Beiträge von Susannea

    Der/Die TE hatte eindeutig von Studieninhalt geschrieben, die Überschrift heißt „Praxis-Semester“, das hast du, Susannea , offenbar nicht gelesen, wenn du dann auf Schüler:innen-Praktikant:innen schließt …

    Nochmal, natürlich habe ich es gelesen und habe aber den Vergleich hier natürlich nicht auf ein Uni-Praktikum übertragen, denn es war ja ein Vergleich. Warum sollte man den also nicht mit einem Schulpraktikum vergleichen?!?

    Ist aber so. "Sehr gut": 1,0 bis 1,49; "gut": 1,50 bis 2,49; "befriedigend": 2,50 bis 3,49; "ausreichend": 3,50 bis 4,49. Eigentlich logisch. Außer wahrscheinlich in Berlin.

    Scheinbar nicht, sonst würde CDL das ja nicht genauso kennen.

    Und nein, logisch ist es nicht, denn ausreichend ist 4,0 und nicht 4,49 da wäre es dann eben schon "schlechter als ausreichen" oder ein Minus in Schulnoten.

    So stehts in der LPO und war es au bei meinen Kommilitonen. Ich selber habe auch das Psycho EWS mit 4,07 bestanden in dem ich eine 5 schrieb und 2,68 im Studium hatte. Daher auch mein Gedanke, dass erst nach Notenverrechnung die Leistung als bestanden/nicht bestanden zählt.

    Das mit der Rechnerei stimmt, das sollte gehen, egal wie die Einzelnoten sind, wenn es nicht noch dazu einen Abschnitt gibt, aber das eine 4,5 noch bestanden sein soll, wenn der Text "nicht schlechter als ausreichend ist" kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

    Bei einem kurzen Thread könnte man erwarten, die vorherigen Beiträge zu lesen, auf den sich alle beziehen,

    Nochmal, da wurde verglichen mit einem 15 tägigen Schulpraktikum. Welches Praktikum in der Schule, was nur 15 Tage geht habt ihr denn im Studium?!? Wir jedenfalls keines.
    Diese längen gibt es bei uns nur in allgemeinbildenden Schulen.
    Also habe ich es auch damit verglichen. Und nein, ich fordere nicht, dass ihr euch klarer ausdrücken sollt, nur genauer lesen. Und dabei bleibe ich auch und deine letzte Aussage sehe ich auch so, widerspricht aber in keiner Weise der Aussage, dass Krankheit nicht nachgearbeitet werden muss.
    Wenn man sich nämlich vernünftig organisiert, dann braucht man die Tage eh nicht um die Praktikumsvorgaben zu erfüllen.

    Ich hatte mal eine Kollegin, mit der niemand mehr allein sprechen wollte, weil man sicher sein konnte, dass sie hinterher rundweg alles bestreiten würde, was man mit ihr abgesprochen hatte. Komisch, dass ich gerade jetzt an sie denken muss.

    Wieso, ich kann alles belegen, was ich hier gesagt habe und du kannst es auch nachlesen, dass nur ihr da immer was anderes draus macht, ist dann wie bei der Kollegin.
    Deshalb wirst du gerade an sie denken müssen.

    Genau und da sprach ich von einem Schulpraktikum (denn Praktika an Unis in der Schule gehen wohl kaum nur 15 Tage) und da ist dann auch eine Fehlzeit von letztendlich 100% egal und auch nicht nachzuholen und auch nirgendwo anders vorgeschrieben (denn das ist ja gar nicht das worauf ich mich bezog, wie ich mehrmals schon erläutert habe)
    Du kannst nämlich die Zeit auch komplett in der Schule in einer anderen Klasse verbringen, ganz ohne einen Tag in einem Praktikumsbetrieb.

    Auch in Berlin gibt es eine relativ klare Aussage in der APO-FOS, dass bei wesentlichen Beeinträchtigungen der Ziele des Praktikums eine Entscheidung der Schule im Einvernehmen mit der Praxisstelle herbeizuführen ist

    Aber zwei drei Krankheitstage sind eben keine wesentliche Beeinträchtigung der Ziele des Praktikums, selbst bei einer Woche wäre das schwer zu begründen.

    Nein, die gibt es nicht wirklich.

    Die Aussage war nicht auf die Grundschule bezogen, sondern auf für eingeschränkte Lernmittelfreiheit im Allgemeinen.

    Es gibt aber eben keine eingeschränkte Lernmittelfreiheit in Berlin in Grundschulen. In Oberschulen gibt es einen festen Betrag der pro Jahr verbraucht werden darf, dass sind aktuell immer noch 100 Euro je Schüler, die maximal die Bücher und Arbeitshefte kosten dürfen, die die Eltern selber kaufen müssen.

    Materialien für Lehrkräfte fallen nicht unter die LMF und können ggfs. über die 5% Regelung, das Budget des Schulträgers oder auf eigene Kosten angeschafft werden.

    Wie, ich soll mir die Lehrermaterialien zum Lehrwerk selber kaufen?!? Wohl eher nicht, genau darum geht es ja, dass eben das nicht sein darf, das dem so ist. Schon alleine, dass das Land Berlin nun lauter Fortbildungen kostenpflichtig macht und die Lehrkräfte diese Kosten tragen sollen, weil es kein Fortbildungsbudget für Einzelpersonen (sondern nur für Schulinterne Fortbildungen) gibt, geht gar nicht.

    in Berlin gibt es einen Selbstbehalt

    Nein, den gibt es in den Grundschulen genau eben nicht.

    Erwähnen möchte ich noch, dass Schulen in Hessen Rücklagen bilden können, welche nicht ausgegebene Finanzmittel der letzten drei Jahre repräsentieren und nach der Verausgabung der aktuellen Finanzmittel zusätzlich verausgabt werden können. (Im vierten Jahr nach der Bildung der Rücklage verfällt diese).

    Das ist in Berlin leider anders Ein Konto kann über den Jahreswechsel mitgenommen werden, aber das normale Budget ist am 31.12. weg, wenn nicht ausgegeben, dann verfallen.

    Und wir haben gerade gestern wieder gesessen, 2 h und hatten am Ende immer noch keine Lösung.
    Wir haben ca. 57.000 Euro, davon gehen 30.000 für Bücher weg, 10.000 für Hygieneartikel und Papier usw. und dann ist eigentlich kaum noch was da. Wir müssten 9 Sportbänke reparieren lassen (denn neu kosten sie über 5000 Euro), aber gleichzeitig brauchen wir eben auch ein neues Schlagzeug, Anschlusskabel für die Dienstgeräte an den Beamern und die Lehrermaterialien für die GEWI-Bücher, die die letzten drei Jahre schon geschoben wurden.

    Tja und dann ist guter Rat schon teuer, denn da ist noch nicht ein Ersatztoner oder andere Material dabei.

    Letztes Jahr war am Ende durch das schneller rausfeuern der Digitalpakt-Gelder dann Geld übrig, das haben wir dann auch nicht mehr ausgegeben bekommen, aber nun ist es trotzdem weg.

    Dass es in diesem Thread im Übrigen um ein "Praxissemester" im Rahmen des Lehramtsstudiums geht, steht ja schon im Threadtitel

    Und dann wurde ein Schulpraktikum (was für mich in einer allgemeinbildenden Schule im Rahmen des Unterrichts abgeleistet wird) als Vergleich heran gezogen. Das habe ich dann auch gemacht, nur das der Begriff scheinbar bei euch was anderes meint. Also ist doch zum Vergleich nicht wichtig, ob es im Threadtitel um was anderes geht, denn es ist ja ein Vergleich zu dem Thema aus dem Threadtitel, nichts anderes.

    Deine obigen Erklärungen passen dann aber auch nicht mit dem zusammen, was du vorher geschrieben hattest:

    Wenn man in einem Arbeitsverhältnis erkrankt, ist man "einfach nicht da" - stimmt und da muss man überhaupt nichts nacharbeiten, weil man keine bestimmte Zahl an Arbeitstagen oder -stunden nachweisen muss. Aber wenn du während deines Praktikums (wie eben von dir beschrieben) erkrankst, musst du halt trotzdem zusehen, dass du am Ende auf deine vorgeschriebene Stundenzahl kommst, oder nicht?

    Beispiel: Eine Lehrkraft ist im Februar an fünf Schultagen, also einer Schulwoche, erkrankt (und erhält von der Hausärztin eine AU) - kein "Nachholen" der verpassten Unterrichtstage oder -stunden erforderlich. Aber: Eine Praktikantin ist an fünf Praktikumstagen erkrankt - in meinem Bundesland müsste sie diese Tage nacharbeiten um die erforderliche Zahl an Praktikumstagen vorweisen zu können; in deinem BL muss sie zusehen, dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums trotzdem ihre geforderte Stundenzahl erreicht und eben doch die verpassten Stunden an anderen Tagen nachholen.

    Sorry, aber damit bin ich jetzt auch 'raus. Anders kann ich es nicht erklären.

    Doch, die passen zusammen, weil das was du hier zitiert hast vom Schulpraktikum während der Schulzeit sprach und ihr ja gesagt habt, davon redet ihr gar nicht.

    Ich aber an der Stelle schon.
    Und nein, da muss ich dann auch auf keine Stundenzahl kommen, das geht von x-y und wer dazwischen krank ist hat weniger Tage dort verbracht. Interessiert niemanden.

    Und ja, man müsste im Praktikum während des Studiums die Stunden erreichen, aber es gibt keine Zahl Stunden an einem Tag, die vorgeschrieben sind. Ich war nie 5 Tage die Woche da und ich habe auch nie die volle Zeit gemacht, denn hätte man das gemacht, hätte man durchschnittlich 3 Stunden am Tag gehabt. Dafür bin ich damals gar nicht gekommen (jetzt habe ich zwei meiner Arbeitstage nur 3 Unterrichtsstunden, weniger will ich aber nicht haben!).
    und somit hast du eben keine Stunden verpasst, sondern man kann sich das einfach anders einteilen.

    Nein, es läuft eben nicht aufs selbe drauf raus, weil eben die Tage völlig egal sind, ich habe eine Woche kürzer Praktikum gemacht als gedacht war, weil ich die Stunden bereits vorher hatte.
    Wäre ich zwischendurch krank gewesen hätte ich evtl. die volle Anzahl Tage gebraucht und nicht weniger.


    Es war also bereits Puffer für Krankheitstage usw. eingeplant sowohl bei den Stunden als auch bei den Tagen, so dass nie jemand auf die Idee gekommen wäre einzelne Krankheitstage nachzuarbeiten oder gar dies zu verlangen.

    zu oft fehlt

    Da sind wir wieder bei dem Punkt, dass das nur eintritt, wenn man zu oft gefehlt hat und nicht, immer, wenn man fehlt

    Und das ihr dieses doch eklatanten Unterschied nicht begreift liegt dann wohl eher nicht daran, dass ich nicht will, dass ihr es nicht bergreift, sondern ihr es nicht wollt!

    Und genau so ist es in Berlin und Brandenburg auch, man braucht keine Anzahl an Tagen im Schulpraktikum, nur Stunden, wie ich die bekomme und wie oft ich dabei nicht da war, interessiert niemanden, wenn die Anzahl der Mindest-Stunden stimmt.

    Wenn man Zeiten versäumt und diese nicht nachholt/nachholen kann, ist man raus. Was ist daran nicht verständlich?

    Wenn man an meiner Uni im Physikpraktikum oder Seminar mehr als zwei Mal gefehlt hat (drei Mal im Wintersemester), egal aus welchen Gründen, war man raus. Wenn man bei einer IHK Fortbildung zu lange fehlt, ist man raus. Dabei hat man nicht mal, wie beim Schulpraktikum, die Möglichkeit, die Zeit nachzuholen.

    Ich vermute deine Verwirrung entsteht genau aus diesem Vergleich, der aber nicht zutrifft.

    Das ist ja schön, dass du besser weißt was mich verwirrt als ich, du liegst aber mal wieder falsch.

    Entweder man ist dann raus, wie oben gesagt wurde, weil es nicht mal die Möglichkeit gibt, es nachzuholen oder man muss es nachholen.

    Was denn nun,. Evtl. solltet ihr euch einfach weniger selber widersprechen.

    Lass einfach gut sein. Ich hoffe, man kann sich im RL zielführender und verlässlicher mit dir auseinandersetzen.

    Man kann sich sehr zielführend mit mir auseinandersetzen, wenn man nicht nur zum Stänkern usw. wie du da ist.

    Also halten wir fest DU redest nur von Praktika im Studium und selbst da muss bei uns kein Tag nachgearbeitet werden, wenn man krank ist, muss man ja im Arbeitsleben auch nicht.

    Man muss nur eine Stundenzahl (die so bemessen ist, dass man sie in viel kürzerer Zeit schaffen kann) ableisten, egal wie verteilt.

    Halten wir also weiterhin fest, mich verwirrt deine Antwort, dass man Krankheitstage immer nacharbeiten muss, weiterhin, denn das ist eigentlich nirgends so bzw. sogar z.T. verboten (auch wenn viele AG das gerne über den Dienstplan versuchen hinterrücks so zu ändern).

Werbung