Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte man aber Teilzeit aufgrund der EZ nehmen und das muss man dann ja bei Geburt anmelden, oder?
Von welchen Nachteilen sprichst du?
Von Vorteilen, die TZ in EZ hat, spreche ich
Und nein, man sollte nicht TZ aufgrund der EZ nehmen, sondern man kann aufgrund der EZ Teilzeit arbeiten (und zwar mit allem ab ca. 37%), muss es aber nicht.
Und ja, das ist für die Pension nachteilig und ich kann die Vorteile der EZ nicht nutzen, will ich wahrscheinlich aber auch gar nicht. Für mich persönlich sind die nicht relevant.
Das wären eben z.B. unterhälftig möglich (fällt eh weg bei Partnerschaftsbonusmonaten), deutlich flexibler und nicht an starre Fristen gebunden (fällt auch weg, weil die Stundenzahl bei Partnerschaftsbonusmonaten nicht sehr flexibel ist) und man kann die EZ zum erneuten Mutterschutz beenden (ist eh nur für Mütter relevant).
Die Zeiten wie lange man TZ arbeiten darf sind in einigen Bundesländern begrenzt, davon ausgenommen ist TZ in EZ. Das fällt dann natürlich auch weg.
Andererseits kann man ja später (frühestens 24 Monate nach dem ersten Beginn) wieder EZ nehmen.