Heute haben die Kultusminister doch schon getagt und es gibt doch schon Ergebnisse, bis zu den Sommerferien sollen alle Schüler zumindest tageweise wieder Schule gehabt haben.
Beiträge von Susannea
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Mit dem Papa alleine lassen, wenn der arbeiten muss, geht nicht, aber mit dir alleine lassen, wenn du arbeiten müsstest, geht schon?
Ja, der Unterschied sind zum einen 16 Stunden Arbeitszeit in der Woche und das ich eben wirklich flexibel bin mit meinen Terminen und es dort eben auch um deutlich weniger Geld wenn geht. Das ist bei ihm nicht gegeben, außerdem sage ich noch mal, er ist eben ein Mann, er merkt einen Teil der Dinge eben nicht. Zumal ich eben bei den Kindern auf der Etage sitze und er zwei Stockwerke tiefer.
Ich bin gespannt, denn ja, Oberhavel hat den Zusatz im Gegensatz zu der Brandenburger Verordnung mit dem HO eingefügt, ob das zulässig ist, fraglich. Dann ist die Kita total leer, heute waren zwei Räume belegt, statt 9 Räumen. Da sollte also noch genug Platz sein (und auch Personal, wenn ich höre, sie arbeiten immer umschichtig), meine Schulleitung hätte mich gerne ab 11.5. wieder in der Schule, auch wenn ich sonst nicht in den 5. Klassen bin, aber die sind so groß, dass man dreiteilen muss, also noch Fachlehrer dazu holen muss, aber sie sagt ganz klar, das geht nur, wenn es eine Lösung für die Kinderbetreuung gibt, sonst bleibe ich zuhause.
Also ähnlich, wie ich das eben auch sehe. Wir beantragen jetzt erstmal die Notbetreuung und dann kann man gegen die Ablehnung vorgehen bzw. damit den Schulrat usw. einschalten.
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Es geht nicht um eine Befreiung, sondern einen Ausschluss. man will euch nicht haben an der Schule, so lange ihr 'rumniest.
FAlsch, du willst uns nicht haben! Die Schulleiter, KOllegen und Schüler meiner Schule sicher schon.
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Darfst du, Wollsocken.
Und ich darf es lächerlich finden, wenn sich jemand wegen Zugluft vor einer Dienstverpflichtung befreien lassen will, aber andere Gründe lächerlich macht.
Und ich darf beide Begründungen für eine Befreiung lächerlich finden.
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Müsst ihr eigentlich die Betreuungsgebühren weiterzahlen? Wie ist das bei euch?
Nein, zumindest der April ist gebührenfrei, März mussten wir voll bezahlen bisher. Bei uns sind es auch "nur" die Essensgelder bei dem Kleinen und bei der mittleren ist das der komplette Hortbeitrag inklusive Essen.
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Und was ist mit den Kindern Ü3, die darüber hinaus wie hier in NRW sehr üblich ein (halb)offenes Kitakonzept gewohnt sind?
Das es das in naher Zukunft nicht mehr geben wird mit offenem Konzept haben ja schon diverse Leute ausgesprochen. Es läuft definitiv auf feste Gruppen hinaus.
Auch der Schlüssel bei den Ü3 Kindern sollte nicht so weit daneben liegen (hier ist er glaube ich 10), wenn du dann Risikokinder und Kinder mit nicht arbeitenden Eltern zuhause lässt, dann kommt das meist hin. Und ja, dann ist es eben wie in der Schule, es gibt keine langen Zeiten mehr, sondern eben nur Halbtagskita z.B. erstmal. Wir machen am Montag auch nur mit 4h täglich pro Kind die Schulen auf, Hort findet nicht statt.
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Dann habe ich kein Problem mit der Kinderbetreuung, ich kann ja eh im Sommer mit einer Gräserallergie und jetzt einer gegen Frühblüher dann nicht in die Schule

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Phil, aber der Betreuungsschlüssel der offizielle ist bei Kinder U3 z.B. in vielen Bundesländern bei 7, also ist das gar nicht so abwegig, nur dass die Kitas oft aus Raumersparnis dann zwei "Gruppen" zu einer machen mit zwei Erziehern z.B.
Wenn man bei uns z.B. eben die ganzen Kinder von Eltern, die nicht arbeitend zuhause sind, erstmal rausnimmt, dann könnte man mit solchen Zahlen schon hinkommen.
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Vielen Dank für Deine Antwort. Mit "Antrag nachträglich noch abgelehnt werden" meinte ich übrigens tatsächlich, ob er noch vom Schulamt abgelehnt werden kann (also nicht, ob ich ihn noch zurückziehen kann) - ich weiß nicht, ob das so deutlich hervorging.
Genau das hatte ich so verstanden und das Schulamt darf den Antrag nur bis 4 Wochen nach Antragstellung ablehnen, danach gilt er z.B. ohne Antwort auch automatisch als genehmigt, eine Genehmigung zurückziehen geht gar nicht.
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Und was ist mit den Beschäftigten in Kita und Grundschule? "Durchseuchung" mit dem Ziel, dass sich die "Spreu vom Weizen" trennt, oder anders gesagt, Kollateralschäden können schon mal passieren?
Darf jetzt jeder A.... seine Meinung äußern?
Das begründet er damit, dass nicht erwiesen ist, dass Erwachsene sich bei Kindern anstecken können
Dann wären nämlich die Kinder kein Risiko für das Personal. -
Aber auf Nachfrage wurde ja irgendwie untersagt die Schulen zu öffnen, die Idee von dir bestand nämlich wohl auch.
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Wenn ich das richtig verstanden habe, eben nach dem Urteil nicht, weil damit ja wieder einige früher als andere in der Schule wären. Hessen steckt da gerade in einem ziemlichen Dilemma.
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https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressem…cht-aufgenommen
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/schulpflicht-z-t-außer-kraft-gesetzt
Hat was damit zu tun, dass in Hessen die Schulpflicht ja bisher gar nicht außer Kraft gesetzt war, sondern nur ein Beschulungsverbot vor Ort bestand. Daher passen die Begründungen gar nicht, zumal der Antrag ja gestellt wurde mit einem "ich fühle mich übervorteilt".
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Sie will also kommen, aber die Schulleitung lässt sie nicht - gute Schulleitung. Manchmal brauchen Kolleginnen halt den Hinweis, dass sie auf sich achten.
Jepp, sie haben dann mit ihr ausgehandelt, sie darf dann kommen, wenn ihre Klasse kommen sollte (1-3), bis wir da sind, da wir ja bei 6 anfangen, kann das dauern oder evtl. schon Ferien sein

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Interessant. Ich habe in NRW das explizite Verbot, mit vor die Schüler zu stellen. Ich soll im Büro sitzen bleiben. Auch ohne ärztliche Rücksprache.
kl. gr. frosch
Mir hat gerade eine Kollegin erzählt, sie hat einfach den Wisch unterschrieben und trotzdem lässt die Schulleitung sie erstmal nicht

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Keinerlei, denn jedes Gericht kann anders entscheiden.
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Funktioniert nicht und wie gesagt, gilt und galt ja glücklicher Weise nur für Hessen. Ich kenne das Urteil und habe lange nicht mehr eine so bescheuerte Begründung gelesen.
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Ja, hier kommen sie bisher.
Diese unsinnige Entscheidung gilt ja glücklicher Weise nur für Hessen.
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Berlin will Montag mit den 6. Klassen beginnen, Brandenburg auch, dann am 11.5. die 5. Klassen. Ist ja eigentlich ähnlich wie bei euch. Also mal abwarten.
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In Niedersachsen könntest du 6 Wochen Sonderurlaub bekommen bei vollen Bezügen, ab 6 Wochen reduzieren sich dann die Bezüge, falls der Sonderurlaub verlängert wird. Bezug:
§ 11 Abs. 2 S. 1 der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung für Lehrkräfte
Laut Auskunft unseres Ministeriums greift im Moment dieser Paragraph für Eltern mit minderjährigen Kindern.
Wir sind leider in Berlin fast alle angestellt. 10 Tage werden und bezahlte Freistellung gewährt und dann soll es eigentlich auch möglich sein evtl. im HO zu bleiben. Einfach mal abwarten, bei uns gehen ja Montag erst die ersten Schüler wieder hin, da werde ich 100%ig nicht gebraucht. Und dann mal sehen. Wie gesagt, eigentlich auch nicht mein Zirkus, sondern der meines AG.
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