Beiträge von Susannea

    Also ich finde schon, dass man Fehlen auf der Arbeit unbedingt vermeiden sollte. Da ihr ja nun die Möglichkeit hattet, finde ich euer Vorgehen richtig. Hätten wir auch so gemacht, ich habe ja auch einen freien Tag. Im Gegenzug hätte ich von meinem Partner erwartet, dass er keine Überstunden macht, schnurstracks nach Hause kommt und von da an das Kind / die Kinder komplett übernimmt und auch noch danach was für den Haushalt tut, damit du an den Schreibtisch kannst.

    Ja, ist blöd, aber dann muss man halt mal improvisieren in der Schule und am WE nacharbeiten (wo wieder der Partner das Kind übernimmt).

    Hier auch so, wobei ich nicht den Haushalt gemacht hätte, sondern mein Mann den dann mit dem Kind gemacht hätte, wenn er kommt und ich die Schulsachen!

    das_kaddl: Bei uns war 14 Tage vor Schuljahresende immer noch nicht klar, welche Kinder kommen bzw. wieviele, sie hatten dieses Schuljahr einige hundert Schüler "vergessen" frag nicht, wie das geht, aber es ging! Somit war noch gar nichts bei uns überhaupt klar.
    Aber ansonsten liegt es hier meist am Lehrermangel und das bei viel Pech am ersten Schultag nicht alle Stellen besetzt sind.

    kann man das denn überhaupt so ins Blaue hinein beantworten? Hängt das nicht von vielen verschiedenen Dingen ab, z.B. Vorerkrankungen der Kinder, Leistungskatalog der PKV und vieles mehr?

    Klar, Aufnahmezeitpunkt z.B. ist auch ein wichtiger Aspekt, ein Kind, was mit der Geburt aufgenommen wird, wird immer billiger sein, als eines, was nach der ersten OP aufgenommen wird. Dann ist ja wohl der Prozentsatz, der zu versichern ist in den Bundesländern auch unterschiedlich, hier sind es 30%.
    Man kann sich aber z.B. überlegen, ob man mit der Geburt eine Anwartschaft beantragt. Dann ist es später auf jeden Fall günstiger.

    Egal, ob es sich lohnt oder nicht, bekommst Du von mir Antwort auf Deine Frage :)
    Kind 1 (6) zahlt 25€, Kind 2 (17) 50€

    Für mich lohnt es sich schon deshalb, weil ich mehr bezahlt bekomme (Medikamente, Anwendungen etc) und schneller Termine bekomme.

    Die hat sie doch von mir auch bekommen, wir zahlen gar nichts, weil die Kinder in der GKV sind alle drei, Medikamente gibt's genauso wie in der PKV, nämlich alles bisher, was wir brauchten, keine Zuzahlungen und Termine machen hier keinen UNterschied, wie du versichert bist. ;)

    wir werden Ende des Schuljahres gefragt, welche Klassen wir gerne (weiterhin) in welchem Fach unterrichten möchten. Das wird dann mit der Sl/ dem Stundenplaner besprochen -- und nun, eine Woche bevor die Schüler wieder da sind, hat sich doch Einiges verschoben :D .
    Gut, dass ich mich noch nicht reingetresst hatte :D :D

    So ist es hier auch, gefragt wird vor den Ferien, viele haben wirklich nur die Stundenzahl eingetragen, die sin unterrichten, aber da ich z.B. nicht wusste, ob ich nun 11 oder weniger Stunden habe (sind letztendlich nur 7!), habe ich natürlich mehr eingetragen und weiß gar nicht, was kommt. Vermutlich Musik und Kunst statt Nawi und Mathe. Stundenplan wird bei uns erst in der letzten Ferienwoche gemacht.

    Klassenleitungen sind bei uns mehr oder weniger eine Woche vor den Ferien sicher. Lehraufträge gibts dann in der letzten Ferienwoche, Stundenpläne in der zweiten oder dritten Schulwoche (!) bis dahin wird fröhlich Klassenleiterunterricht erteilt. Und dann im Schnitt alle 3 Monate einen neuen Plan, neue Fächer, neue Klassen :autsch:


    Ärgerlich nur, wenn man stundenlang an fachfremden Stoffverteilungsplänen für *** sitzt und dann nach Herbst +++ unterrichten darf. Sowas macht man nur einmal.

    Ähnlich ist es hier eben auch und kenne ich es hier aus vielen Schulen in der Umgebung, die fangen z.T. erst nach den Ferien an die Stundenpläne zu bauen, weil Abordnungen usw. gar nicht klar sind.

    Warum sich das ab 2 Kinder lohnen sollte, weiß ich nicht.
    Aber du bekommst mehr Beihilfe und musst somit weniger PKV bezahlen, wenn du 2 Kinder hast. Dabei ist es aber egal, wo sie versichert sind, soweit ich weiß.

    Genau so ist es. Die Beihilfe wird mehr für dich, die Beitragsfreiheit in der GKV bleibt aber und somit lohnt es sich nicht mehr als vorher!

    Das ist ja blöd. Ich möchte mal von meinem Beispiel berichten (komme aus Hessen).
    Ich habe 18 Monate Elternzeit beantragt und hatte in meinem eigentlichen Antrag den ersten Schultag als ersten Arbeitstag eingetragen. Bei SSA riet man mir dann dazu das zu ändern und den letzten Schultag vor den Sommerferien als Ende der Elternzeit einzutragen. Habe ich gemacht und die haben es genehmigt.

    Das ist in vielen Bundesländern auch gar kein Problem, war bei mir ähnlich, aber NRW macht da gerne Terz.

    ich würde sagen, da gilt nur die allgemeine Arbeitszeit und die wird man als Lehrer nie erreichen (12 Stunden?). Schliesslich MUSST du nach der Schule nicht weiter vorbereiten, sondern kannst es an einem anderen Tag legen ;)

    10 Stunden plus Pausen darfst du höchstens pro Tag arbeiten, die hast du bei 9 Unterrichtsstunden doch dann schnell zusammen.

    Irgendwie finde ich es eher traurig, dass es nötig ist, sich vor Unruhe zu schützen. Das Erziehungsziel sollte doch lauten:" Ich benehme mich so, dass ich keinen anderen im Unterericht störe. Ich weiß aus Erfahrung wie schwer das ist und jeder Tag ist ein neuer Anfang. Ich glaube nicht, dass ich in meiner Klassen Gehörschutz einführen würde. Aber wer weiß, wenn es so exterm wird, ist das vlt. der einzige Weg.

    Naja, das ist ja auch oft nicht der Fall, sondern es gibt einfach inzwischen Kinder mit so großen Konzentrationsproblemen, dass die selbst bei Partnerarbeit von anderen sich schon so gestört fühlen, dass sie nicht arbeiten können.
    Ich fand in den Klassen den Lärmpegel in der Stillarbeit oder Freiarbeit nicht höher als anderswo, aber trotzdem war es einzelnen zu laut.

    Wie kommst du darauf, dass andere Zeiten gelten sollten und das er Konsequenzen befürchten müsste.
    Es gibt nur die Pflicht sie abzugeben, wenn du pflichtveranlagt bist, also z:B. Lohnersatzleistungen erhältst, Steuerklassen 3/5 oder gar 6 hast oder selbstständig tätig bist z.B. sonst kannst du es tun oder lassen.

    Die Steuererklärungen für 2011 bis 2014 kann er noch abgeben, auch wenn er kein Geld zurück bekommt natürlich, wenn er aber nicht dazu verpflichtet ist, dann wäre er ja schön blöd, dass für die entsprechenden Jahre zu machen. Man muss auch nicht für jedes Jahr abgeben!

    Ich kenne die Gehörschutzteile auch aus Klassen und habe es bisher auch so erlebt, dass eben die Kinder, die mehr Ruhe brauchen, sich die nehmen. Dadurch, dass aber nicht alle diese auf haben, stieg der Lärmpegel nicht wirklich, nur für die war es noch ruhiger.

    Die Rückwärtsuhr nutze ich selten.
    Wenn das Original von Timetex, was ich keinesfalls als laut und nicht funktionierend empfinde, aber ja, unverschämt teuer ist sie, ich habe sie von meiner anleitenden Lehrerin geschenkt bekommen.
    Eine selbst gebastelte Uhr habe ich auch, ist in Berlin ja scheinbar Standard, das im Seminar herzustellen, aber ganz ehrlich, die ist nur halb so gut. Hakt ständig usw.

    Aber in einigen Klassen führt so etwas eben auch zu noch mehr Unruhe, weil der (Zeit-)Druck steigt und einige immer wieder nachgucken gehen müssen.

    Einerseits richtig. Andererseits kann man ja nur maximal 14 Monate als Paar Elternzeit nehmen und das Elterngeld beziehen. Wenn der Partner bereits 8 Monate in Anspruch nimmt, sollte das eigentlich eine hinreichende Begründung sein.

    Nach der Vorschrift leider nein, zumal die Kinder zu dem Zeitpunkt ja erst 6 Monate alt sind und der Partner somit noch keine 8 Monate genommen haben kann. Sie also noch sagen können, das muss evtl. geändert werden.

    In diesem Erlass, den ich leider gerade nicht wiederfinde stand eben explizit drin, dass nur nach 12 Monaten, also dem definitiven Ende des Elterngeldbezuges das nicht gilt, zumindest, wenn man danach Teilzeit in Elternzeit arbeiten will.

    Ich bin aber nicht mehr sicher, ob der wirklich aus NRW war. Weiß nur, dass es da immer wieder Probleme gibt, vor allem bei Beamten.

    Mein Sachbearbeiter sagte mir damals, dass der Beginn der Elternzeit IN den Sommerferien OK ginge, ich dann aber beim Ende der Elternzeit die Ferienregelung unbedingt beachten muss. Das Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes KANN hier jedoch unter Umständen die Rechtsmissbräuchlichkeit bzw. die Regelung, dass Ferien nicht ausgespaart werden dürfen, kippen.Sprich nochmal mit Deinem Sachbearbeiter.Der Sachbearbeiter meiner Frau kannte die Regelung nämlich nicht und musste erst seinen Büroleiter fragen...

    DAs Problem wird sein, dass hier eben keine 12 Monate, also das maximale genutzt werden, sondern nur 6 und somit dargelegt werden muss, warum man "nur" 6 Monate nehmen kann und keine 7. Gibt dazu in NRW meine ich eine AV wo steht, dass dies eben nur beim absoluten Ende der Elternzeit oder des Elterngeldbezuges gehen würde.

    Das ist so ein Beispiel: Bei uns gab es neulich ein ähnliches "Problem". Der PR ist zum Chef, um das im Sinne der TZ-Kollegen zu klären und der Chef ist ihnen mit Unverständnis begegnet und hat das Gespräch recht schnell beendet: Für ihn war es nämlich ganz selbstverständlich klar, dass so eine Regelung für TZ-Kollegen nur anteilig gelten kann. Und so muss das auch sein, und keine VZ-Kraft beschwert sich darüber. Das wäre ja auch unsinnig.Gleichzeitig hat sich aber auch keine TZ-Kraft darüber zu beklagen, wenn es für einzelne VZ-Kollegen Ausnahmeregelungen gibt. Das wäre nämlich ebenso unsinnig.

    Das ist hier leider überhaupt nicht klar bisher, bei einem Tag mussten alle komplett anwesend sein und bei drei Tagen gibt es bisher auch diese Auskunft von der Senatsverwaltung bzw. es ist nicht darauf eingegangen worden. Ist ja erstmalig so mit der Tagen und keinem Ausgleich! Mal sehen, was der Personalrat dazu sagt, wie die generelle Regelung aussehen soll. Das wir in der Schule eine Lösung finden, denke ich schon, wobei auch sicherlich nur auf Nachfrage, denn bisher müssen wir auch bei allen Konferenzen anwesend sein, weil es eine Dienstpflicht (hm, bin aber nur Angestellt ;) ) ist.

    Erst einmal herzlichen Glückwunsch!

    Das ist etwas umstritten und nun solltest du überlegen, ob es möglich ist, dass du 7 Monate Elternzeit nimmst also bis 22.1.2016, damit du keine Zeit ohne Elterngeld hast.
    Hier ginge das problemlos, aber NRW hat da echt ein Problem mit allen diesen Zeiten.
    Andere Variante, du begründest genau, warum du gerade bis dahin Elternzeit nehmen musst und es nicht länger geht!

Werbung