Versäumten Stoff nacharbeiten?

  • Hallo ihr alle,

    ich habe eine rechtliche Frage.
    Wenn ein Schüler eine Zeit lang fehlt, ist er dann auf jeden Fall verpflichtet, den Stoff der Zeit nachzulernen? Oder hängt das davon ab, ob das Fehlen entschuldigt war, oder nicht?
    Wie ist das, wenn relativ zeitnah nach dem Wiederkommen ein Test oder eine Arbeit ansteht, kann/muss ich die dann anders bewerten, weil der Schüler ja nicht da war?

    So viele Fragen, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
    Ich unterrichte übrigens als Referendarin in Bremen.

    Lieben Gruß,

    Zirkuskind

    Einmal editiert, zuletzt von Zirkuskind (4. Juli 2009 14:23)

  • Hallo Susannea,

    dass ich ihm die Arbeitsblätter gebe, versteht sich von selber. Aber oft schreiben die Schüler ja etwas von der Tafel ab oder bearbeiten einen Versuch (Physik bzw. Chemie). Ein Schüler sagte nun, dass ich seine Arbeit anders bewerten müsse, weil er ja den Versuch nicht gesehen hat und das Tafelbild nicht abschreiben konnte. Er war 1 Woche krank, aber als der Test geschrieben wurde schon 1 Woche wieder im Unterricht.

    Weiß jemand, ob es dazu irgendwelche schulrechtlichen Grundlagen gibt?

    Einmal editiert, zuletzt von Zirkuskind (4. Juli 2009 16:32)

  • Nachdem er schon eine Woche wieder in der Schule war, sollte man schon erwarten können, dass er sich den Tafelanschrieb organisiert hat.
    Beim Versuch kommt es, denke ich, darauf an, iniweweit er das, was die Schüler dabei gelernt haben, theoretisch nachholen konnte. Fehlt ihm dabei bloß die Veranschaulichung? Wenn das Ergebnis im Tafelanschrieb festgehalten war (den er sich ja wie gesagt wirklich kopieren konnte) und das einzige Manko ist, dass er den Versuch nicht selber durchgeführt hat, würde ich, glaube ich, normal bewerten.
    Übrigens mache ich es meistens so, dass ich Hefteinträge für die kranken Kinder kopiere, aber ihnen immer wieder deutlich mache, dass sie selber auch schauen müssen, dass ihnen nichts fehlt (ich könnte es ja mal vergessen). Ich bin aber in der Grundschule, ich weiß nicht, wie das an der Unterstufe normalerweise gehandhabt wird.

  • Tafelbilder haben ja die anderen Schüler auch selber abgeschrieben, dass erwarte ich dann von den fehlenden Schülern auch (nur eben von einem anderen Schüler und nicht von der Tafel). Aber sie müssen einfach die gleichen Chancen von mir bekommen und das haben sie ja dann.

    Einmal editiert, zuletzt von Susannea (5. Juli 2009 00:22)

    • Offizieller Beitrag

    bei uns gilt übrigens die Regel:

    wer bei einer Schulaufgabe antritt, wird auch genauso bewertet wie die anderen. Auch wenn er plötzlich meint, ihm sei gar nicht gut gewesen.
    Und wer nach einer Fehlzeit den ersten Tag wieder anwesend ist und es wird eine Arbeit geschrieben, muss antreten.

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