Ist es korrekt, dass sie bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit bei Eintritt in den Mutterschutz volle Bezüge für die Zeit des MuSchu bekäme oder wäre es der Betrag, den sie vor der TZ in EZ hatte?
Sie bekäme dann ganz normal die Vollzeitbezahlung als ob sie eben voll arbeiten würde aktuell (so habe ich es auch gemacht, mein TZ-Antrag lief zum Ende Juli ab, da mein Sohn Ende Julie geboren ist war dann das meiste nach der Geburt mit Vollzeitbezügen auch wenn ich vorher nie Vollzeit gearbeitet hatte nach dem Ref.