Beiträge von Susannea

    Xiam schreibt:

    Nee Überstunden werden nach dem TV-L wie bei Beamten erst ab der 4. Unterrichtsstunde bezahlt (und zwar netto wesentlich schlechter als bei Beamten, da die Angestellten auch nur das Beamtenbrutto erhalten, wo dann die viel höheren Abzüge gelten).

    Das gilt aber zumindest in Berlin nur für Vollbeschäftigte, sobald du auch nur eine Stunde reduziert hast, muss ab der ersten Stunde bezahlt werden (bzw. abgebummelt) und wird es auch.

    Welchen Vorteil bringt es denn für dich mit sich, als Beamter in der GKV zu sein?

    Mal davon abgesehen, dass ich inzwischen ja nicht mehr Beamtin bin. Kostenlose Familienversicherung der Kinder ohne wenn und aber, kein Theater mit der Beihilfe, deutlich weniger Kosten für die KK (der AG zahlt ja bei uns auch für Beamten den AG-Anteil meines Wissens nach auch) und vor allem die KK angelehnt an die Stundenzahl und nicht immer der gleiche Hohe Betrag und das ganze Theater mit kostenloser Versicherung usw. nicht.

    DA ich keinerlei Vorteile in der PKV sehe, stellt sich die Frage auch nicht wirklich bei mir.

    Susannea schreibt:

    Das ist definitiv falsch ;)

    Nö, ist definitiv in soweit richtig, dass er aufstockt auf das volle Netto-Gehalt, aber nur noch bis zu 39 Wochen.

    §22, Absatz 2:
    1Nach Ablauf des Zeitraums gemäß Absatz 1 erhalten die Beschäftigten für die Zeit, für die ihnen Krankengeld oder entsprechende gesetzliche Leistungen ge-zahlt werden, einen Krankengeldzuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwi-schen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialleistungsträgers und dem Net-toentgelt.

    da die TE in BaWü ist, wird sie mit ihrem E11, Stufe 1 ziemlich sicher nicht über die Verdienstgrenze kommen...

    Ehrlich gesagt gehe ich nicht davon aus, dass sie mit Stufe 1 eingestellt wird. Denn auch die Zeit als Beamtin muss ja angerechnet werden.

    Ändert aber nichts daran, dass die Aussage das man als Angestellter in der GKV bleiben muss, so allgemein falsch ist. Wobei du natürlich Recht hast, dass man mit E11 Stufe 1 (und auch höher) da eher nicht drüber kommt.

    Vorteile hat das Beamtentum auch bei längeren Erkrankungen. Hast du eine OP und fällst länger als 7 Wochen aus bekommst du als Angestellter nur noch Krankengeld. Blöd, wenn du zu der Zeit gerade alleinerziehend bist und die Kohle dringend bräuchtest

    Das ist definitiv falsch, denn die meisten Lehrer sind ja nach dem TVL angestellt und der stockt je nach "Dienstalter" bis zu 72 Wochen auf volles Gehalt auf.

    Als Angestellte bist du in der GKV, was Leistungsnachteile hat. Fängt damit an, dass du in der PKV überhaupt erst mal Arzttermine bekommst. (Darfst nur nicht vergessen, dass bei der Terminvergabe zu erwähnen)

    DU musst auch als Angestellter nicht unbedingt in die GKV, es gibt diverse Leute, die soviel als Lehrer verdienen, dass ihnen auch die PKV offen steht. Wobei ich keinerlei Nachteile in der GKV sehe, eher nur Vorteile.

    Oh Gott, das ist ja schrecklich. Aber das kann doch gar nicht sein, dass man dann aus der PKV nicht herauskommt...

    Ich hab meinem Versicherungsbeauftragten meine Bedenken geschrieben und er hat geantwortet mit:
    "Ja, Sie kommen sofort aus der PKV, wenn sie gesetzlich pflichtiges Mitglied in der GKV werden"

    Aber das muss man erstmal werden, sprich wenig genug verdienen (und vor allem einen Job haben) oder ALGI erhalten, aber wenn du eben als Beamter im Ref bist, damit kein ALGI bekommst und nicht gleich eine Stelle bekommst, dann bekommst du keinerlei Leistungen (ob ALGII hängt ja dann vom Familieneinkommen ab) und musst davon die PKV zu 100% zahlen.

    Das hab ich schon verstanden, wenn du zurückgehst war ich derjenige der zu Rotaviren und Pneumokokken ausgeführt hat, warum das ab einem gewissen Alter nicht mehr empfohlen wird. Das macht deine damalige Entscheidung aber doch nicht klüger, lediglich die Überlegungen zur Entscheidung heute sind damit nachvollziehbar.

    Doch, das macht es, weil es nur eine Impfung für einen sehr geringen Zeitraum gewesen wäre, die damit die Abwägung eben verloren hat und das eben nicht nur bei mir, sondern auch bei Kinderärzten, die ja nach euren Aussagen mehr Experten sind, als Leute die Impf-Empfehlungen rausgeben in Bezug auf Kinder.

    Ich verstehe nicht ganz aus welcher Position heraus ich mich über das Urteil von Fachleuten (nicht nur von Fachleuten (Ärzte), sondern von den Experten unter den Fachleuten (StiKo)) erheben sollte.

    Du weißt aber schon, dass auch die Stiko empfiehlt, meine Kinder jetzt nicht mehr zu impfen?!?

    Bzw. bei einigen Impfungen wie Rota in dem Alter gar nicht mehr erlaubt ist, weil der Impfstoff nicht mehr zugelassen ist?!?

    Und auch Experten haben unterschiedliche Meinungen, nur weil die Mehrheit diese hat, muss es nicht die richtige sein.

    Es soll tatsächlich auch Lehrer geben, die ohne Hausaufgabenheft arbeiten.

    Wenn du schon weißt, dass du nach Berlin gehst, ist der Abschluss einer PKV vielleicht unklug. Mit dem Eintritt in eine PKV geht eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht einher. Einmal befreit, ist die Rückkehr in die GKV nur dann möglich, wenn dein Einkommen als Angestellter unter 59.900 EUR brutto im Jahr fällt, das sind etwa 4.900 EUR brutto im Monat. Verdienst du mehr, nimmt die GKV dich nicht auf und du musst dich dann in der PKV bis zum Lebensende 100% versichern... und das ist richtig teuer. Besonders im Alter, wenn die Beiträge steigen. Es gibt Angestellte im Ruhestand, die weit über 60% ihrer Rente für ihre PKV aufbringen müssen und am Hungertuch nagen, weil sie nicht ans Alter gedacht haben, als die PKV in jungen Jahren mit günstigen Beiträgen gelockt hat.
    Beamte müssen sich ja erstens nur zu 50% privat versichern, weil sie beihilfeberechtigt sind, also der Dienstherr die Hälfte der Behandlungskosten übernimmt. Und zweitens werden die Beitragssteigerungen im Alter dadurch abgefedert, dass Beamte im Ruhestand sogar 70% an Beihilfe bekommen und daher nur noch 30% privat versichern müssen.

    Oder er hat nach dem Ref Anspruch auf ALGI, dann kommt er gleich raus, da er dann pflichtversichert ist.

    *Augenroll*

    Du vertauschst ständig den Bereich der Ermäßigungsstunden, die euch zustehen, mit dem Bereich der zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden.

    Kl.gr.Frosch

    *Augenroll*

    Du vertauschst ständig den Bereich der Ermäßigungsstunden, die euch zustehen, mit dem Bereich der zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden.

    Kl.gr.Frosch

    Nein, da es wie gesagt da kein Unterscheidung in Berlin gibt!

    Wenn ihr Pech habt, habt ihr euch damit selbst einen Bärendienst erwiesen, wenn Entlastungen gestrichen werden sollten, weil die bisherige Praxis etwas eigenwillig scheint. Zukünftig mehr AGs statt weniger Schwimmweg z.B...

    Häh, was haben die denn damit zu tun, die stehen ja gar nicht zur Debatte.

    DAs geht ja nicht ans Amt, sondern nur der Beschluss der Gesamtkonferenz. Und damit kann nichts gestrichen werden.

    Nicht ihr redet an mir vorbei sondern wollt scheinbar einiges nicht verstehen, weil es eben in Berlin nur einen Stundenpool gibt.

    Nein, definitiv falsch verstanden.

    Einzelveranlagung ist auf keinen Fall Pflicht, im Jahr der Hochzeit kann Einzelveranlagung, gemeinsame Veranlagung oder besondere Veranlagung gewählt werden und das würde ich mit einem guten Steuerprogramm ausprobieren, was dies dir nach Eingabe aller Daten vorschlägt.

    Susannea: wieso sehe ich gerade jemanden vor meinem geistigen Auge, der aufstampft und ruft: will nicht?

    vll solltet ihr diese festgefahrenen Sichtweisen einfach mal so stehen lassen.Oder dein PR erklärt es dir. ;)

    Friesin, mir brauch man da nichts zu erklären, weil ich es im Gegensatz zu kleiner grüner Frosch verstanden habe, denn Berlin hat keinerlei unterschiedliche Töpfe und legt damit nach dem hier vorgelegten Vorschriften das über die GK fest.

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