In Brandenburg haben die Schulen einen Hygieneplan zu erstellen und umzusetzen.
Aus dem Gesetz ergeben sich für Schulen und Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche bzw. deren Leitungen insbesondere in den §§ 33-36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Verpflichtungen. Nach § 36 Abs. 1 IfSG sind Schulen und andere Ausbildungseinrichtungen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Der Hygieneplan muss hinsichtlich seiner Aktualität regelmäßig überprüft und ggf. verändert oder ergänzt werden und auf organisatorische und baulich-funktionelle Gegebenheiten der Einrichtung abgestimmt sein. Außerdem muss er für Beschäftigte jeder Zeit zugänglich und einsehbar sein. Beschäftigte von Schulen und Ausbildungseinrichtungen müssen regelmäßig über die festgelegten Hygienemaßnahmen belehrt und dies schriftlich festgehalten werden
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulen…an-fuer-schulen
Nach unserem schulischen Hygenieplan ginge das, was Susannea beschreibt, alles auch nicht. Da gilt dann offenbar ein anderer Plan.
Ich unterrichte ja nicht in Brandenburg
Und finde aber auch in deinem Link nichts, was dem widerspricht, was ich gesagt habe.