Beiträge von Susannea

    Was fällt „außerhalb des Schulgeländes“ an?

    Also oft sind es eben so Sachen, wie Bücher besorgen, Materialien besorgen, Muscheln sammeln, ein Museum schon einmal besichtigen, einen anderen außerschulischen Ort schon einmal testen usw. das geht alles nicht in der Schule und wird auch dort nie gehen.

    Und das sind alles Dinge, die in der Grundschule durchaus notwendig sind.

    Und auch Fortbildungen müssten ja in der Arbeitszeit liegen und sind sicher in der Regel auch nicht in der Schule.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es da nichts zu tun gibt.

    Die Impilakation, dass die kumulierte Jahresarbeitszeit von Lehrern bisher also geringer sei, als die vorgeschriebene Arbeitszeit von Beamten, ist den Kollegen gegenüber, die sich den Buckel wund schuften, eine ziemliche Unverschämtheit.

    Wie kommst du denn auch auf die?!?

    Ganz im Gegenteil, es gibt eben soviel, was man gar nicht in dieser Kernarbeitszeit erledigen könnte, weil die Sachen nun mal außerhalb des Schulgeländes besorgt werden müssen usw. so dass bei dem Modell mit der Arbeitszeit es viel viel mehr Überstunden als bisher schon sind. Denn viele Arbeiten, die wir eben jetzt außerhalb dieser Zeiten und der Schule erledigen würden trotzdem anfallen. Somit wäre das schon wieder eine Arbeitszeiterhöhung. Denn ja, ich fange z.B. in der Regel erst um 10 Uhr an und mache deshalb noch lange keine Minusstunden und wenn ich nun um 8 Uhr anfangen müsste hätte ich vermutlich dann eben diese 2h am Tag mehr gearbeitet. Also noch mehr Überstunden.

    Du meinst also tatsächlich man hätte Schwierigkeiten, die volle Arbeitszeit auszufüllen? Ehrlich? Lehrer sind doch faule Säcke?
    Wäre es so ungewöhnlich, dass Lehrer auch in der unterrichtsfreien Zeit arbeiten? Wenn keine Schüler da sind, ist eh nichts zu tun? Man kann natürlich auch mit Überstunden hantieren, die man entsprechend abfeiert. Ich bin mir einigermaßen sicher, dass bei einer korrekten und vollständigen Erfassung der Arbeitszeiten die meisten Kollegen besser fahren würden, als mit der Selbstausbeutung, die so manche betreiben.

    Ich meine tatsächlich, dass man mit dem Modell, wo man angeblich dann wirklich immer Feierabend hat, dann nicht auf die volle Stundenzahl kommt, weil dies ja nur die Schulzeit betrifft. Und wenn man eben dann doch nicht Feierabend hat, man noch mehr Überstunden als mit anderen Modellen macht.
    Also ich finde so ein Modell keineswegs wünschenswert!

    Deshalb sind es ja Kernzeiten. Um auf die volle Stundenzahl zu kommen, muss man etwas früher kommen, etwas später gehen oder die Pause durcharbeiten. Mit 8,5 h am Tag kommt man schon auf 42,5 Stunde in der Woche. Da kann man sogar Freitags früher flitzen.
    Das größere Problem dürfte sein, allen Kollegen entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Da dürfte schon in den meisten Fällen die Architektur dagegen sprechen. Von der Ausstattung fange ich schon gar nicht an.

    Das würde trotzdem nicht hinhauen, denn das wird es ja in den Ferien eher nicht geben und dann fehlen ein paar Stunden.

    @Susannea
    Es ging mir eher darum, dass die das schulterzuckend hingenommen haben. Hinterfragt wurde das gar nicht.

    Meine Aussage war dabei auf alle Eltern bezogen, bei der der Mann nicht (allein) in Elternzeit geht. Ich finde es einfach sehr kurzfristig gedacht. Letztendlich muss es jede Familie für sich selbst wissen.

    Genau das ist eben oft das Problem, dass viel nicht hinterfragt wird, sondern das schon so sein wird, wenn das so erzählt wird.

    Was findest du daran ungünstig, dass der Mann nicht alleine in Elternzeit geht? Haben wir auch nicht gemacht und das dreimal nicht und sind und waren damit sehr glücklich. Wir hatten die Elternzeit immer parallel.

    @Susannea die Kinder werden in Hessen bei der Höhe des Beihilfesatz berücksichtigt, haben aber, solange sie in der Familienversicherung des anderen Elternteils versichert sein können, keinen eigenen Beihilfeanspruch! Haben wir hier gerade durch.

    Wie gesagt, ich habe keinen Punkt in der Beihilfeverordnung gefunden, der dies hergibt. Aber gut, wenn ihr euch damit abgefunden habt, dass dies so gesagt wurde, dann ist das eben so bei euch.

    Dann formuliere ich es mal um: Es ist bundeslandabhängig, ob Beihilfe für das Kind in der PKV gewährt wird. Als Lehrkraft verdienen wir in Hessen in der Regel unterhalb der JAEG. Ich bin in der PKV und verdiene mehr als mein Mann (GKV pflichtversichert) Das Kind ist beim Papa familienversichert; das Kind bekäme keine Beihilfe, wenn es in der PKV wäre.

    Wonach sollen denn in Hessen Kinder nicht beihilfefähig sein (und die Beihilfefähigkeit liegt nicht an der Art der KK)? Nach der Beihilfeverordnung des Landes Hessen sind Kinder unter 18 Jahren bei Beamten mit beihilfefähig:

    Da scheinst du also etwas falsch verstanden zu haben, wenn du Beamtin bist.

    Als Frau sind die Reaktionen auch nicht ganz einfach. Ich war fünf Monate in Elternzeit, dann habe ich meine Ausbildung begonnen und mein Mann war zu Hause. Wenn ich dann erzählt habe, dass ich ein so kleines Kind habe, kam ganz oft die Reaktion: "Ach, und wo ist der jetzt? Beim Vater? Und das kriegt der so hin?" Als hätte ich den im Wald ausgesetzt.Da liegt noch richtig viel im Argen. Ein befreundetes Paar hat uns auch mal erklärt, dass der Vater keine EZ nehmen kann, weil das bei denen per Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sei. :staun:
    Neben dem emotionalen Mehrwert für Kind und Eltern frag ich mich immer, wie solche Eltern klar kommen wollen, wenn Mama mal länger ausfällt...

    Du meinst die, wo es angeblich ausgeschlossen ist? Die nutzen dann endlich Gesetze, die solchen Ausschluss untersagen und gehen trotzdem in Elternzeit ;) Aber ja, es ist ein harter Kampf. Ich kenne gerade eine Familie, wo der AG sich da komplett quergestellt hat, auch mit Pflegezeiten für die Frau usw.

    Dürftest du eigentlich nicht, weil der Vertrag ja auch in der Schwangerschaft nicht kündbar ist, aber ich weiß, dass meine Kollegin gerade ähnliche Befürchtungen hat, weil sie ihre Mathe-Klausur im 1. Anlauf nicht bestanden hat und sagt, wenn sie die nun nicht besteht, ist der Arbeitsplatz weg.

    Das ist doch ein neues (selbst gemachtes) Problem, oder nicht? Ich habe 2000 Abi gemacht und keine meiner Sportklassen bzw. in der Oberstufe meiner Kurse war nach Mädchen und Jungen sortiert. Der einzige Kurs war Standardtanzen (da hat sich einfach kein Junge gemeldet und der Lehrer war männlich).

    Ich hatte mal Männer, mal Frauen als Sportlehrer und es war nie ein Problem. Bzw. wenn war es für mich gleich peinlich berührt zu werden.

    Bei uns war es noch alberner, in der 7. bis 11. Klasse gab es getrennten Sportunterricht, dann eben jeweils mit der Parallelklasse, ab der 12. Klasse gab es das dann wieder alles zusammen. Was soll denn der Unsinn. Gerade in Ballsportstunden haben wir liebend gerne bei den Jungs mitgespielt (und das auch des Öfteren getan), denn wir wollten z.B. Handball und nicht Hallenhalma spielen.

    Kontrolliert keiner - wie erwähnt, ich mache dann meistens Rechtschreibübungen o.ä., "dass/das", nominalisierte Adjektive usw, kann man auch bei uns noch problemlos in der 10. Klasse machen. Und ich bin kein Deutschlehrer. Halte das aber für sehr sinnvoll.
    Wenn man sich zuhause einmal 30 Minuten hinsetzt und googelt, hat man recht zügig direkt 20 Arbeitsblätter, die man sich auf den Tisch im Lehrerzimmer legen kann.

    DAs mag ja in einer 10. Klasse gehen, aber bei Klassen 1-6 muss man dann doch noch etwas mehr differenzieren, denn was sollen denn die 1.Klässler z.B. damit ;)

    Das geht aber auch nur, weil er mehr verdient als du. Würdest du in der PKV sein und ein höheres Gehalt haben, müßten die Kinder in die PKV wenn ihr verheiratet seid.

    Nein, das ist Humbug, die Kinder können immer in die GKV, aber eben nicht immer in die Familienversicherung.

    Das stimmt so leider pauschal nicht, sondern ist bundeslandabhängig. Ich komme aus Hessen; ich bin in der PKV und verdiene mehr als mein Mann (GKV pflichtversichert). Das Kind ist dennoch beim Papa familienversichert in der GKV.

    Nein, das ist keinesfalls bundeslandsabhängig, sondern gibt eine klare Vorgabe, das wichtig ist, wer mehr verdient ist erst entscheidend, wenn ihr über der JAEG liegt. Wenn du also über der Grenze liegst und mehr verdienst, dann ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

    war die letzte Frage ernst gemeint?wie soll das gehen???
    r
    Erwarten kann "man" viel, realistisch geht oft anders.

    Und nein, bei uns wird dann lediglich Aufsicht erwartet.

    Ja, die war ernst gemeint. Denn ja, bei uns wird dies erwartet, deshalb erfordert die Vorbereitung auch einiges an Aufwand und das meist in wenigen Minuten hervorzuzaubern ist dann auch noch notwendig.

    Bei uns ist es z.B. nicht erlaubt, dann einfach mal eben "einen Film zu schauen" oder ähnliches. Und gerade Grundschulklassen können dir eben nicht so problemlos sagen, was sie nun weiter machen können.

    Zumal ja in der Grundschule (bis einschließlich Klasse 6) auch eigentlich erwartet wird, dass jeder jedes Fach unterrichten kann.

    Also für mich liest sich das anders: Zurück in die Familienversicherung geht nur, wenn man in der PKV ist, weil man aufgrund eines enorm hohen Einkommens drin sein darf. Die meisten Beamten sind aber nicht wegen des hohen Einkommens sondern aufgrund von Sonderregelungen in der PKV. So, wie ich das lese, ist das Elterngeld schon ein relevantes Einkommen.--> http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/pkv-elternzeit-zuschuesse-tipps

    Zitat:
    "Unabhängig von der Art der Krankenversicherung können während der Elternzeit höhere Kosten entstehen, da freiwillig gesetzlich Versicherte und privat Versicherte ihre Beiträge weiter zahlen müssen. Für privat Krankenversicherte fällt allerdings etwas mehr ins Gewicht, dass der Arbeitgeberzuschuss, der bis zu 50 % der Kosten deckt, während der Elternzeit wegfällt. Allerdings haben viele private Versicherungsanbieter schon reagiert, indem sie beitragsfreie Tarife für bis zu 12 Monate anbieten."

    Außerdem: Bedeutet "mein Mann" = verheiratet?

    Oder lebt ihr einfach nur seit Jahrzehnten ohne Trauschein zusammen? Meine Nachbarn haben in so einer wilden Ehe vier Kinder in die Welt gesetzt.

    Sorry, aber eine Seite, die z.B. schreibt, dass Kinder grundsätzlich beim Elternteil mit höherem Einkommen versichert werden (was absoluter Unsinn ist), ist keine zuverlässige Quelle, deshalb würde ich auch alles weitere da nicht für voll nehmen.
    Die Auskunft, dass Elterngeld kein Einkommen ist, kommt von der GKV, denn sonst könnten tausende ja nicht in die Familienversicherung, weil das Elterngeld höher als 450 Euro ist. Geht aber problemlos, also kann es kein Einkommen für die KK sein ;)

    Zumal hier nirgends ein Hinweis darauf ist, dass das Einkommen entscheidend ist um nicht raus zu kommen ;)

    Aber wegen deines Mannes würde ich mich noch mal erkundigen, eigentlich sollte man in der Elternzeit beitragsfrei versichert sein, wenn man in der GKV pflichtversichert ist.

    Ist er aber nicht und genau deshalb ist er nicht beitragsfrei.

    Dann sollte die Schule mal ein vernünftiges Vertretungskonzept einführen. Bei uns ist das so, dass die Schüler beispielsweise so Selbstlernordner haben, in denen sie dann arbeiten. Das geht zwar nicht bei Kursen, aber selbst da kann man gute Sachen machen, und wenn es irgendwelche Rechtschreibtrainings sind. Die findet man in 2 Min googeln im Internet.
    Und wo die Klassen sind, steht normalerweise auf dem Vertretungsplan.

    Ansonsten, wenn ich z.B. Vertretung in einem Chemie E-Kurs 10. Klasse mache, kann ich gar nicht fachlich vertreten, das erwartet aber auch keiner.

    Aber es wird dann trotzdem von dir erwartet, dass du etwas sinnvolles machst und nicht nur beaufsichtigst, oder?

    Was mir nicht ganz klar ist, ist warum du nicht in die Familienversicherung kannst, denn nein, du hast kein Einkommen (Elterngeld ist für die KK keines), es scheint hier aber daran zu scheitern, dass dein Mann über der JAEG liegt.

    Da würde ich noch mal genau nachfragen, warum die Familienversicherung bei dir ausgeschlossen ist. Wie gesagt, Elterngeld ist kein Einkommen für die KK.

    Das dein Mann weiter zahlen muss ist korrekt, weil er eben keinen Ehepartner hat, wo er Anspruch auf Familienversicherung hätte, somit ist die freiwillige Versicherung immer selber weiter zu zahlen (ca. 180 Euro sind es inzwischen je Monat). Dafür müsste ja aber auch das Elterngeld entsprechend höher sein (da werden die KK-Beiträge ja auch nicht abgezogen).

    "Mein Vater machte ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen konnte. Luca Brasi hilet ihm eine Pistola an den Kopf und mein Vater versprach ihm, dass entweder seine Unterschrift oder sein Gehirn auf den Vertrag kommt."
    Oder wie muss ich mir das vorstellen?

    Sie bekommen wohl einen Zettel und die Dienstanweisung, diesen auszufüllen: Deputat, Abminderung, Wünsche usw. und dort steht dieser Satz drauf und das muss unten unterschrieben werden. Die kollegin guckte gestern vollkommen blöd aus der Wäsche, als ich z.B. sagte, ich fange immer erst um 19 Uhr an oder eine andere, dass sie am Tag x später anfängt, weil sie ihr Kind in die Kita bringen muss und meinte, sie dachte es wäre normal, dass man immer ab 8 Uhr zu Verfügung zu stehen hätte. :staun:

    Und ansonsten: Was passiert, wenn jemand das nicht unterschreibt?

    Das haben sie wohl noch nicht probiert. Wobei ich kein Problem hätte, das zu unterschreiben, denn wert ist es eh nichts, da es nicht rechtens ist. Genau, das ist alles in der Zeit eigentlich zu machen, kann auch zu Hause sein, aber immer mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass jederzeit die Schule anrufen kann und verlangen ich solle sofort kommen. :sterne:

    Und 41 h Woche hast du ja auch nur bei 100%, die haben ja aber nicht alle. Besagte Kollegin die gestern da war hat wohl nur 50%. Da fällt mir dann schon gar nichts mehr zu ein.

    Weil es so gut passt, wollte ich noch schnell erzählen, was wir gestern beim Treffen mit der Frauenverteterin noch für eine Variante gehört haben, die natürlich auch keinesfalls zulässig ist, sich eine ganze Schule aber bisher hat gefallen lassen.

    Die Lehrer müssen am Schuljahresbeginn unterschreiben, dass sie fünf Tage die Woche von 8-16:30 Uhr der Schule zur Verfügung stehen, egal ob Vollzeit oder Teilzeit usw. Das kann dann bedeuteten, dass man eben auch mal 3./4. Unterricht hat und 7./8. noch vertreten muss, weil man ja zur Verfügung stehen muss.

    Ohne Worte.

    Bezahlung natürlich nicht!

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