Schwanger und Schwimmunterricht

  • Eigentlich doch nicht:

    ...

    1. Schwanger bedeutet nicht den grundsätzlichen Verlust der Rettungsfähigkeit.


    Das weiß ich nicht, diesen Verdacht hatte Kollegin Susannea selbst eingeworfen.

    In jedem Falle wünsche ich der TE alles Gute, die Arme ist mit einem Haufen an Entscheidungen konfrontiert, die gerade gar nicht vorrangig sein sollten :geschenk:

  • Wieso widerspricht sich das?

    Schwanger kann man sehr wohl rettungsfähig sein. Und grundsätzlich gilt als rettungsfähig, wer den Nachweis hat. Der löst sich ja nicht am ersten Tag der Schwangerschaft in Luft auf. Als Kollegin kann man dann selbst überlegen, ob die Schwangerschaft einen schon zu sehr einschränkt. (Und am Anfang wird sie es bei normalem Schwangerschaftsverlauf nicht tun.) Manche fühlt sich aber vielleicht auch ohne körperliche Einschränkungen schon mit dem Schwimmunterricht unwohl und kann die Schwangerschaft früh bekannt geben.

    Als Schulleiter hat man aber keinen Spielraum, sondern darf der Kollegin vom ersten Tag seiner Kenntnis der Schwangerschaft keinen Schwimmunterricht mehr erlauben.

    Und selbst wenn susanneas erstes Posting da vielleicht nicht für jeden ganz klar war, wurde es jetzt schon mehrmals präzesiert.

  • Als Schulleiter hat man aber keinen Spielraum, sondern darf der Kollegin vom ersten Tag seiner Kenntnis der Schwangerschaft keinen Schwimmunterricht mehr erlauben.

    Ist das so? Ein entsprechender Erlass (bundesweit wohl eh nicht) wurde hier noch nicht verlinkt. Habe ich es irgendwo überlesen? Als Lehrer mit nur "kleinem" Schwimmschein habe ich schon mit einer (deutlich sichtbar) schwangeren Kollegin, die die Rettungsfähigkeit besitzt, unterrichtet.

  • Kann man ja machen. Die SL fühlt sich nicht übergangen, wenn eine (sichtbar) Schwangere das tut, was die SL nicht erlauben darf? Oder wird die Schwangere in Woche 20 einbestellt: "Frau Maier, ich hätte mal eine Frage. Kann es sein, dass sie....?"

    Kommt mir bissel so vor wie, ich sage nicht, dass ich erst 13 bin, dann darf ich ein Bier trinken.

    Bestimmt werde ich falsch verstanden. Ich möchte niemanden dazu zwingen, seine Schwangerschaft kund zu tun. Aber diese bewusst zu verschweigen, um Vorschriften zu umgehen, erscheint mir nicht richtig. Sorry, im Zweifelsfall ist man doch immer die Schuldige oder wenn der Schwimmunterricht irgendwann mittendrin abgesagt wird, weil Frau Maier ganz plötzlich schwanger ist....

  • man umgeht doch keine Vorschrift, sondern genießt nicht den Schutz, der einer zustehen würde.
    Dafür hat man den "Schutz", es nicht zu erzählen.
    Da kann ich jede Schwangere verstehen und finde, es sollte ihr überlassen bleiben.

  • man umgeht doch keine Vorschrift, sondern genießt nicht den Schutz, der einer zustehen würde.
    Dafür hat man den "Schutz", es nicht zu erzählen.
    Da kann ich jede Schwangere verstehen und finde, es sollte ihr überlassen bleiben.

    Aber nach ein paar Wochen sieht man es doch. Ich würde mich als SL irgendwie übergangen fühlen. Schwimmen fällt dann mittendrin plötzlich aus, weil niemand den Schein hat. Ich habe es so verstanden, dass die SL den Schwimmunterricht bei Schwangeren nicht zulassen darf.

  • Das sehe ich deutlich anders, denn egal wie die Schulleitung die Meldung behandeln muss, sie muss sie aus dem Schwimmunterricht nehmen, wenn sie das nicht will, dann DARF sie die Schwangerschaft nicht bekanntgeben.

    Also die SL ist definitiv da der Falsche Ansprechpartner für Ratschläge.

    Da steht es doch. Wenn die SL nun irgendwann genau sieht, dass die Kollegin schwanger ist, was macht sie dann?

  • Ich würde mich als SL irgendwie übergangen fühlen. Schwimmen fällt dann mittendrin plötzlich aus, weil niemand den Schein hat. Ich habe es so verstanden, dass die SL den Schwimmunterricht bei Schwangeren nicht zulassen darf.

    Interessant.
    Es wird so oft jedes Verständnis für jede Schwangere geäußert "dein ungeborenes Kind, deine Entscheidung", dann ist es mir doch sowas von egal, ob die SL sich verschaukelt fühlt, weil ich erst in der 12. Woche meine Schwangerschaft mitteile.
    Eine Entscheidung für MICH kann eben auch sein, dass ich noch ein paar Wochen Schwimmunterricht (mit weiteren rettungsfähigen im Bad!) erteile, bis ich selbst Bedenken habe und/oder bereit bin, es jedem zu erzählen.

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