Beiträge von Susannea

    In Brandenburg haben die Schulen einen Hygieneplan zu erstellen und umzusetzen.

    Aus dem Gesetz ergeben sich für Schulen und Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche bzw. deren Leitungen insbesondere in den §§ 33-36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Verpflichtungen. Nach § 36 Abs. 1 IfSG sind Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Der Hygieneplan muss hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig überprüft und ggf. verändert oder ergänzt werden und auf organisatorische und baulich-funktionelle Gegebenheiten der Einrichtung abgestimmt sein. Außerdem muss er für Beschäftigte jeder Zeit zugänglich und einsehbar sein. Beschäftigte von Schulen und Ausbildungseinrichtungen müssen regelmäßig über die festgelegten Hygienemaßnahmen belehrt und dies schriftlich festgehalten werden

    https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulen…an-fuer-schulen

    Nach unserem schulischen Hygenieplan ginge das, was Susannea beschreibt, alles auch nicht. Da gilt dann offenbar ein anderer Plan.

    Ich unterrichte ja nicht in Brandenburg ;) Und finde aber auch in deinem Link nichts, was dem widerspricht, was ich gesagt habe.

    Klar stell das Brettspiel auf den Tisch in die Mitte, jeder auf die andere Seite des Tisches, also bei uns haben die runden Tische, die da stehen einen Durchmesser von mehr als 1,5m also hat man den.

    Und alles gemeinsam anfassen finde ich genauso wenig schlimm, wie ich Flächendesinfektion auch für unnötig halte, dann müsste man ja auch im Supermarkt alles desinfizieren usw.

    Und ja man kann Playmobil und Lego natürlich auch mit Abstand spielen klar geht das. So wie man auch mit Abstand durch einen Laden laufen kann, kommt einem nur erst komisch vorm aber sicher geht das.

    Nein, da habe ich keine Angst, mal davon abgesehen, dass das Kind ja auch im August in die Schule kommt, also nicht mehr viel kleiner ist als da die Kinder hält er eh in der Regel von allem neuen und allem lange gesehenen erstmal Abstand. Und wie habe ich gerade so schön von einem Kind gehört. Auch beim Lego spielen kann man Abstand halten.

    Und selbst wenn ist es ja bei den meisten Kindern überhaupt nicht schlimm.

    Wohnst du in Brandenburg? Dann hast du ab dem 27.04. einen Anspruch auf Notbetreuung deiner Kinder, denn ab dem 27.04. sind auch Erzieher und Lehrer als systemrelevant eingestuft. Der Anspruch entsteht in Brandenburg bereits dann, wenn nur ein Partner systemrelevant ist. Die Antragsformulare der Landkreise gehen ab heute raus.

    Ja, ich wohne in Brandenburg und nein, unsere Stadt hatte es gleich wieder geändert mit den Lehrern nachdem hier nur die Erzieher Notbetreuung gemacht haben und die wieder rausgenommen und wirklich eben nur auf Notbetreuung beschränkt, nicht auf Unterricht.

    Zumal eben hier bei uns die Stadt auch dann noch sehr viel mehr aussortiert.

    Mooooment: Wir sollten nur melden, wie viele BUT-Kinder kein eigenes Gerät haben. Unter den gemeldeten Kindern werden 9500 Leih-iPads verteilt. Man darf gspannt sein.

    DAszu hätte man uns dann auch das Schreiben schicken müssen, das kam erst im Nachgang, erst kam nur folgender Satz:

    Zitat

    wir können Tablets für die BuT-Kinder bekommen.

    Bitte dringend bis morgen!!!!! Die Tabelle ausfüllen, wem ein iPad zur Verfügung gestellt werden soll.

    Es muss ein BuT-Kind sein, ich schicke ein Schreiben in einer weiteren mail.

    Da stand natürlich weder was von Leih-Geräten noch von einer Anzahl, aber auch da finde ich sollten dann evtl. auch mal die Kollegen erst noch gefragt werden, wer dringend eines braucht, bevor dann die Abschlussklassen usw. gefragt werden-

    Die Sache ist ja ganz einfach. Wenn alle Lehrer sich weigern ihre private Geräte zu nutzen, wird man reagieren müssen. Allerdings finde ich es jetzt in der Krise schon ok sich auf die BuT-Kinder zu konzentrieren. Als Lehrer ist ja eher eine grundsätzliche Sache. Die meisten werden ja private Geräte haben, die sie auch bereits als Werbungskosten geltend gemacht haben. Da müsste man halt bei der nächsten Anschaffung sich verweigern.

    Wie gesagt, deshalb fände ich dazu die Anfrage hilfreich, wer braucht eines (denn die meisten sind eben nicht alle Kollegen, wir haben einige, die nun alles über Handy machen)-.

    Obwohl wir ja erst am 4.5. wieder anfangen sollen (und ich gar keine Ahnung habe, was mich erwartet, weil ich bisher nur 1-3 unterrichte) und bei uns bisher ja nur 6/5 geplant ist, habe ich heute schon mal Kontakt mit der Frauenvertretung aufgenommen und werde genau das Problem mit ihr auch besprechen. Bei uns gab es ja anfangs einen Brief, dass die SL sicher Aufgaben für HO für die Kollegen mit Kindern finden werden, aber ob das dann nun auch noch gilt. Aber wie gesagt, da stand bei uns auch was von 10 Tagen bezahlten und dann unbezahlter Freistellung drin, aber wie das der Schule weiter hilft, keine Ahnung.

    Bisher haben wir auch immer Lösungen gefunden, manchmal mit etwas Druck, aber das trifft ja eben viele, deshalb bauen wir da evtl. jetzt schon mal insgesamt Druck auf.

    Das muss ja auch nicht abgefragt werden, der Senat kann bestimmt auch so - und viel schneller - herausfinden, wie viele Lehrkräfte Berlin besschäftigt. ;)

    Aber du denkst doch nicht, dass wenn jeder eines bekommt, denn die Zahlen der BuT-Kinder sind ja auch klar ;)

    • Ich soll ab Montag wieder 12. Klasse unterrichten, und zwar doppelt, weil mein Kurs geteilt wird.
    • Es gibt eine Dienstanweisung, die mich eigentlich bis 30.4. befreit (mit Kindern unter 12).
    • Ich habe keinen Anspruch auf Notbetreuung (so interpretieren ich es aus den Infos der Website des Kultusministeriums).

    Was mach ich nun?

    Auf die Dienstanweisung bestehen. Sollst du denn noch mehr Kurse unterrichten vor Ort? Wenn nicht, bitte darum, dass du Unterstützung von Kollegen im HO bekommst

    Kann man die Tabelle nicht abzeichnen und dann ein Foto schicken?
    Und das andere geht halt nicht, fertig. Die Schule kann sich ja viel wünschen, wenn der Tag lang ist, aber das würde ehrlich gesagt komplett an mir abperlen. Was passiert denn, wenn der Kram nicht erledigt wird? Wenns hart auf hart kommt, nichts...

    Aber du hattest ja schonmal geschrieben, dass eure Schule da etwas speziell zu sein scheint.

    Da scheint es vor den Ferien noch deutliche Ansagen gegeben zu haben, denn seit heute darf man das nun auch alles handschriftlich machen und vor allem es passiert nichts mehr und die Kinder sollen ruhig was weglassen, vor den Ferien hieß es ja, dann gibt es eine 6.


    Auch die Menge ist reduziert worden und gerade kam eine doch recht freundliche Mail der Klassenlehrerin, dass die Kollegen gerne auch über GotoMeeting mit den Kindern Stunden halten wollen usw.

    Da hat scheinbar die Rückmeldung vor den Ferien, die ja wohl dann doch ziemlich negativ und geballt kam, doch viel gebracht. Einzelne haben der Sinn der Korrekturen bzw. der Rückgabe dieser noch nicht verstanden, da habe ich gerade noch mal die Klassenlehrerin drauf angesprochen, aber ich habe das Gefühl, das könnte gehen, auch wenn ich heute nicht mehr als vielleicht 3 Stunden gearbeitet habe, aber ich war eben einfach total unproduktiv und kam nicht wieder rein, selbst die Kuscheleinheit heute Mittag mit meinem Kleinen habe ich nicht geschafft, aber immerhin hatten wir was zu Essen Musste ich nur noch warm machen), sauberes Geschirr und Wäsche.

    Mir hat letzte Woche eine Kollegin ihr Problem geschildert: sie ist alleinerziehend und hat eine fast zweijährige Tochter. Diese ist aber nicht in der Kita sondern bei einer Tagesmutter, die - verständlicherweise - derzeit keine Kinder betreut (oder vielleicht darf sie gar nicht arbeiten; das weiß ich nicht so genau).

    Was soll nun meine Kollegin machen, wenn der Unterricht wieder beginnt (bei uns am 27.04.)? Zu ihren Eltern kann sie die Kleine nicht bringen, da beide über 70 sind, und der "Kindsvater" wohnt nicht in der Nähe (muss außerdem auch zu seinem Arbeitsplatz, hat also kein Homeoffice).

    Darf die gar nicht betreuen? Hier dürfen die z.T. wieder betreuen.

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