Und genau das ist ja auch ebenso die Begründung, warum es immer noch darum geht, ob verbeamtete Lehrer nicht auch streiken dürfen, ist ja nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt worden.
Beiträge von Susannea
-
-
Lass doch mal die Kirche im Dorf! Die typische Vertretungslehrkraft hat einen Arbeitsvertrag über nicht selten nur ein Schulhalbjahr. Wir sprechen dann von einer Kündigungsfrist von 2 Wochen! Im Übrigen habe ich doch in #3 bereits darauf hingewiesen, dass zu den typischen Einstellungsterminen entsprechende Überleitungen explizit vorgenommen werden.
Wenn nicht explizit anders vereinbart, sind befristete Verträge gar nicht kündbar, da kann das schon ein Problem sein.
-
Wobei sich die Zahlen der erwartbaren Erstklässler relativ leicht aus Meldezetteln ableiten ließe, die 5-6 Jahre zuvor ausgefüllt wurden
Das schafft aber scheinbar irgendwie kein Bundesland, jedes Jahr sind sie nach den Anmeldungen wieder überrascht, dass die Schulplätze schon wieder nicht ausreichen

Also 2014 wurde diagnostiziert, dass es zuviele Lehrer gibt, aktuell ist ihnen klar, dass es deutlich zu wenig gibt, dann könnte sich das Problem ja erledigen (was ich eher nicht glaube). -
Wir dürfen Kinder, die nicht im Hort angemeldet sind, nicht dahin schicken.
Das ist in Brandenburg auch so, wie gesagt, in Berlin sind alle im Hort, weil der Teil der Schule ist.
-
Bei uns machen Eltern, Studenten, Oberstufenschüler (bezahlte) Hausaufgabenbetreuung und bei euch dürfen die Hort Mitarbeiter keine Hausaufgabenbetreuung machen, weil sie keine ausgebildeten Erzieher sind? Manche Regelungen muss man nicht verstehen.
In Brandenburg wird auch immer darauf bestanden, dass sie maximal dazu auffordern dürfen welche zu machen, aber eigentlich weder helfen noch korrigieren noch dazu zwingen sie zu machen

-
Ich glaube, eine ähnliche Situation hatten wir kürzlich schon einmal in einem Thread.
DA lag es aber daran, dass der Antwortende nicht richtig gelesen hatte, denn da stand explizit, dass es um meine Kinder ging (denn nach denen war ich gefragt worden).
-
*kopfkratz* Kannst du mal den Beitrag verlinken, wo du geschrieben hast, dass du als Elternvertreterin schreibst.
"Beide Varianten anführen" ist was anderes und führt evtl. erst recht zu Verwirrungen.

Nee, kann ich leider nicht, denn der scheint nicht abgeschickt worden zu sein. Daher tut es mir leid, dass ich da wohl von falschen Voraussetzungen ausgegangen bin.
Und nein, beide Varianten führen, wie in meinem letzten Beitrag in der Regel nicht zur Verwirrung (wüsste auch gar nicht, warum). -
Ich glaube, bei Susannea ist es alles organisiert mit dem Hort. (Wohl bundeslandabhängig.)
In Berlin ja, da gehört das Personal des Hortes ja zur Schule und jedes Kind hat Anspruch auf Betreuung kostenlos von 7:30-13:30 Uhr, daher kann es dort auch nichts kurzfristiges geben, denn die Zeit ist abzudecken, egal wie.
In Brandenburg ist es etwas schwieriger, dort streikt morgen z.B. der Hort und die Schule ist damit überfordert, denn der Hort will nicht dafür verantwortlich sein, dass jedes Kind einen Zettel abgibt (müssen sie beim Streik auch sicherlich nicht).
Sie haben netterweise gestern darüber informiert und darum gebeten die Schule zu informieren, wer abholt usw.
Aber ja, bei Unterrichtsausfall schickt eben die Schule einfach in den Hort (und das meist nicht wie rechtlich korrekt frühestens ab 11:30, 12:30 oder 13:30 Uhr, sondern meist irgendwann, was natürlich zu Unmut führt.
Aber sie sind ja angeblich auch nicht zuständig für die Betreuung bei Freistunden, wenn die durch ihren Stundenplan z.B. vor Religion entstehen. Ist schwierig. -
Wenn Kinder übrig bleiben muss der Hort sich drum kümmern, dass die erreicht werden in der Regel, in seltenen Fällen der Lehrer (weil sie ja meist in der VHG sind). Wie gesagt, Notfallmeldungen gibt es nicht. Und ja, per Mail.
Ich habe gerade (denn es ging um mich als Elternvertreter) die Mail rausgeschickt, dass alle Kinder morgen nach der 5. Stunde abgeholt werden müssen (weil der Stundenplan mit 6 Stunden ist und nicht stimmt und der Hort streikt).
Wenn dann Kinder übrig bleiben kümmert sich der/die KollegIn der letzten Stunde bzw. die Sekretärin. Aber ja, ich kenne diverse Situationen, wo dann auch die Elternvertreter einzelnen hinterhertelefonieren, wenn sie von denen Nummern haben oder andere bitten diesen Bescheid zu geben, klar.Die Schule hat sich übrigens einen Zettel zum Schuljahresbeginn ausfüllen lassen, was mit den Kindern geschieht, ob die Heimgehen dürfen, ob angerufen werden muss usw.
Ansonsten läuft es zumindest bei uns über Zettel, aber für kurzfristig gibt es eben keine Lösung(wobei in Berlin auch kein Kurzfristig notwendig ist). -
Verstehe ich nicht. Es ist nicht Aufgabe der Elternvertreter solche wichtigen Informationen an die Eltern zu bringen, sondern der Schule. Oder stehe ich auf dem Schlauch?
Ja scheinbar, natürlich ist es Aufgabe der Schule, dauert aber eben. Geht natürlich im Schneeballsystem viel schneller.
Machen wir in der Schule auch so, dass wir an die Elternvertreter das weitergeben und die weiter informierenFrüher hat man das mit einer Telefonkette gemacht, da hat auch nicht die Schule jedes Elternteil angerufen,
-
Mh, macht ihr das echt so kompliziert?
Ich hab bisher immer die Telefonliste mit der Hauptnummer vorbereitet, die Eltern dann gefragt, ob sie Zustimmen, dass diese ausgetauscht wird, die Nummer dafür dabei kontrollieren lassen und bei Zustimmung dann die Liste ausgeteilt. Haben bisher immer alle zugestimmt und fanden das gut. Vielleicht liegt es auch an meiner Klientel.
Wie gesagt, das wollten sie bei uns nicht, sondern lieber nur Emailadressen.
-
Ansonsten machen sich die Eltern von selbst eine whatsapp-Gruppe.
Wie ich eben sagte, genau das haben einige andere Eltern verweigert.
Schoolfox oder andere gibt es nicht. Also da kann nichts schnell gehen. Es muss jeder einzeln dann angerufen werden. Klar, sind "nur" 300 Schüler, aber das dauert eben trotzdem
-
Wir haben auch nur gute Erfahrungen gemacht, die Kinder wechseln sich ab, also ist auch nicht mit vorgeführt dabei.
-
Ich sehe jetzt nicht den Zusammenhang zwischen einer Weigerung, irgendwelchen Privatpersonen persönliche Daten mitzuteilen und einer Schule, die ihren Informationspflichten nicht nachkommt.
Die Schule kann und muss aber nicht so schnell informieren, die Elternvertreter könnten das im Schneeballsystem schon beschleunigen. Sonst dauert es eben.
-
Joah, kann im Einzelfall natürlich passieren, aber im Median ist man mit Omikron 5 Tage ansteckend.
Naja, selbst bei nur 5 Tage ansteckend ist dann die letzte Möglichkeit der Ansteckung dann erst drei Tage her.
-
Genau! So ist es bei uns auch. ICH gebe keine Daten raus. (Dann kann es ja passieren, dass jemand nur vergessen hat zu sagen, dass er / sie es nicht möchte.) Alle Eltern, die auf eine Liste möchten, geben ihre Daten persönlich an.
Haben sie, aber wir haben sie die nicht zweimal aufschreiben lassen, sondern nur einmal

-
Ich kenne es so, dass man fragt, wer auf die Liste möchte und diese Personen schreiben dann eben ihre Kontaktdaten auf. Wer es nicht möchte, trägt sich nicht in die Liste ein...
Genau so machen wir das auch immer. BZw, haben wir gefragt, ob jemand was dagegen hat (unabhängig von der Adressenliste), dass die Elternvertreter von der Klassenleitung alle Emailadressen für den Klassenverteiler erhält und so haben wir das dann auch gemacht. Adressenliste war genauso wenig wie Whatsapp-Gruppe gewünscht. Macht es teilweise recht schwierig, aber wenn das eben so gewollt ist, dann ist das so. Mein Problem ist es ja nicht, wenn eben Eltern nicht schnellgenug den sofortigen Unterrichtsschluss usw. mitbekommen oder das die Kinder alle persönlich abgeholt werden müssen usw.
-
Ich würde in deinem Fall alles dafür tun, um die Verbeamtung zu schaffen.
Der Familienzuschlag beläuft sich mit 4 Kindern ja wesentlich höher als 1000€, je nach Wohnort. Bei mir wären es z. B. 2800€ Brutto mehr jeden Monat! Die Neuregelung, dass der Familienzuschlag für Beamte derart krass an die Anzahl der Kinder gebunden ist, verschärft die Gehaltsschere im Lehrerzimmer massiv. Das kann doch nur zu Dauerfrust führen. Angestellte Lehrkräfte sollten ohnehin stärker für sich einstehen und die zum Himmel schreienden Ungerechtigkeiten bekämpfen!
Ich finde diese Verallgemeinerung immer völlig unpassend. Klar ist z.B. hier, dass ich nur durch die drei Kinder überhaupt als Beamter das Geld bekommen würde, was ich jetzt als Angestellte bekomme. Aber Beamtentum hat ja auch so einiges an Nachteilen, deshalb kann man das einfach gar nicht so beantworten, nicht umsonst bietet die GEW z.B eine individuelle Beratung für jeden in Berlin jetzt an, ob sie die Verbeamtung und der Antrag darauf lohnt bzw. ob das sinnvoll ist oder nicht.
-
Ist bei uns an der Schule auch so, wenn ein Corona-Fall auftritt, 8 Tage und wenn dann keiner mehr auftritt, kann man wieder gehen
Naja, aber nach 8 Tagen ist der aktuelle ja evtl. noch gar nicht weg, sondern durchgängig und ansteckend in der Schule, das passt also zu den aktuellen Bestimmungen dann auch nicht mehr
-
NRW
Ich habe mich beim BAD diesbezüglich erkundigt. Die Ärzte des BAD sagen folgendes:
Tritt in der Schule ein Covid 19 Fall auf, so besteht ein Beschäftigungsverbot für 8 Tage. Egal ob Schüler oder Lehrer. Das setzt natürlich voraus, dass die auch als Covid Fall bekannt wird. Die Dunkelziffer bleibt dabei unberücksichtigt.
8 Tage nachdem der positive das letzte Mal in der Schule war? (Aktuell darf er ja leider durchgängig zur Schule gehen) oder nach dem erstmaligen Auftreten?
Werbung