Wiedereinstieg in Teilzeit während Elternzeit abgelehnt - Grundschule BW

  • Kurzes Update zum aktuellen Stand:

    In dem Zusammenhang stellt sich für uns auch die Frage, inwiefern sich die Mitgliedschaft bzw. der Beitrag bei der GEW wirklich lohnt..

    Rechtschutz heißt nicht, dass die Rechtslage zum Wunschkonzert wird. Du hast gratis eine rechtliche Beratung bekommen mit einer Auskunft, die meiner Auffassung nach auch juristisch korrekt ist.

    Die euch jetzt vorgeschlagene Lösung entspricht fast Eurem ursprünglichen Wunsch, mit einer Abweichung von zwei Wochen. Wobei euch auch dafür direkt eine Lösung vorgeschlagen wurde. Daher finde ich es jetzt hier fast ein bisschen vermessen, den Empörten und Enttäuschen zu geben.

    Warum kannst du eigentlich nicht für die problematischen 14 Tage die Kinderbetreuung mit übernehmen für die gerade mal 8 Stunden pro Woche?

  • Rechtschutz heißt nicht, dass die Rechtslage zum Wunschkonzert wird. Du hast gratis eine rechtliche Beratung bekommen mit einer Auskunft, die meiner Auffassung nach auch juristisch korrekt ist.

    Das ist mir schon klar. Das Problem war auch gar nicht das Ergebnis sondern die Art und Weise (kaum erreichbar, ständige Vertröstung auf andere Kollegen und dann sehr schnell abgebügelt). Trotzdem war der Kommentar von mir hierzu unpassend und nicht wirklich fair.

    Es scheint ja dennoch sehr unterschiedliche Meinungen zur juristischen Auffassung zu geben..

    Die euch jetzt vorgeschlagene Lösung entspricht fast Eurem ursprünglichen Wunsch, mit einer Abweichung von zwei Wochen. Wobei euch auch dafür direkt eine Lösung vorgeschlagen wurde. Daher finde ich es jetzt hier fast ein bisschen vermessen, den Empörten und Enttäuschen zu geben.

    Naja.. der Wunsch waren 11 Stunden, jetzt sind es auf unbestimmte Zeit 8 Stunden. Für einige mag das nicht viel aus machen, für uns bedeutet das im Endeffekt aber, dass wir uns die Kinderbetreuung weniger gleichberechtigt werden aufteilen können, da ich nach meiner Elternzeit zum Ausgleich mehr arbeiten werden muss als gedacht, falls im Laufe des Schuljahres nicht doch noch eine Erhöhung möglich ist.

    Die "Enttäuschung und Empörung" die du rausliest kommt vor allem daher, dass jemand in einer Situation des Personalmangels in einem extrem wichtigen Bereich gerne mehr arbeiten würde und dies nicht gestattet wird.

    Warum kannst du eigentlich nicht für die problematischen 14 Tage die Kinderbetreuung mit übernehmen für die gerade mal 8 Stunden pro Woche?

    Weil man die Elternzeit für die ersten zwei Jahre bereits vor Geburt des Kindes festlegen muss und ich meinem Arbeitgeber nicht einfach sagen kann ich bleibe jetzt nochmal zwei Wochen früher Zuhause als angekündigt. Aber wie gesagt das Problem für uns sind an sich nicht diese 14 Tage sondern der Umfang von 8 statt 11 Stunden.

  • Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist…. Aber bei uns an der Schule wäre es ziemlich egal, ob ich 6, 8 oder 12 Stunden mache, ich muss nahezu jederzeit einsatzbereit sein und bräuchte immer eine Betreuungsmöglichkeit für deutlich mehr Stunden. Sogar zu Zeiten, die die Kita nicht abdeckt. Daher kann ich es verstehen, dass es sich auch lohnen soll. Allerdings sind 3 Stunden mehr die Woche jetzt auch kein wahnsinnig großer finanzieller Unterschied. Ich würde mich vermutlich freuen, einen sanfteren Einstieg zu haben und erstmal schauen zu können, wie alles mit Kind klappt. (Ja, es gibt hier die beide Vollzeit Paare, die alles super hinbekommen mit 3 Kindern oder so… kann aber nicht jeder).

  • , ich muss nahezu jederzeit einsatzbereit sein und bräuchte immer eine Betreuungsmöglichkeit für deutlich mehr Stunden. Sogar zu Zeiten, die die Kita nicht abdeckt.

    Da wäre in Berlin, gerade aber in Mitte wohl "Polen offen", das verträgt sich gar nicht mit dem von vielen so geneideten Frauenförderplan. Da wären hier alle Alarmglocken bei der Frauenvertretung und auch beim Schulrat.

    Wie sagte mein "Schulleiter" so schön bei der Planung. "Naja, Suse kommt doch nicht nur für 2 Stunden am Tag" ähm, dieses Jahr bin ich für 2x2 Stunden gekommen, aber er hat schon Recht, wäre toll, wenn es sich eher lohnt.

    Und ja, ich habe auch erst jetzt auf 19 Stunden (von denen ich 14 nur unterrichte) aufgestockt und Kind wird nächste Woche 11 (das jüngste und die Gro0e ist gerade schon mit dem Abi fertig).
    Aber warum genau sollte ich Vollzeit arbeiten?!? Um mich kaputt zu machen?!? Sicherlich nicht.

  • Hallo Nille123, ich weiß natürlich nicht, wie das bei euch geregelt ist, möchte aber noch zu bedenken geben, dass einige KiTas recht sanfte Eingewöhnungen machen...In unserem Fall hieß der Platz ab Oktober, dass die Kleine auch erst ab Oktober eingewöhnt wurde und die ersten Wochen keine normalen Betreuungszeiten waren. Das wäre weder mit 8 noch mit 11 Std Deputat alleine machbar gewesen. Aber evtl läuft es bei euch ja anders oder du bist in den ersten Wochen besser verfügbar/flexibler als sie.

  • Wenn man sich als Paar entscheidet, auf x < Vollzeit und y < Vollzeit Deputatsstunden zu gehen, wird man sich schon überlegt haben, dass man die Betreuung im Verhältnis x:y teilen möchte und dass das Geld bei x + y Deputatsstunden noch reicht. Da ist eine Deputatsveränderung durch den Dienstherren möglicherweise doch ein Problem: Entweder reicht das Geld nicht oder die Betreuungszeit muss anders als gewünscht aufgeteilt werden .

    LG DFU

    Einmal editiert, zuletzt von DFU (21. Juli 2025 11:49) aus folgendem Grund: Tippfehler korrigier.

  • Wenn man sich als Paar entscheidet, auf x < Vollzeit und y < Vollzeit Deputatsstunden zu gehen, wird man sich schon überlegt haben, dass man die Betreuung im Verhältnis x:y teilen möchte und dass das Geld bei x + y Deputatsstunden noch reicht.

    Aber das hat der Fragesteller doch getan. Sie haben Elternzeit von Oktober 2024 bis Oktober 2027 beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt wollen sie doch vorzeitig ab September/Oktober 2025 wieder in den Dienst zurückkehren. Also die Fragesteller halten sich nicht an den Plan. Der Dienstherr hält sich daran.

  • Mir ging es nur darum, dass 3 Stunden mehr oder weniger für das eigene Modell nicht unbedingt egal ist.

    Ob dem Antrag, so wie er gestellt wurde, so wie gewünscht rechtlich durchgehen sollte (und damit eigentlich müsste) oder nicht, dazu kann ich nichts Sicheres schreiben.

  • Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist…. Aber bei uns an der Schule wäre es ziemlich egal, ob ich 6, 8 oder 12 Stunden mache, ich muss nahezu jederzeit einsatzbereit sein und bräuchte immer eine Betreuungsmöglichkeit für deutlich mehr Stunden. Sogar zu Zeiten, die die Kita nicht abdeckt. Daher kann ich es verstehen, dass es sich auch lohnen soll. Allerdings sind 3 Stunden mehr die Woche jetzt auch kein wahnsinnig großer finanzieller Unterschied. Ich würde mich vermutlich freuen, einen sanfteren Einstieg zu haben und erstmal schauen zu können, wie alles mit Kind klappt. (Ja, es gibt hier die beide Vollzeit Paare, die alles super hinbekommen mit 3 Kindern oder so… kann aber nicht jeder).

    Ja, gewisse Aufgaben fallen natürlich immer an, unabhängig vom Deputat. Der finanzielle Unterschied beläuft sich auf 375€ netto (Stkl. IV). Das sind z.B. mal eben die Kosten für die Kitabetreuung und für unser Haushaltseinkommen durchaus ein relevanter Betrag.

    Hallo Nille123, ich weiß natürlich nicht, wie das bei euch geregelt ist, möchte aber noch zu bedenken geben, dass einige KiTas recht sanfte Eingewöhnungen machen...In unserem Fall hieß der Platz ab Oktober, dass die Kleine auch erst ab Oktober eingewöhnt wurde und die ersten Wochen keine normalen Betreuungszeiten waren. Das wäre weder mit 8 noch mit 11 Std Deputat alleine machbar gewesen. Aber evtl läuft es bei euch ja anders oder du bist in den ersten Wochen besser verfügbar/flexibler als sie.

    Der Kitastart ist bei uns auf den 20. Oktober terminiert. Ich selbst bin ab Ende September Zuhause in Elternzeit und übernehme für den Rest des Jahres den Großteil der Betreuung und mache auch die Eingewöhnung. Für Die Zeit danach habe ich 80% angemeldet (die jetzt fraglich sind) und meine Frau hätte evtl. ihr Deputat erhöht, falls möglich. Das Problem für uns ist wie gesagt aber NICHT der frühere Wiedereinstieg meiner Frau zum 15.09. Das bekommen wir irgendwie hin, auch weil die Schulleitung hier sehr kooperativ ist. Wir können von Seiten des Dienstherren auch den Wunsch verstehen zum eigentlichen Schuljahresbeginn zu starten. Wenn es also nur das wäre, dann würde das schon so passen.

    Wenn man sich als Paar entscheidet, auf x < Vollzeit und y < Vollzeit Deputatsstunden zu gehen, wird man sich schon überlegt haben, dass man die Betreuung im Verhältnis x:y teilen möchte und dass das Geld bei x + y Deputatsstunden noch reicht. Da ist eine Deputatsveränderung durch den Dienstherren möglicherweise doch ein Problem: Entweder reicht das Geld nicht oder die Betreuungszeit muss anders als gewünscht aufgeteilt werden .

    Exakt darum geht es. Uns ist schon auch klar, dass das hier kein Wunschkonzert ist. Andererseits wird man halt aber auch "gezwungen" diese Dinge Lange im Vorraus zu planen und zu entscheiden und eine mehr oder weniger gleichberechtigte Aufteilung zwischen den Elternteilen ist uns wichtig, auch wenn es das natürlich komplizierter macht.

    Aber das hat der Fragesteller doch getan. Sie haben Elternzeit von Oktober 2024 bis Oktober 2027 beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt wollen sie doch vorzeitig ab September/Oktober 2025 wieder in den Dienst zurückkehren. Also die Fragesteller halten sich nicht an den Plan. Der Dienstherr hält sich daran.

    Innerhalb der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten ist doch aber ein vollkommen normaler und vom Gesetz vorgesehener Vorgang. Natürlich sind gewisse Fristen einzuhalten, das wurde von unserer Seite aus aber getan. Darüber wie das rechtlich zu verstehen ist haben du und andere zuvor ja diskutiert. Man muss sehen wer da jetzt letztendlich richtig liegt und vermutlich kann das niemand hier im Forum abschließend beurteilen.

  • Hallo zusammen, ich wollte nochmal ein kurzes Update geben, wie das Ganze jetzt ausgegangen ist:

    Also angeblich gab es einen Berechnungsfehler was den Bedarf der Schule angeht bzw. das was die Schulleitung übermittelt hatte wurde irgendwie falsch eingetragen.

    Wie auch immer... jedenfalls war es dadurch überhaupt kein Problem mehr, auf 11 Stunden aufzustocken. Die Bestätigung des Antrags von Seiten des Regierungspräsidiums liegt bereits vor. Für uns hat also alles ein glückliches Ende genommen. Der Stress davor war halt echt unnötig..

    Bedanke mich bei euch allen für euren Input!

  • Danke für dein Update. Freut mich, dass das letztlich ein gutes Ende gefunden hat für euch.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Rein privatwirtschaftlich gibt es in Deutschland kein Recht auf die Rückkehr zur Vollzeit nach einer Teilzeit.

    Es sei denn, Du hast eine sogenannte Brückenteilzeit beantragt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wir reden aber nicht über das Arbeitsrecht in Berlin für angestellte Lehrer sondern über das Beamtenrecht in Baden-Württemberg. Und auch dort kann man einer bis 2027 eingestellten Lehrkraft nicht so mir nichts dir nichts die Stelle wieder wegnehmen, weil die ursprüngliche Stelleninhaberin plötzlich doch wieder vorzeitig zurückkehren will. Auch die Vertretungskraft hat Rechte!

    In NRW ist das so, das ist explizit in den Arbeitsverträgrn so geregelt.

  • In NRW ist das so, das ist explizit in den Arbeitsverträgrn so geregelt.

    Und dagegen hat noch keine Vertretungskraft geklagt von wegen "Grundsätze von Treu und Glauben" und Sittenwidrigkeit? Steht denn in den Verträgen wenigstens die konkrete Person mit Namen und Anschrift drin, die vertreten wird? Wenn nicht, könnte sich der Arbeitgeber ja immer darauf berufen, dass irgendeine Person jetzt doch vorzeitig aus der Elternzeit zurückkehrt. Damit wäre dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet.

    Ich kenne das aus NRW Verträgen eigentlich nur so, dass die Vertretungskraft ggf. verlängern kann, wenn der sahcliche Grund weiterhin vorliegt. Daraus ergibt sich für mich aber nicht, dass das befristete Arbeitsverhältnis durch den Dienstherren vorzeitig gekündigt werden kann, eben weil die eigentlich eingereichte Elternzeit doch nicht in Anspruch genommen wird. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags ist jedenfalls gesetzlich nicht zulässig.

  • Eine vorzeitige ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags ist jedenfalls gesetzlich nicht zulässig.

    Ich vermute, die NRW-Verträge sind wie die Berliner:

    "Der Vertrag endet vorzeitig, ohne, dass es einer Kündigung bedarf, bei Rückkehr der vertretenden Person 14 Tage nach der Rückkehr dieser"

    Und ja, da steht Vorname und Nachname der vertretenden Person drin.

  • Ich wurde bei meiner ersten Stelle (Teilzeit) irgendwann gebeten, zur Bezirksregierung zu fahren und einen neuen Vertrag zu unterschreiben, weil die Person, die ich zunächst vertreten hatte, plötzlich wieder zurückkehrte. Dafür wurde ich statt jemand anderem eingesetzt. Ansonsten blieb alles beim Alten.

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