Ehrlich gesagt fällt es uns schwer, gleich 2 Jahre im Voraus zu planen.
Das sieht das Gesetz aber nun einmal so vor, denn wenn du dich nicht für 2 Jahre festlegst, hast du offiziell auf die restliche Elternzeit innerhalb der 2 Jahre verzichtet und darfst erst danach wieder welche nehmen. Seid ihr beide verbeamtet? Da wird das meist etwas weniger streng genommen, aber rein rechtlich ist darf dann eben keine Elternzeit mehr bis zum 2. Geburtstag genommen werden (und der Antrag auf Elterngeld dann auch nicht beliebig geändert werden).
Wer hat Erfahrungen damit, die Elternzeit zu verlängern? Geht das frühestens nach 1 Jahr oder darf ich das, wie eben beschrieben, z.B. schon nach 6 Monaten oder so machen?
Nach 2 Jahren geht das offiziell erst wieder. Gilt aber nur für die ersten zwei Jahre, danach kannst du auch im Wochenrhythmus theoretisch verlängern.
Wurde bei jemanden von euch der Antrag auf Verlängerung ggf. abgelehnt? Und falls ja, mit welcher Begründung?
Das muss nicht begründet werden, weil man sich für sämtliche Elternzeit innerhalb der nächsten 2 Jahre in der ersten Anmeldung festlegen muss (für ein Elternteil) und man also somit zugesagt hat, keine Elternzeit dann bis zum Ende der 2 Jahre zu nehmen (also das so bereits angemeldet hat)