Beiträge von Susannea

    Darf ich fragen, was ihr mit Photoshop eigentlich macht?

    Naja Fotos und Bilder natürlich bearbeiten und viele anderen Dinge "pixeln", zumindest habe ich das gemacht, als ich noch Zeit für das Hobby hatte.

    Die Schulrätin hat mir nahegelegt, in dieser ersten Schulwoche krank zu sein. Wahrscheinlich, damit meine Vertretung direkt von Anfang an arbeiten kann, was ja auch im Sinne der Kinder wäre. Fühle mich aber irgendwie komisch dabei, eine Stelle auf diese Weise mit Krankenschein und Mutterschutz anzutreten. Aber ist halt so.

    Finde ich ziemlich daneben. Kläre mal, ob man bei euch auch in den Innendienst gehen kann, das geht bei uns ab der 24. SSW glaube ich und dann wäre damit ja allen auf legalem Wege geholfen.


    Bekomme ich im Mutterschutz (also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) die vollen Beamtenbezüge, obwohl ich ja noch gar nicht richtig gearbeitet habe? Normalerweise ja schon, oder?

    Natürlich.

    Doch, ist es... ich habe es auch irgendwo in den Adobe-Sachen gefunden, dass es jetzt kostenlos ist und wegen "Alter" abgegeben wird. Ich weiß nur nicht mehr wo.


    Wie gesagt, auf der Chip Seite steht, dass es das war und noch mal klargestellt wurde, dass du dies nur nutzen darfst, wenn du es gekauft hast:




    Zitat


    Hinweis: Wie Adobe auf seiner Website mitteilt, dürfen die im Rahmen des Downloads erhaltenen Seriennummern ausschließlich von Kunden verwendet werden, die die Software rechtmäßig erworben haben und weiterhin nutzen möchten. Ein Download der Software sowie die Nutzung der Seriennummern durch Personen, die CS2 oder Acrobat 7 in der Vergangenheit weder von Adobe direkt noch einem autorisierten Händler erworben haben, ist nicht gestattet und stellt eine Verletzung von Adobe’s Urheberrechten dar.


    Quelle: http://www.chip.de/downloads/P…Vollversion_59762951.html


    Also leider nichts mit kostenlos!

    Naja, aber da steht, dass du sie nicht mehr nutzen darfst, wenn du sie nicht gekauft hast, dass das illegal wäre.


    Also nicht wirklich kostenlos!

    Bist du verbeamtet? Dann sagt dir das Landesbeamtengesetz des entsprechenden Bundeslandes wie die Anmeldefristen bei Elternzeit sind. Bist du nicht verbeamtet, sondern angestellt, sagt dir das BEEG, dass die Anmeldefrist 7 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit ist. Da wäre dies also durchaus noch möglich, allerdings erst ab dem 2. Geburtstag des Kindes, weil du dann verbindlich erklärt hattest, dass du in den ersten 2 Jahren keine weitere Elternzeit nimmst.


    Wie sieht denn das bei deinem Mann aus, kann der nicht evtl. Elternzeit bis dahin nehmen? Oder hatte der auch schon welche?

    ich dürfe nun, wenn ich darauf bestehe, zu Hause bleiben. Er ginge aber davon aus, dass ich komme. Ich solle mich entscheiden, ob ich von dem Beschäftigungsverbot Gebrauch machen wolle.
    Wie ist denn nun der übliche Umgang mit diesen Empfehlungen des BAD? Heißt Beschäftigungsverbot, ich darf, wie ich will oder ich muss zu Hause bleiben?


    Der Schulleiter hat eine Fürsorgepflicht dir und dem Kind gegenüber und müsste dich dementsprechend nach Hause schicken. Bist du dir unsicher ruf beim BAD noch mal an.



    Einzig und alleine, dass du selber entschieden darfst, kann nicht zutreffen!



    Und mal ganz ehrlich, wenn der Schulleiter davon ausgeht, dass du kommst, bin ich der Meinung, verletzt er grob seine Fürsorgepflicht.



    Für Angestellte bedeutet dies übrigens einen Verstoß gegen das Mutterschaftsgesetz und kann mit hohen Geldstrafen bis hin zur Freiheitsstrafe für den AG geahndet werden.

    Ob der Standpunkt des Schulleiters nachvollziehbar ist, hängt doch sehr von den Details ab, die im Ausgangspost nicht genannt werden. Ist der Katastrophenalarm für die Region ausgerufen (was die meisten hier ja vorauszusetzen scheinen) oder wurde nur Unterrichtsausfall für die Schulen beschlossen? Ist die Schule selber vom Hochwasser bedroht oder liegt die sie völlig sicher auf einem Berg und der Schulausfall wurde nur aus Gründen der Schülerbeförderung oder anderer Dinge beschlossen? Ist die Schule und die umliegende Ortschaft wirklich evakuiert oder wurde lediglich der Unterricht beendet?


    Natürlich wäre es abwegig von Lehrern zu verlangen in die Schule zu kommen, wenn diese in einem evakuierten Gebiet mit Katastrophenalarm liegt und schon halb unter Wasser steht. Umgekehrt wäre es absolut zumutbar, wenn der Schulausfall nur aufgrund des Busverkehrs beschlossen wurde und die Schule selber völlig ungefährdet ist.


    Die TE schreibt doch, die Schule wurde evakuiert, nicht der Unterricht fällt aus oder sie ist geschlossen!


    Also gehen wir nicht einfach von etwas aus, sondern nehmen die gegebenen Informationen der TE ;)

    Der Schulleiter hat uns gesagt, dass wir kommen müssen, es sei denn, es besteht Gefahr für Leib uns Leben...


    Der ist aber im Katastrophenfall nicht Weisungsbefugt (also zumindest hier). Dort übernimmt zumindest hier nämlich laut Notfallordner die Polizei die Leitung und somit sagen die, ob evakuiert wird oder ihr kommen sollt!


    Aber ich bin mir auch nicht sicher, ob ihr überhaupt bis zur Schule kommt.


    Ich würde wohl den Dienstweg nicht einhalten und gleich die übergeordnete Stelle fragen!

    Wer hat gesagt ihr sollt trotzdem kommen? Wer hat evakuiert?



    Ich würde mal nachhaken, ob ihr überhaupt dorthin kommen dürft.



    Wenn hier aus anderen Anlässen (Bombensprengungen,-funde usw.) vorsorglich evakuiert wird, dürfen auch die Lehrer und Erzieher die Gebiete nicht betreten, die Polizei kontrolliert das auch!

    Ist das wirklich landesabhängig???

    Klar, Beamtenrecht ist Ländersache. Ansonsten ist es sogar Bearbeiter abhängig. Wie gesagt, nach dem Gesetz ist es für Angestellte gar nicht möglich, da eine Festlegung für 24 Monate gleich bei der ersten Anmeldung erfolgen muss. Viele AG lassen da aber mit sich Reden, man hat aber kein Anrecht drauf!

    Ich finde 3,5 Monate, um sich an eine neue Schule zu gewöhnen,


    Naja, da sind es ja auch nicht nur 3,5 Monate, sondern die 3,5 Monate hat man nur die neue Lerngruppe alleine. Und das ist doch eigentlich genial, denn davor kann man dann doch jetzt die Gruppen kennenlernen. Besser geht's doch eigentlich gar nicht.

    Nachdem wir ja jetzt generell nur noch ein Jahr haben, weiß ich, dass einige doch sehr mit der kurzen Zeit (und den für sie neuen Schülern und Bedingungen zu kämpfen haben).


    Ich wiederum finde 6 Monate vollkommen ausreichend, aber ich kannte eben auch Schule, Schüler usw. generell bevor ich angefangen habe.

    So lange du keinen Mutterschaftsausweis in den Händen hältst, hast du doch nur Vermutungen, oder? Wenn du den Mutterschaftsausweis/ Mutterpass hast, dann musst du wohl zeitnah deinen Arbeitgeber informieren. Wenn du das Risiko tragen kannst, dann geh erst mal nicht zu schnell zum Frauenarzt!


    Wo hast du denn das her? Niemand ist verpflichtet den AG zeitnah zu informieren, es ist eine soll, keine muss Bestimmung und ist damit nicht verpflichtend!


    Also auch mit einem Besuch beim Frauenarzt braucht sie nichts sagen bevor das Kind nicht geboren ist! Nur gilt dann auch kein MuSchG!






    Keinesfalls? Interessant, Susannea, in den "Einzelfällen", die ich zu diesem Thema gelesen habe, war das durchaus nicht so. Aber egal, du weißt es wie immer besser. *kopfschüttel und rausbin*


    DA hätte ich doch gerne mal ein Beispiel, denn ja, da bin ich mir sicher, dass ich dies besser weiß, da ich mich ausführlich damit beschäftigt habe. Und ob man es vorher gewusst hat oder nicht ist nach der neuen Rechtsprechung überhaupt nicht mehr interessant dabei, sondern nur, wenn man es vorher gewusst hat und klar war, dass man seine Stelle dann überhaupt gar nicht antreten kann (auch wenn man wollte nicht! Weil es einfach nach dem MuSchG nicht erlaubt ist!).


    Und da hilft dann auch Kopfschütteln nichts, denn das was du hier als Voraussetzung für einen möglichen Schadensersatzanspruch (welchen Schaden eigentlich, es entstehen hier ja keinerlei Kosten, denn die Stelle muss ja nicht ausgeschrieben werden und das wären genau wie Bewerbergespräche die einzigen Kosten, die geltend gemacht werden dürfen!) ist keine alleinige Voraussetzung und ich finde einfach, dass man mit solchem Halbwissen hier niemandem Angst machen sollte!


    Übrigens war das schon 2003 so:


    http://lexetius.com/2003,65


    http://www.iww.de/zwd/archiv/a…ge-diskriminierung-f36455


    http://www.123recht.net/article.asp?a=4609




    Das sollte dir ja wohl reichen, dass nicht nur ich es besser weiß!

    Wie wäre es mit Geschirrspülmaschinenreiniger (Lauge) und Klarspüler (Säure).


    Haben wir gerade neulich im Nawi-Seminar gemacht. Kommt sicherlich bei den Kindern auch gut an, wenn sie wissen, warum man den Geschirrspüler wenn er kaputt ist nicht ausräumen kann ohne Handschuhe usw. wenn der Klarspüler noch nicht durchgelaufen ist.

    Ich habe die Frage heute an anderer Stelle schon mal gelesen und auch dort geantwortet, du bist nicht verpflichtet, deine Schwangerschaft mitzuteilen, nur die Geburt.


    Die Frage nach einer Schwangerschaft darf auch nicht gestellt werden, also kein Problem für dich!


    Diese Einzelfälle sind übrigens keinesfalls Fälle, in denen die Schwangeren nur von ihrer Schwangerschaft gewusst haben, sondern Fälle, wo von vorneherein klar war, dass sie mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ihre Stelle gar nicht mehr antreten dürfen und sofort ein BV bekommen!


    Da du dies nicht weißt, kann dir nichts passieren!

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