Verstehe ich dich richtig, dass ich (als berechtigte TZ-Kraft) einfach sagen, ich habe den Freitag frei?
Nein, du kannst sagen, du hast einen Tag die Woche frei, aber welchen kannst du in der Regel nicht sagen, es sei denn die Kinderbetreuung ist freitags nicht vorhanden, dann kannst du dies, ja.
Da man aber in der Regel die Tage nicht festlegen kann, geht das eben schon relativ gut, weil man dann entsprechend schiebt, nur der Konferenztag darf nicht der freie Tag sein. Dies ist aber eine sollte Regel, aber das ließ sich bei uns auch oft verhindern, Ein Jahr hatte ich das, weil ich nicht aufgepasst habe bei der Wahl der Tage bzw. das erstmalig einen Konferenztag gab, das ist ätzend, denn dann ist er ja nicht wirklich frei!
Und nein, Berlin hat in den meisten Schulen nur den verlässlichen Halbtag, also in der Regel in den Schulen keinen Nachmittagsunterricht und das ist z.B. der Grund, warum ich Ganztagsschulen für mich kategorisch ausschließe.
In Niedersachsen ist bei allen Rechten immer der Hinweis, dass das nur gilt, wenn keine zwingenden schulischen Gründe dagegen sprechen. Finde ich persönlich auch richtig.
Den gibt es nicht und ganz ehrlich, die werden dann auch oft konstruiert, denn eine Lösung findet sich immer, wie gesagt, das kann ja auch eine zusätzliche Kinderbetreuung sein z.B. oder die Kinder dürfen mit in die Schule in die Betreuung o.ä.