Bei uns in SN haben Lehrer Anspruch. Da die mit Kleinkindern aber eh rausgenommen wurden brauchte das niemand.
Hier (Förderschule) werden es aber langsam immer mehr Kinder in der Notbetreuung, weil die Eltern sich nicht adäquat kümmern. Und da frag ich mich seit das jemand (kodi ?) hier angesprochen hat, wie das eigentlich eine Lösung für solch gravierenden Probleme in Familien sein kann, diese paar Stunden Notbetreuung in einer Schule
Roswitha schrieb aber von Bayern und da haben Lehrer nur Anspruch wenn der zweite auch systemrelevant ist und auch keine Hochschullehrer. Und dort sind Rechtsanwälte und Richter nicht systemrelevant, was macht man also, wenn nächste Woche die Hochschulen wieder dort starten und Verhandlungen anstehen. Ich würde ja sagen, das Kind mit in den Gerichtssaal nehmen, bis ein Richter da mal ein sinnvolles Urteil dazu trifft.