Beiträge von Susannea

    ich frag jetzt mal ganz doof... ich dachte immer, dass man 4 tage PRO KIND als beamter hat.... oder etwas insgesamt?
    das wär ja noch ein größerer witz.....


    DAs macht ja jedes Bundesland für sich, aber in den meisten, die ich bisher gesehen habe waren es 4 Tage insgesamt!

    Ausbildung- und Prüfungsordnung. Gibt es pro Schulform. Diejenige für die Sek I schreibt z.B. eine Korrekturfrist von drei Wochen vor.

    L. A


    Ok, da gibts bei uns eben die AV Prüfungen und die gibt zeitnah an, was ja dann Auslegungssache ist. Genaue Zeitangaben gibts da keine!

    Meine Zwerge sind privat versichert :(


    DAnn hast du wohl wirklich nur die 4 Tage bzw. dein Mann evtl. noch welche, die der AG gewährt. Aber damit ist man natürlich sehr dünn bestückt, also drücke ich dir die Daumen für möglichst wenig Infekte!

    UNd das sich das geklärt hat, ist doch hervorragend.

    Ja, aber WIE machst du das in einer Projektwoche? Meist werden ja in einer Klasse Projekte gemacht. So wie ich es kenne, werden die dann von der KL geleitet. Wenn diese aber nur 18 Stunden arbeitet?


    Bei uns wurde genau geguckt, wer wieviel Stunden gegeben hat. Aber die Projekte wurden eben auch kürzer gemacht und dann hinterehr Betreuung der VHG.

    Korrekturaufwand sicher nicht, hierfür jedoch der Vorbereitungsaufwand (Sofern Unterricht hier ungleich Arbeitsblattzücken ist) 8)


    DAs denke ich auch, zumal ja Berlin die JÜL und SAPH-KLassen hat, was einiges an Vorbereitungszeit bedeutet, denn selbst wenn man will, ist ja Buchunterricht gar nciht so einfach möglich.

    Abgesehen davon, dass du mit deiner Fächerkombi ohnehin nicht die erforderlichen Fächer für die Grundschule hast.


    Annie, du berücksichtigst das Bundesland nicht. Mal davon abgesehen, dass wir ja auch Europaschulen haben, die generell zweisprachigen Unterricht auch in Englisch und Französisch haben, ist hier die Grundschule ja bis Klasse 6 und somit kann man natürlich auch mit Englisch und Französisch an die Grundschule! ZUmal es Grundschulen gibt, die wohl als Wahlpflicht in 5/6 schon eine 2. Fremdsprache anbieten.

    Zwischen einer Englischlernkontrolle Klasse 4 und Englischarbeit Hauptschule Klasse 6 sehe ich den höheren Anspruch beinahe in der 4, wobei man da gar keine Klassenarbeiten in Englisch schreibt.


    Ich habe ja leider den Übersichtsplan, wieviele Arbeiten wo, nicht gefunden, aber ich bin relativ sicher, dass in Englisch dort schon welche geschrieben werden in Berlin, denn Englisch beginnt ja in Klasse 3.

    Mir stehen 4 Tage zu, meinem Mann 10. Das wurde hier schon mehrfach erwähnt. Mag sein, dass das in Bayern anders ist. Wenn man bedenkt, dass ein Kleinkind im Jahr ca. 10 Infekte durchmacht, die nicht alle in den Ferien stattfinden, ist das wenig


    gingergirl ging hier ja von zwei Kindern aus und da würden sich die Kinderkrankentage deines Mannes, wenn deine Kidner (wenn du denn mehrer hast) gesetzlich versichert sind, ja verdoppeln. Wenn nicht, dann hat dein Mann ja gar keine Kinderkrankentage und dann wirds natürlich mit 4 Tagen haarig.
    10 Infekte, wo man zuhause bleiben muss hat keines meiner Kinder bisher jemals durchgemacht im Jahr!
    Klar, eine Schnupfnase oder auch Husten, aber damit gehen sie genauso in die Kita, wie ich auch in die Schule.

    In Berlin habe ich noch an keiner der Schulen etwas von einer Frist gehört. Gefunden habe ich sie auch noch nicht.
    Zeitnah ist meist die Antwort, aber was heißt das schon.

    Hier sind die AV Prüfungen, aber die geben keinerlei Hinweise.

    Grundschulordnung und Ordnung der SekI sagt "unverzüglich" also auch dehnbar!

    sorry ich glaube nicht, dass du für mich entscheiden kannst, wie dein Ton bei mir ankommt. Insofern ist es unpassend zu behaupten der pampige Ton kommt nur von mir.


    Ich kann aber feststellen, das ich mich mit dir überhaupt nicht unterhalten habe, bevor du mir geantwortet hast!
    Also kann der Ton auch nicht pampig dir gegenüber gewesen sein!

    Und wie gesagt, es war auch kein Angriff auf Panama, sondern das Aufzeigen, dass es für uns eben hier ganz anders mit dem Eingangsposting aussehen muss, als es sich inzwischen darstellt.

    Denn ob nun ihr Kind nur von ihr betreut werden kann, wenn es krank ist oder nicht, kann ich doch überhautp nciht beurteilen, dass hängt doch von Mutter und Kind ab.

    Womit ich leider gerade feststellen muss, meine Kidner können auch nur von mir ins Bett gebracht werden und damit bin ich dann mal weg ;)

    Außer natürlich du meinst, wenn jemand anderes dann mal krank ist. Dann bin ich aber so oder so verpflichtet dazu, pro Monat drei unbezahlte Unterrichtsstunden "Mehrarbeit" zu leisten.
    Alles, was darüber hinaus geht, könnte ich theoretisch abrechnen.


    Ja, das meine ich. Und nein, auch die drei Stunden darfst du dir schon anrechnen bei deinen nachzuholenden Stunden. Nur bezahlt werden muss alles drüber, angerechnet darf aber jede Stunde Mehrarbeit werden.

    ZUmal du ja nicht deine 28 Stunden fehlst ohne Krankentage für dich oder dein Kind zu haben, oder?

    Mit "Stundenplan" hat das im Übrigen NULL etwas zu tun! Ich habe 28 Stunden, auf Mo-Freitag verteilt. Da bleibt irgendwie kein Spielraum..... (wir sind keine Ganztagsschule)


    Selbst bei "nur" 6 Stunden täglich (und bei uns gitbs problemlos noch 7. Stunde oder Ag-Stunden), wären das ja zwei Stunden, die man zum nachholen nutzen könnte.

    Irgendwie geht das doch immer.
    Ich habe auch noch keine Ahnung, wie ich die 15 Stunden nächste Woche schaffen soll, wenn ich 4 Tage nicht da bin, aber eine Lösung findet sich immer irgend wie!

    Wenn sie die Tage aufgebracht hat und keine Alternativen hat, hat sie einfach nicht die Wahl als zu Hause zu bleiben.


    Mal davon abgesehen das sie die evtl. schon hätte, schreibt sie aber damit doch eigentlich, dass ihr eine Lösung dann auch egal ist.
    Und eine Lösung kann ja dann auch die Frage sien, wie man ihre Dienstverpflichtung wo anders hinlegt. Aber dieses hat sie erst jetzt revidiert.

    Und nein, der pampige Ton kam nur von dir, ich habe dir nicht einmal vorher geantwortet in solch einem Ton, wie du mich hier anpampst!

    Das hat sie so doch nirgends gesagt. Warum interpretierst du das in ihren Text rein?


    HAst du den Anfang gelesen? Ist in dem anderne Thread drin, da schreibt sie, sie weiß nicht, ob sie die Tage ausgeschöpft hat und es ist ihr egal!
    Also muss es doch für uns so aussehen als ob sie nciht nach einer Lösung sucht.

    UNd ich interpretiere da nichts rein, sie hat es so geschrieben!

    Evtl. sparst du dir aber einfach mal deinen pampigen Ton!

    Edit: Hier ihr Posting, was ich meine:

    Ich habe meine ich max. 4 Kindkranktage. Alles weitere wird mir vom Lohn abgezogen..... Interessiert mich aber wie gesagt herzlich wenig. Rein "rechtlich" kann mir nichts passieren. Was denn....?? Kündigung ....????? Oder wie?

    Es kommt hier von einigen so rüber als ob ich und andere sich nicht "bemühen " um Lösungen.


    Ja, so kommt es rüber, als ob du dich nciht bemühst, denn du sagst ja selber, es ist dir egal, ob dir die Zeit noch zusteht usw.
    Du versuchst also nicht mit dem Stundenplaner eine Lösung zu finden, du kommst einfach nicht und wartetst ab, ob was passiert. So klingt es jedenfalls bei dir.
    Und wenn dem so ist, dann darf man sich auch scheisse fühlen, wenn nicht, hast du dazu keinen Grund!

    Natürlich muss das ausgeglichen werden!!!! Ich zb. Habe zwar nicht viele Stunden für Vertretung zur Verfügung ( da voll) , aber ich mache immer darauf aufmerksam, dass ich gerne morgens früher komme zum Vertreten, Aufsichten übernehmen , Unterricht für die Parallelklasse mit vorbereiten und was ich sonst machen kann mache ich gerne. Ich will ja, das Schule funktioniert und Belastungen verteilt sind - auch auf mich !!


    Aber das klingt doch ganz anders, als dein Eingangsposting!

    dazu kann ich nur ganz klar sagen... das ist kein entgegenkommen, sondern einfach das recht welches man hat. 4 tage kann man pro kind zu hause bleiben, wenn das kind krank ist. und wenn man unter dem satz verdient dann auch 10 pro kind.


    Ihr redet hier glaube ich aneinander vorbei. GUck mal was Tintenklecks schrieb.

    Deshalb versuche ich auch über diese 4-Tage-Regelung hinaus irgendwie zu ermöglichen, Eltern kranker Kinder freizustellen. Aber eben nicht nur die.

    Ich hätte nur meine Schwierigkeiten damit, wenn man dieses Entgegenkommen als Selbstverständlichkeit ansieht.


    Es geht doch um das Entgegenkommen über den Rechtsanspruch hinaus. Und da sehe ich hier auch das wirkliche Problem.
    Die Tage zu nutzen ist völlig legitim. Selber durch die Krankheit usw. krank zu sein auch. Aber einfach zu sagen. Mein Kind ist krank und ich bleibe eben zu Hause, egal was mir zusteht und obs eine andere Lösung gibt, ich bleibe einfach, das sehe ich als Problem!

    "Gesetze befolgen" ist das Zauberwort! Aber streikt nur, alle nachfolgenden Referendare, die demnächst nur noch Angestellte werden, werden es euch danken. Und es verbessert meine Beförderungschancen.


    Ja und dazu gehören aber auch die Grundrechte!
    Bei uns würden sich einige Referendare freuen, wenn sie da als Angestellte durch könnten, da gibts leider noch Probleme. Also daher fände ich diese Anpassung dann doch sehr gut!

    Naja, abkaufen kann man so etwas eben nicht. Und zu sagen, mit dem Eid habe man dann drauf verzichtet ist wohl auch nicht so einfach.
    Im MOment wird eben geprüft, ob das genauso viel Wert ist dieser Verzicht, wie ein Verzicht auf Urlaub laut Arbeitsvertrag oder ein Verzicht auf Schwanerschaften usw.

    Und das unterschreiben die Leute ja auch problemlos, weil sie eh wissen, dass dieser Verzicht ncihts wert ist. Warum sollte das also beim Streikrecht dann nicht auch so gehandhabt werden?!?

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