Beiträge von Susannea

    Mir geht es eher um konkrete Erfahrungen bei nicht vorhandenen Gründen für dieses Enddatum.

    2 Monate taggenau im Anschluss an die Geburt ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil ein Sachgrund vorliegt (die Geburt - die wirst du ja kaum dahin geplant haben).

    Das ist aber dann der Widerspruch zu der Anfrage. Bei zwei Monaten ist ein Grund da (Partnermonate!), hier wird aber nach Erfahrungen gesucht, wenn es keinen Grund gibt. Und da ist es eben in dem Urteil als rechtsmissbräuchlich genannt worden.
    http://www.tresselt.de/elternzeit.htm


    Übrigens scheint auch Niedersachsen das wie Berlin zu sehen, dass dies sehr wohl zulässig ist und nicht verpflichtend festgelegt werden darf, dass die Ferien zu berücksichtigen sind:
    https://openjur.de/u/321920.html
    http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/portal…aramfromHL=true

    Scheint also vornehmlich ein NRW Problem zu sein, mit dem Abstand zu den Ferien.

    Ich finde es nicht hysterisch, wenn ich keine Maßnahmen ohne rechtliche Absicherung durchführe. So lange es gut geht, finden es alle toll und wenn was passiert stehe ich mit runtergelassenen Hosen ganz alleine auf weiter Flur da. Und als allerletzter würde mir der Dienstherr beistehen.

    Rechtliche Absicherung schön und gut, aber dann dürftest du eben noch nicht mal mehr Unterricht machen. Und nein, der Dienstherr ist sicher dann nicht auf deiner Seite, aber dazu hat man dann andere Rechtsvertreter. Also ich stand noch bei keiner zu klärenden Sache (und oft gegen den Dienstherren) alleine da. Da gibt es Gewerkschaften, Frauenvertretungen, Personalvertretungen usw. Bisher habe ich da immer Hilfe bekommen und das meist dann auch zu meiner Zufriedenheit lösen können.

    Mir geht es eher um konkrete Erfahrungen bei nicht vorhandenen Gründen für dieses Enddatum. Bin in Niedersachsen Beamter und nein, nach dem Enddatum gibt es noch weitere Monate Elterngeldbezug. Konkret möchte ich als Vater zwei Monate ab Geburt nehmen.

    Oder gibt es eine klare Richtlinie in der Verwaltung, dass jeder Elternzeitantrag abgelehnt wird, der nicht die mehrfach genannten Voraussetzungen erfüllt?

    Ich meine es gibt dazu ein Urteil, dass dies rechtmissbräuchlich ist. Ich kann dir aber sagen, dass z.B. in Berlin damit gerade der erste Erfolg erzielt wurde, denn die Ablehnung der Elternzeit wegen so eines Datums bzw. dem Aussparen der Ferien wurde auf Anweisung der Rechtsabteilung dann zurückgenommen, weil dies nicht geht. Also es lohnt sich evtl. das zu probieren, aber du brauchst evtl. gute Nerven bei der Entscheidung.

    Ich war mir sicher (von der Forenhistorie), dass du keinen Sport studiert hast und deswegen habe ich nach dem Schein nachgefragt.
    Ich weiß, dass ein Sportstudium keine Garantie ist, aber zumindest bei uns müssen die Sport-Refs den Silber-Schein zum Ref-Beginn vorlegen. Das heißt, ich kann davon ausgehen, dass sie mindestens zu diesem Zeitpunkt die Bedingungen erfüllten.

    Wie gesagt, hier darf man das auch mit Schwimmlehrbefähigung und Teil der Ausbildung ist der Erwerb des Silber-Scheins. Also jeder der außer den Sportlehrern Schwimmen unterrichten darf, muss den haben, nur die Aktualität ist dann eben auch die Frage. Aber das ist inzwischen eben auch vorgeschrieben, dass er nicht älter als vier Jahre sein darf bzw. die Rettungsfähigkeit (was das auch immer sein soll, denn die versprochenen Kurse gab es noch nicht!) nicht älter als vier Jahre ist. Aber die Umsetzung fehlt noch, weil diese Vorschrift so kurzfristig kam, dass sie den Andrang nicht abarbeiten konnten.

    Genau in der Ausbildung haben wir übrigens auch die ganzen rechtlichen Sachen gemacht und ganz ehrlich, da stehst du selbst bei der normalen Schwimmstunde immer mit einem Bein im Gefängnis, wenn es hart auf hart kommt, der Unterschied ist also nicht mehr groß, daher sehe ich da eben auch kein Problem mit deiner Idee und finde sie gut, weil eben viele inzwischen so hysterisch reagieren, dass jegliche Varianten des Badengehens auf Ausflügen und Fahrten entfallen.

    immerhin hast du den...naja - was das Sportstudium hat... je nach Wahl der Fächer schon ein entsprechendes Spektrum (da ich Schwimmen als eine "meiner" Sportarten habe, in meinem Fall zB ein DRSA Gold...) Lieber einmal "zuviel gekonnt" als zuwenig, insbesondere wenns nass wird, würde ich mal sagen.

    Aber es gibt eben auch andere Fächerwahlen dabei und vor allem sind die teilweise so lange her, dass das aktuell nichts mehr bringen würde. Denn erst jetzt wird das in Berlin wieder gefordert, dass das DRSA nicht älter als vier Jahre sein darf. Und hier wurde ja gefragt, ob ich das ohne Sportstudium wenigstens hätte. Ich bin der Meinung auch mit Sportstudium sollte man das haben ;)

    Aber das führt nun zu weit zum Thema weg.

    Also ich bin der Meinung an einer überwachten Stelle mit maximal 10 schwimmenden (schwimmfähigen) Kindern und einem DRSA Silber sollte das problemlos möglich sein.

    Du hast doch nicht Sport studiert oder? Hast du wenigstens einen Silber-Schein, wenn der Bademeister nicht während des Unterrichts dabei ist?

    Achso, im Gegensatz zu den anderen Kollegen (vor allem denen, die Sport studiert haben), habe ich das als Einzige der bei uns gleichzeitig Anwesenden. Ich wüsste auch nicht, was ein Sportstudium dabei hilft.

    Der Unterschied besteht aber nicht in der Wassertiefe, sondern vor allem darin, dass bei offenen Gewässern (Seen, Flüsse, Meere) noch so Kleinigkeiten wie Untergrundbeschaffenheit, Strömungsverhältnisse usw. eine Rolle spielen. Daher darf, wenn überhaupt, mit Schülern auch nur dann in offenen Gewässern gebadet werden, wenn die Aufsichtspersonen diese Bedingungen an genau dieser Stelle kennen. Das kann ich auf einer Klassenfahrt vorher i.d.R. nicht sicherstellen, also kommen nur überwachte Stellen in Frage, bei der ein Bademeister vor Ort ist, der die örtlichen Bedingungen kennt.

    Das sie nur an einer Stelle badet, wo ein Bademeister ist (also überwachte Stelle), dass hatte sie doch längst klargestellt. Und wie gesagt, hier können die Kinder schwimmen, das können sie im Schwimmunterricht leider meist noch nicht.

    Du hast doch nicht Sport studiert oder? Hast du wenigstens einen Silber-Schein, wenn der Bademeister nicht während des Unterrichts dabei ist?

    Ja, natürlich, wobei der hier für Lehrer nur alle vier Jahre aufgefrischt werden müsste und es diese Kurse wohl auch geben soll. Und nein, hier muss man nicht Sport studiert haben, um Schwimmen unterrichten zu dürfen, sondern kann auch einfach die "Schwimmlehrbefähigung" haben.


    Kleiner Unterschied, ob du im Rahmen des Schwimmunterrichts als ausgebildete Schwimmlehrerin (und sag jetzt bitte nicht, in Berlin darf Hinz und Kunz Schwimmunterricht erteilen!!!) im Lehrschwimmbecken unterrichtest, oder mit Jugendlichen im Rahmen einer Klassenfahrt ins Meer willst, meinst du nicht?

    Nein, sehe ich nicht wirklich als Unterschied, denn bei einem habe ich eben eine Stelle rausgesucht, wo eine weiter Aufsicht da ist und habe nur ca. halb soviele Schüler. Beim anderen habe ich übriges auch eine Wassertiefe bis 4m (weiß ja nicht, wo es den Luxus gibt ein Lehrschwimmbecken so nutzen zu können, dass man da Schwimmunterricht geben kann) und sogar Schüler, die eben nicht schwimmen können.

    die TE wird noch was anderes auf dem Programm haben.Aber wenn man schon mal am Meer ist, will man auch ins Wasser, ist doch logisch. Vor allem Leute in dem Alter...

    Es ertrinken übrigens mehr Menschen in bayerischen Seen, als in der Ostsee. Das Risiko ist gering. Trotzdem würde ich nur an überwachte Strandabschnitte gehen. Meine Nerven lägen sonst blank :zahnluecke:

    Ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Panik nicht, dann müssten meine Nerven ja in jeder Stunde blank liegen, wenn ich Schwimmen habe, denn Bademeister durch die Bäder sind aktuell fast eingespart, ab dem 2. Halbjahr dann ganz.

    Wenn ich da jedes Mal so eine Panik schieben würde (und da geht es um bis zu 30 Schüler die wir zu 2. haben bzw. 15 alleine), wäre ich ein einziges Nervenbündel!

    Bei den Stunden bin ich noch unsicher. Muss man volle Stunden eintrage oder kann man auch genau 62,5 % ausrechnen?

    Gibt es bei euch Teilstunden, bei uns nicht, also da waren volle Stunden nötig.

    Habe nun geschaut, aber leider ist das für Besserverdiener furchtbar unattraktiv mit der Teilzeit. Da kommt man meist nur auf den Mindestbetrag von 300 € bzw. 150 € pro Monat. Na gut, dann werden es halt mehrere Monate, in denen gar nicht gearbeitet wird und somit volles Elterngeld bezahlt wird. Elterngeld plus ist halt gedacht, um die Verdienstdifferenz von Niedrigverdienern auszugleichen. Ist ja auch richtig, aber würde halt gerne in Teilzeit arbeiten.

    Da solltest du aber mit Teilzeitarbeit trotzdem mehr Geld haben, als ohne Teilzeitarbeit. Denn auch das volle Elterngeld ist ja gedeckelt!

    Nun ist meine Frage: Gebe ich die Daten der Teilzeit taggenau an? Also z. B. Geburtstag des Kindes ist 16.4.2018 und ich melde dann Teilzeit an für den 16.2.2019 bis 16.6.2019?

    Ja, taggenau, nein 16.4.2018 bis 15.8.2018. Aber das muss mit ungefähren Daten (z.B. ab der Geburt bis zum Ende des 4. Lebensmonates) 7 Wochen vor dem errechneten Termin beantragt sein (also die Teilzeit, die Elternzeit nur angemeldet!)

    3) Bei der Berechnung der Stunden habe ich nun den klassischen Dreisatz angewandt, bekomme aber immer krumme Zahlen raus. Wie berechne ich denn dann das Gehalt.

    Genau so, wie du es gemacht hast.

    Bei dem Antrag solltest du nur 3. ausfüllen, denn die andere Teilzeit ist nicht die nach dem BEEG, das macht große Unterschiede!

    In Hessen musst Du (eigentlich) den Notenspiegel unter jeder Arbeit angeben (§33 VO Gestaltung des Schulverhältnisses) ... mache ich aber auch nicht ;)

    Machts sie doch, aber es wird doch nirgends vorgeschrieben sein, wie der angegeben wird und von wem ;)

    Schüler können doch auch gut schreiben und den selber drunter schreiben, wie bei ihr.

    Waaas? so lange?Ich dachte, nur 2 Jahre. Ist aber egal, mein Schein ist ein Jahr alt, den machen wir im Verein alle zwei Jahre neu. (und es wurde immer als "muss-"Bedingung kommuniziert, zumindest für uns als Trainer). und das finde ich auch gut so. Innerhalb von 2 Jahren verliert man auch schon an Leistung, ich frage mich, was meine Kollegen, die selbst nicht regelmäßig schwimmen, nach 4 Jahren noch können...

    Für sämtliche anderen Bereiche als Schule sind es auch "nur" 2 Jahre. Warum da in der Schule alle 4 Jahre reicht, ich weiß es nicht und verstehe es auch nicht.

    der mitfahrende Kollege ist noch nicht klar, ich gehe aber davon aus, dass ich die Einzige wäre. Zumindest für meine SchülerInnen zuständig. Weniger als 10 SchülerInnen.

    Dann halte ich das für durchaus machbar, wenn die Stelle geeignet ist und du dir das zutraust.

    Und vor allem finde ich es gut, dass du eben guckst, was geht. Einige Kollegen lehnen ja alles mit Wasser kategorisch ab.

    Wann genau hast du denn angefangen? Ich denke, in den meisten Bundesländern ist es üblich, dass du frühestens nach einem ganzen Monat erstmalig eine Zahlung erhältst, bei uns waren gleich vorher zwei angesagt.
    Da bleibt dir vermutlich wirklich nur, um einen Vorschuss bitten auf das Septembergehalt, denn mehr ist ja eh noch nicht fällig oder werden in BW auch Angestellte im Voraus bezahlt?

    Für den Fall, dass es solche Stempel nicht im Handel gibt: es gibt Online-Shops, in denen man sich Stempel herstellen lassen kann und die Vorlagen dafür entweder als Text oder als Grafik hochlädt. Man könnte sich einen Notenspiegel z.B. nach eigenen Vorstellungen herstellen, als Grafik sichern und sich daraus den Stempel machen lassen.

    Eine Firma ist zum Beispiel diese hier (ich habe den Link völlig zufällig als ersten Fund ausgewählt):

    https://www.stempelplattform.de

    Aber da kannst du doch auch nicht die Anzahlen verstellen.

    Ich denke, das ist genau das Problem, dass es ja feste und variable Bestandteile gibt im Stempel. Ehrlich gesagt habe ich noch nie so einen Stempel gesehen, wo man nur ein Teil der Zahlen verstellen kann und der Rest fest bleibt.

    Ist das bei euch erlaubt? Also in der Grundschule in BaWü darf ich nicht mal den Notendurchschnitt sagen......

    Ja, in einigen Bundesländern ist dies erlaubt. In Brandenburg darf es z.B. nur auf Beschluss der Elternversammlung gemacht werden.


    Kennt jemand von euch einen Hersteller, der einen Stempel anbietet, auf dem man den Notenspiegel "einstellen" kann und ihn dann einfach unter die Arbeiten stempeln kann?

    Ich finde nur Anbieter, die eben einen "leeren Notenspiegel" zum selber eintragen anbieten - ich würde mir aber die "Komplettlösung" zum "einfach draufstempeln" wünschen.

    Ich kenne die Stempel leider auch nur als leere Variante.

    Susannea, warst du nicht selber quereinsteiger? :gruebel:
    oder verwechsel ich da etwas?

    Da verwechselst du was, ich habe lediglich während meines Lehramtsstudiums schon als PKB-Kraft gearbeitet. Habe aber einen normalen Lehramtsmaster und ein 2. StEx

    Und Quereinsteiger sind auch nicht generell schlecht, aber, wenn sie meinen diesen pädagogischen und rechtlichen Quatsch brauchen sie nicht und fachlich sind sie eh viel besser (Frage ist nur in welchem Fach), dann ist da irgendwas verkehrt.

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