Berlin vermeldet:
Ab dem 22. Februar gilt:
- Die Präsenzpflicht bleibt für Schülerinnen und Schüler weiterhin ausgesetzt.
- Notbetreuung in der Primarstufe (bzw. in der Jahrgängen 1-6) wird angeboten.
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 finden täglich mindestens 3 Unterrichtsstunden in festen halbierten
Lerngruppen statt, gemessen an der Klassenstärke (Unterricht wie im Alternativszenario gemäß
Handlungsrahmen 2020/21)
oder
nach schulischer Entscheidung im Benehmen mit der Schulkonferenz Unterricht in festen, halbierten
Lerngruppen und mindestens Abdeckung der Stundentafel innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtswochen (Wechselmodell).
Für die Abschlussjahrgänge an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und beruflichen
Schulen (Jahrgangsstufen 10 und 12 an Gymnasien; Jahrgangsstufen 10 und 13 an
ISS/Gemeinschaftsschulen bzw. Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt; Jahrgangsstufe 13 an beruflichen Gymnasien, letztes Ausbildungsjahr duale Ausbildung, Ausbildungsgang IBA)
entscheiden die Schulleitungen in Abstimmung mit der Gesamtelternvertretung und im Einvernehmen mit der regionalen Schulaufsicht bzw. an den beruflichen Schulen im Einvernehmen mit der
Schulaufsicht, ob diese vor Ort in der Schule in festen Lerngruppen (halbierte Klassenstärke) oder
ausschließlich im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause unterrichtet werden.
- Praktika finden nicht statt. Es gibt Ersatzleistungen.
- Prüfungen finden statt; Klassenarbeiten und Klausuren können in Präsenz geschrieben werden,
wenn die Hygienevorschriften und insbesondere ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten
werden.
- Es besteht in allen Jahrgangsstufen für das Personal und die Schülerinnen und Schüler die Pflicht, auf
dem gesamten Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auf den Freiflächen kann darauf verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
- Zusätzlich erfolgen weiterhin nach schulischer Entscheidung Präsenzangebote für Schülerinnen und
Schüler, die sozial benachteiligt sind oder keine geeigneten Lernmöglichkeiten zu Hause haben.
- Schulen und Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung treffen Regelungen in Abstimmung mit der Schulaufsicht.
- Der Haus- und Krankenhausunterricht findet in Abstimmung mit der Schulaufsicht statt.
- An Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt kann abhängig von der Lerngruppengröße auf deren Halbierung in Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht verzichtet werden.
- Abweichungen von den o. g. Regelungen sind insbesondere für die Kollegs und Abendgymnasien im
Einvernehmen mit der regionalen Schulaufsicht möglich.
Schulen organisieren, soweit wie möglich, einen gestaffelten Unterrichtsbeginn, ggf. auch in Abstimmung mit benachbarten Schulstandorten, um die Frequenzen in den öffentlichen Verkehrsmitteln und
auf dem Schulweg deutlich zu reduzieren