Beiträge von Susannea

    nee, private Gründe ;) bin aber noch nicht so ganz sicher, ob ich wirklich wechseln werde.
    naja, ich hab immer gehört, dass ich die eine befristete stelle nicht für eine andere gleichwertige stelle kündigen könnte... was ist da dran?

    Das ist möglich, denn so einfach ist eben ein befristeter Vertrag nicht kündbar. Da hilft nur in den Vertrag zu gucken, was über Kündigung drin steht oder ob im Tarifvertrag dazu etwas drinsteht.

    Du bist ja normaler Arbeitnehmer, da kannst du regulär kündigen. Das ist quasi "wie in der freien Wirtschaft"

    Und die frei Wirtschaft bzw. das Arbeitsrecht sagt, befristete Verträge sind nur kündbar, wenn dies explizit erwähnt wird in diesem oder im Tarifvertrag. Ansonsten sind sie unkündbar ;)

    Also hilft nur ein Blick in den Vertrag, ob der überhaupt kündbar ist.

    Wie bei Versicherungen üblich, wird dir vermutlich der Eintritt JETZT in eine Gewerkschaft (du schriebst "noch kein Mitglied"...) für den aktuellen Fall auch nicht mehr viel bringen, da das Kind ja schon in den Brunnen gefallen ist.

    In der Regel ist es bei einer Gewerkschaft eben genau nicht der Fall, da reicht es meist jetzt dann einzutreten.

    Sorry, Susannea, aber ich glaube, du machst dich mit der Antwort etwas lächerlich. (Siehe der Beitrag von Meike.)
    kl. gr. frosch

    Nein, sicherlich nicht, denn es zeigt sich wieder, der größte Feind der Lehrer sind die eigenen Kollegen. Es steht nirgends etwas dazu und trotzdem ist es für mich unddiverse Kollegen notwendig, genauso wie Papier notwendig sein kann oder nicht, ich brauche keine Arbeitsbögen, wenn es kein Papier gibt usw.

    Aber gut, dann schenkt dem Staat eben weiter alles, ich hole mir meinen Teil dafür weiterhin wieder und das weil es zulässig ist und weil das Finanzamt das genauso sieht wie ich!

    und daran ist keinesfalls etwas lächerlich, im Gegensatz zu der Frag, wo denn das steht, dass ich das brauche.

    Ich brauche s um meinem Arbeitsvertag zu erfüllen, also geht es abzusetzen, das reicht ;)

    Kleiner Unterschied: Papier = notwendiges Arbeitsmaterial
    Süßigkeiten = freundliches Privatvergnügen

    Tja, das ist eben Auslegungssache, ich halte beides für genauso notwendig oder überflüssig und solange ich mir da mit dem Finanzamt einig bin, ist doch alles gut. Und das bin ich. Zeigt aber, dass eben die Frage nach dem wo es steht total lächerlich ist, den jeder brauht eben andere Sachen für seinen Unterricht und das sollte auch jedem zugestanden werden, das Finanzamt zumindest tut das, traurig, dass nur die eigenen Kollegen der Meinung sind, ihr Weg scheint der einzige richtige zu sein!

    Wo steht das in der Dienstordnung (oder dem Äquivalent in deinem Bundesland)?

    Wo steht das in der Dienstordnung (oder dem Äquivalent in deinem Bundesland)?

    An der selben Stelle, wo steht, dass ich Arbeitsblätter verwenden soll, von denen ich natürlich das Papier von der Steuer absetzen kann, genauso wie die Druckerfarbe. OderCD-Player nutzen soll, die ich natürlich auch von der Steuer absetzen kann usw.

    Ich denke du merkst, du machst ich mit deiner Frage ziemlich lächerlich!

    Sag mal, gibst du uns jetzt die Argumentation für die Steuer wieder (okay, man muss / kann ja alles ausnutzen, was geht), oder ist es tatsächlich deine persönliche, eigene Meinung, dass jemand, der zufälligerweise eine Funktionsstelle hat, seine KollegInnen belohnt, wenn er gerade mal Geburtstag hat?
    Irgendwie eröffnen sich neue Abrechnungsmöglichkeiten, so oft wie ich Klementinen auf dem Tisch liegen lasse und / oder Kekse für KollegInnen backe (weil ich gerade Zeit und Lust habe. und "so oft" auch nicht).
    Aber dann müsste ich auch in meiner Steuererklärung den Apfel aufführen, den mir mein Kollege (mit Funktionsstelle!!) letztens geschenkt hat oder die Kekse, die unsere Schulleitung mal gebacken hatte? Weil es ist ja ein Geschenk also auch anzugeben?

    Du hast mal wieder nicht richtig gelesen, ich sage doch, die Süßigkeiten zum Geburtstag nicht unbedingt, aber die als Dankeschön werden natürlich abgesetzt, wobei auch die zum Geburtstag abgesetzt werden sollten, denn dies wird ja in der freien Wirtschaft auch so gemacht!

    Warum sollte das "Ich stelle Süßigkeiten für Kollegen hin" für Lehrer mit einer Funktionsstelle kein Privatvergnügen sein? Wenn ich mich mit Süßigkeiten für die Mithilfe bedanken möchte (z.B. durch die Konferenz), dann stelle ich es hin, da ich es möchte, da es vom Herzen kommt und sehe es durchaus als Privatvergnügen an (ich muss es ja nicht machen)

    Weil dies eine Art von Bonusleistung z.B. ist, die natürlich genauso wie Geschenke als Dankeschön von der Steuer abzusetzen sind, wenn sie denn schon aus der eigenen Kasse und nicht einer Kasse von der Schule bezahlt werden!

    Es geht um Schokolade für die Kolleginnen und Kollegen, das ist Privatvergnügen!

    DAs hängt denke ich sehr von der Position ab, als "normaler" Lehrer ohne Aufgaben vielleicht (also z.B. nur zum Geburtstag), aber als Lehrer mit Funktionsstelle keinsfalls!

    Ich denke, sowohl Luzifara als auch Susannea haben recht.

    Es ist beschämend, dass Lehrer es für nötig halten, z.B. Sitzhocker für die Klasse selber kaufen zu müssen.
    Es ist aber genauso beschämend, dass Lehrer meinen für "Privatvergnügen" bei der Arbeit (Süßigkeiten) Unterstützung zu erwarten.

    kl. gr. frosch

    S.O. und Süßigkeiten für die Schüler, sind keinesfalls Privatvergnügen!

    Dass die Vorbereitungszeit wegfallen darf, halte ich auch für Käse, Vorbereitungszeit gehört selbstverständlich dazu und muss auch als solche verrechnet werden.

    Wer redet denn von wegfallen, denn genauso wie Vorbereitungszeit gehören auch Konferenzen zu der Zeit dazu und die sind ja auch nicht jeden Tag, an dem Tag gibt es eben keine Zeit mehr für Vorbereitung, das ist doch überhaupt kein Problem! So wie es am nächsten Tag eben kein Konferenz gibt!

    Susannae, das ist doch total albern, was du sagst.
    Wenn man an einem Tag die Vorbereitung "verschieben" kann, hieße es, dass die anderen Tage eben nicht voll sind. Was bei der Arbeitsverteilung von jemandem mit solchen eingeschränkten Arbeitszeiten nicht sein wird. Wir reden nicht von jemandem "vollkommen gesunden", der am Wochenende eine 12-Stunden-Schicht einlegt, um die Konferenzzeit abzuarbeiten.
    Wenn man auf der anderen Seite damit argumentiert "ach, dann bereiten Sie den Unterricht einfach einmal nicht vor", um eine längere Pflichtarbeits/präsenszeit zu begründen, könnte man einfach sagen, dass die TE die nächsten Monate einfach weniger / gar nicht mehr vorbereitet, dann kann sie doch die eine oder andere Unterrichtsstunde im Stundenplan mehr haben. Braucht sie ja schliesslich nicht vorbereiten...

    Sorry, aber das ist deutlich weniger albern als deine Argumentation, denn es geht eben nicht um ständig, sondern um einen Tag. Und ja, bei normalen AN muss dann die Arbeitszeit z.B. auch auf 6 Tage verteilt werden, obwohl man sonst nur eine fünf-Tage-Woche hat. Das gibt das Mutterschutzgesetz nämlich her, hier sind ja nur die Stunde pro Tag (und vom Gesetz generell die 6-Tage-Woche) als Begrenzung vorhanden.
    Also ich bleibe dabei, dann bereitete sie an dem Tag eben mal nicht vor und insgesamt jede Stunden ei bisschen weniger, das wird schon gehen!

    Wenn ihr Schulleiter sie bei der Konferenz dabei haben will, muss er ihr den Unterricht an diesem Tag verkürzen oder frei geben. Es geht um Arbeitszeit pro Tag - das ist nicht beliebig auf den Rest der Woche/Monat/verbleibende Zeit umrechenbar.
    Sie bekommt das Beschäftigungsverbot ja nicht aus Spaß, damit sie mehr Zeit zum Babyshopping hat....

    Genau, es geht um Arbeitszeit am Tag und die restliche Arbeit, die nicht zwingend an dem Tag gemacht werden muss, kann man eben weglassen (wie z.B. Vorbereitung) bzw. so umverteilen, dass sie auch an keinem anderen Tag über die Stunden kommt.

    Das geht natürlich, nirgendwo steht, dass ein Lehrer jeden Tag vorbereiten muss!
    Also nein, er muss nicht unbedingt verkürzen, er darf nur nicht verlangen, dass sie dann zum nächsten Tag noch etwas macht.

    Das ist Quatsch, Susannea. Vor- und Nachbereitung zählt mit zum Arbeiten, als kommt die mit in die Tagesgesamtzeit.Wie soll sie denn am nächsten Tag Unterricht machen, wenn sie ihn nicht vorbereiten konnte?

    Ich denke, dass da Unsicherheit auf beiden Seiten herrscht. Das einfachste wäre m.E., wenn du mit demjenigen sprichst, der das individuelle Beschäftigungsverbot ausgestelllt hat. Das kann ja individuell geändert werden, also auch auf Unterrichtsstunden bezogen. Wichtig ist vor allem, dass das wirklich keine Wochenstundenanzahl ist, sondern eine Tagesbegrenzung (sowas wollen Schulleiter gerne mal umgehen): Bei uns an der Schule durfte eine KOllegin nur 3 Unterrichtsstunden am Tag halten. Nicht einen Tag 4, einen Tag 2 . genau 3!

    Eine eindeutige, gesetzliche Regelung wird es da nicht geben. Der Vorschlag von WillG wirkt recht logisch. Ansonsten: That`s not your job! Du hast das Beschäftigungsverbot, dein Dienstherr muss es ausführen. Alles weitere muss ER dir dazu erzählen.

    Nein, das ist kein Quatsch, sondern geht auch mal problemlos, wenn der Chef sie bei der Konferenz dabei haben will. Klar gehen auch Stunden ohne Vorbereitung oder man macht sie eben an andere Tagen, muss man sich die Zeit eben besser einteilen. Ich kann problemlos einzelne Tage ohne Vorbereitung haben (und habe grundsätzlich nicht an jedem Tag Vorbereitungszeit und Nachbereitungszeit), dann habe ich eben an andere die Zeit gearbeitet (wobei das auch nicht drüber kommen darf insgesamt).

    Ich sehe das genauso, wie du es einschätzt, wobei man bei den Konferenzen ja eh auch gucken muss, ob die zu Zeiten liegen, wo du nicht mehr in der Schule sein darfst (z.B: nach 20 Uhr!).
    Aber ja, mit diesen darfst du nicht über die 5 Zeitstunden am Tag kommen. Wenn du also keine 5 Zeitstunden Unterricht hast, dann gehen die Konferenzen noch bis du die Stunden voll hast, du musst dann aber auch wirklich (und da sollte der Schulleiter sich tunlichst dran halten, denn er kann bis zur Freiheitsstrafe sonst bekommen) bei erreichen der Stunden gehen. Auch mitten in der Konferenz. Vorbereitung fällt an dem Tag dann einfach aus!

    spielt die bemessungsgrenze bei mir als beamtin eine Rolle?

    Hm, Kind in der GKV ist ja eher in der Familienversicherung interessant, in der GKV freiwillig wäre ja nicht so optimal (nehme an, dass die Beiträge ähnlich sind...)

    Ja natürlich spielt die Bemessungsgrenze bei dir als Beamtin eine Rolle, die spielt immer bei dem Partner in der PKV eine Rolle, um festzustellen, ob eine Familienversicherung noch zulässig ist.

    Wie ist es, wenn mein Mann mehr/weniger verdienen würde, dann will die Familienversicherung jährlich Nachweise über mien einkommen und wir müssen das Kind evtl. umversichern?

    Solange dein Mann mehr als du verdient, ist das kein Problem, wenn du (weil PKV) mehr verdienst, ist das nur interessant, wenn du über der Jahresgrenze liegst (und diese beiden Punkte müsst ihr eben jährlich bei der GKV nachweisen). Und nein, ihr müsst dein Kind dann nicht unbedingt "umversichern", sondern evtl. dann auch in der GKV für das Kind zahlen.
    Also Familienversicherung geht nur, wenn dein Mann mehr verdient oder du unter der Bemessungsgrenze liegst.

    Und wie ist es, falls wir den Nachwuchs in der PKV versichern, dann kommt er erst raus, wenn er sozialabgabenpflichtig beschäftigt ist?

    Genau oder versicherungspflichtig ist (sprich z.B. ein Studium beginnt).

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