Beiträge von Susannea

    Bitte. Der Vergleich ist lächerlich.

    Ich finde den Vergleich nicht lächerlich. Wie gesagt, ich hatte damit auch kein Problem darauf zu verzichten beim 2. Kind (beim 1. hatte ich als Studentin eh noch keinen, das gab es damals noch nicht, ich war einen Tag vorher noch in der Uni).
    Beim 3. Kind z.B. hätte ich das nicht geschafft, das ist also jedes Mal unterschiedlich und genau deshalb kann man das ja auch täglich widerrufen, dass man darauf verzichtet.

    Vielleicht weil man schwanger und nicht krank ist und deshalb einige keinen zusätzlichen Schutz brauchen


    Ich habe z.B. bis Ende des 7. Monats Handball gespielt wäre die Saison nicht zu Ende gewesen wohl noch weiter, da wäre es wohl albern keinen Schwimmunterricht zu erteilen.

    Sorry, aber ich muss auch bei Laufen aufpassen, dass mich kein Fahrrad umfährt, wenn man das so sieht.


    Natürlich ist deine Aussage Unsinn und Niedersachsen sieht es genauso, wie ich gesagt habe.


    Wenn du die Schwangerschaft meldest, bist du raus, du musst sie aber nicht melden und kannst dann weitermachen wie bisher.

    Eine gute Schulleitung hat auch Schwangeren gegenüber eine Fürsorgepflicht. Man kann leicht ausrutschen usw.

    Sie wird aber akzeptieren, dass die erwachsen sind und einige Sachen für sich alleine entscheiden, aber ja, eine schlechte SL ist schon verärgert, weil sie "erst" in er 6. SSW informiert wurde und nicht die erste war (einige Kollegen und die Anleitende Lehrerin waren vorher informiert) und solche fühlen sich dann evtl. auch verschaukelt.

    In Bayern finde ich nichts über den Schwimmunterricht. Allerdings muss man da die Schwangerschaft spätestens nach der 12. Woche bekanntgeben. Leitfaden-fuer-schwangere-Lehrkraefte-24-07-16-roe.pdf

    Das ist wieder ein typisches Beispiel, wie man Fehlinformationen verteilen kann, denn nein, diese Verpflichtung gibt es NIE.
    Auch nicht in Bayern.

    Steht ja an anderen Stellen dort auch korrekt:
    Mutterschutz und Elternzeit | GEW - Bayern

    Eigentlich doch nicht:

    1. Arbeitgeber muss schützen, wenn Schwangerschaft bekannt ist. An dem Punkt hast du bei einigen Schutzmaßnahmen keine Wahlfreiheit mehr.
    2. Arbeitgeber kann nur schützen, wenn Schwangerschaft bekannt. Für das was er nicht weiß, ist er nicht verantwortlich.
    3. Schwanger bedeutet nicht den grundsätzlichen Verlust der Rettungsfähigkeit.
    4. Bekannte Schwangerschaft bedeutet Tätigkeitsverbote, die sich mit ziemlicher Sicherheit auf den Schwimmunterricht und auch die Rettungstätigkeit beziehen --> AG darf dich nicht mehr als rettungsfähige Lehrerin einsetzen.
    5. Es gibt keine Pflicht die Schwangerschaft bekannt zu machen.

    Wenn du allerdings tatsächlich körperlich nicht rettungsfähig bist, dann musst du das sagen. Das ist ja immer so, auch wenn du dir z.B. 'nur' den Fuß verstaucht hast.

    Bei den ganzen Schwangerschaftsregelungen geht es zunächst nur um den Schutz der Schwangeren und ihres Kindes und nicht um andere. Schwanger heißt ja nicht krank und zwangsweise körperlich eingeschränkt. Dritte sind da ggf. erst mittelbar durch die Schutzmaßnahmen betroffen.

    Danke, genau das. Das ist alles kein Widerspruch, sondern pure Logik.

    Dann verstehst du es falsch, man MUSS NIE eine Schwangerschaft mitteilen, das ist dann aber alles eigenes Risiko, der AG will nur nicht die Verantwortung für evtl. Probleme übernehmen, weiß er von nichts, muss er keine Verantwortung übernehmen.


    Ich weiß nicht, wo immer wieder dieses Ammenmärchen herkommt, dass man den AG informieren muss und am besten sofort, wenn man es weiß.
    Es ist Privatsache, ob und wann man es sagt, es geht den AG einfach nichts an.

    Lediglich die Geburt ist mitteilungspflichtig.

    Und wenn der Dienstherr als dein Arbeitgeber vorgibt, dass du als Schwangere niemanden Retten darfst, hast Du ab dem Zeitpunkt, wo Du über deine Schwangerschaft Bescheid weißt, keine Rettungsfähigkeit im Sinne des Dienstherrn mehr.

    Sorry, das ist Unsinn. Der AG gibt nur die Verantwortung ab, nicht mehr und nicht weniger.

    Oder sie springt rein und der Schüler tritt ihr in Panik in den Bauch?

    Dann ist das in ihrer Verantwortung.

    Aber Rettungsfähigkeit vorhanden oder nicht, ist nicht egal.

    Die wird dadurch nicht verändert.

    Wenn sie trotz Schwangerschaft rettungsfähig ist, hast Du natürlich vollkommen Recht. Allerdings hörten es sich bei dir so an, dass man nicht mehr rettungsfähig ist:

    Ist man in der Schwangerschaft fähig auf eine Leiter zu steigen? Fähig auf dem Hof aufzupassen?

    Ich würde sagen, alles ja, trotzdem darf man es in der Schule nicht mehr!

    prich wenn das Land die Vorgabe macht, dass schwangere Lehrkräfte keine Rettungsfähigkeit haben, gilt es unabhängig davon ob die Schulleitung es weiß oder nicht.

    Siehe oben, solange sie das nicht gesagt hat, gelten die Sicherheitsvorschriften alle nicht für sie.

    Soll sie ins Wasser springen, wenn ein Kind untergeht?

    Warum nicht, ich würde oder habe es getan, natürlich, das alleine ist meist keine direkte Gefahr, aber das muss jeder für sich entscheiden.

    Die Rettungsschwimmer müssen doch auf alle Fälle von der Schwangerschaft wissen.

    Nein, müssen sie auch nicht, wäre aber besser, wenn sie ihnen mitteilt, dass sie eben nicht mehr retten wird und sie dafür alleine verantwortlich sind, ob sie ihnen den Grund nennt, auch ihre Entscheidung.

    Dieser Fall wäre mir zu heikel und ich würde der SL die Schwangerschaft mitteilen, dann kann man nach Lösungen suchen.

    Dann ist die Entscheidung schon gefallen und die Lösung lautet Schwimmunterricht ohne sie, wenn sie dies tut (es sei denn sie hat eine so dämliche Schulleitung, wie ich es auch schon erlebt habe, die meinte, dann soll sie eben nicht retten und das Kind untergehen lassen)

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