Beiträge von Susannea

    Gilt das wirklich auch für die reinen Übernachtungskosten? Ich hätte jetzt vermutet, dass die Unternehmen die Hotelzimmer buchen, bezahlen und fertig.

    DAs ist unterschiedlich, mein Mann musste gerade alles an Fahrtkosten auslegen, die Hotelkosten sind direkt gezahlt worden, als er in den USA war, hat er das alles selber vorschießen müssen und das dann erst später (glaube mit der übernächsten Abrechnung) wiederbekommen.

    Das ist aber in Unternehmen auch üblich. Man streckt vor und bekommt dann später Spesen wieder.

    Genau, aber die unternehmen zahlen es eben zurück, das sieht ja in der Schule oft anders aus.

    Ich bin froh, dass es "Freiplätze" bei unseren Klassentickets gibt, so ist eine Fahrt mit den ÖVP immer kostenlos für die Begleiter, wenn die Klasse das Klassenticket hat. Wobei es nun noch kompliziert wird, weil einige auch kostenlos mit dem Berlin-Pass fahren dürfen und das dann noch mehr Rechnerei bedeutet.

    Was ist denn in Mathematik in den letzten zwei Jahrzehnten dazugekommen, dass dafür keine Zeit mehr ist? Ich habe noch alle meine Mathematik-, Geschichts- (und Sachkunde-) Hefte und hab gerade mal nachgeschaut (nur den arithmetischen Teil):

    Klasse 2 schriftliche Addition und Subtraktion (nur zwei Summanden), kleines 1x1 auswendig
    Klasse 3 schriftliche Addition und Subtraktion (mehrere Summanden), schriftliche Multiplikation und Division im Zahlenraum bis 1.000, großes 1x1 auswendig
    Klasse 4 schriftliche Multiplikation und Division im Zahlenraum bis 1.000.000, Division mit bis zu dreistelligem Dividenden und Grundlagen der Bruchrechnung (nur anschaulich)

    P.S.: Jeweils nur ein Rechenweg, keine verschiedenen. :P

    Du fängst ja in der Klasse 1 mit viel weniger an, daher bist du bei allem dann später ;) Außerdem ist viel weniger Zeit, weil ja oft die Stundentafel gekürzt wurde.

    Nun gibt es erste Konsequenzen. In Brandenburg wird die Fibel-Methode zur Pflicht.

    Ich finde das richtig so.

    Naja, das ist ja dann die Frage wie das definiert ist, aber das werden die Politiker ja eh nicht verstehen, daher wird sich in der Regel genau gar nichts ändern, weil kaum jemand wirklich "Schreiben durch Lesen" in Reinform nutzt. Dann stellt man eben noch einen Satz Fibeln in den Klassenschrank und schon sind die Politiker befriedigt, anders als bisher ist der Unterricht dann aber nicht ;)

    ich finde es eher traurig, dass so viele unserer Kollegen/ Kolleginnen so unreflektiert sind...

    Welche meinst du denn bitte, die die sich an ordentliche Studien halten und feststellen, dass eben nicht alles wo Fibel draufsteht brauchbar ist?!? Und die die Kinder da abholen wo sie sind und pädagogisch ausprobieren lassen (z.B. auch mit der Anlauttabelle)?

    Im 4. Schuljahr? Also gefühlt hatte ich als Schüler die Division spätestens im 3. Schuljahr. *grübel*Am Übergang zur weiterführenden Schule stand jedenfalls das Aufschreiben von Brüchen, also der Ansatz der Bruchrechnung.

    Definitiv erst im 4. Schuljahr, 3. Schuljahr fängst du hier in der Regel erst richtig mit dem Einmaleins an, weil du das Ende Klasse 2 auch nur anschneiden kannst und bevor du dann bei der schriftlichen Division bist, die übrigens deshalb zu vernachlässigen ist, weil dafür eh jeder den Taschenrechner nutzt ;), ist eben schon 4. Schuljahr.

    Das "Ihr" bezog sich auf diese Aussage

    und das bedeutet für mich das "ihr" alle Berliner Lehrkräfte wohl dazu laut Berliner Lehrplan aufgefordert seit.Was mich etwas wundert. So eine Vorgabe habe bezüglich schriftlicher Verfahren habe ich in eurem Lehrplan nicht gefunden. Kann ich aber auch übersehen haben oder wird das bei "euch" in Berlin an der Uni gelehrt?

    Natürlich wird es so in der Uni gelehrt, weil es eben so in Berlin und Brandenburg schon bei den Kopfrechenaufgaben im Lehrplan steht.

    In den Schulbüchern werden oft die zwei am meist genutzten schriftlichen Subtraktionsverfahren vorgestellt und wir als Lehrkraft wählen EIN Verfahren aus. Wir haben in NRW und Niedersachsen diesbezüglich Wahlfreiheit welches Verfahren wir einsetzen, aber wir lehren nur EINS. Und ich würde fast vermuten, das ist in Berlin nicht anders. Zumindest habe ich von Didaktikern noch nie was anderes gehört. Aber vielleicht ist das ja eine neue Berliner Sache, die ich übersehen habe.

    Ja, hast du wohl übersehen, wird schon bei den Kopfrechenaufgaben angegeben, dass beide Varianten zu nutzen sind. Außerdem steht es bei uns im Schulinternen Curriculum und nein, bei Flex und Flo kann nicht eines ausgewählt werden, denn die Schüler werden ja in den einzelnen Aufgaben aufgefordert wie der eine oder wie der andere zu rechnen! Und rauszufinden, wer die Aufgaben gerechnet hat (anhand der Rechnung ) usw.

    Ich kenne auch niemanden, der in einem Buch, wo beide Sachen genutzt werden sagt, dass die Schüler sich nur die 1. Variante angucken sollen und die 2. nicht relevant ist z.B. (widerspricht ja auch jeglicher Didaktik, dass jeder das nehmen soll, wie er es am besten kann ;) )

    Es ist eigentlich üblich, dass die Lehrkraft sich für ein Verfahren entscheidet und das durchzieht. Für die mathematisch schwachen Kinder ist es eine Katastrophe hier immer hin und her zu springen und auch für die anderen Kinder bringt es überhaupt keinen mathematischen Vorteil mehrere Verfahren zur schriftlichen Subtraktion zu kennen. Es geht hier ja nicht um geschicktes mathematisches Rechnen sondern um einen Algorithmus, die beide Vor- und Nachteile haben.

    DAs ist zumindest weder in Berlin noch in Brandenburg allgemein üblich, nach den Lehrbüchern scheinbar auch in vielen anderen Bundesländern nicht, denn Flex und Flo usw. sind ja durchaus üblich und die enthalten in der Regel zwei Wege. Und ja, hier wird nach Curriculum bei uns (und auch bei meinem Töchtern in Brandenburg) Abziehen und Ergänzen gelehrt.

    Oder noch extremer: Vollzeitstelle und 1. Klasse als Klassenlehrer. Die Knirpse haben ja nur 1.-4. Stunde. Das sind dann aber, wenn sie wirklich jeden Tag 4 Stunden haben, was ich eh bezweifele, maximal 20 Stunden. Wie bekommt man da die übrigen 8-10 Stunden noch vollgepackt?

    Fachunterricht in andere Klassen?

    HIer haben die Kinder in der 4. Klasse auch manchmal 7 Stunden, dann gibt es evtl. noch Förderstunden oder Daz und dann ist nicht mehr viel übrig an Stunden ;)

    1. Daran wäre ich interessiert, hast du einen Link zum Anschauen?2. In meinem Bundesland steht im Lehrplan, dass die Kinder verschiedene Wege kennen lernen sollen. Das überfordert leistungsschwache manchmal, die leistungsstärkeren eigenentlich nicht.

    Genau, bei uns ist es sogar vorgeschrieben mehrere Wege zu machen und ich finde es gut, die Probleme haben bei uns meist die Eltern, nicht die Schüler, weil die wissen wollen, wie DER weg geht und DEN Weg gibt es eben nicht!

    Seh ich auch so.
    Ist blöd gelaufen mit den Anträgen und Fristen, aber wieso sollte man dir das Geld nicht gönnen? (Abgesehen von juristisch korrekt oder nicht..)

    Bei Angestellten gilt anscheinend auch:
    Mutterschaftsgeld - Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt bekommen Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse (§ 19 MuSchG) und einen Zuschuss vom Arbeitgeber (§ 20 MuSchG). Die Zahlungen entsprechen insgesamt dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate.

    Es wäre aber sinnvoll dann §21 auch zu benennen, wo genau die Situation drin steht:

    Zitat

    (4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar

    1. für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
    2. ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.

    Funktioniert das auch umgekehrt, so dass man für die beantragte Vollzeit bezahlt wird ohne vollzeit gearbeitet zu haben?

    Ja natürlich, bei uns gehen Teilzeitanträge immer bis zum Schuljahresende (31.7.) mein Sohn ist am 22.7. geboren, ich habe natürlich keinen weiteren Teilzeitantrag gestellt und ab 1.8. dann Vollzeitgehalt erhalten bis zum Mutterschutzende (wobei ich natürlich noch einmal darauf hinweisen musste), obwohl ich in der Tarifgruppe nie Vollzeit gearbeitet habe. Und genauso war dann auch mein Teilzeitantrag in Elternzeit bis zum Elternzeitende (21.7.) gestellt und den neuen habe ich natürlich korrekterweise erst wieder zum neuen Schuljahr gestellt, somit gab es auch da 10 Tage Vollzeitgehalt.

    Es gibt einen Passus im MuSchG der besagt, dass bei nicht nur vorübergehenden Änderung (wobei damit also eigentlich alle Regelungen gemeint sind, die schriftlich fixiert sind), wird der AG-Zuschuss (oder bei Beamten eben die Bezüge) dann nach der vertraglichen Arbeitszeit bezahlt, nicht nach der vorher geleisteten.

    Wie bereits erwähnt, bin ich davon ausgegangen, dass meine Bezüge (also die, die ich vorher hatte) fortgezahlt werden. So absurd ist der Gedanke ja wohl nicht.

    Doch, ist er, weil es eben ganz klar anders um Gesetz nachzulesen ist.

    Wenn der Herr vom Regierungspräsidium recht hat, dann ist's halt so und ich habe mich geirrt.

    Ja, der hat Recht, denn ja, du willst den Antrag ja nur zurücknehmen, um mehr Geld zu erhalten.

    Bei euch geht sowieso alles immer super.

    Nein, geht es gar nicht. Und ja, es mag durch keine Abschlussarbeit und nur einen Prüfungstag und keine vorherige Benotung bei den Unterrichtsbesuchen bei uns einfacher sein, aber das kann man sich in den jeweiligen Bundesländern vorher ansehen und ja, auch die Kinderbetreuungsplätze gibt es hier mit etwas Druck recht problemlos ab 8 Wochen, aber auch das ist bekannt, je nach Bundesland, wo es Probleme gibt (in Berlin z.B. ist das ja auch schon deutlich problematischer).

    Aber wichtig ist eben zu wissen, dass man im Ref Anspruch auf ALGII hat, wenn man mit Familie eben nicht auskommt.

    Und das das alles nur geht, wenn ein Partner mitzieht. Das klappt bei uns glücklicher Weise sehr gut, so wie jetzt. Ich gehe und alle drei Kinder liegen noch in den Federn, da ist er für zuständig.

    Der Dienstherr wird dir fürs Ref wohl kein Auto oder Taxi zur Verfügung stellen. Merkwürdiger Einwand. Soll ich es tatsächlich erklären?Normale Wege gibt es ja (meistens). Einige Wege, die mit dem Auto 20 Minuten dauern, dauern öffentlich über eine Stunde. Was dann mit der Bringzeit der Kitas nicht vereinbar ist.

    Ging bei uns einfach in dem mein Mann aufs Auto verzichten musste oder das Kind bringen (oder sogar beides) ;)
    Übrigens, die MIt-Refs bei denen das Geld nicht gereicht hat, haben einfach ALGII beantragt und erhalten.

    Variante 1: Eine große Pause, ansonsten nur 5-Minuten-Pausen. (Hier gehe ich davon aus, dass man in den 5-Minuten-Pausen das Klassenzimmer verlassen kann und zumindest theoretisch zur Toilette gehen oder etwas kopieren kann.)

    Ich weiß ja nicht, wo du eine Schule kennst, wo das klappt. Ich muss warten bis der nächste kommt bei den Kleinen, ansonsten will noch ein Schüler was, die andere Klasse ist am anderen Ende des Schulgebäudes 2 Stockwerke höher, der Kopierer wäre in der Mitte, aber auch ein Stockwerk höher, die Toilette darunter. Also in der Regel schaffe ich außer in den anderen Klassenraum rüber nichts.

    Also ich habe grundsätzlich nur große Pausen, wo ich was kopieren oder zur Toilette könnte, denn die 5Minuten reichen für keines der Dinge aus. Daher meine Frage, wo der Unterschied ist, denn mit weniger großen Pausen habe ich zwar weniger Aufsichten, aber auch weniger Zeit, dabei bleibe ich, egal ob da auf dem Papier 5 Minuten dazwischen sind oder nicht.

    Ich halte das jedenfalls mit dem Kopieren in der Pause von 5 Minuten regelmäßig für einen solchen Mythos, wie das Lehrer ein gut bezahlter Halbtagsjob ist.

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