Yestoerty, bei Teilzeitkräften ist der Abrechnungszeitraum nicht der Monat, sondern die Woche.
Das ist vermutlich bundeslandabhängig, Berlin rechnet klar nach Kalendermonaten ab. Wobei in NRW wohl nicht mal die Woche Abrechnungszeitraum ist, sondern gar keine Verrechnung bei Teilzeitkräften stattfinden darf, wenn nicht die entfallende Stunde genutzt wird:
https://www.tresselt.de/mehrarbeit/#ve…-ausfallstunden