Wenn sie trotz Schwangerschaft rettungsfähig ist, hast Du natürlich vollkommen Recht. Allerdings hörten es sich bei dir so an, dass man nicht mehr rettungsfähig ist:
Ist man in der Schwangerschaft fähig auf eine Leiter zu steigen? Fähig auf dem Hof aufzupassen?
Ich würde sagen, alles ja, trotzdem darf man es in der Schule nicht mehr!
prich wenn das Land die Vorgabe macht, dass schwangere Lehrkräfte keine Rettungsfähigkeit haben, gilt es unabhängig davon ob die Schulleitung es weiß oder nicht.
Siehe oben, solange sie das nicht gesagt hat, gelten die Sicherheitsvorschriften alle nicht für sie.