Das gehört ja wieder zu den Aufgaben der Lehrkraft - wie soll das sonst ablaufen?
Naja, nicht wirklich, immerhin ist es ja der Bundesentscheid, da werden ja auch ganz andere Berufsgruppen bezahlt freigestellt.
Das gehört ja wieder zu den Aufgaben der Lehrkraft - wie soll das sonst ablaufen?
Naja, nicht wirklich, immerhin ist es ja der Bundesentscheid, da werden ja auch ganz andere Berufsgruppen bezahlt freigestellt.
Tja, wenn ich Kinder hätte, würde ich mich auch für die verantwortlich fühlen und wenn ICH den Aufwand nicht hinkriege, die Krankenversicherung zu wechseln (und den Aufwand kenne ich, denn: ich hatte ihn im Studium), dann bezahle ich für ihn
Joah, das ist schön, dass du es würdest, aber genau das ist einer der Fälle, wo es eben nicht das Problem ist. Manchmal sind einfach keine Eltern dann mehr da z.B. und dann zahl mal von Waisenrente das auch noch.
Wenn man erwartet dass man in naher Zukunft über der Jahresentgeltgrenze verdient, würde ich die Kinder sowieso nie in der GKV versichern, selbst wenn man zunächst über den Partner könnte.
Das gilt ja nur für Neugeborene. Meine Kinder waren alle bereits mehrere Jahre alt und hatten schon OPs als ich verbeamtet wurde, da macht eine PKV einfach keinen Sinn, selbst wenn ich evtl. mal mehr als mein Mann verdiene (denn nur dann ist die Grenze entscheidend).
Und doch, beitragspflichtig kann sehr wohl auch Sinn machen, weil man weiß, dass sie als Studenten z.B. wieder billiger werden und weil sie dann nicht das Problem haben wieder raus zu kommen aus der PKV.
Die ukrainische Schrift ist aber auch anders als unsere.
Das ist völlig egal, Hauptsache, sie können eine Schrift bzw. lesen.
Warum solltest du dein Kind nicht privat versichern können?!?
Das sollte kein Problem sein.
Und beihilfeberechtigt sollte es auch in der GKV sein.
Da ihr nicht verheiratet seid, sind übrigens die Grenzen völlig irrelevant, da habt ihr die freie Wahl.
Achso und nein, in die Familienversicherung muss das Kind nie, genauso wenig, wie es nie in die PKV muss, nur kostet in manchen Fällen die GKV dann auch Geld, aber nicht bei unverheirateten Paaren.
Wer gar kein Deutsch spricht, muss das vor dem Eintritt in eine Regelklasse zumindest halbwegs lernen dürfen.
Also zumindest hier gibt es dafür keine Lösung, das ist im System Schule einfach nicht vorgesehen, außer evtl. durch Rückstellung und Kita.
Da müsste das Kind zuerst hin, wenn es geht.
Wie gesagt, Willkommensklassen sind nur für alphabetisierte Kinder in der Regel.
Gibt es bei euch keine Vorbereitungsklassen für SuS, die aus dem Ausland zuziehen?
Die dürfen bei uns übrigens nur von alphabetisierten Schülern besucht werden, Kinder, die noch nie in einer Schule waren, kommen in eine Jül-Klasse mit Schulbesuchsjahr 1, egal ob sie Deutsch verstehen. Werden wir nächste Woche wieder so einschulen, für die ist es teilweise echt blöd mit der Sprache, aber ja, die müssen dann eben über Sprachbad usw. lernen.
Du kannst ein neunjähriges Kind nicht in eine erste Klasse mit fünf- bis siebenjährigen Mitschülern hocken.
Doch, kannst du, machen wir jedes Jahr in den Jül-Klassen und das ist überhaupt kein Problem, also warum sollte das nicht gehen? Zeigt aber wieder den Vorteil von jahrgangsübergreifenden Klassen.
und der Beamtenstatus oft heutzutage das ist, was die meisten noch in der Schule hält. Kollegen meinten ohne, wären sie morgen weg, wurde offen und ehrlich kommuniziert! Und wenn es durch die ganze Schule schallte!
Joah, kann man auch andersrum interpretieren, sie bleiben nur, weil sie verbeamtet sind und daher nicht die große Wahl haben, noch einmal würden sie sich aber nicht mehr verbeamten lassen.
Ich bin mehrmals von den Kollegen gefragt worden, ob ich mir das auch wirklich gut überlegt habe!
Naja, Netto-Vergleich ist immer schwierig aufgrund der unterschiedlichen Steuerklassen. Denn ja, ich bin sicher, dass ich auch "nur" knapp 3000 Euro Vollzeit raus hätte, weil ich eben mit Stufe 5 bezahlt werde. Also 2400 Euro ist mit entsprechender Steuerklasse und nicht der höchsten/zweithöchsten Stufe nicht gerade unwahrscheinlich.
Bei uns gibt es sogar für ganz andere sportliche Dinge Freistellungen (und zwar bezahlt), wie z.B. JtfO oder Helfer beim Bezirks- oder Landesentscheid usw. also das einfach abzulehnen gäbe es hier nicht, da würde ich sicherlich noch mal nachhaken.
Die Kündigungsfristen im TV-L sind auch oft so, dass man da schneller aus einem Beamtenverhältnis kommt.
Wie sagte da neulich ein befreundeter Anwalt zu mir, was wollen sie denn machen, wenn du fristlos kündigst und nicht mehr kommst?!?
Und auch Schadensersatz können sie nicht geltend machen, denn sie haben ja keinen wirklichen Schaden im finanziellen Bereich.
Angestellte Lehrer können genauso abgeordnet werden.
Nee, das geht bei uns auch nicht so einfach, wie bei Beamten, wobei Berlin eben auch nur im Bezirk in der Regel versetzt, aus dem Bezirk rauszukommen ist nicht viel einfacher als aus dem Bundesland.
Was gerade willst du denn eigentlich von mir, ich sage, dass sie eben nicht arbeiten gehen soll, warum genau pöbelst du mich also an?!?
Und doch, im vorliegenden Fall geht es auch um so ganz banale Sachen, wie regelmäßiges Trinken und regelmäßiger Toilettengang, die eben keinesfalls sichergestellt sind, aber ganz ganz wichtig wären, da sind die andere Probleme gar nicht mehr entscheidend für.
Nee, auch du kannst nicht beurteilen, wo andere "hingehören". Das ist eine Entscheidung der Gyn.
Daher kommt doch die Entscheidung und vor allem die Diagnosen, die hier schon ganz richtig dazu sagen, dass eben ein regelmäßiger Toilettengang und regelmäßig trinken unumgänglich sind und evtl. machen wir was falsch, aber bei uns klappt das im normalen Schuldienst nie, daher kann jemand mit so einer Diagnose nicht im normalen Schuldienst sein.
Mal davon ab, dass deine Antwort einfach falsch ist, denn das kann auch die Entscheidung des AG sein, wenn er so etwas eben nicht sicherstellen kann.
Das sind so Aussagen, die den Betroffenen massiv schaden, weil sie sämtliche Akzeptanz vernichten und massive Vorurteile produzieren.
Finde ich nicht hilfreich.
Warum? Ich finde sie sehr hilfreich und passend, bis auf die "Brennpunktschule" denn mit den Voraussetzungen gehört man überhaupt nicht in den Unterricht (sondern maximal in den Innendienst in einer Schule).
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