Beiträge von Susannea

    Moin,


    wie ist das eigentlich rechtlich mit den Masken im Unterricht.

    Kann mir der Schulleiter verbieten, dass ich die Schüler bitte im Unterricht die Masken zu tragen?

    Ich überlege als Risikopatient wieder in den Unterricht zu gehen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

    Bitten kannst du natürlich, aber du kannst eben niemanden zwingen.

    UNd auch da steht klar, dass das noch überhaupt nicht beschlossen ist!

    Das klingt hier schon ziemlich beschlossen:


    https://www.bz-berlin.de/berli…licht-in-berliner-schulen


    Ich vermute, dass das Modell aus Niedersachsen (und anderen Bundesländern) am Ende in den meisten Bundesländern gelten wird. Die Einschränkungen mit den Schulleitungen ist bei uns übrigens so, dass die Schulleitung prüfen soll, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann. Wenn in einer Schule aufgrund der baulichen Situation die Abstände eingehalten werden können, muss es keine Maskenpflicht geben. Wenn die Abstände aber nicht eingehalten werden können, soll es die Maskenpflicht geben. Wenn ich es richtig verstehe, hat die SL dann auch nicht die Möglichkeit zu sagen, dass sie trotzdem verzichtet.

    Sorry, aber BZ Artikel lese ich nicht mal, was da steht ist meist das Gegenteil von der Wahrheit, also nein, die Abendschau als verlässliche Quelle meldet noch keinen Beschluss und die Gewerkschaft hat es genauso mitgeteilt.

    Naja, es ist noch nichts beschlossen, es wird drüber geredet, sie vorzubereiten oder so. Schauen wir mal weiter. Hey, sind doch noch 1,5 Wochen, ewig Zeit!

    Genau so, ich glaube auch immer noch nicht, dass sie kommen wird, auch wenn die Gewerkschaften sicher Druck machen werden. Und vor allem wird ja auch nur überlegt eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit Schulleiter sie beschließen können, eine allgemeine Maskenpflicht ist gar nicht im Gespräch.

    Würde nur ein Zitat übernommen. In der Ausgangsfrage fragte ich leicht ketzerisch, ob es in Berlin/Brandenburg wirklich so ist, dass Verordnungen längerfristig Bestand gaben, da ich das aus Hessen so nicht kenne.

    Welche Begründung hätte Berlin aber die Verordnung zu ändern, es wird bereits seit 25.6. so gearbeitet (Schulhort ohne Abstand) und es ist bisher genau nichts passiert, also gibt es doch auch keine Begründung das zu ändern.

    Handys sind etwas, was man immer bei sich hat, also auch in der Schule nutzen kann, wenn dort in der App eine Nachricht eingeht. Private PCs verbleiben meistens auf dem heimischen Schreibtisch.

    Jepp und genau da lese ich nur in der Schul.Cloud und wenn jemand zwischendrin was von mir will, muss er mich anders kontaktieren. Auf mein Handy kommt das nicht (wäre auch gar kein Platz für, reicht ja nicht mal für die Sorona-Warn-App und da wäre die dann auch vorrangig vor Dienst-App).

    An der GS meines Sohnes ist es mindestens seit 5 Jahren üblich, dass die Eingangstür zu ist, nachdem der Unterricht beginnen hat. Auch vorher dürfen Eltern nur rein, wenn sie klingeln. Am Eingang prangt aus guten Gründen der Hinweis "Ab hier schaffen wir das alleine!" Stellt niemand in Frage. Warum auch, die Schulleitung hat ja schließlich Hausrecht.

    Auch hier verstehe ich nicht, warum man das wie das Maskengebot nicht durchsetzen sollte.

    Vielleicht, weil es eben keine Klingel gibt, weil wir auf unterschiedlichen Seiten Haupteingänge hatten und die Nebeneingänge gerade für das Einbahnstraßensystem aber auch brauchten.


    Schön, dass das baulich bei euch alles geht, bei uns nunmal nicht.

    Die neuerliche Maskenpflicht gilt erst seit ein paar Tagen und wurde eingeführt, nachdem die Fallzahlen anstiegen. Wenn man die Inkubationszeit einrechnet, dürften die Ansteckungen vorher geschehen sein. Außerdem lief die Virusverbreitung wohl mal wieder über Partys und Bars.

    Die Maskenpflicht gilt dort schon mindestens seit zwei Wochen wieder, die galt schon wieder, als wir noch in Österreich waren und auch die anderen Bundesländer haben sie nun wieder, erst nur Abends in Touristenhochburgen und nun wieder komplett so wie vorher

    Wundert mich, Eltern durften bei uns gar nicht rein in die Schule, bei meinen Kindern auch nicht.

    Wie gesagt, hier auch nur mit Termin bei der Schulleitung, aber selbst an das Verbot haben sich viele nicht gehalten, man hat sie immer wieder irgendwo erwischt (und wir konnten nicht an allen fünf Eingängen jemanden durchgängig stehen haben).

    Naja, bei uns ist es anders. Wir haben das im Kollegium so besprochen, dass es doch gut wäre, in bestimmten Situationen (Gang, Pause, wenn man sich jemandem nähert) eine Maske zu tragen. Es ist ziemlich normal geworden.

    Ja, das wurde bei uns auch besprochen, aber als klar war, dass am 25.6. der Abstand im Hort und Schule fällt, da wurden es immer weniger.

    Ist das in Berlin so? Das eine geänderte Verordnung dann lange Bestand hat? Sowas ist mir in Hessen in letzter Zeit ehrlich gesgat unbekannt... Hier gibts dauernd irgendwelche Änderungen...

    Ja, das ist so, es gibt meist nur Ergänzungen und nachdem die eine Verordnung ja Berlin um die Ohren geflogen ist, denke ich auch nicht, dass sie sich auf Maskenpflicht in Schulen oder so einlassen werden.

    Wieso soll das in Berlin nicht funktionieren und rechtlich nicht möglich sein, wenn es im Süden doch geht?

    Wer hat denn die Pflicht bei euch verkündet? Soviel ich weiß ist auch dort keine Pflicht möglich.

    Das Problem ist, eine Pflicht ist nur zulässig, wenn es in der Verordnung steht, sonst bleibt es immer freiwillig und die Verordnung schließt die eben explizit aus in der Schule, also wird es keine Pflicht geben.


    Susannea : Die Maskenpflicht soll verhindern, dass sich das Virus in der Schule klassenübergreifend ausbreiten kann. Also nicht von der ersten Klasse auf dem Flur auf die vierte Klasse überspringt. Außerdem sollen damit die Lehrkräfte geschützt werden. Also wenn jemand im Unterricht nach vorne kommt, setzt man die Maske auf.

    Aber meine Frage hast du schon verstanden, oder?!?


    Die Antwort geht ja schon wieder deutlich dran vorbei.


    Und nein, bei uns haben sich weder Kollegen noch Kinder wirklich daran gehalten und Eltern schon gar nicht (obwohl die ja eigentlich sogar ein Betretungsverbot der Schule hatte,, aber trotzdem sind sie mir dann im Schulhaus begegnet, weil man doch nicht verlangen kann, dass sie außen rum laufen, der Weg ist doch "viel" weiter.

    Es geht ja auch nicht um sprachtherapeutischen Unterricht. Es geht um Flur, Schulhof und eventuell bei direktem Kontakt mit Lehrern. Es ist doch klar, dass es da Situationen gibt, wo es Ausnahmen geben muss. Aber diese grundsätzlich negativen Erfahrungen gab es bei uns nicht. Bei uns haben die Kinder auch vor den Ferien schon mit Maske auf dem Schulhof gespielt.

    Aber wie solltest du in Berlin und Brandenburg da eine Maskenpflicht begründen, wo es doch keine Abstandsverpflichtungen mehr in den Schulen und Kitas gibt. Kannst du nicht, also kannst du nur freiwillige Sachen und da wird nicht viel kommen bei den Eltern, dass die Kinder sie tragen sollen.

    Das hast du aber leider am Anfang nicht geschrieben. Dann kannst du dich nicht beschweren, falsch zitiert zu werden

    Doch, weil du einfach es aus dem Zusammenhang gerissen hast, wenn man berücksichtigt, worauf ich geantwortet habe, dann ist das klar ersichtlich. Und das hast du ja jetzt nicht das erste Mal gemacht.

    Du schreibst doch in deinem ersten Beitrag, dass es nicht möglich ist. Im zweiten Post schreibst du, dass du das nicht gesagt hast.

    Das ist genau das, was ich meine, du zitierst zusammenhangslos. Es bezog sich darauf, dass es nicht die ganze Zeit im Unterricht möglich ist, so wie du sagst in den Gängen und beim Laufen durch den Raum und zur Toilette ist dies natürlich möglich, sicherer wäre aber durchgängig und das ist nicht möglich und auch nicht zulässig.

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