen Termin), aber der Zwerg zum 4. Mal, wir alle anderen zum 5. Mal und ich gleich noch mit gegen Grippe.
    Hoffen wir, das es hilft.

    Diesmal auch außer Impfarmen und schweren Gliedern keine Nebenwirkungen bei mir.

    Genau, das ist bei unseren auch so, als Schneidbrett oder Fernseher sind sie zu nutzen.

    Knaller, eine Kollegin ist Sehbehindert, der AG stellt ihr diesen Winzbildschirm, die KK bezahlt sogar eine App um alles zu vergrößern, aber die Beantragung der App dazu soll ungefähr ein Jahr dauern und geht auch nur, wenn die Schulkonferenz dem zustimmt.


    Aber sonst ist noch alles okay, denke ich mir.

    Wir haben bisher noch welche auf Reserve, aber die Vertretungskräfte kriegen gar keine Geräte, die Referendare auch nicht. Leute die ausscheiden geben sie auch wieder ab, damit reicht es bisher ganz gut. Außerdem gibts die Geräte, die die Leute wieder abgeben, weil man damit nichts anfangen kann.

    Nochmal, die schalten während der Öffnungszeiten einen AB oder auch während anderer Zeiten, einen AB extra für Absagen usw. das spart einfach viel Zeit und ja, man muss auch außerhalb der Öffnungszeiten absagen können, sonst kann man eben nicht sagen, das die Zeit nicht eingehalten wurde. Dazu bedarf es keinesfalls mehr Personal

    Auf der verlinkten Seite habe ich nur einen kurzen Passus zu Beamten gefunden. Zu Entgeltgrenzen, an denen sich die Zahl der Kindkranktage ausrichtet (bzw. die eine Gleichsetzung mit Angestellten nach sich ziehen), habe ich nichts gefunden.

    In dem kurzen Passus wird übrigens richtigerweise auf die Zuständigkeit der Länder für die Landesbeamten verwiesen. Eine bundeseinheitliche Regelung wird hier also explizit verneint.

    Darum ging es ja bei mir gar nicht, sondern um die Anzahl.

    Und das ist dort klar angegeben.

    Und alles andere ist dann wohl deine Interpretation, denn von der Grenze steht da überhaupt nichts drin.

    Könntest du mir sagen, woraus sich das ergibt? Ich habe nun schon fleißig gegoogelt, aber noch nicht die richtige Quelle finden können. Bisher nur einige Kommentare dazu, nie aber die konkrete Rechtsgrundlage. Das würde mich sehr interessieren und freuen.

    Klar, habe ich auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums gefunden, das sollte vermutlich reichen ;)

    Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

    Dann wird zurecht geschimpft, dass sie nicht erreichbar sind aber auf der andere Seite klingelt dort von 8:00-18:00 Uhr durchgehend das Telefon.

    Genau deshalb haben viele nur noch einen AB geschaltet und rufen nur zurück, wenn sie dafür Zeit haben oder es was bringt. Bei einer Absage bringt es ja beiden nichts. Wenn ich aber keinerlei Möglichkeit habe abzusagen kann ich auch nicht hinterher sagen, es muss gezahlt werden, weil nicht abgesagt wurde.

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