Mir geht es eher um konkrete Erfahrungen bei nicht vorhandenen Gründen für dieses Enddatum.
2 Monate taggenau im Anschluss an die Geburt ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil ein Sachgrund vorliegt (die Geburt - die wirst du ja kaum dahin geplant haben).
Das ist aber dann der Widerspruch zu der Anfrage. Bei zwei Monaten ist ein Grund da (Partnermonate!), hier wird aber nach Erfahrungen gesucht, wenn es keinen Grund gibt. Und da ist es eben in dem Urteil als rechtsmissbräuchlich genannt worden.
http://www.tresselt.de/elternzeit.htm
Übrigens scheint auch Niedersachsen das wie Berlin zu sehen, dass dies sehr wohl zulässig ist und nicht verpflichtend festgelegt werden darf, dass die Ferien zu berücksichtigen sind:
https://openjur.de/u/321920.html
http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/portal…aramfromHL=true
Scheint also vornehmlich ein NRW Problem zu sein, mit dem Abstand zu den Ferien.