Beiträge von Susannea
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Ich frage mich, warum ein Antrag auf Entfristung überhaupt abgelehnt wird.
Derjenige, der diesen Antrag stellt, hat sich doch etwas dabei gedacht.
Keine Vertretungslehrkraft wird nach Ablauf des zweiten vollen Jahres den Antrag stellen, bloß weil man in der freien Wirtschaft nach zwei oder drei Jahren fest angestellt werden muss.
Ich denke genau da liegt dein Denkfehler, denn doch, genau das ist der Punkt, man klagt sich dann eher wegen Formfehlers ein, ohne einen Antrag zu stellen.
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Naja, beim TVL werden vor allem ja auch Rückstufungen beim Aufstieg vorgenommen, das gibts bei der Beamtenbesoldung nicht, da zählt die Zeit wohl mit.
Also so etwas wie im TVL, dass man vor dem Ref bereits E11 Stufe 3 hat und nach dem Ref wieder bei E11 Stufe 1 anfängt gibt es in der A-Besoldung nicht (und damit es sich lohnt haben sie mich mehrmals zurückgestuft, auch beim Wechsel von E11 zu E13 waren die Erfahrungsstufen ja wieder zurückgesetzt). -
Solange die Befristungen immer einen Sachgrund haben, sollte das eigentlich kein Problem sein, dich weiter zu beschäftigen. Hast du mal vorsichtig bei der neuen SL angefragt? Oder lässt du es einfach laufen und hoffst, dass du weiter beschäftigt wirst?
Evtl. fragst du mal beim Personalrat nach, ob es so eine Sperre wirklich gibt oder bei einer Gewerkschaft deines Vertrauens. -
oder dass das sog. "Einklagen" auch gut überlegt sein will -
Beziehst du das auch explizit nur auf Bayern?
Ansonsten ist der Fall ja meist, dass ein befristeter Vertrag mit z.B. 13 Stunden da ist, wenn man sich dann einklagt (weil zuviele Befristungen, weil zuviele Stunden unterrichtet oder oder oder), dann hat man nicht nur oft Leute vor sich, die evtl. deutlichen Stress deswegen bekommen haben (auch wenn sie den Fehler gemacht haben), aber man hat auch nur die Stundenzahl und keinen Anspruch darauf diese zu erhöhen -
Ich schon. Der von meinem Mann z.B. Gleitzeit und jederzeit (auch spontan) Home office möglich.
Das ist der Grund warum mein Mann Vollzeit arbeitet und nicht ich, weil er Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit hat und 99% Homeoffice, er kann sogar problemlos aus der Sporthalle arbeiten, somit ist er viel viel flexibler und wuppt trotzdem noch die Hälfte der Kinderbetreuung.
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Ich dachte schon, nur mich verwirrt es so, denn ja, wir sind Regel-Grundschule und trotzdem inklusiv und zwar sowohl für körperliche als auch geistige Einschränkungen (weil ein Teil der Klassenräume ebenerdig gebaut ist)
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ach sooo, daher werden also Sonderrechte erwartet.
OmGWarum besser gestellt, da sind wir dann wieder beim Frauenförderplan, der ja, da er die Gleichstellung zum Ziel hat, dann auch für Männer gelten muss (sonst wäre es ja eine Bevorteilung, keine Gleichstellung)
ZitatBei unausweichlichen Situationen sollen Beschäftigte mit kleinen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen von Konferenzen oder sonstigen dienstlichen Veranstaltungen freigestellt werden.
Gilt bei uns sowohl für Angestellte als auch Beamte und das hat wie gesagt, bisher immer geklappt.
Ich würde also wohl mal beim Personalrat oder der Gleichstellungsstelle anfragen, ob es da nicht auch was gibt bei euch @Mitsch -
Nein, selbst im von dir zitierten Frauenförderplan ist von "unterrichtsfreie Tage" die Rede,
Ja, aber nicht in Elternzeit, denn die TZ in EZ habe ich angemeldet für die Tage x, y, z und der Ag kann dies nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb einer bestimmten Zeit ablehnen, sonst gilt es nach dem BEEG als genehmigt und da er dies nicht getan hat, waren nur dies meine Arbeitstage, eine Veränderung dieser kann nur in einer gemeinsamen Einigung erfolgen.
Also hatte ich Arbeitstage und freie Tage, weil das BEEG für Angestellte nunmal wichtiger ist als der Rest
Deshalb wollte die Personalstelle mir ja die Teilzeit gar nicht nach dem BEEG genehmigen, weil sie wusste, dass man damit noch viel mehr Vorteile hat als normal Teilzeit. -
Wie soll es allein technisch möglich sein, ein 1 jähriges Kind nach dem Unterricht von zu Hause abzuholen, um mit ihm gemeinsam wieder in die 46 km entfernte Schule zurückzufahren und dort einer Konferenz beizuwohnen? :))))
Ins Auto steigen, die eine Stunde nach Hause fahren, Kind einladen, eine Stunde wieder zurück fahren. Je nachdem, wann die Konferenz beginnt, kein Problem.
Machen bei uns auch Leute ohne Kinder, weil sie nicht die 3 Stunden oder so in der Schule rumsitzen wollen. -
Nein überhaupt nicht. Aber es gibt durchaus passende und unpassende Anlässe für ein Zusammenkommen. Eine Zeugniskonferenz ist meiner Meinung überhaupt nicht der Ort für Externe.
Aber es sind ja keine Externen
DA ist eben das Problem, du musst begreifen, dass Schule nur in Kooperation ordentlich funktionieren kann, solange man Eltern als extern betrachtet und nicht zugehörig, kann das nichts werden.
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Nein, kein Denkfehler, genau so kannst du es machen.
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Ich dachte immer, mit Teilzeit verzichtet man auf einen Teil der Arbeit und damit auf einen Teil des Geldes.
Ja, dann kann es eben genau nicht sein, dass ich diese Arbeit immer jede Tag die Woche machen soll, wenn ich nur einen Teil des Geldes bekomme.
Bei einigen Schulleitern sollst du aber nur auf einen Teil des Geldes verzichten, aber genauso immer zur Verfügung stehen, wie Vollzeit und das kann und darf eben nicht sein!
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Und genau diese Schulterzuck-"Ich hab ja Kinder"-Haltung stört mich so enorm bei jungen Eltern
Nö, es war mein freier Tag und somit hätte ich genauso gut auch zuhause bleiben können (tun übrigens bei uns viele Kollegen ohne Kinder ja auch, weil sie da eben schon andere Termine haben).
Außerdem ist das nun einmal so vorgeschrieben bei uns, dass das im Zweifelsfall mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren sein muss bzw. man dann freizustellen ist.Dafür verzichten wir ja als TZ-Kräfte auf genügend Geld, um das auch an Vorteilen haben zu können/müssen.
Übrigens nein, auch die Träger der Schulhelfer, Erzieher, Sozialarbeiter usw. erlauben das problemlos bei unseren Leuten, warum auch nicht, stören doch nicht wirklich. -
Nach Ende des Elterngeldbezugs darfst du immer anfangen, egal wann das ist.
Na das ist doch aber hier wohl auch so. Wobei es ja hier um den Beginn geht und das ist nun noch größerer Unsinn.
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Bei uns gibt es gar keine Zeugniskonferenzen, die gibt es nur in Brandenburg und ich sprach ja von den Gutachtenkonferenzen (geht es nicht um Noten sagt das ja eigentlich schon aus!) und da nehmen sie teil in Brandenburg

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Wenn der Vater Zeit hat, die Kinder zu bringen, kann er sie ja auch betreuen
Nein, der hat dann nämlich entweder seine Arbeit unterbrochen oder erst da angefangen zu arbeiten. Das wäre ja bei dem Thread hier auch so, dass jemand erst nachmittags anfängt.
Und ja, ich bin entweder zu spät gekommen oder vorher gegangen im Unterricht. Die Schulleitung konnte sich überlegen, was wichtiger ist, anwesend sein einen Teil oder gar nicht, aber in der Regel fangen die Konferenzen bei uns so spät an, dass man das schafft. Oder sie sind eben so früh fertig, dass man einfach früher geht und dann rechtzeitig da ist, um das Kind zu betreuen
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