Schwanger und Schwimmunterricht

  • Wenn sie trotz Schwangerschaft rettungsfähig ist, hast Du natürlich vollkommen Recht. Allerdings hörten es sich bei dir so an, dass man nicht mehr rettungsfähig ist:

    Ist man in der Schwangerschaft fähig auf eine Leiter zu steigen? Fähig auf dem Hof aufzupassen?

    Ich würde sagen, alles ja, trotzdem darf man es in der Schule nicht mehr!

    prich wenn das Land die Vorgabe macht, dass schwangere Lehrkräfte keine Rettungsfähigkeit haben, gilt es unabhängig davon ob die Schulleitung es weiß oder nicht.

    Siehe oben, solange sie das nicht gesagt hat, gelten die Sicherheitsvorschriften alle nicht für sie.

  • 1. Ja, ich wüsste nicht, wie es sonst gehen soll oder hast du andere Rettungsschwimmer dabei?
    2 Nichts, das ist ganz alleine deine Sache, nur die Geburt musst du bekannt geben, davor inklusive Mutterschutz ist alles freiwillig.

    Das Problem ist, dass du nicht mehr retten darfst als Schwangere, weil das eine Gefahr ist für das Kind, aber die Voraussetzung in den meisten Bundesländern ist eben der Rettungsschwimmer oder die Rettungsfähigkeit (die dir aktuell dann fehlt), um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen.

    Sport darf hier z.B. freiwillig weiter gemacht werden, Schwimmen ist man sofort raus, weswegen man sicherlich die Bekanntgabe oft hinauszögert (was das gute Recht ist).

    Aber falls etwas passiert. Wie sieht es rein rechtlich aus? Wer trägt die Verantwortung?

  • Siehe oben, solange sie das nicht gesagt hat, gelten die Sicherheitsvorschriften alle nicht für sie.

    Sorry, aber das ist einfach falsch. Alle rechtlichen Vorgaben, Erlasse und Gesetze gelten automatisch auch für die (verbeamtete) Lehrkraft. Du bist i.R. sogar verpflichtet dich selbstverantwortlich auf den aktuellen Stand zu halten. Formal musst Du alle für dich relevanten Vorgaben des Dienstherrn kennen und diese befolgen. Egal ob die SL es dir explizit sagt oder nicht. Und wenn der Dienstherr als dein Arbeitgeber vorgibt, dass du als Schwangere niemanden Retten darfst, hast Du ab dem Zeitpunkt, wo Du über deine Schwangerschaft Bescheid weißt, keine Rettungsfähigkeit im Sinne des Dienstherrn mehr.

    Natürlich kannst Du privat noch machen was du willst. Und natürlich geht die Begründung deinem Dienstherr nichts an.

    Unsere Reinigungskräfte dürfen z.B. generell nicht auf Leitern steigen. Wenn sie es machen und etwas passiert, haben sie ein Problem. Sie dürfen auch nicht die Beamer reinigen.

    Beim Schwimmen ist aber das Problem, dass Du nicht nur dich selbst sondern ggf. noch ein anderes Leben gefährdest. Was ist wenn ein Kind untergeht und die Lehrkraft nicht oder zu spät reinspringt, weil sie Angst um ihr ungeborenes Kind hat? Oder sie springt rein und der Schüler tritt ihr in Panik in den Bauch?

  • Wenn bei ihr etwas passiert, sie.
    Wenn ansonsten etwas passiert, die selben, die immer die Verantwortung tragen, die Lehrkräfte, da ist es egal, ob schwanger oder nicht.

    Schwanger oder nicht ist egal. Aber Rettungsfähigkeit vorhanden oder nicht, ist nicht egal.

  • Und wenn der Dienstherr als dein Arbeitgeber vorgibt, dass du als Schwangere niemanden Retten darfst, hast Du ab dem Zeitpunkt, wo Du über deine Schwangerschaft Bescheid weißt, keine Rettungsfähigkeit im Sinne des Dienstherrn mehr.

    Sorry, das ist Unsinn. Der AG gibt nur die Verantwortung ab, nicht mehr und nicht weniger.

    Oder sie springt rein und der Schüler tritt ihr in Panik in den Bauch?

    Dann ist das in ihrer Verantwortung.

    Aber Rettungsfähigkeit vorhanden oder nicht, ist nicht egal.

    Die wird dadurch nicht verändert.

  • Welches Recht soll das sein, was sie umgeht?!?
    Tut sie nicht, weil du eine Schwangerschaft nicht bekannt geben musst.

    Du sagtest doch, dass Schwangere keinen Schwimmunterricht erteilen dürfen. Das verstehe ich so, dass man in diesem Ausnahmefall die Schwangerschaft mitteilen müsste. Sonst braucht man auch so eine Bestimmung nicht.

    Aber ich kann jetzt nicht mehr argumentieren. Ich persönlich würde den Schwimmunterricht nicht mehr erteilen, für wen auch. Niemand dankt einem das und im Zweifelsfall steht man alleine da. SL wusste ja von nichts.

  • Dann verstehst du es falsch, man MUSS NIE eine Schwangerschaft mitteilen, das ist dann aber alles eigenes Risiko, der AG will nur nicht die Verantwortung für evtl. Probleme übernehmen, weiß er von nichts, muss er keine Verantwortung übernehmen.


    Ich weiß nicht, wo immer wieder dieses Ammenmärchen herkommt, dass man den AG informieren muss und am besten sofort, wenn man es weiß.
    Es ist Privatsache, ob und wann man es sagt, es geht den AG einfach nichts an.

    Lediglich die Geburt ist mitteilungspflichtig.

  • Das weiß ich doch.

  • Was ist daran verwirrend, Zauberwald, wenn die Schulleitung involviert ist, ist die Entscheidung bereits getroffen, also muss die TE die Entscheidung vorher ohne sie treffen.

    Welchen Grund gibt es denn hier? Verstehe ich nicht.

  • ...

    Nein, müssen sie auch nicht, wäre aber besser, wenn sie ihnen mitteilt, dass sie eben nicht mehr retten wird und sie dafür alleine verantwortlich sind, ob sie ihnen den Grund nennt, auch ihre Entscheidung.

    ...

    Nein. Wenn etwas passiert, trägt die Lehrkraft die Verantwortung. Egal, was sie vorher den Helferinnen gesagt oder nicht gesagt hat.

  • Susannea, du redest dich mal wieder um Kopf und Kragen. Selbst wenn du dir selbst widersprichst, du behauptest einfach alles und gleichzeitig das Gegenteil, ich verstehe das manchmal nicht.

    Eigentlich doch nicht:

    1. Arbeitgeber muss schützen, wenn Schwangerschaft bekannt ist. An dem Punkt hast du bei einigen Schutzmaßnahmen keine Wahlfreiheit mehr.
    2. Arbeitgeber kann nur schützen, wenn Schwangerschaft bekannt. Für das was er nicht weiß, ist er nicht verantwortlich.
    3. Schwanger bedeutet nicht den grundsätzlichen Verlust der Rettungsfähigkeit.
    4. Bekannte Schwangerschaft bedeutet Tätigkeitsverbote, die sich mit ziemlicher Sicherheit auf den Schwimmunterricht und auch die Rettungstätigkeit beziehen --> AG darf dich nicht mehr als rettungsfähige Lehrerin einsetzen.
    5. Es gibt keine Pflicht die Schwangerschaft bekannt zu machen.

    Wenn du allerdings tatsächlich körperlich nicht rettungsfähig bist, dann musst du das sagen. Das ist ja immer so, auch wenn du dir z.B. 'nur' den Fuß verstaucht hast.

    Bei den ganzen Schwangerschaftsregelungen geht es zunächst nur um den Schutz der Schwangeren und ihres Kindes und nicht um andere. Schwanger heißt ja nicht krank und zwangsweise körperlich eingeschränkt. Dritte sind da ggf. erst mittelbar durch die Schutzmaßnahmen betroffen.

  • Eigentlich doch nicht:

    1. Arbeitgeber muss schützen, wenn Schwangerschaft bekannt ist. An dem Punkt hast du bei einigen Schutzmaßnahmen keine Wahlfreiheit mehr.
    2. Arbeitgeber kann nur schützen, wenn Schwangerschaft bekannt. Für das was er nicht weiß, ist er nicht verantwortlich.
    3. Schwanger bedeutet nicht den grundsätzlichen Verlust der Rettungsfähigkeit.
    4. Bekannte Schwangerschaft bedeutet Tätigkeitsverbote, die sich mit ziemlicher Sicherheit auf den Schwimmunterricht und auch die Rettungstätigkeit beziehen --> AG darf dich nicht mehr als rettungsfähige Lehrerin einsetzen.
    5. Es gibt keine Pflicht die Schwangerschaft bekannt zu machen.

    Wenn du allerdings tatsächlich körperlich nicht rettungsfähig bist, dann musst du das sagen. Das ist ja immer so, auch wenn du dir z.B. 'nur' den Fuß verstaucht hast.

    Bei den ganzen Schwangerschaftsregelungen geht es zunächst nur um den Schutz der Schwangeren und ihres Kindes und nicht um andere. Schwanger heißt ja nicht krank und zwangsweise körperlich eingeschränkt. Dritte sind da ggf. erst mittelbar durch die Schutzmaßnahmen betroffen.

    Danke, genau das. Das ist alles kein Widerspruch, sondern pure Logik.

  • Nein. Wenn etwas passiert, trägt die Lehrkraft die Verantwortung. Egal, was sie vorher den Helferinnen gesagt oder nicht gesagt hat.

    Das ist hier der Knackpunkt. Melden macht frei, was mit dem Schwimmunterricht passiert ist das Problem vom Dienstherren.

  • Danke, genau das. Das ist alles kein Widerspruch, sondern pure Logik.

    Nein, das ist keine Logik. Es ist Blödsinn. Es geht nicht darum die Schwangerschaft zu melden. Es geht darum, ob du schwanger weiterhin formal die Rettungsfähigkeit hast. Und Du musst als Schwimmlehrkraft die Vorgaben kennen. Wenn dort steht, Schwangere dürfen keinen Schwimmunterricht geben, gilt es für dich. Auch wenn Du die Schwangerschaft nicht melden möchtest. Aber es macht auch keinen Sinn das weiter zu diskutieren.

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