Bei uns sind die Schüler dafür verantwortlich ihre Klassenarbeiten aufzubewahren... Scheint wohl nicht die Regel zu sein.
Ich würde das Schreddern und gut is.
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Bei uns auch.
Ist ja aber in Berlin auch so gesetzlich geregelt ![]()
Zitat(9) Schriftliche Lernerfolgskontrollen können von der Schule zeitweilig einbehalten werden.
Sie sind spätestens am Ende des Schuljahres zurückzugeben, sofern nicht wichtige Gründe einen längeren Einbehalt notwendig machen.
Für Vergleichsarbeiten trifft die Schulaufsichtsbehörde gesonderte Regelungen.
da wäre ich vorsichtig.
Wenn es die Pflicht zum Archivieren gibt, sollte man das natürlich auch tun. Ich möchte in dem unwahrscheinlichen Fall, dass jemand nachträglich Einblick in eine Arbeit haben möchte/muss, nicht diejenige sein, die die Archivierungspflicht zu locker gehandhabt hat....
Archivieren muss man, falls.....s.o.
Brauche ich nicht vorsichtig zu sein, denn wie gesagt, hier gibt es keine Pflicht zum Archivieren vom Lehrer und daher liegt es dann doch daran, wie genau die Bundesländer das da nehmen.
Ich glaube, wenn ich in meiner Schule nach einem "Archiv" fragen würde, würden die die Männer mit den Ich-hab-mich-lieb-Jacken holen. Die muss man bei uns als Klassenleiter aufbewahren - und da könnte mir schon passieren, dass ich die nach längerer Zeit mal wiederfinde.
Und auch das ist dann ja eine schulinterne Lösung, denn sie können einbehalten werden, müssen aber nicht ![]()