Bei uns ist auch eine kurz nach dem Beginn ausgestiegen und einfach ein Jahr später wieder eingestiegen, das war bei uns kein Problem. Aber das lag evtl. auch daran, dass der Aufbau ein andere war. Fachseminare z.B. hatten ja immer von Leuten die kurz vor der Prüfung standen bis welchen, die gerade anfingen alles dabei.
Beiträge von Susannea
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Es haben doch nicht wirklich die Kollegen sich über die Bedingungen des Schülers beschwert, oder?
Was sagt denn der Schüler dazu, hatte der damit irgendein Problem?
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In Kiez Petzow und in Kiez bollmannsruh haben die das immer gleich beim Angebot mitgeschickt. Wir waren jetzt im Juni in Bollmannsruh und im Dezember 14 zum Weihnachtsmann in Petzow.
Ok, dann sollten wir evtl. warten, was mit den verbindlichen Angebot gleich mitkommt. Evtl. ist das z.B. von der Jugendherberge gleich mit drauf.
Bei uns gabs nur Reservierungen bisher. Und da war davon leider nirgends die Rede.Danke dir.
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sag mal, wo steht das eigentlich? Bei unseren Fahrten über KIEZ hatten wir sie immer mit dabei, aber mich würde mal interessieren, wo diese Verpflichtung steht. Danke!
Die Frage ist gut, ich finde da auch nichts wirklich zu, habe mich da auf die Klassenlehrer verlassen. Evtl. setzt auch nicht das Schulgesetz das Voraus, sondern der Schulleiter, damit er die Fahrt genehmigt.
Lediglich einen Punkt, wonach keine unzumutbare Belastung entstehen darf, könnte dies implizieren, aber du hast Recht, wörtlich habe ich dazu erstmal auch nichts gefunden. Mich würde aber interessieren, wo ihr das bei Fahrten über KIEZ mit drin hattet, denn genau da haben wir das eben nicht gefunden.
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Danke euch, Wunder oh Wunder ist es doch nicht das Kiez-Heim, sondern die DJH wo reserviert war (wie kann man so etwas denn verwechseln?!?) und dort sollte die hier genannte Versicherung gut passen und günstiger wird es wohl nicht werden. Lediglich, ob die Transportkosten auch mit drin sind, ist mir noch etwas unklar. Ich denke aber schon und damit wäre die ja perfekt.
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In Baden-Württemberg zählt das meiner Meinung nach nicht. Anwesend und 'nicht gearbeitet' ist trotzdem eine Minusstunde.
Das verstößt dann ja gegen allgemeines Arbeitsrecht!
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also: die Mutterschutzfrist zählt wohl auch mit, daher ist meine Elternzeit länger als ein Jahr. Das bedeutet, dass ich so oder so den Rückkehrantrag stellen muss.
Hättest du auch nach dem Zitat oben, wenn sie nicht mitgezählt hätte, denn dort steht ja, "ein Jahr oder länger".
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Ich fahre immer mit CTS-Reisen. Die sind spezialisiert auf solche Fahrten. Da kann man dann gleich eine Reiserücktrittkosten-Versicherung sowie einen Lehrerausfall-Versicherung mit abschließen.
Naja, da nur vier Heime zur Auswahl standen (weil die Entfernung nicht mehr als 2,5h sein soll) und damit dann letztendlich zwei nur übrig blieben, brauchen wir für 4 Tage keinen Anbieter. Busunternehmen haben wir auch im Ort, Heim hat auch noch eines benannt, daher organisieren wir das schon alles alleine.
Aber damit bleibt dann eben sowas wie Versicherung übrig.
Danke euch, es scheint wirklich nicht soviele zu geben mit Lehrerausfall (ohne wird die Fahrt aber nicht genehmigt) und die liegen preislich alle ungefähr gleich, nur das die ERV rausfällt, da keine vier Begleitpersonen mit reingehen.
Wir brauchen nämlich 41 Kinder und 4 Begleitpersonen buchbar.
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Danke euch, ich habe meinen Beurlaubungsbescheid bereits bekommen. Ich werde mit dem Personalrat sprechen. Ich wohne 42 km weiter weg von meiner Schule...
Bei oliver.de stand nämlich unter "wer muss teilnehmen":...
- die sich derzeit in einer Elternzeit oder sonstigen Beurlaubung befinden,
- die ein Jahr oder länger dauert oder
- die kürzer als ein Jahr dauert, aber keine Rückkehr an die alte Schule anstreben
Dann würde ich es einfach darüber versuchen, denn auch wenn du keinen Anspruch haben solltest (wobei du hier bei beiden Punkten ja dabei wärst, warum du dich darüber bewerben sollst), kann es ja klappen.
- die sich derzeit in einer Elternzeit oder sonstigen Beurlaubung befinden,
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Nein, in NRW fängt der Anspruch erst nach mehr as 365 Tage Elternzeit an.
(Also falls du nicht alleinerziehend bist, hast du keinen rechtlichen Anspruch).Da ja Elternzeit beliebig innerhalb der 3 Jahre genommen werden kann sollte man damit also 366 Tage (also den 1. Geburtstag noch zu Hause, auch wenn der Tag dann nicht bezahlt wird!) verbringen, dann hat man den Anspruch.
Was für eine unsinnige Regelung, aber demnach einfach zu umgehen!
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Was hast du denn in den "Minusstunden" gemacht? Ich müsste auch welche haben, wenn man so argumentiert, habe ich aber nicht, denn ich war anwesend und habe meine Arbeitskraft angeboten, damit gelten die Stunden als gearbeitet bei Angestellten.
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In Brandenburg muss der Lehrer der auf Klassenfahrt fahren will, diese den Eltern verpflichtend mit anbieten, nun stellt sich die Frage, welche kommen für Klassenfahrten überhaupt in Frage und haben vor allem auch die Option der Rückzahlung, wenn der Lehrer ausfällt (es gibt keinen Ersatz, falls einer der beiden krank wird!).
Hat jemand da Erfahrungen und kann mir welche nennen oder wo man danach suchen kann am Besten?
Danke euch!
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Wieso Rückzahlung? Die dürfte bei 3/5 nicht wirklich groß ausfallen.
Hättest du Steuerklasse 4 behalten, wäre die Rückzahlung seitens FA noch größer. Aber das macht ja wenig Sinn wenn sich bei dir 3/5 rechnet.Wieso sollte eine Rückzahlung bei 3/5 nicht groß ausfallen, das hängt doch sehr davon ab, ob man vorher Freibeträge eingetragen hat, was man abzusetzen hat (z.B. Fahrtwege) usw.
Also unsere ist auf jeden Fall immer vierstellig, das finde ich ausreichend.
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Also, dann ist das ein sehr sehr hohes Anspruchsdenken. Wie kann man erwarten bei 11 Unterrichtsstunden innerhalb von 12 möglichen diese genau auf Stunde 1-6 und 2-6 gelegt zu bekommen??? Sei doch froh, dass Du mit 11 Stunden überhaupt nur an 2 Tagen Unterricht hast! Wie gesagt, wäre der Nachmittag dabei, dann sind 2 Tage bei 11 Stunden ja ok, aber so...Ich weiß, dass Du jetzt einmal bis zur 8. hast, aber die Erwartung (siehe Dein Beitrag) stört mich extrem.
Wie kommst du auf 12 mögliche, es sind 14 mögliche und du darfst nicht vergessen, dass ich in Elternzeit bin, somit müssen der AG und ich uns auf die Verteilung der Arbeitszeiten einigen. Sprich, sagt er, geht nur anders, sage ich, mache ich nicht. Und er müsste evtl. nachher begründen, warum es nur anders geht.
Und wie sollte ich Nachmittagsunterricht haben, wenn es gar keinen gibt und noch mal, warum sollte ich zur 1. Stunde haben, wenn dort nur ca. 1/4 der Belegschaft gebraucht wird?!? Bei uns beginnen natürlich nicht alle Klassen zur 1. Stunde, warum auch, wenn sie alle bis nach der 6. Stunde betreut werden müssen, da verteilt man das doch besser anders (und das auch mit "Freistunden" mittendrin für die Schüler.
Und vor allem sind ja 6 Stunden der 11 Stunden durch das Fach festgelegt, somit sind nur 5 Stunden zu Verteilen, aus Montag 5./6. und Donnerstag ab der 3.-6. also wo genau liegt nun das Problem. Das ist eine Vertretungs- oder Förderstunde, die kann hin wo sie will und zwei Klassen mit jeweils zwei Stunden, die bitte einzeln sein sollen und in beiden Klassen sind sonst immer die Klassenlehrer drin. Also ist auch dies kein Problem, die Stunden können liegen, wo ich sie gerne hätte. Nur in der 1. Stunde sollten sie möglichst nicht liegen, weil da in der Regel die Teilungsstunden sind. Da kommt doch dann mein Wunsch dem sogar entgegen.
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Wenn ich Deine bisherigen Beiträge richtig verstanden habe und Dein Profil lese, arbeitest Du in Berlin an einer Grundschule. 28 Unterrichtsstunden sind Vollzeit, 39% macht dann 11 Unterrichtsstunden, die dann auf zwei Tage verteilt werden. Hast Du dann auch Nachmittagsunterricht an den beiden Tagen?
Nein, habe ich natürlich nicht, denn bis auf die Wahlpflichtkurse gibt es ja nur vereinzelte 7. Stunden, sonst ist nach der 6. Stunde spätestens für alle Schluss. Wie gesagt, Halbtagsschule!
Nun habe ich einmal zur 1. und einmal 7./8. weil wir nur so die Wasserzeiten haben, da ließ sich also nichts machen.Aber ansonsten werden die Wunschzettel, die wir jedes Jahr abgeben sollen eigentlich fast immer zu "Bekommzetteln".
Susannea hat den Jackpot gezogen, sie hat glaube ich an mehreren Stellen hier geschrieben, dass sie nicht alle Stunden hält sondern einige als Entladtung für irgendeine Aufgabe?
Das war im letzten Schuljahr so, da blieben nur 7 Stunden übrig und da hatte ich dann logischer Weise nie zur 1. an den zwei Tagen.
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Natürlich ist es schön, wenn der Stundenplan-Verantwortliche darauf Rücksicht nehmen kann und das Kollegium nicht darunter leidet, aber bei einem bestimmten höheren Deputat geht es halt irgendwann nicht mehr bei uns, dann man nie zur 1. Stunde Unterricht hat.
Da liegt genau der Punkt, ich arbeite aktuell 39%, da kann ich schon erwarten, dass dies an mindestens einem von zwei tagen klappt! Bei drei tagen erwarte ich dies dann an zwei von drei Tagen, wenn ich 50% arbeite und das ist meine ich nicht zu viel verlangt. Denn wie gesagt, über 50% der Mitarbeiter werden zu der Zeit nicht benötigt!
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Zum Thema Frühaufsicht: Das ist doch Unfug. Für Frühaufsichten braucht man gerade einmal fünf KollegInnen, für die erste Stunde eben für jede Klasse und jeden Kurs einen KollegInnen, da kann man eben keine Forderungen stellen.
Aber was rede ich? Du hast natürlich Recht

Wieviele Kollegen man braucht hängt doch wohl sehr von der Schule ab!
Und ja, für die 1. Stunde braucht man ca. 20 Betreuer, das können Lehrer oder Erzieher sein (denn Berlin hat eine verlässliche Halbtagsschule, also Betreuungszeiten von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr für alle Kinder kostenlos!
Wir sind ca. 80 Mitarbeiter, wo liegt also das Problem, wenn bei 60, die nicht gebraucht werden, ein oder zwei das immer fest sind?!?
Ich sehe da kein Problem und wie gesagt unsere Stundenplanbauer auch nicht.
Und nein, für die Schülerzahl (drei-vierzügig, 1-6.Klasse) braucht man sicherlich nicht nur 5 Leute von 7:30 Uhr bis 8 Uhr, um die zu beaufsichtigen!
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