Beiträge von Susannea

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    Original von laura
    Hallo,


    ich dachte, die Zuschläge werden nicht berücksichtigt (daher die böse Überraschung bei vielen).
    Wenn kein Mutterschaftsgeld bezahlt wird, wie wird es dann ersetzt? Durch das normale Gehalt?


    Gruß


    Genau, es gibt durchgängig Gehalt und es werden nur steuerfreie Zuschläge und Einmalzahlungen nicht berücksichtigt! Und 920 Euro Werbungskosten fürs Jahr abgezogen, dass gibt meist die böse Überraschung!

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    Original von pinacolada
    Hallo!
    Ich denke, der Knackpunkt ist wirklich: Gibt es jemanden, auf den die Stelle ausgeschrieben ist oder ist noch alles offen?
    Stutzig würde mich (zumindest in NRW für Grundschule) machen, dass nur 5 Leute eingeladen sind. Das spricht eigentlich dafür, dass sie sich so wenig Arbeit wie möglich machen wollen, da das Ergebnis eh schon feststeht.


    Also in Berlin sind sie sogar für Vertretungslehrerstellen froh, wenn 5 Bewerber vorhanden sind! Das war die größte Anzahl, die ich bisher hier erlebt habe. Ich denke, je nach Fächerkombi und Ort kann es sein, dass es einfach nicht mehr Bewerber gibt oder die anderne gleich aus anderne Gründen rausfallen.

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    Original von alias
    Wenn die Strafarbeit nicht gemacht wurde und auch der Nachholtermin / Nachsitztermin nicht eingehalten wird, gibt es einen Eintrag ins Klassenbuch und - nach einem erfolglosen / verweigerten Elterngespräch - eine schriftliche Nachricht auf offiziellem Schulpapier, mit der Aufforderung an den Schüler an einem Nachholtermin zu erscheinen. Andernfalls müsste die Klassenkonferenz zusammentreten und über weitere Maßnahmen, wie einen zeitweiligen Schulausschluss beraten.


    Ist sowas alles bei euch zulässig? Bei uns darf es weder Nachsitzen noch Strafarbeiten geben. Du darfst die Schüler nicht mal das in der Stunde versäumte als Hausaufgabe machen lassen!

    Ich würde das Examen zu Ende machen, evtl. sogar das ref und dann gucken, notfalls im anderne Bundesland, denn z.B. in Brandeburg darfst du mit beiden Studiengängen KLassen 1-10 unterrichten, egal ob mit Schwerpunkt Primarstufe oder ohne. Nur das Ref muss jeweils dann da gemacht werden.

    Ich bin nicht der Meinung, dass dein Job darin besteht die Gesundheitsführsorge des Jungen zu übernehmen!


    Diabetis ist als Behinderung anerkannt, somit gelten zumindest in der Kita die Kinder als I-Kinder, müßte in der Schule ja dann auch so sein und haben damit Anspruch auf zusätzliche Betreuung.

    Für Mathe bieten sich meiner Meinung nach zu den unterschiedlichen Themen Ausmalaufgaben (Lösung ist anzumalen) an.


    Bei uns gibts davon einen ganzen Hewfter und die Schüler lieben sie.

    Tafelbilder haben ja die anderen Schüler auch selber abgeschrieben, dass erwarte ich dann von den fehlenden Schülern auch (nur eben von einem anderen Schüler und nicht von der Tafel). Aber sie müssen einfach die gleichen Chancen von mir bekommen und das haben sie ja dann.

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    Original von Friesin
    Bei uns im Referendariat (beendet 2008) sind wir mehrfach drauf hingewiesen worden, wie das in Nds geregelt (nicht üblich!!) ist.
    Macht man das in Berlin nicht?


    Das kann ich dir nicht sagen, was man im Refrendariat macht. Ich kenne nur das Schulgesetz und dort steht nichts, dass es verboten ist.

    Wie gesagt gehe ich davon aus, dass es beim 2. Staatsexamen wie beim 1. ist, dass man mit einer anderen Fächerkombination das ganze noch mal machen kann und das wäre dann für mich wohl der naheliegenste Weg, wenns weiter gehen soll.


    Und um sich über so etwas im Klaren zu sein, finde ich Vertretungslehrerstellen sinnvoll. Das man davon auf Dauer zumindest alleine nicht leben kann, ist klar, aber manchmal muss man das ja gar nicht ;)

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    Original von Meike.
    Sich an einem offensichtlich ausgträumten Traum festzuklammern, halte ich für nicht sehr sinnvoll.


    Diese Antwort finde ich ziemlich daneben. Du weißt doch gar nicht, warum sie durchgefallen ist und wenns z.B. "nur" ein Fach ist, kann sie doch in einem andern ein ganz toller Lehrer sein.


    Und mal ganz ehrlich, ich habe das Gefühl, du bist nicht objektiv, denn zu oft hat inzwischen die Note nichts mehr mit der Leistung zu tun. Habe nun schon überall erlebt bzw. gehört, dass d ann Kommentare kamen, "weil ich sie nicht leiden kann", "weil ich den Studiengang nicht mag" (1. Prüfung) usw.


    Wer behauptet, das gibts nicht oder das hat dann was mit ungeeignet zu tun, der lebt wohl etwas realitätsfern.

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    Original von Hawkeye
    die argumentation "die eltern haben sich nicht beschwert" finde ich PERSÖNLICH übrigens nicht ausreichend.


    einfach so irgendwas zu benoten, ohne dass die schüler bescheid wissen, finde ich auch nicht so knorke.


    Ich finde das schon ausreichend, denn die Eltern an der Schule sind bekannt dafür, dass sie gegen alles einen Aufstand machen, Zeugnisse anfechten usw. andere Sachen waren ein ziemliches Drama, wie bewertet wurde auch, aber genge die Bewertung an sich hatten sie nichts einzuwenden, weil sies schon von anderen Lehrern kannten. Wobei dann auch das kein Argument ist, denn auch wenn es viele machen, ist es evtl. trotzdem nicht korrekt.


    Und wer sagt irgendwo, dass es die Schüler nicht gewußt haben? Bei mir hatten sie es vorher sogar schriftlich bekommen, dass die Hausaufgabe zensiert wird.

    Also zumindest mit der Fachkobination gilts überall. Mir gehts ja ähnlich mit dem 1. Staatsexamen, aber mit einem anderen Hauptfach kann ich weitermachen. Bis dahin habe ich nun ohne Abschluss schon die 2. Vertretungslehrerstelle gehabt. War keine Problem, hätte mich damit totschmeißen können, aber mit meiner jetzt 5 1/2 Monate alten Tochter, habe ich die Bedingungen gestellt, so kamen weniger Stelllen in Frage.


    Also in Berlin ist es zur Zeit gar keine Problem, allerdings wird dann ganz schlecht bezahlt, außerdem soll das wohl anders werden (wers glaubt ;) )

    Ich hoffe, ich darf mich mit meiner Frage gleich mal anhängen. Wie läuft das denn, wenn man normal als Lehrer angestellt ist und zusätzlich auf Honorarbasis arbeitet?


    KK müßte ja wie selbstständig sein, dass es nicht interessiert solange du weniger als im Hauptjob verdienst. Bei der Steuererklärung muss es dann einfach unter freiberufliche Tätigkeiten angegeben werden?


    Kann mir da jemand weiterhelfen?

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    Original von annasun
    Kannst du mir auf die Sprünge helfen? Wie ist das mit den fehlenden Stunden gemeint?
    Gruß
    Anna


    Gehen wir z.B. von mir aus. Ich arbeite 3 Tage die Woche mit insgesamt 10 Stunden, auf Klassenfahrten müßte ich aber logischer Weise genauso viel arbeiten wie ein Vollzeit arbeitender Kollege. Trotzdem bekomme ich nur noch weiterhin die 10 Stunden bezahlt.


    Früher wurde in der Zeit dann auf 28h aufgestockt, diese fehlenden 18h bekommst man hier inzwischen nicht mehr erstattet!

    Zitat

    Original von Panama
    Angefangen von Fortbildungen und Elterngespräche in meiner U-freien Zeit, Bücher etc. etc. etc. etc....... ich weiß nicht so genau, ob das Sinn macht.


    Und zu sagen: O.k., dann streiche ich irgendwas.....wäre ziemlich inkonsequent, oder?


    Also: Wo fange ich denn dann bitte an, zu streichen.


    Dann streiche ich das, was mein Geldbeutel am meisten merkt. Ersetzt wird zumindest in Berlin nichts mehr. Nicht mal mehr fehlende Stunden zur vollen Stelle (die man ja in der Zeit mindestens ausübt) werden ersetzt.
    Die Kosten für Fortbildungen sind dagegen doch Peanuts. Bei Klassenfahrten muss ich aber meine Unterkunft bezahlen, meine Fahrt, meine höheren Verpflegungskosten, die zusätzliche Kinderbetreuung, die zusätzlichen Telefonkosten, weil die Kinder trotzdem mit Mama reden wollen, die fehlenden Einkünfte im Nebenjob usw. usw.


    Da läppert sich das ganz schnell und da ist die Umlage der Kosten, die für Fahrt und Unterkunft entstehen nur ein Bruchteil der mir entstehenden Kosten.


    Und wenn mans dann mal für die Eltern bzw. das eine Elternteil betrachtet, was die Kosten die dadurch entstehen unverschämt findet, was die in der Zeit alles sparen.


    Die Kosten für die Verpflegung, die Musikschule, den Babysitter usw.

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