Beiträge von Susannea

    Ja. Aber wenn Montag und Mittwoch getestet werden, kann man sich auch am Montag und Mittwoch anstecken.

    Ich möchte ungerne in den Gesang von Nymphicus einfallen .... aber das liest sich ein wenig wie "kontrollierte Durchseuchung der Kinder, weil die Durchimpfung der Kinder noch in den Sternen steht." Irgendwie.

    Mir persönlich ist eine 60%-Sicherheit am Präsenztag lieber als eine 0%-Sicherheit am Präsenztag. Wissen im Nachhinein ist zwar auch nett - es hilft nur weder Lehrern noch Schülern. (Und wenn man davon ausgeht, dass die Familien sich eh zu hause kaum isolieren können, hilft das Wissen auch den Familien nicht.)

    Und vor allem machen dann die Regelungen einiger Bundesländer, wo nur negativ getestete Personen überhaupt die Schule betreten dürfen keinen Sinn.

    DAmit dürften dann alle erst Dienstag in den Unterricht.

    Schau mal, was mich in solchen Situationen aufgebaut hat, ist, dass man nicht vergessen darf, dass Ärzte mit FFP3 und FFP2 auch auf Intensiv arbeiten oder sogar intubieren. Wenn die Maske dicht sitzt und man zur Nummer sicher eine Brille trägt, sollte man eigentlich, selbst wenn Superspreader im Raum ist, davonkommen. Im pharmazeutische Interventionen Thread gibt es auch ein paar Nahrungsergänzungsmittel, die "wohl" das Ansteckungsrisiko dämpfen.

    Ich kenne mindestens eine Kollegin, die sich aber genau mit den Voraussetzungen in der Schule infiziert hat.

    Ich habe meiner Versicherung bereits den Exmatrikulationsschein geschickt - komisch... habe der KK gerade eine Mail geschrieben..

    Was ist der Unterschied zwischen der freiwilligen Versicherung und pflichtversciherung?

    Freiwillige Versicherung bedeutet, dass du einzeln Beiträge direkt an die Kasse zahlen musst, bei der Pflichtversicherung wird es direkt vom Gehalt einbehalten und das abhängig vom Gehalt.

    Ich kann ja wirklich 1a begründen, dass ich voll zurückkehre, weil er den Rest der Elternzeit nimmt!

    Die Begründung ist aber falsch, denn ihr habt jeder 3 Jahre Elternzeit, du musst also begründen, dass er den Rest der normalen Elterngeldmonate nimmt und deine damit vollumfänglich beendet sind.

    Normal deshalb, weil euch somit die Chance offen bleibt, dass ihr noch Partnerschaftsbonusmonate nehmen könnt, wo ihr beide parallel Teilzeit arbeitet (die Variante soll ja sehr viel einfacher werden und flexibler)

    Hier muss generell zum Betreten des Schulhauses getestet werden, total bekloppt, so muss z.B. meine Tochter für die KLassenarbeit, die sie alleine in einem Raum schreibt getestet sein und ich mir heute die Tests auf der Straße anreichen lassen, weil ich ja ohne Test das Schulhaus auch nicht betreten darf

    Ansonsten hat die Schule meiner großen geschrieben, dass zumindest in der ersten Woche in der Schule getestet wird, wer dies nicht tut, muss nach Hause und die Eltern gucken, wie sie an die Testkits kommen. Finde ich gut. Die Frage aber, ob sie das generell so machen, will mir die Klassenlehrerin aber nicht beantworten sondern verweist mich an die Schulleitung.

    Nunja, egal, letztendlich interessiert mich dann ja ihre Meinung zu unserer Regelung (bleibt es bei Tests in der Schule darf das Kind gehen, sonst bleibt es weiterhin zuhause) auch nicht.

    In dem Falle, wo jemand z.B. 12 Monate Elterngeld bezieht und dann aber noch 1 Monat und 3 Tage unbezahlt zuhause bleibt, weil danach eh die Sommerferien anfangen und er die aber voll bezahlt haben will z.B.

    Es bleiben doch viele Eltern auch ohne Elterngeld komplett zuhause und gehen nicht erst nach 3 Jahren wieder, sondern genau dann, wenn die Eingewöhnung im Kindergarten abgeschlossen ist z.B.

    Ahh ok, ich verstehe... Naja, bei mir wird es nicht das Ende der Elterngeldmonate sein, da ich ja nur ein halbes Jahr einplane, um den Rest meinem Partner zu überlassen. Da muss ich mich wohl oder übel nach den Ferien richten und spätestens 6 Wochen vorher wieder da sein - gibt ja auch schlimmeres :_o_)


    Vielen Dank für eure Erfahrungen! <3

    Doch, es ist das Ende deiner Elterngeldmonate, du bist ja nicht gezwungen, dass du 12 nimmst und er nur zwei. Wenn also deine Zeit abgelaufen ist mit den Elterngeldmonaten abgelaufen ist, musst du dich nach keinerlei Ferien richten!

    In meinem jedenfalls halten sich die allermeisten an die Kontaktbeschränkungen.

    Tun wir auch und trotzdem treffen wir meine Eltern regelmäßig, denn die betreuen vollkommen Regel-Konform meine Kinder während ich arbeite.

    Kinder sind unter 14, ich bin eine Person, also alles tutti, wenn wir da sind und nach der Berliner Verordnung sogar mit meiner 14 jährigen bisher.

    >Hier ist ab heute Prio 3 geöffnet (jedenfalls alle Lehrer, Feuerwehr, Vorerkrankte und Alter), nur Termine gibts deswegen trotzdem keine. Immerhin habe ich für meinen Mann nach 100 Versuchen einen Vermittlungscode generieren können um dann keinen Termin angezeigt zu bekommen.

    Ich stelle mir nun die Frage, ob ich als Beamtin verpflichtet bin, meine Kinder in die Notbetreuung des Kindergartens zu schicken, um selbst den Unterricht der 10er vor Ort zu gewährleisten?!?

    Nein, bist du definitiv nicht, aber außer in NRW bekommst (wenn du da also nicht nur unterrichtest, sondern auch wohnst, dann hast du sie) du in der Regel die zusätzlichen Kindkranktage nicht und ob dein entsprechendes Beamtenrecht vorsieht, dass du bezahlt freigestellt werden kannst zur Kinderbetreuung müsstest du auch nachlesen.

    Zusätzliche Kinderkrankentage - Antworten auf die wichtigsten Fragen - Nachrichten - WDR

    Ja und? Dann schlaf doch woanders:sofa: Der Punkt ist, dass eine Wirkung der Maßnahme da ist, wen interessiert es, was man tun könnte?

    Nee, die ist eben hier überhaupt nicht da. Schön, wenn sie bei euch wirkt, hier nicht.

    Weil sie eben wie gesagt unsinnig ist, so wie sie formuliert ist. Um Wirkung zu erzielen muss man sie sinnvoller formulieren, dort ist hier bei uns in der Landesverordnung nun immerhin rausgenommen worden, dass man innerhalb der Ausgangssperre raus darf um jemanden beliebigen zu besuchen, aber auch so ist sie immer noch nicht sinnvoll und wird die, die man damit beschränken will so gar nicht treffen!

    „Nach der Neuregelung dürfen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Kreis oder einer Stadt Menschen ab 22 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen.“

    https://www.tagesschau.de/inland/bundesr…bremse-109.html

    Was ist da bitte schön misszuverstehen? Damit sind Übernachtungen doch - formal zumindest - ausgeschlossen.

    DAs ist aber nicht der Gesetzestext, denn der sagt genau etwas anderes.

    Aber es gab eh wegen diverser ungenauer Zitate in der Zusammenfassung und in den Medien schon genug Verwirrung. Z.B. Kindersport, in der Zusammenfassung steht bis 14 Jahre (somit dürften 14 jährige teilnehmen, im Gesetzestext steht aber bis zum vollendeten 14.Lebensjahr, somit gilt es nur bis einschließlich 13 Jahre!)

    Der Gesetzestext hingegen sagt nämlich

    Zitat

    . der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt;

    Daran ist eben gar nichts misszuverstehen, Übernachtungen, die nicht touristische Natur sind, sind somit defacto erlaubt.

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