Was hast du vor dem Referndariat gemacht, warst du da schon mal versicehrungspflichtig? Davon könnte nämlich das auch abhängen, wenn es als erstmalige Arbeitsaufnahme zählt, dann kannst du dich freiwillig versichern, wobei nirgendwo steht, dass du es musst!
Beiträge von Susannea
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mein Rektor hatte mir bei Meldung der Schwangerschaft kein Beschäftigungsverbot bis zur Ermittlung des Immunstatus erteilt.. und ich wusste gar nichts davon und hatte es erst im Gespräch mit dem Betriebsarzt zum ersten Mal gehört.
Es gibt einen Leitfaden für die Schulleiter und da steht das klar drin, das dem so zu sein hat. Das sollte dein Rektor evtl. mal lesen
Anna_K: Ab der 21. SSW kannst du übrigens in Berlin generell in den Innendienst gehen, wenn du dies möchtest, da ist dann die Ansteckungsgefahr auch deutlich geringer.
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Ich habe auch noch mal nachgeforscht, nur wenn du unterschrieben hast, dass du auf die Versicherungspflicht verzichtest, dann kannst du nun nicht mehr zurück in die Pflichtversicherung, sondern nur, wenn du mindestens ein Jahr unter der BBG liegst. Ansonsten bist du nun pflichtversichert.
Wie gesagt, ich bin ja zum Februar eingestiegen und da hat nie jemand nachgefragt und da hätte ich ja dann sogar wirklich drüber gelegen. Und wie gesagt, eigentlich befragen die KK dich auf das Kalenderjahr bezogen nach dem Einkommen und nicht nach 12 Monaten

Ich würde auf jeden Fall noch mal bei der GKV nachfragen, ob du nicht doch noch pflichtversichert sein kannst, wenn du das möchtest!
Diene Quelle widerspricht sich übrigens an mehreren Stellen, außerdem bezieht sie sich auf ein seit 1.1.2007 ungültiges Gesetz, also wäre mir die sicherlich nicht sicher genug. Und wenn spricht sie auch nur davon, dass du dich befreien lassen kannst, nicht musst!
Das deine Berechnung der Jahressonderzahlung falsch war und du damit gar nicht weniger erhältst, als jemand, der im Juli ein volles Gehalt erhalten hat, hast du gelesen?Friesin: In Berlin steigst du ja mit Stufe 5 ein bei E11, sprich 4222,49 Brutto je Monat. Liegst also mit der Jahressonderzahlung bei einem Jahr wirklich drüber.
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Diese "Regelung" deines Bundeslandes (Berlin) klingt wieder einmal sehr nach Sparmaßnahme...
Falls du dich mit Röteln infizierst und deinem Kind schadest, würdest du dir sicherlich ein Leben lang Vorwürfe machen.
Denke an dein Kind und an dich und nicht daran, dem Land Berlin ein paar Euro zu sparen, das wird dir sowieso keiner danken.
Höre auf deine Ärztin!
Gruß !
Es geht ja hier um Ringelröteln, bei Röteln wird immer bis zur 21.SSW ein BV ausgesprochen, egal wie alt die Kinder sind. Übrigens kann man gegen Ringelröteln nicht impfen
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Zitat
Ich bin natürlich keine Medizinerin, aber in meinem Bundesland ist das eigentlich so geregelt, dass man nur ein BV bekommt, wenn man mit Kindern arbeitet, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Man bekommt nur ein vorübergehendes BV, wenn akut Fälle von Ringelröteln in der Schule auftreten.
Sogar nur bis 6 sagt die Vorschrift und nur für die ersten 20 Schwangerschaftswochen. IN der Regel wird übrigens in Berlin mit 5 eingeschult, nicht selten. Aber da nur bis 6 die Vorschrift sagt, ist das dann eh egal

http://www.berlin.de/imperia/md/con…file=kinder.pdfDu musst doch aber eh zum Arbeitsmedizinischen Dienst und die stellen dann auch die Empfehlung für BVs aus und bis du das von dort hast, darfst du doch eh nicht arbeiten. Also würde ich erst einmal warten, was die sagen, womit du auch deine zweite Meinung hast!
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trotzdem mehr, als du jetzt im Jahr.
villeicht haben die das ja geändert??? weiß nicht warum es so is, aber es is so :([/quote]
Nee, das kann so nicht sein, wenn die Gesetzeslage ja auch eine andere ist. Wie gesagt, hast du deine KK mal gefragt, wie das ist? Die Personalstelle ist leider kein kompetenter Ansprechpartner, denn für die gelten ja auch Bundesarbeitsgerichtsurteile angeblich nicht und das MuSchG auch nicht usw.
Die haben also mit Gesetzen und deren Geltungsbereichen usw. nicht viel zu tun bzw. interessieren sie sie nicht. -
Mir wurde bei Vertragsunterzeichnung gesagt, dass ich mir eine Krankenkasse suchen muss und ich die Bescheinigung über die Mitgliedschaft vorweisen muss. weiter hieß es, dass ich mich freiwllig versichern muss, aber ein Zuschuss gewährleistet wird, dafür habe ich verschiedene Anträge bekommen, die von der GKV und mir ausgefüllt werden musst.
klar würde ich lieber Pflichtversichert bleiben, aber ich hatte keine Wahl. Anderen Mitreferendaren geht es auch so...
Ja, die KK suchen und die Mitgliedsbescheinigung vorweisen musste ich auch, ich bin aber pflichtversichert und das unabhängig davon, wieviel Prozent ich arbeite, zumindest war ja bei Vertragsunterzeichnung nicht klar, ob ich ab 1.8. Vollzeit arbeite. Von Februar bis Juli habe ich 50% gearbeitet und damit hätte ich ja dann trotzdem mehr, als du jetzt im Jahr. -
ich musste mich während des referendariats auch freiwillig versichern. (Da war ich Beamtin auf Widerruf)
Dies Versicherung müsste aber eigentlich nun automatisch beendet sein mit dem Beginn der Pflichtversicherung. Bei der privaten KK musste ich nur die Bescheinigung von der KK, dass ich nun wieder pflichtversichert bin einreichen, der AG hat mich einfach angemeldet. Wie sieht das denn aus, was hast du dem AG mitgeteilt, wo er dich wie anmelden soll in der KK? Hast du da evtl. eine Befreiung o.ä. angekreuzt?
Ansonsten frag mal bei der KK nach, wie das läuft, weil du ja eigentlich jetzt pflichtversichert wärst, aber ab 2016 dann wieder freiwillig versichert. Ehrlich gesagt würde ich aber so lange wie möglich pflichtversichert bleiben als Frau, gerade wenn evtl. noch Kinder vorgesehen sind. -
Susannea:
Aber ich musste mich doch freiwillig in der GKV versichern und die holen sich das gesamte Geld von mir und nicht vom AG.
deswegen is der beitrag ja auch so hoch
Aber wonach musstest du das denn? Ich sehe dafür eben überhaupt keine Grundlage.
Alles sagen, du kannst dich erst im dem Jahr in dem du drüber kommst beim AG-Wechsel freiwillig versichern oder aber in dem Jahr nach dem du erstmalig die Grenze überschritten hast, wenn kein AG-Wechsel stattfindet.
Wie warst du denn bisher versichert?
Der AG zahlt dann evtl. seinen Anteil eben zusätzlich an dich aus. Du dürftest jedenfalls maximal 627,75 Euro KK-Beitrag zahlen und davon muss der AG eben eigentlich 295,65 zahlen. -
Ja das habe ich auch schon schmerzhaft festgestellt. mir wird ja für jeden fehlenden Monat 1/12 vom monatsbruttodurchschnitt von Juli/Aug/Sept abgezogen (Juli war ich für 3 Tage schon eingestellt und hab ein Minigehalt bekommen). daher fällt die jahressonderzahlung geringer aus als bei allen anderen...is ja auch bei Erziehern etc so, dass des von der Anzahl der gearbeiteten Monate abhängt.
Nein, das sollte keinen Einfluss haben, denn es wird nicht Juli, August du September addiert und durch 3 geteilt, sondern nach ´§20, Absatz 3 TVL wird dann das gezahlte Entgelt addiert und durch die Tage, die du in dem Zeitraum angestellt warst geteilt und dann mit 30,67 multipliziert.
Sollte also aufs gleiche rauskommen. -
Mir wurde bei Vertragsunterzeichnung aber zugesichert, dass die bezuschussung stattfindet, eagl ob ich dieses jahr noch auf die JAE (Jahresarbeitsentgeltgrenze) komme doer nicht.
Aber wie gesagt... Kopfweh von den ganzen Zahlen und dem Grübeln.
Klar, du bist ja dieses Jahr dann Pflichtversichert und damit zahlt der AG normal seinen Anteil. -
Achso, die Gehaltsberechnung für Ende August ist angeblich erst Freitag durchgegangen laut meiner Sachbearbeiterin, sie konnte nämlich angeblich vorher den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht bescheinigen, weil sie den erst nach dem Abrechnungsdurchlauf kennt.
Mein Edit zur Jahressonderzahlung hast du gelesen?
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Ich bin ausgebildete Grundschullehrerin und werde nach E11 bezahlt. man bekommt eine Sonderzahlung im Jahr (Weihnachtsgeld) und dadurch liege ich über der BMG. Habe im Juli mein Referendariat fertiggestellt und somit mein zweites Staatsexamen abgeschlossen - alles ganz normal.
Aber damit kommst du doch in 2014 gar nicht mehr auf die 53.550 Euro im Jahr.Die Frage ist ja, ob das Bruttogehalt das ist, was dort steht und ob irgendwo noch was dazugerechnet wird, ansonsten kann kein Zuschuss dabei sein.
Achso, VWL kann natürlich auch dazugerechnet werden, liegt bei 6,65 Euro im Monat, aber mehr darf nicht dazu kommen, wenn du das Brutto der Stufe 5 hast.
Edit: Zumal du in 2014 ja nur 40% deines Bruttogehalts als Jahressonderzahlung erhältst.
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Ob dein Gehalt zu hoch ausfällt bzw. der Zuschuss schon dabei ist, kannst du doch ganz einfach nachgucken.
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…r-2014&matrix=1
Wonach wirst du denn bezahlt? Deine Ausbildung scheint ja nicht für die Grundschule zu sein, sonst würdest du ja nur nach E11 bezahlt werden und da liegst du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze, zumindest nicht in 2014.
In 2015 sieht das dann anders aus, aber was hast du denn bisher gemacht, liegst du daher in 2014 schon drüber?
Könnte das evtl. der Punkt sein, dass sich bisher nichts unterscheidet, dass du in 2014 nicht mehr drüber kommst? Daher also noch normal pflichtversichert bist? -
Soweit ich das weiß - leider weiß ich dazu nicht viel - müsstest du in Arbeitslehre den Schülern das Arbeitsleben näher bringen, indem sie zB Berufe vorstellen, die sie schon kennen, aber auch neue Berufe kennenlernen, sich mit Informationsbeschaffung auseinandersetzen... soll m.W.n. den Einstieg in die Berufsorientierung erleichtern/darstellen
über Technik kann ich dir nicht viel sagen, kann mir aber vorstellen, dass dann sowas wie Umwelt dabei ist, oder so ne Art Werken-Unterricht
Also in Berlin ist das nur ein klitzekleiner Teil, heißt Berufsorientierung und wird maximal 2 Halbjahre unterrichtet. Ansonsten gehört dazu zu Arbeitslehrer hier auch wirtschaften im privaten Haushalt, Sozialisation des Kindes, Nähen, Kochen, Holz- und Metallverarbeitung usw. -
Vielleicht kann ja jemand meinen Einwand bestätigen oder verneinen:
Zu meiner Zeit hatten es "Landeskinder" leichter - und weniger Probleme als "Rein'Gschmeckte" mit der Anerkennung der Staatsexamen - . Die Einstellung in den Schuldienst ist immer noch in der Hoheit der Länder und somit auch das Referendariat.Daher kommt es wohl auch darauf an, wo du später unterrichten und leben möchtest.
DAs hängt sehr vom Bundesland ab, in Berlin und Brandenburg gibt es da keine Unterschiede, wo du studiert hast, Unterschied sind eben wie gesagt nachher nur die Anzahl der Fächer auf dem Staatsexamenszeugnis, zumindest in der Grundschule, da hatten wir dann eben von zwei bis vier alles drauf! -
Fu Berlin - Bachelor /Master Abschluss und es ist halt Berlin
Wenn Berlin, dann HU, denn da hast du in Grundschulpädagogik dann alle drei Lernbereiche und nicht wie an der FU nur zwei. Unser Studium war insgesamt sehr viel komplexer als das an der FU, die würde ich also eher nicht wählen. -
Allen, die 34 oder älter sind und daher keinen Ausbildungs-/Anwärter-/Referendar-Tarif in der PKV mehr bekommen: Versucht es mal bei der Signal Iduna, sind bei mir jetzt rund 80€ statt 230.
Hast du denn da dann einen Ausbildungstarif bekommen oder warum ist das so wenig?Für mich kam sie nicht in Frage, weil sie mir gar kein Angebot machen konnte, weil sie noch nicht auf Unisex-Tarife umgestellt hatte!
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Danke für die Auskunft, ich habe da aber im Nachhinein auch etwas verwechselt. Die Anmerkung bzgl. Wahlfächer bezieht sich ja nur auf Grundschullehrer und das betrifft mich ja nicht.

Nein, eigentlich alle Lehrer, die bis Klasse 10 unterrichten.
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Aber: Susannea reißt tatsächlich (wieder einmal) den Thread an sich und münzt alles auf ihre Ausgangssituation um, obwohl das Problem bei ihr gar nicht besteht. Das irritiert mich tatsächlich (wieder einmal).
Wo reiße ich den Thread an mich? Weil ich nachfrage wie das funktionieren soll? Dir dabei erwähnten Probleme treten hier in vielen Schulen auf und sollten evtl. berücksichtigt werden.Und nein, das Problem betrifft mich dieses Schuljahr nicht, so wie auch alle anderen Probleme. Dürfen Lehrer in Elternzeit dann solange nicht mehr mitschreiben und Fragen beantworten und auf mogliche Probleme aufmerksam machen?
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