Und genau das geht eigentlich nicht (bzw. nur so lange, wie es keine Folgen für die Lehrkraft hat): Solange ich als Arbeitnehmer oder Beamter meine Arbeitskraft anbiete (also eben die Schule nicht verlasse, sondern auf Zuruf arbeiten könnte), ist der Arbeitgeber in der Pflicht, mich im festgelegten Umfang mit Arbeit zu versorgen.
Genau so ist es und bei uns hat es auch noch keiner gewagt etwas Gegenteiliges behaupten zu wollen auch in NRW habe ich als Angestellter zumindest keine Minusstunde dabei, das sagt das Gesetz und das geht nun mal vor ![]()
Bei uns wäre das definitiv eine Minusstunde. Es geht hier ja lediglich um deine wöchentlichen Unterrichtszeiten, wenn die nicht erfüllt werden, hat man in NRW Minusstunden. Ob du die Zeit genutzt hast, um deinen Unterricht vorzubereiten oder die Bibliothek zu sortieren etc, ist leider unerheblich.
Nein, es darf keine Minusstunde sein, ja, was ich in der Zeit mache, ist unerheblich, ob ich schlafe, ein Buch lese oder vorbereite, solange ich auf Zuruf arbeiten könnte, darf es keine Minusstunde sein. Ich biete meine Arbeitskraft ja an und bin anwesend.