Beiträge von Susannea

    Ich hab DLRG Gold, also könnte ich problemlos irgendwo die Rettungsschwimmerin geben, aber will ich das? Vor allem - wo? Ich bin nämlich auch ganz gerne in "meinem Revier", und da ist das Meer doch recht weit weg...

    Schwimmmeister könntest du werden, wobei da Silber reicht. In jedem Hallenbad z.B. in Berlin, ist das bei euch nicht so.

    Ich könnte also trotz Bio, Mathe, Deutsch, Sachunterricht alleine schon mit dem Schwimmlehrschein problemlos einen anderen Beruf ergreifen, wenn ich wollte. ;)

    grundständige Erste-Hilfe-Maßnahmen (auch über stabile Seitenlage hinausgehend) darf man von einer Lehrkraft schon erwarten, schließlich müssen wir alle 1.Hilfe-Kurse machen (und die Sportlehrer zusätzlich noch regelmäßig auffrischen).

    Müsst ihr den nicht auffrischen außer als Sportlehrer?

    in Thüringen müssen wir alle zwei Jahre unsere Ersthelferausbildung mit einem 8 stündigen Kurs auffrischen.

    Trotzdem hoffe ich immer inständig, dass der Ernstfall nicht eintritt

    Hier auch in Berlin.

    Das Ganze soll man z.B. im Rhythmus des Bee Gees songs "Staying alive" machen.

    Ja, so wurde es bei uns auch gesagt und eben auch der Hinweis, dass aktuell offen ist, ob man beatmen muss.

    Pflaster dürfen nicht geklebt werden, wo das denn? Hier nämlich schon. Sogar Medikamentengabe ist erlaubt, aber nicht verpflichtend.

    Was wir nicht mehr dürfen ist desinfizieren, das finde ich wiederum gerade bei sichtbarem Dreck drin eine Zumutung fürs Kind.

    So, wo bekommt man da jetzt die drei Angebote her? Oder darf man so eine Antwort auch als General-Freibrief hundertfach kopiert mit zu den Akten packen und darauf verweisen, daß man genau deswegen keine drei Angebote einholen konnte?

    Dann reicht bei uns die Kopie der Katalogseiten oder der Ausdruck vom Online-Shop

    Hallo,

    ich bin in Berlin an einer Schule und wir möchten verschiedene Materialien für Mathematik bestellen, die wir uns auch schon bei BETZOLD ausgesucht haben. Nun sollen wir jeweils 3 Angebote vorlegen. Das Problem ist aber, dass ja nicht jeder Lehrmittelverlag alle Materialien führt und es dadurch nicht möglich ist, drei identische Angebote zu erhalten. Muss ich jetzt für jedes Material 3 Angebote zusammensuchen? Das ist ja eine Wochenaufgabe! Wie macht Ihr das?
    Liebe Grüße
    Kathrin

    Soviel ich weiß muss das nur bei Materialien über 50 Euro überhaupt geschehen. Bei manchen Materialien reichte es aber bisher dann zu sagen, dass es das Material nirgends anders gibt. Hat bisher immer funktioniert. Schon alleine, wenn es das nicht übers Landesverwaltungsamt gibt, ist das meist ein guter Punkt (weil du da ja ohne weitere Angebote bestellen kannst).

    Aber das dauert doch auch nicht so lange mit den Preisvergleichen. Einfach das alles aufschreiben, was du willst und drei/vier/fünf Anbieter anschreiben, du brauchst ein Angebot. Meist sind dann die Preise auch gleich noch etwas billiger als im Katalog.

    Mein Mann und ich wollen gerne zeitnah ein zweites Kind. Wir fragen uns, wie das Elterngeld für die Elternzeit des zweiten Kindes berechnet wird, wenn ich nun ein zweites Jahr Elternzeit für unser erstes Kind nehme und währenddessen in Teilzeit arbeite.

    Genauso wie ohne weitere Elternzeit, nur Elterngeld verändert etwas.

    Aufgrund der Bindung kann dir das 2 Jahr jetzt direkt verweigert werden. Im 1. Antrag musst du dich auf 2 Jahre festlegen (bin gerade zu faul die Passage rauszusuchen, guck mal hier im Forum).

    Das ist der wichtige Punkt, du hast bis zum 2. Geburtstag keinen Anspruch auf Elternzeit, also kläre das rechtzeitig, ob man sie dir gewährt.

    Weil eine GK eine "unteilbare Arbeit" ist, müssen auch die TZ-Kräfte komplett anwesend sein.

    Ist es das denn wirklich, wie gesagt, bei uns ist sie teilbar und das ist auch Berlin, die Frauenvertreterin hat gerade wieder darauf hingewiesen, dass es keine Festlegung in Berlin gibt, dass sie unteilbar sein muss, sondern es nur empfohlen wird!

    Dann müsste doch aber für den Teil, der über den Teilzeitanteil hinausgeht (also im beispiel 47%) ein Ausgleich erfolgen.

    Ja, muss es, aber dann eben z.B. eine andere Aufgabe weniger. Kein Unterricht weniger und keine bezahlte Mehrarbeit. Eine Gremium weniger kann es z.B. sein o.ä.

    Gerade weil es eine Anwesenheitspflicht für Konferenzen und Dienstbesprechungen gibt, müsste doch der Anteil, der über die vergüteten 53 % hinausgehen als Überstunden bzw. Mehrarbeit gelten. Die Schulleitung hat das bisher rigoros abgelehnt. Muss hier erneut der Klageweg bestritten werden? Welche Erfahrungen habt ihr mit Teilzeit und Mehrarbeit?

    Nein, das geht nicht, aber ich würde mal diskutieren, ob das wirklich eine unteilbare Aufgabe ist. Bei uns (auch Berlin) sind nämlich zumindest Dienstbesprechungen, Fachkonferenzen usw. teilbar. Teilzeitleute haben z.B. nur eine FK, Vollzeitleute 2.

    Wäre es möglich, bei Veranstaltungen anwesend zu sein, auf denen etwas beschlossen wird, dafür nicht auf denen, wo es reicht, das Protokoll zu lesen?

    Das ist eine Absprachesprachesache, ist aber in Berlin durchaus möglich.

    Wenn so ein BV erstmal steht, kann man nicht einfach doch noch Aufgaben finden, ohne es erneut prüfen zu lassen.

    Doch, der AG kann jederzeit das BV aufheben, wenn es eines wegen Arbeitsplatzbedingungen ist und eine Ersatztätigkeit benennen, er kann aber nicht im BV eine Ersatztätigkeit erteilen. Daher ja mein Rat den AG zu fragen, ob er überhaupt nach Ersatztätigkeiten sucht (denn nur dann wird er es evtl. aufheben) oder ob er eh einfach nur die Zeit ablaufen lässt.

    Dann ist es also quasi der Fehler des AG, ein umfassendes BV auszusprechen und nicht im Vorfeld zu prüfen, ob es Alternativen gibt.

    Meist ist das kein Fehler vom AG, sondern für ihn die kostengünstigere Variante, weil er dann ja nicht zahlen muss.

    Dein Argument klingt so, als würde es nur für Angestellte gelten, bei denen die Ausgaben dann wohl von der Krankenkasse erstattet werden. Ist das bei Beamten in jedem Fall auch so?

    Soviel ich weiß ja.

    Und, allgemeiner: Wie definiert sich denn Beschäftigungsverbot

    Ein BV bedeutet, dass der AG den AN oder die Beamtin nicht beschäftigen darf, wenn sie sie damit einer Gefahr aussetzt. Ist sie der Meinung, sie hat keine gefahrlose Beschäftigung, dann schickt sie diejenige ins BV bei voller Bezahlung.

    Wenn es aber sozusagen auf eine bestimmte Tätigkeit beschränkt ist (z.B. alles, was Kontakt mit Schülern bedeutet), würde das ja heißen, dass die Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung steht, oder?

    Ja, der AG darf Ersatztätigkeiten anbieten, aber viele AG tun dies nicht, sondern schicken die Leute ins vollständige BV, dann kann da auch keinerlei Arbeitsleistung verlangt werden oder das BV muss erst widerrufen werden.

    Dürfte eine Kollegin im BV freiwillig anbieten, Korrekturen zu übernehmen? Bei Mutterschutz und Krankschreibung ist ja nicht mal das möglich.

    Nein, der AG darf sie im BV nicht beschäftigen. Aber nach dem neuen MUSchG kann man die Überprüfung des BVs verlangen und eben solche Ersatztätigkeiten anbieten.


    Ich dachte, der Arbeitgeber erhält die Ausgaben zurück für gesetzlich versicherte Angestellte - über die gesetzliche Krankenkasse. Bei Privatversicherten kommt irgendwie eine Verknüpfung ins Spiel zu den Empfängern der Renten- und Sozialversicherungsbeiträge.

    Nein, dies gibt es auch für Mitglieder der PKV, wird dann über die letzte GKV ausgezahlt.

    Du könntest ja trotzdem arbeiten.

    DAs darf sie nur, wenn der AG sie nicht ins BV schickt und ihr eine Ersatztätigkeit gibt, denn sonst bekommt er ja die Ausgaben für sie wieder. Also ihre Arbeitskraft nutzen obwohl er sie ins BV geschickt hat, ist nicht erlaubt.
    Das entscheidet also der AG, ob sie arbeitet oder sie kann beantragen, dass sie das trotzdem will, aber einfach so trotz BV arbeiten geht nicht.

    Dementsprechend ja der Hinweis mit dem AG zu klären, ob er vor hat ihr evtl. noch eine Ersatztätigkeit zuzuweisen.

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