Beiträge von Susannea

    Susannea, hast du da noch mal einen Link zu dem Urteil? Ich kann es beim googeln nicht finden. Das war doch dieses Jahr erst, oder?

    DAs war kein Urteil, sondern die Begründung, warum sie es an die letzte Instanz zurückgegeben haben.

    Hatte ich entweder hier oder im Teilzeit-Thread verlinkt.

    Wie vorher schon von einigen erwähnt, meint "Teilzeit" (hier konkret 56%), eben nur ( 44%) weniger zu erteilende Unterrichtsstunden.
    Alles andere wird leider nicht geteilt...Teilzeit-Lehrerin/innen müssen voll an allen DBs, Konferenzen, extra Veranstaltungen, Elternabenden etc. teilnehmen.

    Nein, genau das heißt es nicht. Das ist wie schon erwähnt ja auch gerade noch mal für Lehrer vom Bundesarbeitsgericht klar gestellt worden.
    Denn auch diese Sachen sind problemlos "teilbar", nicht nur die Unterrichtsstunden.

    Aber man muss sich eben dafür einsetzen, dass das in dem Bundesland klar geregelt wird.

    Mal zum Lehrerrat gegangen? Gibt es kein Teilzeitkonzept?

    Genau das ist nämlich die Frage, hast du nachgefragt, ob du auch die volle Zeit kommen musst? Spätestens auf Anfrage gibt es bei uns bei so etwas immer eine Teilzeit verträgliche Lösung.

    Ja, genau, das meine ich! Genau solche Tage. Und es ist einfach unnötig. Man könnte genau so gut nur 3 Stunden entrümpeln und die Vollzeitkräfte halt dann 6. Ist doch kein Problem!

    Natürlich könnte man jetzt sagen, dann arbeite doch einfach Vollzeit, dann brauchst du dich nicht zu ärgern. Ja, aber dann muss ich ja immer so viel arbeiten. Ich will aber nicht so viel arbeiten! Und es ist mir ja von der Bezirksregierung zugesichert worden, dass ich aus familiären Gründen meine Stunden halbieren darf. Und dann so etwas.

    Ich finde, es müsste auch im Lehrerberuf möglich sein, eine halbe Stelle zu arbeiten, wie in anderen Berufen auch.

    Ganz ehrlich, das ist es meist, wenn man sich dafür einsetzt. Bei uns würde sicherlich dann auch unterschieden, wer wie lange Unterricht hat. Das ist z.B. an Tagen der Personalversammlung auch so, wer hingeht, geht hin, wer nicht betreut die Kinder so lange in der Schule, wie er sonst Unterricht hätte. Wobei wir dann wieder da wären, hier betreuen dann auch Lehrer und Erzieher gemeinsam, denn das ganze pädagogische Personal der Schulen hat da Personalversammlung, also Lehrer und Erzieher.


    Mir ist schon klar, dass das mein Problem ist. Aber in früheren Jahren, mit der alten Schulleitung, hatte ich eben viel familienfreundlichere Stundenpläne, da ging es mir besser und die Kinder hatten auch mal Zeit, sich zu verabreden.

    Aber das zeigt doch deutlich, dass das ein Schulleitungsproblem ist und es auch anders geht!

    indidi: Ja, ich war schon mit Kindern und vor allem Haus gebunden (da ist dann für mich nicht relevant, ob die Kinder schon im Schulalter sind). Und bei uns sind diese Pendelzeiten hier normal, viele arbeiten im Nachbarbundesland und wohnen hier, weil man hier die Grundstücke noch bezahlen konnte. Klar könnte ich mich auch dort näher an die Stadtgrenze versetzen lassen, aber dann kann ich eben so eine Schulleitung wie Anna Lisa bekommen und nicht eine wie jetzt, wo ich eben die Tage und Zeiten alleine vorgebe ;)
    Und nach meiner Erfahrung, als ich hier im Bundesland gearbeitet habe mit dem Schulamt, wo nach 1,5 Jahren und einem Brief von der Rechtschutzstelle erst das Arbeitszeugnis kam, habe ich darauf noch weniger Lust. Zumal ich verbeamtet vermutlich etwas weniger hätte, als jetzt angestellt.

    Ja klar, fange ich später an. Aber das ist ineffektiv, denn oft schafft man morgens, wenn man nur 1 Stunde Zeit hat, bevor man fahren muss, nicht so viel, wie wenn man am Stück arbeiten kann. Da mache ich eher schon mal Haushalt oder so.

    Ich ärgere mich einfach darüber, dass ich mit meiner Teilzeitstelle trotz 8,5 Stunden täglicher Betreuungszeit meiner Kinder trotzdem noch regelmäßig einen zusätzlichen Babysitter brauche. Abgesehen davon, dass ich eigentlich 16 Uhr für Kinder einer 2. Klasse viel zu lange finde. Mit 15 Uhr könnte ich leben, aber das klappt halt nicht immer.

    Entschuldige, dass du aber da nicht soviel schaffst, wie wenn du am Stück arbeiten würdest, gilt doch nicht für alle (wie hier einige ja schon geschrieben haben), daher kann das nicht generell ineffektiv sein.
    Außerdem, wenn du da den Haushalt machst, sparst du ihn dir woanders.
    Wir haben durchschnittlich 8 Stunden Betreuung für 2. und 3. Klasse und das reicht leider auch nicht, aber dadurch, dass es flexibel ist, lässt sich viel schieben. Aber vor 15:30 Uhr hole ich die Kinder selten ab, dafür aber meine Eltern an den beiden Tagen in der Woche, wo ich arbeite.

    Trotzdem ist die Betreuungszeit kürzer als vor der Schulzeit, da waren sie manchmal eben doch von 7:30 Uhr bis 16 Uhr in der Kita ;)

    @AnnaLisa: Effektiv arbeitest du doch aber nicht mehr? Du fängst dann halt später an oder so. Meines Wissens arbeiten Grundschullehrer sogar mehr Stunden in der Woche.

    Stimmt, bei uns sind es 28 Wochenstunde in der Grundschule, der Rest hat nur 26 oder 27 Stunden.

    Aber Gespräche mit Kindern muss ich doch auch führen, Eltern anrufen auch. Material muss ich auch wegräumen. Niemand hat mehr Besprechungen als ein Gesamtschullehrer. Allein schon dadurch, dass wir in 1000 Teams arbeiten: Im Team mit meinem Co-Klassenlehrer, im 7er-Team, in den Fachschaften, Oberstufen-Kooperationen, Parallell-Lehrer, Dienstbesprechungen mit Abteilungsleitern, Laufbahnkonferenzen etc. etc. etc.
    Ich finde es ist ein Unterschied, ob ich um 13.30 Schluss habe und noch bis 14.30 bleibe, oder ob ich um 15.45 Uhr Schluss habe und noch bis 16.45 Uhr da bleibe. Um 14.30 habe ich jedenfalls nicht Schluss und muss danach (!) noch die ganzen Sachen erledigen.

    Ja, aber wie gesagt, hier ist nicht um 13:30 Uhr Schluss ;)
    Und nein, die Betreuung der VHG ist nicht unbedingt Erzieher-Sache und dort sind alle Schüler zu betreuen, die Hort-Plätze für ca. die Hälfte der Kinder, die dann wirklich Erzieher-Sache sind, kommen dann noch oben drauf. Wie die Betreuung bis 13:30 Uhr mindestens (von 7:30 Uhr an) verteilt wird, dass entscheidet die Schule, die muss eben die Betreuung gewährleisten!

    Und hier ist eben ganz klar mindestens eine 7. Stunde dabei, denn die 6. Klassen haben 31 reguläre Stunden, bei 5-Tage Woche, ist das mindestens einmal 7 Stunden am Stück, dann fangen sie evtl. mal zur 2.Stunde an, Religion/Lebenskunde kommt auch noch dazu und dann können ja nicht alle Wahlpflichtkurse gleichzeitig liegen, müssen aber für alle möglich sein, also liegen die 7./8. Stunde in der Regel. 5. Klasse käme in der Theorie mit 30 Stunden (+1-2 Religion) dann ja auch schon auf mindestens einmal 7.Stunden usw.

    Da kommst du also auch in der Grundschule mit 13:30 Uhr nicht mehr hin, hat also eindeutig nichts mit der Schulform zu tun, sondern, wie schon erwähnt mit eurer schlechten Umsetzung der Teilzeit-Gesetze.
    Denn nein, ich muss hier nicht mit nur einem Teil des Geldes die selbe Arbeit machen! Ich bin dann nämlich einfach in weniger Teams, weil ich weniger Stunden habe und somit auch weniger Fächer usw. Und komme z.B. zu Stufenkonferenzen nur im Ausnahmefall.

    Achso, zumal es ja auch ein Unterschied ist, wann du beginnst ;)

    Ein Beginn in NRW ganz nah an den Sommerferien ist nur möglich wenn du a) Angestellte bist oder b) dein Elterngeldbezug dann genau endet, dann gilt die Sperrfrist nicht. Ob das nur für die Aufteilung des Elterngeldes für Jahr oder auch auf 2 Jahre so ist, weiß ich allerdings nicht.

    DAs stimmt nicht, auch für Beamten gilt das wie von der TE genannt beim maximaler Länge der Elternzeit auch, da kann man ja nicht länger nehmen.

    Danke dir für deine Antwort!

    Ok... aber dann könnte ich an die 22 Monate ja nicht mehr ggf. das 3. Elternzeit-Jahr unmittelbar anschließen, oder? Denn ich muss mich ja direkt nach der Geburt für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen und würde somit dann sagen, ab Mitte April 2018 arbeite ich wieder.

    Nein, das 3. Jahr ginge erst ab dem 2. Geburtstag natürlich los. Das heißt im allergrößten Notfall müsstest du Mitte April bis Mitte Juni wieder arbeiten, wenn du dann doch zu Hause bleiben willst.

    Oder du meldest eben jetzt die 24 Monate an, guckst was passiert (soll ja nette Sachbearbeiter geben ;) ) und verlängerst sonst eben einfach um die entsprechenden Wochen, das geht ja, das musst du nur bsi 7 bzw. 8 Wochen (je nachdem, was bei euch drin steht), machen. Du kannst dann natürlich den Rest trotzdem später einfach nehmen usw.

    Ist richtig.

    Kann ich dann im Anschluss immer noch bis zum Ende ihres 3. Lebensjahres verlängern?

    Ja, kannst du.

    Reiche ich nun also etwas mehr als 2 Jahre ein, nämlich bis zum Ende der Sommerferien 2018?

    Würde ich nicht machen. Wenn du die maximale Zahlungslänge des Elterngeldes nimmst, dann gilt der Abstand auch nicht, dann dürftest du aber vermutlich nur 22 Monate Elternzeit anmelden.

    2019 müsste ich mich dann ja nicht mehr an die Ferien-Regelung halten, weil ich die maximale Elternzeit von 3 Jahren voll ausschöpfen würde.

    Das ist eben bei der maximalen Auszahlungslänge des Elterngeldes genauso.

    Also, welchen Part übernehmen die Väter?

    Er hilft morgens beim Anziehen, macht das Frühstück, hat Abends schon für uns alle drei die Pausenbrote usw. vorbereitet und räumt den Geschirrspüler ein, kocht abends oft Essen, hängt Wäsche auf usw.

    Da er aber auch um kurz nach halb Acht die Bahn bekommen muss, kann er die Kinder nicht zur Schule bringen.
    Er kommt mit der Bahn um kurz vor halb Sieben wieder, da müssen die Kinder natürlich längst abgeholt sein und auch zu den Sportveranstaltungen usw. kann er sie nicht bringen.
    Muss ich aber z.B. länger in die Schule, macht er oft Homeoffice und holt dann auch die Großen aus der Schule.
    Am Wochenende spielt er oft mit ihnen usw.
    Aber er sieht z.B. das Chaos in der Küche gar nicht wirklich oder schafft es eben nicht mehr den Geschirrspüler morgens noch auszuräumen, die Waschmaschinen anzustellen, die Wäsche wegzuräumen (er zumindest wird irgendwann nur noch aus den Wäschekorb leben, sein Schrank muss halb leer sein, denn weiter bringe ich ihm seine Wäsche nicht ;) ) usw.
    DAS sind dann meine Aufgaben, Und nachts aufstehen würde ja nichts bringen, er kann den jüngsten einfach nicht stillen und auch tagsüber nicht.

    Übrigens haben wir Vollzeit beide ungefähr das selbe Einkommen, aber bei ihm bringt uns reduzieren nicht so viel, also habe ich reduziert. Zumal ich in Elternzeit einfach flexibler bin mit kurzfristiger Stundenzahländerung usw.

    @ Arbeitende Mamas mit nicht-durchschlafenden Kids

    Erst mal: :rose:
    Aber wie macht ihr das? Nachts mehrfach raus, nur Häppchen Schlaf und dann morgens in der Schule unterrichten....?! :ohh:
    Nehmt ihr irgnedwelche Verstandsunterstützende Substanzen? ;)

    Aktuell passiert es mir leider ständig, dass ich beim Kinder ins Bett bringen mit einschlafe, d.h. dann im Notfall gegen 24 Uhr oder so noch mal aufstehen und etwas vorzubereiten, wenn man mal wieder auf dem letzten Drücker dran war, also versuche ich alles so rechtzeitig fertig zu haben, dass ich da Puffer habe und das nicht muss. Meist dann eben wenn es geht schon am Wochenende.
    Mein Kind wird glücklicher Weise noch gestillt, daher heißt das dann nachts nur zur Seite drehen, teilweise bekomme ich das nicht mal mehr mit, wenn er sich nicht mit "Mama, ham!" meldet, sondern nur leise sucht. Er schläft ja mit in meinem Bett. So ist es dann erträglich, aber ja, mehr als 3 Stunden am Stück schlafen ist schon der totale Luxus, aber ich habe das Gefühl der Körper gewöhnt sich an alles. Und wenn dann mal wieder irgend welche Sachen verschollen sind oder ich nicht mehr wiederfinde, obwohl ich sie 5 Minuten vorher noch in der Hand hatte, dann ist es eben so. Gibt für alles eine Lösung, wir sind ja flexibel ;)


    Mir gegenüber wird oft der Kopf geschüttelt. Oh - hatte ich erwähnt, dass ich mich für ne SL-Stelle beworben habe? Böse Mama.

    Das finde ich ehrlich gesagt traurig, denn nicht umsonst wird ja oft gesagt:
    Zufriedene Mama, zufriedenes Kind! Und dazu gehört nunmal bei einigen das Arbeiten. Das mag ja bei anderen anders sein, aber das muss doch jeder für sich entscheiden.

    Es stimmt schon, ausser den zu gebenden Unterrichtsstunden ist nichts reduziert. DBs, Konferenzen, Elternabende,Elterngespräche, Klassen-Orga. usw...ist alles 100%.

    Nein, das stimmt glücklicher Weise in vielen Bundesländern nicht, bei uns wird inzwischen alles anteilig versucht zu machen oder die TZ-Leute bekommen dann andere Vergünstigen, Präsenztage gibt's nur noch anteilig, DB und Konferenzen eh, Klassenleiter teilen sich dann eine Klasse, so dass dort eben auch meist nur halbsoviel Arbeit anfällt usw.

    Seit Januar arbeitet die Senatsverwaltung an einem Katalog, was teilbar du was unteilbar ist und wie dann zu verfahren ist.


    Denn das BVerwG hat dazu geschrieben:

    Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden. Das bedeutet, dass der Teilzeitquote entweder bei der Übertragung von Funktionstätigkeiten Rechnung zu tragen ist oder ein zeitlicher Ausgleich durch entsprechend geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben erfolgen muss.


    Also ich kann mich ehrlich gesagt bisher selten beschweren und wenn doch, dann tue ich es gleich und es wird eine Lösung gefunden, die dafür sorgt, dass es nicht unverhältnismäßig viel Arbeit zu meiner Stelle ist.
    Und somit rate ich hier immer nur, ruhig Teilzeit zu machen, denn dann hat man defacto mehr Freizeit.
    Achso und wegen irgendwelche Pensionsansprüchen, ich bin eh angestellt und bekomme im Moment ja die Einzahlung noch zusätzlich zu der eines durchschnittlich verdienen Deutschen (und das für 2x3 Jahre), zahle also deutlich mehr ein, als ich dies mit Vollzeit tun würde und gleiche damit dann eben spätere Teilzeit schon mal aus.

    An einer Grundschule etc. wo man jeden Tag spätestens um 13.15 Uhr Schluss hat, ist das was Anderes, da habe ich ja dann auch die Entscheidungsfreiheit, länger in der Schule zu bleiben zum Vorbereiten. Ich habe die nicht. Sonst müssten meine Kinder ja 5 Tage die Woche bis 16 Uhr in der OGS bleiben und dann noch zusätzlich vom Babysitter betreut werden, bis ich endlich mal zu Hause bin.

    Wie kommst du den auf so interessante Zeiten für die Grundschule?
    Beispiel Berlin, die Schulen sind mindestens verlässliche Halbtagsgrundschulen, wenn nicht sogar offener oder gebundener Ganztag, somit ist eine Betreuung bis 13:30 ja verpflichtend, dementsprechend sind auch die Unterrichtsstunden mindestens bis dahin, AGs finden später statt, Unterricht z.T. natürlich auch in der 7. und 8. Stunde, sprich auch da geht es dann bis ca. 15:30 Uhr. Dann kommt es ja auf die Fahrtzeiten an, wenn es leer ist (was es natürlich zu solchen Zeiten nicht ist), fahre ich 45 Minuten, sonst gut und gerne 1,5 h. Also bin ich sogar später als du zu Hause. Daher stellt sich die Frage nach länger in der Schule bleiben für mich z.B. ganz klar auch nicht, denn dann muss ich eine zusätzliche Betreuung organisieren, denn der Hort schließt um 17 Uhr und ich muss ja etwas Puffer zum Abholen einplanen!

    Also ich denke, die Unterrichtsende-Zeiten unterschieden sich zwischen Grundschule und Oberschule oftmals nicht mehr wirklich. Sprich, von der Schulform ist zumindest das vollkommen unabhängig. Vermutlich allerdings z.T. abhängig von den Regelungen zur Teilzeit, bei uns ist eben noch einmal darauf hingewiesen worden, das z.B. Konferenzen teilbare Aufgaben wären und man somit dort im Rotationsprinzip dran teilnehmen könnte usw. das scheint ja in anderen Bundesländern anders gehandhabt zu werden.

    Ich müsste mein jüngstes Kind überhaupt in die Betreuung geben und das möchte ich nicht. Daher wird der auf dem Hinweg bei Oma vorbei gebracht und auf dem Rückweg wieder dort abgeholt ;)
    Ich finde er ist einfach noch so klein, um wirklich in die Betreuung zu gehen.

    Zeit für mich, abends ab und an oder auch mal am Wochenende oder eben beim Mittagsschlaf.

    Ich habe das Glück aktuell nur 11 Stunden zu arbeiten und davon noch 4 Ermäßigungsstunden zu haben, dafür eine halbtägige Weiterbildung jede Woche. Somit bin ich nur 2 Tage die Woche in der Schule. Werde das aber in 6,5 Wochen wohl aufstocken auf 3 Tage und 16 Stunden. Deshalb komme ich ja z.B: auch an den Tagen wo mein Kind ganz zu Hause ist (drei Tage die Woche) zu kaum was, weil ich mir dann doch die Zeit für mich teilweise nehmen muss. Aber es funktioniert eben nur alles halbwegs, weil man mit jedem Kind scheinbar weniger Schlaf braucht ;) und ich eben wirklich in den Ferien viel vorbereite. Da müssen dann dafür meine Kinder eben auch ab und an in den Hort.

    Ich mache das auch wie deine Freundin, dass ich auf dem Nachhauseweg die Kinder abhole oder Oma und Opa haben sie schon geholt und sie warten schon zu Hause.
    Ja, es ist teilweise anstrengend, aber es spart viel Geld und z.T. auch zusätzliche Fahrerei usw. bei uns.

    Achso, meine Kinder sind 1 3/4, 7 und 9. Und ich habe zwar auch ganze Tage nur mit dem Kleinen zu Hause, aber da komme ich in der Regel außer zum Haushalt zu gar nichts mehr, wenn er nicht außergewöhnlich lange schläft.

    Anna Lisa, wie hoch ihre Bezüge sind, kann man von hier doch gar nicht sagen, hier wäre ich als Beamtin mit 50% Stelle deutlich unter dem Höchstsatz. Daher ist es also eine pure Mutmaßung von dir, dass sie nicht unterhalb sein kann.
    Wir wissen doch keine genaueren Dinge von ihr, also kann sie das sehr wohl betreffen. Zumal du ja gesagt hast, es kann generell bei Beamten nicht sein und das ist und bleibt einfach falsch.

    Susannea: Die Threaderstellerin ist ja Beamtin. Bei uns Beamten gibt es keinen Zuschuss von der KK, sondern 100 % Bezüge im Mutterschutz.

    DAs ist mir klar und natürlich geht dies, da Elterngeld 65% (nicht mehr 67!) des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate sind, die Bezüge aber die des laufenden Schuljahres sind (sprich bei einer Reduzierung zu dem Schuljahr gibt es eben weniger Geld und wenn dies dann z.B. nur eine 50% Stelle ist, sind das weniger als der 67% des Durchschnitts der letzten 12 Monate (oder auch bei Zwillingen durch den Mehrlingszuschlag z.T.). Zumal es ja noch zu Verschiebungen kommen kann durch vorheriges Elterngeld, (Krankengeld), Selbstständigkeit usw. kommen kann.

    Also doch, die Fälle gibt es des Öfteren, wo Elterngeld höher als Mutterschutzgeld und AG-Zuschuss (was übrigens auch 100% ergibt ;) )bzw. Bezüge ist!

    Elterngeld ist doch immer nur 67 % des letzten Nettoeinkommens, die Bezüge im Mutterschutz jedoch 100 %. Das geht ja also gar nicht.

    Nein, eben nicht, sondern des Durchschnittlichen Einkommens im Bemessungszeitraum, meist die letzten 12 Monate vor der Geburt, manchmal aber auch andere Zeiträume. Das aktuelle Einkommen zum Zeitpunkt der Geburt interessiert da gar nicht!

    Zitat

    Es hat auch keinerlei Konsequenzen mit der Elternzeit, wie ich es nun nenne, denn Mutterschutzgeld bzw. die vollen Bezüge kriege ich automatisch und den Rest kann ich ja dann gestalten, wie ich möchte.

    Nein, dem ist leider nicht so, bist du in Elternzeit gibt es maximal für Angestellte de 13 Euro von der KK, der AG-Zuschuss entfällt. Bei den Beamten ist es in den meisten Bundesländern genauso, da gibt's nur täglich 13 Euro. Macht also finanziell einen gravierenden Unterschied. Mal davon abgesehen, dass da bei "normalen" auch die Urlaubsansprüche kürzt usw. Also die falsche Anmeldung macht einen erheblichen finanziellen Schaden.

    Deshalb ist es auch nicht korinthenkackerisch, sondern nur korrekt, um finanziellen Schaden zu vermeiden.

    Übrigens ist die Elternzeit auch nicht mit dem 3. Geburtstag vorbei, sondern nur, wenn man die gleich in einem Stück nimmt, sonst kann man sie bis zum 8. Geburtstag nehmen (und davon 2 Jahre nach dem 3. Geburtstag!).

    Achso, sie würde übrigens auch Elterngeld ab Geburt erhalten, wenn das höher als Mutterschaftsgeld bzw. Bezüge wäre.
    Es gibt also einfach nur die höhere Zahlung ;)

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