Beiträge von Susannea

    Bei uns sind die Schüler dafür verantwortlich ihre Klassenarbeiten aufzubewahren... Scheint wohl nicht die Regel zu sein.

    Ich würde das Schreddern und gut is. ;)

    Bei uns auch.

    Ist ja aber in Berlin auch so gesetzlich geregelt ;)

    Zitat

    (9) Schriftliche Lernerfolgskontrollen können von der Schule zeitweilig einbehalten werden.

    Sie sind spätestens am Ende des Schuljahres zurückzugeben, sofern nicht wichtige Gründe einen längeren Einbehalt notwendig machen.

    Für Vergleichsarbeiten trifft die Schulaufsichtsbehörde gesonderte Regelungen.

    da wäre ich vorsichtig.

    Wenn es die Pflicht zum Archivieren gibt, sollte man das natürlich auch tun. Ich möchte in dem unwahrscheinlichen Fall, dass jemand nachträglich Einblick in eine Arbeit haben möchte/muss, nicht diejenige sein, die die Archivierungspflicht zu locker gehandhabt hat....
    Archivieren muss man, falls.....s.o.

    Brauche ich nicht vorsichtig zu sein, denn wie gesagt, hier gibt es keine Pflicht zum Archivieren vom Lehrer und daher liegt es dann doch daran, wie genau die Bundesländer das da nehmen.


    Ich glaube, wenn ich in meiner Schule nach einem "Archiv" fragen würde, würden die die Männer mit den Ich-hab-mich-lieb-Jacken holen. Die muss man bei uns als Klassenleiter aufbewahren - und da könnte mir schon passieren, dass ich die nach längerer Zeit mal wiederfinde.

    Und auch das ist dann ja eine schulinterne Lösung, denn sie können einbehalten werden, müssen aber nicht ;)

    wenn die Frist vorüber ist, warum nicht? Nicht einfach wegschmeißen, sondern schreddern.

    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, wie das passieren kann, denn normalerweise sammelt man die doch und hakt ab, welcher Schüler die Arbeit abgegeben hat. Vor der Abgabe im Archiv zähle ich noch einmal durch-- eigentlich sollte das also nicht passieren...

    Ganz ehrlich, hier werden ja nur Abitur oder Abschlussklausuren ins Schularchiv gepackt und bei allen anderen zähle ich nicht, ob ich sie wirklich alle vollständig habe, wer seinen Ordner bei der nächsten Arbeit nicht hat, hat Pech gehabt. Ich habe sie sogar z.T. einfach in den normalen Ordner mit einheften lassen. Also ich denke, dass kommt darauf an, wie genau die Bundesländer das allgemein nehmen.

    Das Fernziel der Verbände und Gewerkschaften ist, auch die "normalen" Lehrer anzuheben. Das werde ich vermutlich nicht mehr erleben, zumindest nicht mehr aktiv im Dienst.

    Meinst du, dass es noch so lange dauert bis die anderen Bundesländer nachziehen, denn in Berlin ist es ja durch. Die Frage ist nur noch, wie es für alle nach dem altern Lehrerbildungsgesetz umgesetzt wird. Aber alle nach dem neuen bekommen dann E13.

    Danke für deine Antwort.
    Ich muss zunächst einen formlosen Antrag auf Beurlaubung bei der Bezirksregierung stellen, alles weitere klärt dann wohl der Dezernent, sofern ich die beiden Voraussetzungen erfülle. Dennoch bat mich mein Schulleiter, das zu klären, da er anderer Meinung ist und wohl einen ähnlichen Fall kennt. Dieser ist aber nicht ganz deckungsgleich, deshalb wollte ich mir hier mal erkundigen.

    Auch Beurlaubung ist ganz klar im Beamtenverhältnis.

    Hier war ja aber auch jemand, der meinte, die Beurlaubung ist nicht durchgegangen und somit kann er nur um Entlassung bitten, dann wäre die Verbeamtung natürlich weg!

    Ein viel wesentlicherer Punkt, der gegen Urlaub ohne Bezüge spricht, ist der Verlust des Beihilfeanspruchs in den meisten Bundesländern in der Zeit. Wenn du den nicht dann über deinen Mann abfangen kannst (weil du über ihn beihilfeberechtigt bist), dann muss du, wenn du in der PKV sein solltest in dem Jahr 100% PKV Beitrag zahlen, weil du keinen Beihilfeanspruch hast und 100% Versicherung ohne Einkommen (und das auch noch von zwei Leuten) ist schon heftig. Zumal ihr ja bei unbezahltem Urlaub für euch beide eben wirklich die ganze Zeit von euren Ersparnissen leben müsst, sprich, wirklich vorher konsequent ansparen und nicht ausgeben, das schaffen viele nicht (das ist z.B. auch der Grund warum viele ElterngeldPlus und nicht Basiselterngeld beantragen!).

    Probiere es, kommt sehr auf den Bearbeiter an. In Berlin ging es immer, hier in Brandenburg beim eh verrufenen Finanzamt wollten sie nicht mal den Eintritt zum Studientag beim ersten Mal anerkennen.

    Hmm, das wundert mich jetzt auch, dass nicht gleichzeitig geschrieben wird... das macht das ganze noch dubioser, denn theoretisch könnte man sich dann schon austauschen. :sterne:

    Wobei ich das Geschriebene hier jetzt nicht schlimm finde, man kann da weder auf die Aufgaben, noch auf die Lösungen schließen. Im Gegenteil, man ist vorgewarnt :pirat:

    Es ist aber auch für Eltern und Schüler hier zu lesen ;)

    Bei mir sind 2 Vertretungsstunden im Stundenplan fest vorgesehen. Da habe ich Vertretungsbereitschaft und muss immer zu dieser Zeit verfügbar sein - egal ob eine Vertretung ansteht oder nicht. Das ist dann höchstwahrscheinlich keine Mehrarbeit, richtig?

    Wenn die bereits in deiner Stundenzahl mitgezählt sind und nicht zusätzlich kommen, dann ist das keine Mehrarbeit.

    Wie ist das mit Zweitkorrekturen im Abitur? Oder Wandertagen? Die gehören ja eigentlich auch in ein normales Arbeitspensum.

    Ja, gehören sie, aber mehr als 8,5h am Tag darfst du auch nicht arbeiten, also wenn die erreicht sind (ohne Pause), dann brauchen die eben länger.

    Ebenso wie Elternabende.

    Die sind auch keine Mehrarbeit, du musst aber um 20 Uhr aufhören zu arbeiten, damit fallen die an vielen Schulen weg.

    Mir ist nicht ganz klar, wie ich erkennen kann, was unter "Mehrarbeit" fällt.

    Alles, was nicht zu deinem normalen Arbeitsumfang gehört.

    Und ansonsten eben mal in das Merkblatt oben z.B. reinschauen ;)

    In Bayern ist das ein stehender Begriff, da versteht jeder, was mit "Mehrarbeit" gemeint ist.

    Das halte ich so für ein Gerücht, denn alleine die Definition laut Mutterschutzgesetz wird nicht einheitlich genutzt, es wird nämlich z.T. behauptet, dass Mehrarbeit nur alles ist, was über einen Vollzeitvertrag hinausgeht, egal wieviel der betreffende arbeitet. Das sehen viele Bundesländer zum Glück anders. Aber gut, es reicht ja auch, dass wir merken, Mehrarbeit kann einfach unterschiedlich gesehen werden und muss deshalb generell genauer definiert werden.

    Aber Hauptsache die TE versteht, was gemeint ist und es hilft ihr.

    @Susannea, deswegen habe ich doch explizit "Mehrarbeit" geschrieben.

    DAs kann man eben genau andersrum verstehen ;)
    Nämlich das Vertretung immer Mehrarbeit ist und nicht, dass Mehrarbeit zusätzliche Vertretungsstunden sind. Ich kenne nämlich viele, die dann meinten, sie müssten generell nicht mehr vertreten.

    Du musst keine Vertretungen mehr machen (Mehrarbeit) und musst nicht mehr nach 20 Uhr arbeiten, beispielsweise am Elternabend. Steht im Mutterschutzgesetz.

    Ganz so nicht, denn Vertretung kann ja auch anstatt anderem Unterricht sein, also keine zusätzliche Vertretung mehr.

    Die GEW-Berlin hat dafür ein nettes Merkblatt rausgegeben, leider unterscheidet es sich doch etwas für die einzelnen Bundesländer:
    061201_Info_Mutterschutz.pdf

    Wie wäre es denn dann, die Elternzeit evtl. genau so lange zu nehmen, dass man eben mit dem nächsten Jahrgang homogen ist? Bei uns hat das immer irgendwie geklappt, aber da waren eben auch soviele nebeneinander (5 Stück nur für ein Lehramt), dass das klappte.

    @Susannea Das ist ja dann in eurem Einzelfall etwas anderes als das, was du bisher geschrieben hast. Ihr als Schule habt es festgezurrt. Aber viele andere Schulen eben nicht und das Gesetz gibt es nicht her. Deine Schule ist ja nicht Berlin sondern eine Schule und auch nicht Brandenburg, sondern eine Schule.
    Nun nochmal zu meiner Ausgangsfrage an dich. Sind die 100€ für Berlin irgendwo festgeschrieben wie du schriebst oben in Beitrag 10?

    Wieso, ich hatte geschrieben, dass ich darauf bestehen kann und das ist ja auch so, wenn es durch die Schulkonferenz in unserer Schule Brandenburg gegangen ist ;)

    Ja, sind sie. Ich vermute in der Verordnung über Lehr- und Lernmittel, ist aber auch auf der Seite der Stadt Berlin eben nachzulesen:
    https://www.berlin.de/sen/bildung/un…und-lernmittel/

    Genau in der Lernmittelverordnung: §6
    http://gesetze.berlin.de/jportal/;jsess…LernMVBE2010pP6

    Es ist bei uns in der Lehrer- und Schulkonferenz jeweils abgesegnet, also ist es als notwendig betrachtet worden und dem Beschluss müssen sich die Eltern dann auch beugen. Aber bisher ist auch noch niemand auf die Idee gekommen zu sagen, er kauft die Sachen nicht. Spätestens ein Brief der Schulleitung war ausreichend. ;)

    @Susannea, dass zu den 12€ bzw. 25€ noch Verbrauchsmaterial dazu kommt, war mit klar.

    Naja, aber vielen ist eben nicht klar, dass Arbeitshefte auch Verbrauchsmaterial sind ;)
    Und das die Arbeitshefte auch bezahlt werden müssen und man darauf bestehen kann, ist doch auch klar. Also das Eltern sagen können, das zahlen sie nicht, ist nicht möglich. Denn sie sind verpflichtet das Verbrauchsmaterial zu zahlen(laut Gesetz), also kannst du darauf bestehen ;)

    Behaltet die Beihilfe dann auch bei jeder Einreichung die 150€ Bearbeitungsgebühr ein, weil diese 200€ die eine Rechnung überschreiten muss hat man ja schnell zusammen. Danke Susannea

    Dies ist die Kostendämpfungspauschale, keine Bearbeitungsgebühr und die gibt es natürlich nur einmal pro Jahr.

    Das find ich interessant. Hast du so eine Liste noch und kannst mir die schicken? Unsere Stadt macht es nämlich falsch - wir dürfen nur Listen rausgeben, auf denen die ARBEITSHEFTE nur 12 Euro insgesamt kosten, obwohl es in der VV ja eindeutig anders steht. Bücher dürfen wir gar nicht kaufen lassen. Bei uns beruft man sich u.a. darauf, dass es in der Stadt in der deine Kinder die Schule besuchen auch so läuft..

    Schick mir mal deine Emailadresse, denn klar habe ich die noch die Listen, sonst hätte ich es ja nicht so schön abschreiben können ;)
    Edit: Gefunden, wie es doch geht mit direkt schicken, Liste solltest du also aus einer Klasse haben.

    Und bei einer der Listen ist es auch genauso, wie ich es beschrieben habe noch mal für die Eltern erklärt worden.

    Da ich z.B. auch für unsere Putzfrau die Bücher für den Sohn besorgt habe und unsere Nachbarin, weiß ich, dass die anderen Schulen das genauso handhaben, also ist die Begründung, dass es hier alle anders machen in der Stadt falsch ;)

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